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Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 22:02

Ich bräuchte mal euren Rat.

Also wir haben hier 2 Grundstücke mit abgesenkten Bordstein nebeneinander. Aktuell ist unserer Bordstein tatsächlich eine Ausfahrt. Die vom Nachbarn jedoch nicht. Jedoch wird jeden Tag sein PKW genau davor abgestellt, so daß es echt schwer ist die Durchgangsstraße einzusehen, wenn ich von meinem Parkplatz möchte.

Ist das nun wirklich rechtens. Wenn man den Bordstein absenkt für eine Ausfahrt, dann sollte diese doch auch nur als Ein bzw. Ausfahrt genutzt werden dürfen, oder?

Beste Antwort im Thema

Wir hatten dieses Thema schonmal hier im Forum.

Es ist aufjedenfall verboten vor einem abgesenkt Bordstein zu parken, auch wenn es der zum eigenen Grundstück anliegende ist.

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Parken vor abgesenkten Bordstein ist verboten und wird mit 10€ bestraft. Länger als 3 Stunden sogar mit 20€. Direkt den Blockwart spielen! Oder sich vielleicht einfach mal raustasten.

Wenn der abgesenkte Bordstein des Nachbarn keine Ausfahrt ist, also auch nicht so genutzt wird, wird man wohl nichts machen können

Ich glaube nicht, dass ich eine Verwarnung kassiere wenn ich vor meiner Ausfahrt (= abgesenkte Bordstein) parke.

Was willst du hören?

Die Regeln lauten: ist verboten. § 12 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 StVO

Der Sinn von Nr. 3 ist Schutz der Grundstücksnutzer. Nr. 5 schützt Menschen, die bspw. auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Deshalb habe ich auch schon von Entscheidungen gelesen, in denen das Bußgeld für Unrecht erklärt wurde in Fällen, wo die Befestigung des Gehwegs einfach beschädigt war und deshalb "abgesenkt".

Mach dir jetzt einfach selbst einen Reim darauf, wie das in deiner Situation rechtens ist. Oder ob du/dein Nachbar wohl abkassiert werden kannst, was schon wieder eine andere Frage ist.

Wir hatten dieses Thema schonmal hier im Forum.

Es ist aufjedenfall verboten vor einem abgesenkt Bordstein zu parken, auch wenn es der zum eigenen Grundstück anliegende ist.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 16. Juni 2020 um 01:16:35 Uhr:

Ich glaube nicht, dass ich eine Verwarnung kassiere wenn ich vor meiner Ausfahrt (= abgesenkte Bordstein) parke.

Wenn dein Nachbar ebenfalls einen abgesenkten Borstein hat, aber nicht dirt parkt, ist die wahrscheinlichkeit sehr gering, dass du ein Knölchen bekommst. Hast du auf längerer Entfernung die einzige einfahrt, oder wenn auch die Nachbarn in der Einfahrt parken, ist die Wahrscheinlichkeit höher.

Ich kann mich an keinen Fall erinnern, wo jemand aufgeschrieben wurde. Was aber nicht heißt, dass solche Fälle nicht vorkommen.

am 16. Juni 2020 um 6:47

Wenn man denn wollte, könnte man doch den Nachbarn bitten,

ein wenig mehr Raum für Ihre Übersicht zu lassen.

Manchmal klappt Das sogar....(nicht alle Nachbarn sind "schlecht"..)

Während es für Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verboten ist, vor Grundstückseinfahrten zu parken, darf der Grundstücksbesitzer sein Fahrzeug vor und in seiner Zufahrt parken. Es liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, inwiefern das Parken vor einem abgesenkten Bordstein vor der eigenen Grundstückszufahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Es gilt gemäß § 47 OWiG das sogenannte Opportunitätsprinzip.

Und ja wir hatten dieses Thema schon

also ich parke regelmäßig vor unserer Einfahrt/unserem Hoftor. Da wir einen großen Veranstaltungsort in direkter Laufnähe haben, ist dann bei entsprechenden Veranstaltungen hier Wildwest-Parken angesagt. Zu diesen Terminen rückt dann die Polizei auch immer aus, um die Falschparker zu erwischen. Allerdings interessieren die sich überhaupt nicht für meine Einfahrt, sondern nur für die tatsächlichen Falschparker (im Kreuzungsbereich, nicht auf ausgewiesener Fläche, absolutes Halteverbot zB). 1x haben die in 20 Jahren bei mir geklingelt, ob der Wagen vor meinem Tor zu einem Falschparker gehört oder mit meiner Billigung dort steht - mehr nicht.

Also wenn die aktiv werden, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nur auf Betreiben des TE. Ob sich das dann "lohnt" ... muss man für sich selbst bewerten

Wenn der abgesenkte Bordstein einer Einfahrt im näheren Umfeld die einzige Möglichkeit für Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Kinderwagen usw. ist die Fahrbahn zu überqueren ist dort das Parken immer verboten. Schwierig wird es wenn mehrere Einfahrten aneinander liegen, da wird es eher eine Einzelfallentscheidung sein. Aber auch da tendiere ich zu -nein-. Das zuständige Ordnungsamt könnte Klarheit schaffen.

am 16. Juni 2020 um 7:51

Was ist denn beim Nachbargrundstück jenseits der Bordsteinabsenkung? Auf welcher Strecke ist der Bordstein insgesamt niedrig, wie ist der Verlauf im weiteren Bereich, insbesondere der Bezug zu tatsächlichen Einfahrten an Grundstücken, wie ist der Bordstein oder Fahrbahnrand auf der gegenüberliegenden Seite gestaltet?

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2020 um 09:51:23 Uhr:

Was ist denn beim Nachbargrundstück jenseits der Bordsteinabsenkung? Auf welcher Strecke ist der Bordstein insgesamt niedrig, wie ist der Verlauf im weiteren Bereich, insbesondere der Bezug zu tatsächlichen Einfahrten an Grundstücken, wie ist der Bordstein oder Fahrbahnrand auf der gegenüberliegenden Seite gestaltet?

Wenn es nach der StVO geht, ist das alles unwichtig. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist verboten. Ob das zuständige Ordnungsamt aus Opportunitätsgründen im Einzelfall auf ein Bußgeld verzichtet, hängt von der dortigen Entscheidung und den konkreten Umständen ab. Da können wir hier abwägen, so lange wir wollen.

Grüße vom Ostelch

am 16. Juni 2020 um 16:06

Zitat:

@Ostelch schrieb am 16. Juni 2020 um 14:40:23 Uhr:

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2020 um 09:51:23 Uhr:

Was ist denn beim Nachbargrundstück jenseits der Bordsteinabsenkung? Auf welcher Strecke ist der Bordstein insgesamt niedrig, wie ist der Verlauf im weiteren Bereich, insbesondere der Bezug zu tatsächlichen Einfahrten an Grundstücken, wie ist der Bordstein oder Fahrbahnrand auf der gegenüberliegenden Seite gestaltet?

Wenn es nach der StVO geht, ist das alles unwichtig. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist verboten. Ob das zuständige Ordnungsamt aus Opportunitätsgründen im Einzelfall auf ein Bußgeld verzichtet, hängt von der dortigen Entscheidung und den konkreten Umständen ab. Da können wir hier abwägen, so lange wir wollen.

Grüße vom Ostelch

Wenn es nach den Gerichten geht können das aber alles entscheidende Punkte sein. Ordnungsamt ist wieder ne andere Meinung. Zumindest die Frage nach dem tatsächlichen Vorhandensein einer Absenkung im Sinne der StVO ist aber schon auch theoretisch von Belang.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2020 um 18:06:23 Uhr:

 

Wenn es nach den Gerichten geht können das aber alles entscheidende Punkte sein. Ordnungsamt ist wieder ne andere Meinung. Zumindest die Frage nach dem tatsächlichen Vorhandensein einer Absenkung im Sinne der StVO ist aber schon auch theoretisch von Belang.

Ja, aber wir sind hier kein Gericht. Es besteht auch in diesem konkreten Fall die Möglichkeit, dass entgegen der Vorschrift der StVO ein Parken vor diesem abgesenkten Bordstein zulässig sein könnte. Mehr kann man aber in diesem Forum dazu nicht sagen. Da das Ordnungsamt aus Opportunitätsgründen grundsätzlich auf eine Verfolgung dieser Übertretung verzichten kann, bräuchte es sogar gar keiner ortsbezogenen Begründung, weshalb das Parken dort toleriert wird.

Grüße vom Ostelch

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