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Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 22:02

Ich bräuchte mal euren Rat.

Also wir haben hier 2 Grundstücke mit abgesenkten Bordstein nebeneinander. Aktuell ist unserer Bordstein tatsächlich eine Ausfahrt. Die vom Nachbarn jedoch nicht. Jedoch wird jeden Tag sein PKW genau davor abgestellt, so daß es echt schwer ist die Durchgangsstraße einzusehen, wenn ich von meinem Parkplatz möchte.

Ist das nun wirklich rechtens. Wenn man den Bordstein absenkt für eine Ausfahrt, dann sollte diese doch auch nur als Ein bzw. Ausfahrt genutzt werden dürfen, oder?

Beste Antwort im Thema

Wir hatten dieses Thema schonmal hier im Forum.

Es ist aufjedenfall verboten vor einem abgesenkt Bordstein zu parken, auch wenn es der zum eigenen Grundstück anliegende ist.

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am 16. Juni 2020 um 16:30

Hm

Also ich bin mal gespannt. Heute wurde vor meiner Ein/-Ausfahrt der Bürgersteig abgesenkt. Grundsätzlich darf man an meiner Straße Parken, aber nur mit Anwohnerparkausweis, ansonsten 1Std mit Parkscheibe. Ab und an kommt tatsächlich mal das OA und verteilt Knöllchen. Leider stand bisher trotz Schild „Ausfahrt freihalten“ Autos vor meiner Einfahrt, eigentlich immer Besuch von der Nachbarin. Ich bin ein friedliebender Mensch, ich Klingel dann halt, wenn ich Rein/raus muss, Auto wird auch sofort weggefahren. Ich habe meiner Nachbarin jetzt aber vorsichtshalber informiert, dass ein Parken vor abgesenkten Bordstein nicht erlaubt ist und somit Knöllchengefahr droht.

Kluger Schachzug

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 16. Juni 2020 um 20:57:21 Uhr:

Ich habe meiner Nachbarin jetzt aber vorsichtshalber informiert, dass ein Parken vor abgesenkten Bordstein nicht erlaubt ist und somit Knöllchengefahr droht.

Hast du sie vorher denn auch mal informiert, dass es vor Ein-/ Ausfahrten ebenfalls nicht erlaubt ist?

Zitat:

@FWebe schrieb am 17. Juni 2020 um 14:14:58 Uhr:

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 16. Juni 2020 um 20:57:21 Uhr:

Ich habe meiner Nachbarin jetzt aber vorsichtshalber informiert, dass ein Parken vor abgesenkten Bordstein nicht erlaubt ist und somit Knöllchengefahr droht.

Hast du sie vorher denn auch mal informiert, dass es vor Ein-/ Ausfahrten ebenfalls nicht erlaubt ist?

Nein, wie gesagt, ich bin friedliebend und solange ich weiß, wo ich klingeln muss und das Auto dann auch zügig entfernt wird, ja mei, das lohnt die Aufregung nicht.

Und ob es dafür auch Knöllchen gibt vom OA, wenn ein Auto vor einer Ausfahrt parkt, bei der der Bordstein nicht abgesenkt ist, glaube ich nicht, könnte ja auch das des Eigentümers sein. Da gibt es wohl evtl. nur Knöllchen wenn ich das OA rufe.

Der Gedanke ist da eher, dass das ganze auch bei weniger toleranten Mitmenschen passieren kann, welche da dann ein Problem draus machen.

Es geht dabei eher um die Schadenvermeidung für den Nachbarn.

Zitat:

@FWebe schrieb am 17. Juni 2020 um 16:48:56 Uhr:

Der Gedanke ist da eher, dass das ganze auch bei weniger toleranten Mitmenschen passieren kann, welche da dann ein Problem draus machen.

Es geht dabei eher um die Schadenvermeidung für den Nachbarn.

Wie dieser Besuch der Nachbarin sonst parkt, das ist dann nicht mein Problem.

Es kommt auch nur alle paar Wochen mal vor.

Tatsächlich war das hier bei meinem Einzug auch mit einem anderen Nachbarn ein „Problem“, dem musste ich die Gewohnheit (mein Vater hatte kein Auto und die Einfahrt war ungenutzt) dann freundlich abgewöhnen, dazu hat es gereicht ihn Sonntags morgens um 7. Uhr rauszuklingeln.

Er stand danach nur noch einmal davor, um etwas auszuladen, natürlich kam ich da gerade zurück. Er hat sich gleich entschuldigt, habe ich ihm gesagt, kein Thema.

Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Mietparteien, aber dieses Grundstück bietet keine Parkmöglichkeit, das Einzige in der Straße. Und wenn in der Kirche Hochzeit oder dergleichen angesagt ist, kann es schon mal eng werden.

Ansonsten ist die Nachbarschaft hier super und es läuft alles harmonisch. Man hilft sich gegenseitig und leiht sich auch mal etwas aus.

Ich habe so ein Nachbarschaftsding mal bei einer Freundin erlebt, ging zwar nicht ums parken...

Letztlich habe ich ihr gesagt, selber Schuld, wenn man dem neuen Nachbarn nur böse Briefe an die Tür klebt.

Meist ist die Sache ganz einfach:Reden hilft und immer freundlich bleiben, am besten noch einen Kompromiss vorschlagen.

Themenstarteram 29. Juni 2020 um 17:07

Also das Ordnungsamt macht nichts. Eine Ausfahrt (auch wenn sie keine ist:nicht als solche genutzt wird.. meine ich) ist kein abgesenkter Bordstein!??? Tzzzz, verstehe das wer will.

Zitat:

@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:07:18 Uhr:

Also das Ordnungsamt macht nichts. Eine Ausfahrt ist kein abgesenkter Bordstein!???

Was ist das den für eine Aussage?

Ich glaube da wollte jemand sein klimatisiertes Büro nicht verlassen.:D

Zitat:

@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:07:18 Uhr:

Also das Ordnungsamt macht nichts. Eine Ausfahrt (auch wenn sie keine ist:nicht als solche genutzt wird.. meine ich) ist kein abgesenkter Bordstein!??? Tzzzz, verstehe das wer will.

Das sind doch zwei Paar Schuhe. Sowohl das Parken vor Grundstückszufahrten als auch vor abgesenkten Bordsteinen (ganz gleich, ob vor einer Grundstückszufahrt) ist verboten. Es liegt aber im Ermessen der Ordnungsbehörde, ob sie den Verstoß verfolgt (Opportunitätsprinzip). Wenn die Ordnungsbehörde das Parken vor der nicht genutzten Grundstückszufahrt nicht verfolgen will, kann sie das so machen. Die Zufahrt wird nicht blockiert und da in unmittelbarer Nähe eine weitere Bordsteinabsenkung vorhanden ist, wird wohl auch niemand mit Gehbehinderung beim Überqueren der Straße unzumutbar behindert. Diese Parkverbotsregeln sollen auch nicht dem Nachbarn das Verlassen seines Grundstücks erleichtern.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 10:15:45 Uhr:

Zitat:

@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:07:18 Uhr:

Also das Ordnungsamt macht nichts. Eine Ausfahrt (auch wenn sie keine ist:nicht als solche genutzt wird.. meine ich) ist kein abgesenkter Bordstein!??? Tzzzz, verstehe das wer will.

Das sind doch zwei Paar Schuhe. Sowohl das Parken vor Grundstückszufahrten als auch vor abgesenkten Bordsteinen (ganz gleich, ob vor einer Grundstückszufahrt) ist verboten. Es liegt aber im Ermessen der Ordnungsbehörde, ob sie den Verstoß verfolgt (Opportunitätsprinzip). Wenn die Ordnungsbehörde das Parken vor der nicht genutzten Grundstückszufahrt nicht verfolgen will, kann sie das so machen. Die Zufahrt wird nicht blockiert und da in unmittelbarer Nähe eine weitere Bordsteinabsenkung vorhanden ist, wird wohl auch niemand mit Gehbehinderung beim Überqueren der Straße unzumutbar behindert. Diese Parkverbotsregeln sollen auch nicht dem Nachbarn das Verlassen seines Grundstücks erleichtern.

Grüße vom Ostelch

Das stimmt alles. Aber dann erklärt man das auch so und verzapft nicht als Ordnungsbehörde solche unsinnigen Erklärungen.

Meiner Ausfahrt gegenüber sind Garagen und abgesenkte Bordsteine... links und rechtes meilenweit Platz. Ein Nachbar meinte immer genau gegenüber zu parken, so dass ich kaum rauskam.

Ich bat ihn freundliche 5m weiter links oder rechts zu parken..... Mit dem Ergebnis, dass er mir Schläge androhte.

Da ich friedliebend bin, habe ich mich nicht auf die Schlägerei eingelassen sondern seinen Wagen, als er gerade nicht zu Hause war durch die Polizei abschleppen lassen. Fand er nicht witzig.

Da er mir nochmals Schläge androhte, bat ich das Ordnungsamt doch mal seine Garage zu begutachten (nach der LBO bei uns in S-H müssen Garagen für Fahrzeuge genutzt werden). Da er diese als Lagerraum für brennbares Material verwendet bekam sein Vermieter eine saftige Rechnung wegen schweren Verstößen gegen den Brandschutz (Garage ist im Mehrfamilienhaus integriert).... plötzlich hatte ich den problematischen Mieter nicht mehr am Hals, da er sich was Neues suchen musste.

Ärgerlich ist nur, dass mir das Ordnungsamt mehrfach schriftlich bestätigte, dass dort Parkverbot ist aufgrund des Bordsteins und der Garagen. Ein Schild als zusätzlichen Hinweis dürfe man dort nicht aufstellen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 30. Juni 2020 um 14:52:08 Uhr:

Ärgerlich ist nur, dass mir das Ordnungsamt mehrfach schriftlich bestätigte, dass dort Parkverbot ist aufgrund des Bordsteins und der Garagen. Ein Schild als zusätzlichen Hinweis dürfe man dort nicht aufstellen.

Was genau ist daran ärgerlich?

Zitat:

Ärgerlich ist nur, dass mir das Ordnungsamt mehrfach schriftlich bestätigte, dass dort Parkverbot ist aufgrund des Bordsteins und der Garagen. Ein Schild als zusätzlichen Hinweis dürfe man dort nicht aufstellen.

Querschläger interessiert dann auch ein Schild nicht.

Ärgerlich ist, dass ein Schild den Parkenden ins Gedächtnis rufen könnte, was sie irgendwann mal in der Fahrschule gelernt haben dürften... sehr viele wissen nicht, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf und dass Parkverbote dort nicht ausgeschildert sind.

Aber gut, das Wort ist etwas deplatziert, nur in Verbindung beider Sätze ergibt es den gemeinten Sinn.

Ich würde mir halt schon wünschen, dass dort ein Schild zusätzlich wäre; ärgerlicherweise darf dort keines aufgestellt werden (wäre doppelt)

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