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Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 22:02

Ich bräuchte mal euren Rat.

Also wir haben hier 2 Grundstücke mit abgesenkten Bordstein nebeneinander. Aktuell ist unserer Bordstein tatsächlich eine Ausfahrt. Die vom Nachbarn jedoch nicht. Jedoch wird jeden Tag sein PKW genau davor abgestellt, so daß es echt schwer ist die Durchgangsstraße einzusehen, wenn ich von meinem Parkplatz möchte.

Ist das nun wirklich rechtens. Wenn man den Bordstein absenkt für eine Ausfahrt, dann sollte diese doch auch nur als Ein bzw. Ausfahrt genutzt werden dürfen, oder?

Beste Antwort im Thema

Wir hatten dieses Thema schonmal hier im Forum.

Es ist aufjedenfall verboten vor einem abgesenkt Bordstein zu parken, auch wenn es der zum eigenen Grundstück anliegende ist.

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Wenn er wieder dort parkt, rufe die Polizei und verweise auf die STVO in Bezug auf den abgesenkten Bordstein.

Sofern die Polizei erkennt, dass du dort nicht gefahrlos raus kannst, wird sie ein nettes Wort mit deinem Nachbarn wechseln.

Dabei kannst du gleich den Wohnwagen ansprechen.

Manche Ordnungsämter möchten einfach nicht arbeiten.... Ich kenne das von meinem örtlichen Ordnungsamt. Allerdings konnte ich den Amtsvorsteher dazu bewegen, den Kollegen dort auf die Füße zu treten. Naja, jetzt ärgert mich das Ordnungsamt....oder versucht es zumindest.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. August 2020 um 23:28:58 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 30. August 2020 um 09:55:38 Uhr:

Übrigens gilt in der Rechtsprechung daß ein "abgesenkter Bordstein" nur dann vorliegt, wenn er (nur) hier abgesenkt ist, also nicht dauerhaft eine flache Höhe hat.

Nein. Manche Gerichte entscheiden so, andere entscheiden anders. Ein abschließendes Urteil gibt es nicht.

Hier mal ein paar Urteile dazu

Zitat:

@ktown schrieb am 31. August 2020 um 07:17:07 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. August 2020 um 23:28:58 Uhr:

 

Nein. Manche Gerichte entscheiden so, andere entscheiden anders. Ein abschließendes Urteil gibt es nicht.

Hier mal ein paar Urteile dazu

Im Link finde ich nichts zutreffendes?

Da Google diesen uralten Streit anscheinend erfolgreich vor dir verbirgt: Schau dir die Urteile OLG Köln vom 05.11.1996 (Az. Ss 515/96 (Z) – 326 Z) und KG Berlin vom 22.06.2015 (Az. 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15) an.

Wenn sich sogar Gerichte uneins sind, wie soll dann der genervte Bürger was ausrichten ? Klagen, auf die Gefahr hin, dass das Dericht nicht seiner Klage entspricht ? Oder durch alle Instanzen gehen, soweit zugelassen ?

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