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VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 2. August 2011 um 5:17

Mein Sharan ist, war ein 170Ps Highline/Sky DSG.

Bei einer Geschwindigkeit von etwa 100km/h hat sich der Motor verabschiedet und dies ohne Vorzeichen. Gott sei Dank war ich nicht am überholen, bergab unterwegs oder in einem 2-spurigen Autobahntunnel. Der Gedanke läßt mich heute noch Schaudern. Nach einem Ruck (Antriebstrang? Getriebe?) ging das System auf Leerlauf. Ich habe das DSG auf N gestellt und konnte noch bis zur nächsten Ausweiche rollen.

Gestern, Montag dem 1. August dann die Diagnose: nach 4500 km Motorschaden!

Rekonstruktion der Werkstätte: an der Common-Rail Leitung ist im Motorraum Diesel ausgetreten. Dieser hat den Keilriemen zersetzt. Dieser wurde porös und konnte nicht mehr funktionieren. Motor ist, wie man dies so sagt: angestanden. Motorschaden.

Ich kaufe einen Neuwagen alle 2 bis 3 Jahre, weil ich ein möglichst 100%iges Fahrzeug haben möchte und dann von einer Marke, der ich das am ehesten zutraue. Und nun dies. Wie würdet Ihr reagieren? Was sollte man von VW in meinem Fall erwarten dürfen? Bitte um Konstruktive Vorschläge. Mein Vorschlag an VW ist ein Neuwagen, wir reden hier nämlich absolut nicht von einer Bagatelle.

Ich halte das Forum am Laufenden....

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Prima.

Bis auf den Motor funktioniert ja anscheinend alles.

Ist jetzt ein Neuwagen, bei dem dann eventuall andere Mängel auftreten besser?

Man lässt sich ja auch nicht gleich die Lunge und Leber austauschen, wenn man ein neues Herz benötigt. ;)

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36 Antworten
am 2. August 2011 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von Razorblade133

Mein Sharan ist, war ein 170Ps Highline/Sky DSG.

Bei einer Geschwindigkeit von etwa 100km/h hat sich der Motor verabschiedet und dies ohne Vorzeichen. Gott sei Dank war ich nicht am überholen, bergab unterwegs oder in einem 2-spurigen Autobahntunnel. Der Gedanke läßt mich heute noch Schaudern. Nach einem Ruck (Antriebstrang? Getriebe?) ging das System auf Leerlauf. Ich habe das DSG auf N gestellt und konnte noch bis zur nächsten Ausweiche rollen.

Gestern, Montag dem 1. August dann die Diagnose: nach 4500 km Motorschaden!

Rekonstruktion der Werkstätte: an der Common-Rail Leitung ist im Motorraum Diesel ausgetreten. Dieser hat den Keilriemen zersetzt. Dieser wurde porös und konnte nicht mehr funktionieren. Motor ist, wie man dies so sagt: angestanden. Motorschaden.

Ich kaufe einen Neuwagen alle 2 bis 3 Jahre, weil ich ein möglichst 100%iges Fahrzeug haben möchte und dann von einer Marke, der ich das am ehesten zutraue. Und nun dies. Wie würdet Ihr reagieren? Was sollte man von VW in meinem Fall erwarten dürfen? Bitte um Konstruktive Vorschläge. Mein Vorschlag an VW ist ein Neuwagen, wir reden hier nämlich absolut nicht von einer Bagatelle.

Ich halte das Forum am Laufenden....

Hallo Razorblade133,

ich kann mir vorstellen wie du dich jetzt fühlst. Auch wenn es wenig tröstlich ist, solche Dinge passieren. Bei meinem ging nach 2 Monaten schon das Bremslicht kaputt. Nicht vergleichbar mit deinem Malleur, aber wie sagt Bart Simpson: "Shit happens".

Deine Rechtsposition gegenüber VW ist klar (Ich bin kein Jurist!). Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer beweispflichtig, dass ein Sachmangel NICHT schon bei der Übergabe des Kfz. bestand.

Das wird auch nicht das Problem sein. Die Frage, ob ein Motorschaden einen Neuwagen rechtfertigt, schon. Ich denke, (meine rein persönliche Meinung) du hast lediglich das Recht auf einen ATM. Etwas anders läge der Fall, wenn durch einen Motorschaden das Chassis in Mitleidenschaft gezogen würde.

Viele Grüße und Kopf hoch

N8Falter

am 2. August 2011 um 6:16

Zitat:

Original geschrieben von Razorblade133

Ich kaufe einen Neuwagen alle 2 bis 3 Jahre, weil ich ein möglichst 100%iges Fahrzeug haben möchte und dann von einer Marke, der ich das am ehesten zutraue. Und nun dies.

Sehr ärgerlich, ja, aber bei technischen Geräten ist ein Fehler eben nie auszuschließen.

Zitat:

Was sollte man von VW in meinem Fall erwarten dürfen? Bitte um Konstruktive Vorschläge. Mein Vorschlag an VW ist ein Neuwagen, wir reden hier nämlich absolut nicht von einer Bagatelle.

VW wird den Schaden reparieren, sprich: Neuer Motor und was drum herum sonst so gelitten hat. Am meisten würde ich mir wg des DSG Sorgen machen. Selbst wenn es jetzt noch funktioniert könnten doch Spätfolgen auftreten und dann ist Garantie etc futsch. Daher: Bei einem neutralen Fachmann informieren und ggf auf dessen Tausch bestehen (falls Rechtsschutzversicherung besteht geht das sicher leichter ...) ... jedenfalls aber schriftlich die Umstände von VW bestätigen lassen (inkl "Ruck" bei voller Fahrt ...), damit's später keine Beweisschwierigkeiten gibt.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie VW reagiert.

Michael

Themenstarteram 2. August 2011 um 6:41

Danke für Eure Meinungen. Auch ich mache mir am meisten Sorgen bezüglich des DSG und Antriebsstranges.

Wie gesagt, ich werde Euch am Laufenden halten. Interessieren würde mich, ob es irgendjemanden mit ähnlichem Fall gibt und wie da reagiert wurde. Der Präzedenzfall.

Lg, razorblade133

am 2. August 2011 um 6:56

Ich sag mal: Kann passieren, ist sehr selten. An Deiner Stelle würde ich mir überlegen, Lotto zu spielen;)

Sachlich sieht es so aus, dass VW Dir einen neuen Motor einbaut. Ein kostenloser Leihwagen sollte Standard sein.

Wegen dem DSG würde ich mir keine Sorgen machen. Das ist letztlich auch nur ein Getriebe. Das dürfte das abkönnen.

am 2. August 2011 um 7:05

Rechtlich könnte man argumentieren, bei einem so neuen Wagen ist die "Angst" dass doch ein verdeckter Mangel bleibt, dem Kunden nicht zumutbar und daher der Wagen tatsächlich gegen einen Neuwagen auszutauschen und nicht nur zu reparieren ... wie gesagt, der Anwalt Deines Vertrauens in Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung macht die Sache leichter ... ;-)

Michael

Prima.

Bis auf den Motor funktioniert ja anscheinend alles.

Ist jetzt ein Neuwagen, bei dem dann eventuall andere Mängel auftreten besser?

Man lässt sich ja auch nicht gleich die Lunge und Leber austauschen, wenn man ein neues Herz benötigt. ;)

Ich würde sagen: Standardsituation. ATM. Warum mehr?

Hatte mein Nachbar vor ein paar Wochen am Passat auch. Motor getauscht, Wagen läuft wieder. DSG wurde nicht getauscht.

Ich finde das jetzt nicht so dramatisch, egal was man kauft es kann einfach kaputt gehen. Ob das ein Highendwagen wie eine E-Klasse oder ein BMW X6 ist. Überalle gehen Motore kaputt. Und bei der Riesen Stückzahl gibt es die eine oder andere Verschraubung die wohl nicht perfekt angezogen ist. Sollte nicht passieren aber es kommt vor. Blöd ist nur das gezerre wenn der Eimer am Straßenrand steht.

 

Mein Passat hat bei 77000 auch seinen ersten Motor gebraucht. 3 Tage später hat er ein neues Herz bekommen und alles ist gut.

Ich hab den ADAC gerufen und 2 Stunden später stand der Wagen bei meinem Händler, weitere 2 Stunden später wurde die Analyse bekanntgegeben und gleich ein komplett neuer Motor bestellt.

Und wieder hat man auf die neue Maschine 2 Jahre Gewähleistung.

am 2. August 2011 um 18:19

Ja, ich denke auch das das passieren kann. Ich hatte Mitte der 90er Jahre einen Golf III (Neuwagen) mit insgesamt 3 Motorschäden! Der erste nach 11 Monaten und dann jeweils im Abstand von zwei Jahren. es war ein 2.0 GTD. Ich habe eine absolut verhaltene Fahrweise und davor einen Golf II mit 280.000 KM (und einem Motor) noch weiterverkauft. VW hat stets nur die Motoren ersetzt, wobei immer - lt. Aussage VW - neue Motoren und keine aufgearbeiteten ATM verbaut wurden. Der letzte Schaden passierte auf der Autobahn in Italien. VW zeigte sich hier ebenfalls sehr kulant und hat neben der Reparatur, Mietwagen und Rückreise, sowie für die Abholung in Italien den Transfer bezahlt.

Ich hatte jedoch - auch beim ersten Schaden - nicht auf Rückgabe und einen Neuwagen gepocht.

am 2. August 2011 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von didarenni

Und wieder hat man auf die neue Maschine 2 Jahre Gewähleistung.

Hallo,

das wage ich zu bezweifeln: Die Gewährleistung würde nur dann erneuert werden, wenn zu Lasten des Kunden etwas Neues verbaut wird.

Eine "Garantieverlängerung/Gewährleistungsverlängerung" durch Reparatur auf Kulanz oder Schadensbehebung auf Gewährleistung dürfte die absolute Ausnahme sein...

Za4aCosmo

Zitat:

Original geschrieben von Za4aCosmo

Zitat:

Original geschrieben von didarenni

Und wieder hat man auf die neue Maschine 2 Jahre Gewähleistung.

Hallo,

das wage ich zu bezweifeln: Die Gewährleistung würde nur dann erneuert werden, wenn zu Lasten des Kunden etwas Neues verbaut wird.

Eine "Garantieverlängerung/Gewährleistungsverlängerung" durch Reparatur auf Kulanz oder Schadensbehebung auf Gewährleistung dürfte die absolute Ausnahme sein...

Za4aCosmo

Natürlich gibt es zwei Jahre Gewährleistung auf die neu verbauten Teile.

am 3. August 2011 um 6:06

Im Falle von Garantieaustausch, gibt es auf das neue Teil keine neuen zweie Jahre Garantie.. Das ist Fakt.. Wenn kurz vor Garantieablauf du ein neues Teil bekommst, hat es Garantie bis zum Garantieendezeitpunkt.. Sagen wir Garantie beginnt am 03.08.2009 und endet 03.08.2011 hat das Teil auch bis dahin vom Hersteller Garantie... Geht es dann Kaputt, bleibt nen Kulanzantrag.. Du hast erst wieder garantie, kaufst du ein Orginal Teil von VW. Anders NEIN..Überleg doch, wenn ega was kaputt geht und du automatisch auf das Neu Teil ab einbau wieder 2 Garantie hast, dann hast ne Lebenslange Garantie für lau...Wer bietet das, keiner. ist auch unwirtschaftlich.. Sorry ist so... Sollte wie im fall vom TS ein neuer Motor eingebaut werden, hat dieser neuer Motor solange Garantie wie das Auto ab Kaufdatum an hatte. Keinen Tag länger. Platzt die Karete hinterher, läuft alles über Kulanz. Wird geschaut, gibt es gleichwertigen aufbereiteten Ersatzartikel. Der alte geht in Kommission für den Aufbereitet. Du als Kunde zahlst dann die Differenz vom alten zum aufbereitet zzgl Arbeitslohn. Das ist Kulant, da kein Neuteil, dennoch Garantie auf den Austauschartikel...Kosten für Austauschartikel günstiger, als komplett Neuteil

 

gruss

bigblue

Einen kleinen Einwand hätte ich da noch:

Wenn der Wagen wegen des Schadens / der Reparatur länger nicht nutzbar ist, verlängert sich die Gewährleistung um die Reparaturdauer.

Und bitte nicht immer Garantie und gesetzliche Gewährleistung miteinander vermischen. ;)

Ansonsten hat bigblue vollkommen Recht.

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