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3bg Scheinwerfer Garantie oder net?

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 18:51

Halloa

bei meinem Linken Scheinwerfer stellte ich heute nacht fest er ist kaputt^^

so ich gleich ne H7 gekauft , wollte noch fix einbauen die Birne SCHOCK !!!

die Birne hängt auf halb acht ,Fernlicht sucht nach Flugzeugen im Himmel hm naja umso leichter für mich

ich neue Birne reingesteckt und suche die Befestigungsklammer hm nicht mehr da^^ also ich nach Hause Motortalk suchfunction hmmmmm keine brauchbaren ERGEBNISSE. ABER ich finde auch keine Halterung von der klammer???

 

meine Frage habe das auto 2,5 monate erst fällt das unter Garantie?

wie kommt es das über Nacht das Fernlicht komplett verstellt ist?

so Langsam treibt mich die Möhre in den Wahnsinn geht das so weiter ist er vor Januar wieder beim Freundlichen

 

sorry musste mal Druck los werden

 

mfg

Ich

Passat 3BG BJ:05 91000km gelaufen

Ähnliche Themen
11 Antworten
am 1. Dezember 2009 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von Schneemann84

Halloa

bei meinem Linken Scheinwerfer stellte ich heute nacht fest er ist kaputt^^

so ich gleich ne H7 gekauft , wollte noch fix einbauen die Birne SCHOCK !!!

die Birne hängt auf halb acht ,Fernlicht sucht nach Flugzeugen im Himmel hm naja umso leichter für mich

ich neue Birne reingesteckt und suche die Befestigungsklammer hm nicht mehr da^^ also ich nach Hause Motortalk suchfunction hmmmmm keine brauchbaren ERGEBNISSE. ABER ich finde auch keine Halterung von der klammer???

 

meine Frage habe das auto 2,5 monate erst fällt das unter Garantie?

wie kommt es das über Nacht das Fernlicht komplett verstellt ist?

so Langsam treibt mich die Möhre in den Wahnsinn geht das so weiter ist er vor Januar wieder beim Freundlichen

 

sorry musste mal Druck los werden

 

mfg

Ich

Passat 3BG BJ:05 91000km gelaufen

Fällt mit Sicherheit NICHT unter Garantie, denn die ist bei einem

BJ `05 mit EZ in `05 in `07 abgelaufen.

Solltest Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen haben, wäre die Lektüre der Garantiebedingungen und Garantieumfänge zu empfehlen.

am 1. Dezember 2009 um 19:53

ja fällt unter garantie!!!!!

im ersten halben jahr hast du die gesetzliche garantie, egal was dir der händler weiß machen will!!!

und da du das auto ja erst zweieinhalb monate hast, ab zum verkäufer und dein recht geltend machen.

solltest du eine gebrauchtwagengarantie haben, zieht diese bei ablauf des ersten halben jahres....nur die meisten händler gehen auf dummfang und wollen dem käufer schon vorher weiß machen er solle doch die prozentuale beteiligung die im garantievertrag vereinbart ist tragen.

offiziel ist es so, das du in deutschland wenn du ein jahr garantie bekommst aber nur ein halbes jahr garantie hast, nach dem halben jahr gilt die beweislastumkehr, also du musst beweisen das der "fehler/defekt" schon bei sachmängelübergabe bestand oder wie das genau heißt.

da du noch im halben jahr bist brauchste dir keine gedanken machen, es sei denn der händler unterstellt dir du hast den schaden am scheinwerfer selbst verursacht weil du da schon dran rumgeschraubt hast

am 1. Dezember 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von maweb

ja fällt unter garantie!!!!!

im ersten halben jahr hast du die gesetzliche garantie, egal was dir der händler weiß machen will!!!

und da du das auto ja erst zweieinhalb monate hast, ab zum verkäufer und dein recht geltend machen.

solltest du eine gebrauchtwagengarantie haben, zieht diese bei ablauf des ersten halben jahres....nur die meisten händler gehen auf dummfang und wollen dem käufer schon vorher weiß machen er solle doch die prozentuale beteiligung die im garantievertrag vereinbart ist tragen.

offiziel ist es so, das du in deutschland wenn du ein jahr garantie bekommst aber nur ein halbes jahr garantie hast, nach dem halben jahr gilt die beweislastumkehr, also du musst beweisen das der "fehler/defekt" schon bei sachmängelübergabe bestand oder wie das genau heißt.

da du noch im halben jahr bist brauchste dir keine gedanken machen, es sei denn der händler unterstellt dir du hast den schaden am scheinwerfer selbst verursacht weil du da schon dran rumgeschraubt hast

Es gibt keine "gesetzliche Garantie" !

=> Es kann nicht von Garantieleistungen einer nicht vorhandenen Garantie abgedeckt werden.

Daher Unsinn !

am 1. Dezember 2009 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von maweb

ja fällt unter garantie!!!!!

im ersten halben jahr hast du die gesetzliche garantie, egal was dir der händler weiß machen will!!!

und da du das auto ja erst zweieinhalb monate hast, ab zum verkäufer und dein recht geltend machen.

solltest du eine gebrauchtwagengarantie haben, zieht diese bei ablauf des ersten halben jahres....nur die meisten händler gehen auf dummfang und wollen dem käufer schon vorher weiß machen er solle doch die prozentuale beteiligung die im garantievertrag vereinbart ist tragen.

offiziel ist es so, das du in deutschland wenn du ein jahr garantie bekommst aber nur ein halbes jahr garantie hast, nach dem halben jahr gilt die beweislastumkehr, also du musst beweisen das der "fehler/defekt" schon bei sachmängelübergabe bestand oder wie das genau heißt.

da du noch im halben jahr bist brauchste dir keine gedanken machen, es sei denn der händler unterstellt dir du hast den schaden am scheinwerfer selbst verursacht weil du da schon dran rumgeschraubt hast

Es gibt keine "gesetzliche Garantie" !

=> Es kann nicht von Garantieleistungen einer nicht vorhandenen Garantie abgedeckt werden.

Daher Unsinn !

informier dich mal über das deutsche garantierecht oder extra für dich gewährleistung, bevor du solche unwarheiten verbreitest!!!

denn ich bezweifle mal das er sein auto mit dem zusatz "gekauft wie gesehen" gekauft hat, und selbst das wäre anfechtbar, dazu gibt es genug vergleichsurteile.

kauft man in deutschland ein auto bei einem händler, so muß dieser ein jahr gewährleistung geben, die wie schon erklärt eben nur ein halbes jahr voll zählt deswegen bieten viele händler eine gebrauchtwagengarantie dazu an........

http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php

solltest du dich aber am wort garantie hochgezogen haben, weil ich nicht gewährleistung geschieben habe kann ich nur sagen.....viel spaß beim weiter korinten ka**en

im gegensatz zu dir konnte ich aus der frage des threadherstellers lesen ob der händler haftbar für diesen schaden nach nur 2 einhalb monaten nach autokauf ist, und das ist er, wenn der käufer den schaden nicht selbst verschuldet hat

am 1. Dezember 2009 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von maweb

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Es gibt keine "gesetzliche Garantie" !

=> Es kann nicht von Garantieleistungen einer nicht vorhandenen Garantie abgedeckt werden.

Daher Unsinn !

informier dich mal über das deutsche garantierecht oder extra für dich gewährleistung, bevor du solche unwarheiten verbreitest!!!

denn ich bezweifle mal das er sein auto mit dem zusatz "gekauft wie gesehen" gekauft hat, und selbst das wäre anfechtbar, dazu gibt es genug vergleichsurteile.

kauft man in deutschland ein auto bei einem händler, so muß dieser ein jahr gewährleistung geben, die wie schon erklärt eben nur ein halbes jahr voll zählt deswegen bieten viele händler eine gebrauchtwagengarantie dazu an........

http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php

solltest du dich aber am wort garantie hochgezogen haben, weil ich nicht gewährleistung geschieben habe kann ich nur sagen.....viel spaß beim weiter korinten ka**en

im gegensatz zu dir konnte ich aus der frage des threadherstellers lesen ob der händler haftbar für diesen schaden nach nur 2 einhalb monaten nach autokauf ist, und das ist er, wenn der käufer den schaden nicht selbst verschuldet hat

Wenn man keinen blassen Dunst hat, besser nicht so laut schreien und seine "Dusseligkeit und Unkenntniss" so deutlich öffentlich bekanntgeben.

ZITAT aus dem verlinkten Beitrag:

*******************************************

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung...

*******************************************

Wo steht da was von >Garantie< ???

Begriffsklärung notwerndig ???

Da keine Garantie besteht, kann sowas auch nicht von einer Garantie abgedeckt werden.

Besteht eine Gebrauchtwagengarantie kann man den Leistungsumfang den Garantieunterlagen entnehmen.

Übrigens ist`s schon interessant, dass Leute bei herbstlichen Witterungsbedingungen rumfahren und angeblich nicht bemerkt haben wollen, dass in einem Scheinwerfer kein Leuchtmittel vorhanden sein soll und das seit angeblich ca. 2,5 Monaten.

Sollte man sich die Frage stellen, ob diese Leute evtl. aufgrund einer Sehschwäche besser das Fahrzeug stehen lassen sollten und zu Fuß gehen sollten.

am 1. Dezember 2009 um 21:05

@ hurz

Er hat nicht geschrieben das er ohne Leuchtmittel gefahren ist.Die Birne hat bloß nicht richtig gesessen.

 

Ich vermute mal das sich der Bügel gelöst hat. Komischer weise kann der Bügel ja nicht weg sein weil ein Kappe vor ist . Also ist er dem TE weggefallen oder fehlte schon von Anfang an.

Ich würde auf jeden Fall mal zum :) fahren und wenn keine Garantie greift dann werden die vll auch was auf Kulanz machen. Dabei bedenken, der Ton macht die Musik.

am 1. Dezember 2009 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von maweb

 

informier dich mal über das deutsche garantierecht oder extra für dich gewährleistung, bevor du solche unwarheiten verbreitest!!!

denn ich bezweifle mal das er sein auto mit dem zusatz "gekauft wie gesehen" gekauft hat, und selbst das wäre anfechtbar, dazu gibt es genug vergleichsurteile.

kauft man in deutschland ein auto bei einem händler, so muß dieser ein jahr gewährleistung geben, die wie schon erklärt eben nur ein halbes jahr voll zählt deswegen bieten viele händler eine gebrauchtwagengarantie dazu an........

http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php

solltest du dich aber am wort garantie hochgezogen haben, weil ich nicht gewährleistung geschieben habe kann ich nur sagen.....viel spaß beim weiter korinten ka**en

im gegensatz zu dir konnte ich aus der frage des threadherstellers lesen ob der händler haftbar für diesen schaden nach nur 2 einhalb monaten nach autokauf ist, und das ist er, wenn der käufer den schaden nicht selbst verschuldet hat

Wenn man keinen blassen Dunst hat, besser nicht so laut schreien und seine "Dusseligkeit und Unkenntniss" so deutlich öffentlich bekanntgeben.

ZITAT aus dem verlinkten Beitrag:

*******************************************

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung...

*******************************************

Wo steht da was von >Garantie< ???

Begriffsklärung notwerndig ???

Da keine Garantie besteht, kann sowas auch nicht von einer Garantie abgedeckt werden.

Besteht eine Gebrauchtwagengarantie kann man den Leistungsumfang den Garantieunterlagen entnehmen.

Übrigens ist`s schon interessant, dass Leute bei herbstlichen Witterungsbedingungen rumfahren und angeblich nicht bemerkt haben wollen, dass in einem Scheinwerfer kein Leuchtmittel vorhanden sein soll und das seit angeblich ca. 2,5 Monaten.

Sollte man sich die Frage stellen, ob diese Leute evtl. aufgrund einer Sehschwäche besser das Fahrzeug stehen lassen sollten und zu Fuß gehen sollten.

ja nee is klar, du typ hast doch von anfang an auf dem wort garantie rumgeritten...........warum antwortest du hier dann?

es war jedem klar was der threadhersteller meint, nur dann kommen, sorry für den ausdruck "klugscheißer" wie du und anstatt zu helfen wird dem theradhersteller gesagt nein es gibt keine garantie............ohh man, dann schreib ihm er soll das über die gewährleistung klären und fange nicht an zu sagen die garantie deckt das nicht ab, denn mit deinen halbwahrheiten hast du ihm nicht geholfen.

und entschuldige bitte das ich das wort garantie benutzt habe weil es der theradhersteller auch machte....aber das du texte von anderen user nicht richtig ließt bevor du schreibst haben wir ja in deinem letzten posting schon bewundern dürfen bei dem ich dir ja schon schrieb das ich versehentlicherweise das wort garantie statt gewährleistung nutze, aber solchen fauxpas passieren dir wohl häufiger, denn das der threadhersteller schrieb er sei ohne leuchtmittel gefahren habe ich nirgends gelesen......also in dem sinne, weiter klugscheißen;-)

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 2:49

Okay vielen Dank erstmal an euch

 

öhm bitte kriegt euch nu net in die Haare wegen dem Fred^^

ja naja oki aber wo ist die halterung für die klamer?^^ auch die Klammer muss man ja mal festmachen irgendwo^^ ich hab weder irgend nen loch da noch hab ich irgendwas wo man ne klammer festmachen könnte ^^ hm naja soll sich der Freundliche mal nen Kopf drum machen ich darf nu zur Arbeit sau Nebelig nur ein Scheinwerfer und die nebler^^ OHHHJEEE solche probleme hatte ich bei meinem Golf3 nie gehabt^^

 

vielen dank

mfg

ich

@hurz100:

Achte bitte ein wenig auf deine Wortwahl.

Sätze wie "Wenn man keinen blassen Dunst hat, besser nicht so laut schreien und seine "Dusseligkeit und Unkenntniss" so deutlich öffentlich bekanntgeben." möchte ich hier nicht mehr lesen. :mad:

Grüße

Mirco-S-H

MT-Moderation

am 2. Dezember 2009 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von maweb

weiter klugscheißen;-)

Besser das, als die Schüssel nicht zu treffen.

Themenstarteram 5. Dezember 2009 um 9:23

Moin Moin

Joar also Problem gelöst^^

Scheiße ist das Peinlich^^

Ich fahre zum Freundlichen, der klappe runter vom Scheinwerfer Birne mit Sockel Reindrücken nach rechts drehen fertig. Mir liefen Tränen über die Augen was, was verdammt Hab ich 8h Stoßstange Scheinwerfer Grill etc demontiert????? ne also für mich Steht fest der Wagen geht wieder weg zum Händler ich werde mir wieder nen Golf kaufen ich lasse mich doch net von einem Passat in die irre treiben ^^

 

Mfg

Ich

wenn der Scheinwerfer defekt gewesen währe hätte ich 1 Jahr nach Kauf Gebrauchtwagengarantie drauf da es kein Verschleißteil ist

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