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255/35R18 90 W darf ich diese Reifen auf mein 320d aufziehen

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 12:33

hallo leute,

weiss jemand von euch ob ich diese Tragfähigkeitsindex mit 90 auf mein 320d aufziehen darf.

Die einzigen Indexangaben in meinem Schein beziehen sich auf 205 55 r 16 91vorn 92 hinten muss ich die bei allen reifengrößen beachten??

gruss

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9 Antworten
am 6. Mai 2006 um 13:29

Meine original 18" BMW-Bereifung hat vorne 88 und hinten 90. Also sollte es passen. Im Kfz-Brief steht bei 18" nichts dabei.

am 6. Mai 2006 um 18:35

Die Größe der Reifen beeinflusst ja nicht den Rest des Fahrzeúgs. Von daher sollte wohl der Tragfähigkeitsindes auch bei 18" der gleiche sein wie bei kleineren.

am 6. Mai 2006 um 19:30

Ist allerdings sehr seltsam das im Kfz-Brief (320cd) bei unterschiedlichen Reifengrößen Index 91-93 angegeben ist und montiert sind Index 88 und 90. Hat vermutlich auch mit der zul. Achslast zu tun.

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 19:32

hi,

ehrlich gesagt habe ich etwas das web durchstöbert leider keine klare auskunft bekommen.

seufz

am 6. Mai 2006 um 19:58

Ich habe auch noch etwas gestöbert:

Der Tragfähigkeitsindex ist sogar abhängig vom Geschwindigkeitsindex. Theoretisch reicht die halbe zul. Achslast, es ist aber oft von 100 kg Reserve die Rede, da sich ja die Last in Kurven unterschiedlich verteilt.

Beispiel: 320cd zul. Achslast hinten = 1060 kg

1060 kg + 100 kg Reserve = 1160 kg :2 = 580 kg

Es ist also mindestens Index 89 (580kg) erforderlich.

Montiert sind Index 90 (600kg)

siehe auch hier:

Eine beispielhafte, recht gängige Reifenbezeichnung:

 

175 / 70 R 13 78 T

 

175: Reifenbreite in mm

70 : Verhältnis in % von Reifenbreite zur Höhe. D.h. die Höhe der Reifenwand, gemessen von der Innenwulst bis zur Lauffläche beträgt hier ca. 122 mm.

Dies symbolisiert den " Querschnitt" eines Reifens.

Die sogenannten " Niederquerschnittreifen" haben eine relativ geringe Reifenhöhe. Damit wird die Walkarbeit minimiert und die Steifigkeit der Seitenwand erhöht, womit ein besseres Fahr- und Kurvenverhalten erreicht wird. Dies geht allerdings zu Lasten der Eigenfederung der Reifen, je niedriger der Querschnitt, desto härter der Reifen.

Früher war ein " 70er" Reifen schon sehr Niederquerschnitt, heute geht es bis zu Reifenhöhen um die 30 runter.

Von einem Niederquerschnittsreifen spricht man heute, wenn das Verhältnis kleiner als 50 % beträgt.

Ein älterer Reifen, welcher diese Angabe nicht besitzt, also z.B. 145 R13, hat automatisch einen Querschnitt von 82.

Irgenwann hat man sich geeinigt, dass der "Normquerschnitt" bei 80 liegt und auch mit angegeben wird. Der Unterschied von 82 zu 80 ist laut Vereinbarung zu vernachlässigen. Somit gibt es heute nur noch neue Reifen, welche die Bezeichnung 80 tragen. Diese dürfen aber problemlos auf Fahrzeuge montiert werden, bei denen noch die alte Bezeichnung in den FZ-Papieren steht.

Reifen, die höhere Querschnitte als 82 haben, werden Ballonreifen genannt. Gibt es aber heute praktisch nur noch sehr selten, auf Oldies oder geländegängigen Fahrzeugen etwa.

R : Reifenbauart. R bedeutet Radialbauweise, nichts oder ein " - " bedeutet Diagonalbauweise der Karkasse.

Bei Krafträdern findet man auch manchmal ein " B ". Dies bedeutet "Bias-Belted". Das sind Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse, also eine Mischung.

13 : Reifeninnendurchmesser in Zoll. Damit kann man den Reifen einer Felge im Durchmesser zuordnen. Dieser muss zwingend gleich sein.

( Gab schon Fragen diesbezüglich, deswegen der Hinweis;) )

78 : Load Index ( LI )

T : Speed Index ( SI )

 

Der Load-Index ( LI ) (Tragfähigkeitskennzahl oder Tragfähigkeitsindex) ist eine Zahl am Ende der Größenbezeichnung: Die Zahl gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Reifens, welche in einer Tabelle genormt zugeordnet werden.

LI 78 bedeutet z.B. 425 kg Tragfähigkeit pro Reifen. Einfach die höchste zulässige Achslast im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung 1 ( ZB 1) durch 2 teilen, dann bekommt man den Lastindex, der mindestens gefordert wird.

Diese Werte gelten natürlich für den statischen Zustand. Hierbei sind Reserven für Lastspitzen im dynamischen Zustand einbezogen.

Bei manchen Reifen sind allerdings Einschränkungen zu beachten:

Bei Reifen mit SI "V" ist der LI nur bis 210 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( BBH) über 210 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 240 BBH nur noch ca. 91 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.

Bei Reifen mit SI "W" ist der LI nur bis 240 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( BBH) über 240 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 270 BBH nur noch ca. 85 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.

Reifen mit SI " Y " ähnlich.

Bei reinen ZR-Reifen, welche nicht die Doppelbezeichnung mit SI und LI zusätzlich führen, ist eine Tragfähigkeitsbescheinigungen des Herstellers nötig, oder es steht die Gewichtsangabe in kg auf der Seitenwand. Diese Reifen gibt es aber heute nur noch selten.

Die Tragfähigkeit eines Reifens ist von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und dem Luftdruck abhängig.

Es gibt Spezialfälle, wo der LI niedriger sein darf als die halbe zulässige Achslast.

Z.B. bei Anhängern mit Tragfähigkeitszuschlag gemäß WDK 195 oder Nutzfahrzeugen ( NFZ), deren BBH niedriger ist als für den Reifen zugelassen. Hierfür gibt es Tabellen mit Tragfähigkeitszuschlägen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.

Dies gilt jedoch nicht für PKW und leichte NFZ.

Wenn jedoch ein Anhänger für Tempo 100 nach der 9. AusnVO zur StVO zugelassen werden soll, dürfen die Reifen diesen Zuschlag nicht haben, nicht älter als 6 Jahre sein ( also auch alle 6 Jahre zu erneuern!) und müssen min. " L " als SI haben.

 

Kleiner Auszug aus der LI-Tabelle:

LI...kg

74 375

75 387

76 400

77 412

78 425

79 437

80 450

81 462

82 475

83 487

84 500

85 515

86 530

87 545

88 560

89 580

90 600

91 615

92 630

93 650

94 670

95 690

96 710

97 730

98 750

99 775

100 800

101 825

102 850

103 875

104 900

105 925

106 950

107 975

108 1000

109 1030

 

Der Speed Index ( SI ) ist ein Geschwindigkeits-Symbol, ein Buchstabe am Ende der Größenbezeichnung, der über die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Reifens Auskunft gibt.

Bei Reifen mit M&S-Kennzeichnung (Winterreifen) darf der SI unterschritten werden, wenn ein Aufkleber mit der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird.( Im Gesetzestext heißt es " ...sinfällig angezeigt wird" , die Aufkleber sind aber die gängigste Variante.)

Kleiner Auszug aus der SI-Tabelle: :

Q: bis 160 km/h

R : bis 170 km/h ( sehr selten...)

S : bis 180 km/h

T : bis 190 km/h,

U : bis 200 km/h,( sehr sehr selten...)

H : bis 210 km/h

V : bis 240 km/h

W: bis 270 km/h

Y : bis 300 km/h

ZR: über 240 km/h

Zu beachten sind bei der Auswahl des SI, dass auf die BBH oft ein Zuschlag nach einer bestimmten Formel dazugerechnet werden muss.

Dies gilt dann nicht, wenn der Hersteller nachweist, dass kein Fahrzeug der Serie innerhalb der Toleranzen schneller fährt als im Schein angegeben.

Ein Hersteller hat z.B. 190 als BBH angegeben und T-Reifen serienmäßig genehmigt. Dann greift die Toleranzformel nicht. Dies ist manchmal bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung der Fall.

Für Sportwagen jenseits der 300/h-Grenze gilt: Ein ZR-Reifen muss in den Fahrzeugpapieren mit Markenbindung und genauer Bezeichnung eingetragen sein, also z.B. Pirelli P Zero.

Weitere Kennzeichnungen:

 

C : Z.B. recht gängig: 185 R 14 C.

Ein C in der Reifenbezeichnung bedeutet "Carrier". Diese sind für leichte Nutzfahrzeuge entwickelt und besitzen eine steifere Karkasse.

Bei diesen "C-Reifen" ist zu beachten, dass deren relativ hohe Tragfähigkeit nur mit dementsprechend hohem Luftdruck ( nach Herstellerangaben ) eingehalten werden kann!

reinforced : Kann man frei mit " verstärkt" übersetzen.

Findet man häufig bei Transportern oder Vans mit hohen Achslasten.

VORSICHT!!! Ein C-Reifen und ein "reinforced"-Reifen sind sehr unterschiedlich im Aufbau und dürfen nicht gemischt auf einem Fahrzeug montiert werden!

M&S oder M+S : Der Reifen ist für Matsch und Schnee, also Winter, geeignet.

DOT und eine 3 oder 4 Stellige Zahl : Herstellungsmonat/Jahr.

Das DOT bedeutet "Department of Transportation", ähnlich unserem KBA, hat aber als Reifenbezeichnung an sich keine wichtige Bedeutung. Das Herstellungsdatum befindet sich immer nach dem DOT, und meist nur auf einer Seite des Reifens.( Daher auch die DOT-Seite genannt )

3-Stellig: 1. und 2. Zahl gibt die Woche, 3. Zahl das Jahr an. Wenn ein

Dreieck dahinter ist, handelt es sich um 1990 bis 1999, z.B. 345 mit Dreieck: 34. Woche 1995

ohne Dreieck 1980 bis 1989: z.B. 345 ohne Dreieck: 34. Woche 1985

 

4-Stellig: Seit dem Jahr 2000 sieht es so aus:

2401: 24. Woche 2001.

E mit Zahlen danach, z.B. E1 00 0815 : Seit 1.10.1998 muss jeder Reifen eine EG-Bauartgenehmigung aufweisen.

studless : Bei manchen Winterreifen zu finden, die in nördlicheren Breitengraden produziert werden. Soll heißen, dass diese keine "Spikes" besitzen, welche bei uns schon seit vielen Jahren verboten sind.

regroovable : Nachschneidbar. Dies findet man nur auf Nutzfahrzeugreifen. Bei diesen darf das Profil vor Erreichen der Mindestprofiltiefe um einen bestimmten, vom Hersteller festgelegten Betrag, nachgeschnitten werden. Meist um die 2 bis 3 mm.

Bei der Verwendung gibt es eigentlich nur eine Einschränkung: Busse (KOM), die für Tempo 100 zugelassen sind, dürfen an der Vorderachse keine nachgeschnittenen Reifen montiert haben.

M/C :(a.d.engl: Motorcycle)

Findet sich nur auf Kraftrad-Reifen. Diese werden zur Vermeidung von Verwechslungen mit PKW-Reifen gleicher Dimension entsprechend gekennzeichnet.

PR : PlyRating

Steht für Karkassenfestigkeit. Findet man noch bei Traktorreifen oder Kleinkraftradreifen.

Davor steht eine Zahl, meist 4 PR oder 6 PR. Bei Reifen gleicher Größe bedeutet höhere PR – Zahl auch höhere Tragfähigkeit. Also quasi der Vorgänger des heutigen Load-Index.

TL : Tubeless - Schlauchlos

TT : Tubetype - Reifen darf nur mit Schlauch verwendet werden.

 

zulässige Profiltiefe :

 

Zitat:

§ 36 (2)StVZO:

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird.

Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

 

Die Lauffläche des Reifens ist der Teil, der nass wird beim Abrollen auf feuchtem Untergrund.

In diesen Hauptprofilrillen sind am Umfang kleine Stege erhöht.

Diese Stege heißen TWI ( Tread Wear Indicator). Am Rand des Reifens findet sich diese Aufschrift ganz klein, wo die Stege sein sollen.

Wenn auch nur einer mit der Lauffläche bündig ist, ist die Mindestprofiltiefe erreicht, und auch ziemlich schnell überschritten. Dies hat 50 € Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und 3 Punkte zur Folge.

Bei 4 abgefahrenen Reifen gibt es aber nicht 12 Punkte, wie des öfteren behauptet wird. Dies gilt pro "Tat", nicht pro Reifen.

Diese gesetzliche Profiltiefe gilt sowohl für Sommerreifen als auch für Winterreifen. Andere Grenzmaße haben lediglich empfehlenden Charakter.

Abrollumfang :

Nach DIN 70020 ist das die Wegstrecke, die bei einer Radumdrehung bei 60 km/h Fahrzeuggeschwindigkeit tatsächlich zurückgelegt wird. (korrekter Luftdruck und definierte Radlast vorausgesetzt)

Dieser Abrollumfang kann nicht einfach mit Reifenradius/-durchmesser (Konstruktionsdurchmesser) und Kreisformel ausgerechnet werden. Die so errechneten Werte liegen über dem tatsächlichen Abrollumfang, da der tatsächliche Radius durch das Eindrücken des Reifens an der Fahrbahnaufstandsfläche kleiner ist.

Der Abrollumfang ist für Änderungen der Bereifung an Fahrzeugen sehr wichtig, da dadurch die Gesamtübersetzung des Fahrzeugs beeinflusst wird.

Er ist für jeden Reifen aus Tabellen, z.B. im Reifenhandbuch (siehe z.B. obiger Link), zu entnehmen.

am 6. Mai 2006 um 20:08

hättest aber nicht alles kopieren müssen;)

Themenstarteram 7. Mai 2006 um 14:31

hi,

darf ich nun die reifen aufziehen oder nicht ???

Zitat:

Original geschrieben von DOGANAY

hi,

darf ich nun die reifen aufziehen oder nicht ???

LOL :D Bombt ihn mit meterweise Fachwissen zu :D

Wenn Du ganz sicher gehen willst (würde ich bei sowas machen wg. Versicherungsschutz) wäre hier mein Vorschlag: Im Gutachten der Felgen (gibt es eins?) mal nach den Reigengrößen und Indexen nachsehen. Ansonsten mal beim Reifenhändler fragen ob der dazu ne Meinung hat. Zu Not noch bei BMW anfragen. Oder beim TÜV direkt

Zitat:

Original geschrieben von DOGANAY

hi,

darf ich nun die reifen aufziehen oder nicht ???

Wenn du original BMW Felgen hast, dann darfst du den Reifen hinten auf jeden Fall aufziehen. Was für ein Reifen war vorher drauf??

BMW verkauft die 18" Mischbereifung für alle E46 (außer M3) in folgender Ausführung:

vorne: 225/40 ZR 18 88Y

hinten: 255/35 ZR 18 90Y

Wegen der Felgenbreite bin ich mir jetzt net 100%ig sicher, aber vorne müssten es 8 Zoll und hinten 8,5 sein.

Wenn BMW das so verkauft, dann wird man das so auch fahren dürfen ;)

 

Gruß

Ci-driver

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