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100 Zeller Kat

Themenstarteram 21. Juni 2009 um 20:06

Hallo was bringt ein 100 Zeller Kat ca.an Leistung beim C20XE

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28 Antworten

100-Zeller und Euro 1 ist kein Problem !

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Nein. Sobald du deine d3 nicht mehr erreichst ist es steuer hinterziehen. Weil normal müsstest du ja dann steuern für euro 1 zahlen.

Ach sieh das doch ned so eng, die ziehen uns auch so die Kohle ohne Ende aus der Tasche, da kann man schonmal n paar Wochen so fahren, wenn es sein muss, da jagen andere Leute ganz andere Sachen in die Luft.

am 26. Juni 2009 um 21:23

wollte es nur mal sagen. Muss ja jeder selber wissen. Nur nicht das hier hinterhe rumgeheult wurde warum den keiner was sagt ;)

Zitat:

Original geschrieben von opelkult

Ach sieh das doch ned so eng, die ziehen uns auch so die Kohle ohne Ende aus der Tasche, da kann man schonmal n paar Wochen so fahren, wenn es sein muss, da jagen andere Leute ganz andere Sachen in die Luft.

Hier gilt der § 19 Abs. 2 StVZO - d.h. es bleibt nicht bei einer Mängelkarte, wenn Du damit erwischt wirst, sondern der Wagen wird sichergestellt, einem Sachverständigen vorgeführt und anschließend von der Straßenverkehrsbehörde stillgelegt. 50 € und 3 Punkte zuzüglich Verwaltungsgebühr zuzüglich den Entgelten für Abschleppen und den Gebühren des Gutachters und der Straßenverkehrsbehörde. Man ist da schnell 4 Stellig.

Hinzu kommen die Probleme mit der Versicherung. In den meisten Verträgen ist ein Kasko-Schutz nur bei Fahrzeugen mit Betriebserlaubnis inkludiert. Auch der Haftpflichtschutz ist eingeschränkt (regelmäßig 5.000 € Rückforderungen von der Versicherung).

Abschließend wird zwingend ein Steuerstrafverfahren gegen den Halter eingeleitet. Man hat schließlich Steuern hinterzogen.

Mithin - das hat eine andere Qualität als eine nicht eingetragene Rad/Reifenkombination (hier bliebe es bei einer Mängelkarte).

am 28. Juni 2009 um 16:47

Allerdings müsste der "Sachverständige" dann über einen Abgasrollenprüfstand verfügen, das ist selbst bei TÜV und Dekra selten, ganz zu schweigen von den Kosten für den Test.

Es ist wohl so ähnlich wie mit dem Schwarzsehen bei der GEZ:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von opelkult

Ach sieh das doch ned so eng, die ziehen uns auch so die Kohle ohne Ende aus der Tasche, da kann man schonmal n paar Wochen so fahren, wenn es sein muss, da jagen andere Leute ganz andere Sachen in die Luft.

Hier gilt der § 19 Abs. 2 StVZO - d.h. es bleibt nicht bei einer Mängelkarte, wenn Du damit erwischt wirst, sondern der Wagen wird sichergestellt, einem Sachverständigen vorgeführt und anschließend von der Straßenverkehrsbehörde stillgelegt. 50 € und 3 Punkte zuzüglich Verwaltungsgebühr zuzüglich den Entgelten für Abschleppen und den Gebühren des Gutachters und der Straßenverkehrsbehörde. Man ist da schnell 4 Stellig.

Hinzu kommen die Probleme mit der Versicherung. In den meisten Verträgen ist ein Kasko-Schutz nur bei Fahrzeugen mit Betriebserlaubnis inkludiert. Auch der Haftpflichtschutz ist eingeschränkt (regelmäßig 5.000 € Rückforderungen von der Versicherung).

Abschließend wird zwingend ein Steuerstrafverfahren gegen den Halter eingeleitet. Man hat schließlich Steuern hinterzogen.

Mithin - das hat eine andere Qualität als eine nicht eingetragene Rad/Reifenkombination (hier bliebe es bei einer Mängelkarte).

Ja selbstverständlich, ihr habt schon recht, aber trotzdem finde ich das ganze nicht so schlimm, es fahren wesentlich andere Dreckschleudern auch rum.

Gruss Nick

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5

Allerdings müsste der "Sachverständige" dann über einen Abgasrollenprüfstand verfügen, das ist selbst bei TÜV und Dekra selten, ganz zu schweigen von den Kosten für den Test.

:confused: Wie jetzt??? Der Halter muß nachweisen, daß nach den vorgenommen Veränderungen die Abgaseinstufung noch erreicht wird. Die Rechnung bekommt der Halter also auf jeden Fall. Dem Sachverständigen ist es doch egal, ob das Auto auf einem Hänger 500km weit weg gebracht werden muß um den Nachweis zu führen.

Gruß

Achim

hi!

Bei uns im Münsterland gibt es zb keinen Tüv oder Dekra der ein Abgasgutachten erstellen kann.der Nächste der Sowas macht ist in Essen.Da müste man das Auto hinbringen und dann dauert es ca. 1 Woche bis alles getestet und das gutachten erstellt ist..

am 29. Juni 2009 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5

Allerdings müsste der "Sachverständige" dann über einen Abgasrollenprüfstand verfügen, das ist selbst bei TÜV und Dekra selten, ganz zu schweigen von den Kosten für den Test.

:confused: Wie jetzt??? Der Halter muß nachweisen, daß nach den vorgenommen Veränderungen die Abgaseinstufung noch erreicht wird. Die Rechnung bekommt der Halter also auf jeden Fall. Dem Sachverständigen ist es doch egal, ob das Auto auf einem Hänger 500km weit weg gebracht werden muß um den Nachweis zu führen.

Gruß

Achim

Theoretisch ja. Aber zunächst mal muß ja der Sachverständige oder wer auch immer dafür in Vorleistung treten, da er gar nicht wissen kann, ob der Wagen tatsächlich draussen ist. Und da sprechen wir von mittleren vierstelligen Beträgen: Umtanken auf Testkraftstoff, Konditionierung, ein Test ist kein Test. Das dauert mindestens ne Woche mit ungewissem Ausgang.

Dann ist der Halter vielleicht noch Hartz-4ler und die Auftraggeber bleiben auf den Kosten sitzen....neneeee, viel zu riskant. Das macht keiner:cool:

???

Es gibt keine ABE für den Sportkat. Ergo musst der Halter beweisen, daß die Abgasnorm eingehalten wird. Man bekommt das Auto einfach nicht wieder, bevor nicht das Gutachten herangeschafft wird. Wieso sollte der Sachverständige den Test initiieren wollen? Der bestätigt einfach nur, daß das Auto nicht mehr dem Original entspricht, das Teil keine ABE hat und die Abgasnorm nicht überprüft worden ist. Das reicht völlig, um das Auto aus dem Verkehr zu ziehen.

Gruß

Achim

am 30. Juni 2009 um 18:15

Schon klar, mir geht es aber um die Steuerhinterziehung. Lesen wir doch mal den Gesetzestext:

§19 StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

..

weiterhin:

..

Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, Kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung

1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2. die Vorführung des Fahrzeugs

anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen

Wenn die Rennleitung nun bereits durch Geräuschmessung feststellt, daß die Anlage nicht der Betriebserlaubnis entspricht, ist die Sache schon eindeutig. Weiters reicht auch die Vermutung, daß die Anlage die Emissionen nicht einhält. Hier ist der Halter dann in der Beweispflicht. Kann er dieser nicht nachkommen, gilt die BE als erloschen und die Strafe (Ordnungswidrigkeit, 3 Pkt, 50 oder auch neuerdings 80 €) wird fällig. So weit so gut.

Aber eben nicht Steuerhinterziehung! Denn dazu müsste erst ein Abgasgutachten erstellt werden, wozu der Halter ja nicht verpflichtet ist. Letztendlich müsste man ja wissen, wie viel die Emissionen daneben liegen um die Steuerdifferenz zu ermitteln. Täte man zB Euro 5 nicht mehr erreichen aber noch Euro 4, wäre die steuerliche Differenz Null!

Also ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber im Moment kann ich nicht erkennen, wie man da den Strick der Steuerhinterziehung drehen wollte. IMO gibts maximal 3 Pkt und 80€.

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5

Täte man zB Euro 5 nicht mehr erreichen aber noch Euro 4, wäre die steuerliche Differenz Null!

Okay, aber das ist ja jetzt eine reine Vermutung. Das weiß ja auch der Halter nicht, bevor er es hat testen lassen. Es ist also nach wie vor ein Vabanque-Spiel mit einem Straftatbestand. Meiner Meinung nach stehen hier "Nutzen" und Risiko in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.

am 30. Juni 2009 um 20:22

richtig

klar kann ich mir nen 100zeller einbauen und denken wirt nie kontrolliert. und was wenn doch ??? dann hab ich die kagge am dampfen

ne danke

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5

Also ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber im Moment kann ich nicht erkennen, wie man da den Strick der Steuerhinterziehung drehen wollte. IMO gibts maximal 3 Pkt und 80€.

das is doch ganz einfach, das Abgasgutachten wird dann angeordnet und dem Halter die Kosten auferlegt oder aber es wird dann einfach pauschal die schlechteste Steuerklasse angenommen und du musst dann entweder für die zahlen oder aber nen Beweiß erbringen dass du die Steuerklasse einhälst.

Die werden sich da schon was einfallen lassen, da bin ich mir ziemlich sicher!

Gruß, Martin

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