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1 oder 2 Nebelschlusslicht?

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 18:23

Hallo,

ich habe eine B-Klasse ohne Xenon-Beleuchtung.

In der Heckklappe befinden sich einmal rechts und links die Beleuchtung für den

Rückfahrscheinwerfer. Zusätzlich befindet sich auf der linken Seite das Nebelschlusslicht.

Interessanterweise ist auch auf der rechten ein Reflektor inklusive Glühlampe verbaut.

Allerdings hier ohne Funktion. Ich dachte erst, dass die Glühlampe für die rechte Nebelschlussleuchte

defekt ist. Doch Pustekuchen. Hier fehlt schlicht das Anschlusskabel für das Nebelschlusslicht für diese Seite.

Jetzt meine Frage

Hat der W246 ohne Xenon nur links eine Nebelschlussleuchte verbaut?

Wenn ja, warum verbaut hier Mercedes einen Reflektor inklusive Lampe die ohne Funktion sind?

Oder sind hier ab Werk zwei Nebelschussleuchten vorgesehen, und in meinem Fall ist

der Kabelbaum Aufgrund des fehlenden Anschlusskabels fehlerhaft?

Weiß hier jemand näheres?

Gruß und Dank im voraus?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier eine mögliche Erklärung, die mir beim Studium des Abschnitts "Lampen wechseln" in der Betriebsanleitung auffiel:

Die beiden hinteren Leuchteneinheiten enthalten je nach Ausführung zwei oder drei rote Felder, hinter denen immer nur eine Glühlampe P21W steckt. Für Bremslicht und Nebelschlussleuchte die richtige Leistung, aber ein dunkleres Schlusslicht braucht nur 5W. Um das zu erreichen, werden die dafür vorgesehenen Glühlampen von den Lampensteuergeräten mit einer geringeren effektiven Spannung versorgt.

Die Steuergeräte prüfen auch den Lampenstrom, selbst im ausgeschalteten Zustand. Falls dabei ein Ausfall bemerkt wird, bekommt man eine Fehlermeldung im Kombiinstrument.

Damit nicht genug. Ein ausgefallenes Schlusslicht würde ein ungünstiges, unsymmetrisches Signalbild nach hinten ergeben. Die Steuergeräte können darauf so reagieren, dass sie auch das andere Schlusslicht deaktivieren und ein anderes rotes Leuchtenpaar für diese Funktion verwenden. Das habe ich schon vor vielen Jahren bei einem Typ 203 erlebt, der mir einen Ausfall eines Schlusslichts meldete. Ich habe mir dann das Heck angesehen und sah zwei intakte Schlussleuchten, mit der entsprechenden Helligkeit. Ich brauchte einen Moment, um zu realisieren, dass das die Bremsleuchten waren, die mit geringer effektiver Spannung so die Funktion der Schlussleuchten mit übernommen haben. Beim Bremsen leuchteten sie dann mit voller Kraft.

So besteht mit der Hilfe von Steuergeräten die Möglichkeit, die Aufgaben der Lampen neu zu verteilen. Da ist es doch gut, wenn man rechts in der Fassung für das Nebelschlusslicht eine Reservelampe hat. Zudem gibt es Länder, in denen zwei Nebelschlussleuchten üblich/erlaubt sind. Was dazu in der StVZO steht, habe ich jetzt nicht nachgesehen.

Wie dies alles beim Typ 246 realisiert wurde, weiß ich jedoch nicht. Leider habe ich gerade kein solches Fahrzeug, um mit verschiedenen Lampenausfällen zu experimentieren. Interessant wäre auch, was beim Ausfall einer gelben Blinkleuchte passiert. Gilt dann: lieber rot blinken als garnicht? Ich habe schon Mercedes-Fahrzeuge gesehen, die vorne mit den Nebelscheinwerfern geblinkt haben.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

9 weitere Antworten
9 Antworten

Hallo,

 

auch bei meinem 180 CDI hat die rechte Nebelschlußleuchte

eine Lampe ohne Wirkung :confused:

Bisher konnte mir keiner dafür eine Erklärung  geben.

 

Gruß

sammercap

 

wie mir das bekannt ist, darf man ja auch gemäß der STVZO nur eine Nebelrückleute haben...Blendwirkung:cool:

oder benötigt ihr hinten auch eine Lichtorgel....

am 10. Dezember 2013 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von solarpaul

wie mir das bekannt ist, darf man ja auch gemäß der STVZO nur eine Nebelrückleute haben...Blendwirkung:cool:

oder benötigt ihr hinten auch eine Lichtorgel....

Der BMW X1 hat zwei Nebelrückleuchten :D

Hallo zusammen,

hier eine mögliche Erklärung, die mir beim Studium des Abschnitts "Lampen wechseln" in der Betriebsanleitung auffiel:

Die beiden hinteren Leuchteneinheiten enthalten je nach Ausführung zwei oder drei rote Felder, hinter denen immer nur eine Glühlampe P21W steckt. Für Bremslicht und Nebelschlussleuchte die richtige Leistung, aber ein dunkleres Schlusslicht braucht nur 5W. Um das zu erreichen, werden die dafür vorgesehenen Glühlampen von den Lampensteuergeräten mit einer geringeren effektiven Spannung versorgt.

Die Steuergeräte prüfen auch den Lampenstrom, selbst im ausgeschalteten Zustand. Falls dabei ein Ausfall bemerkt wird, bekommt man eine Fehlermeldung im Kombiinstrument.

Damit nicht genug. Ein ausgefallenes Schlusslicht würde ein ungünstiges, unsymmetrisches Signalbild nach hinten ergeben. Die Steuergeräte können darauf so reagieren, dass sie auch das andere Schlusslicht deaktivieren und ein anderes rotes Leuchtenpaar für diese Funktion verwenden. Das habe ich schon vor vielen Jahren bei einem Typ 203 erlebt, der mir einen Ausfall eines Schlusslichts meldete. Ich habe mir dann das Heck angesehen und sah zwei intakte Schlussleuchten, mit der entsprechenden Helligkeit. Ich brauchte einen Moment, um zu realisieren, dass das die Bremsleuchten waren, die mit geringer effektiver Spannung so die Funktion der Schlussleuchten mit übernommen haben. Beim Bremsen leuchteten sie dann mit voller Kraft.

So besteht mit der Hilfe von Steuergeräten die Möglichkeit, die Aufgaben der Lampen neu zu verteilen. Da ist es doch gut, wenn man rechts in der Fassung für das Nebelschlusslicht eine Reservelampe hat. Zudem gibt es Länder, in denen zwei Nebelschlussleuchten üblich/erlaubt sind. Was dazu in der StVZO steht, habe ich jetzt nicht nachgesehen.

Wie dies alles beim Typ 246 realisiert wurde, weiß ich jedoch nicht. Leider habe ich gerade kein solches Fahrzeug, um mit verschiedenen Lampenausfällen zu experimentieren. Interessant wäre auch, was beim Ausfall einer gelben Blinkleuchte passiert. Gilt dann: lieber rot blinken als garnicht? Ich habe schon Mercedes-Fahrzeuge gesehen, die vorne mit den Nebelscheinwerfern geblinkt haben.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

In Ländern mit Rechtsverkehr ist die Nebelschlussleuchte immer links. Beim Linksverkehr z.b. England halt rechts. Ich denke aus kostengründen wird auf jeder Seite immer eine Glühlampe verbaut aber geschaltet ist immer die gültige Seite.

Hier in Deutschland schreibt die STVZO min. Lunks vor.

Bei Ausfall einer Blinkleuchte hinten blinkt das untere Rücklicht, bei Ausfall des vorderen Blinkers das entsprechende Standlicht. So durch mich festgestellt bei Lampen-Experimenten. P21W LED-Lampen (nicht StVo-konform) werden trotz CAN-Bus Widerstand durch das Steuergerät als fehlerhaft erkannt. Also spart Euch die Anschaffung. Mercedes hat hier vorgesorgt.

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 13:56

Hallo,

erst mal Dank an alle für die zahlreichen Rückmeldungen.

Nur zur Richtigstellung. Mir persönlich ist es egal ob nur eine oder zwei

Nebelrückleuchten verbaut sind. Es soll halt nur richtig funktionieren.

Ich habe jetzt nur die Sorge, dass der Tüv dies bemängelt.

So viel ich weiß, muß ja alles was an Beleuchtung verbaut ist auch funktionieren.

Selbst als eine von zwei Kennzeichenbeleuchtungen beim letzten Tüv an einem anderen

Fahrzeug nicht funktionierte, wurde dies bemängelt.

Auch wurden mir schon verbaute Nebelscheinwerfer angekreidet, die ich nur der Optik

wegen und ohne Funktion verbaut hatte.

Nicht das die mir jetzt sagen, dass die Plakete nicht vergeben werden konnte, weil die rechte

Nebelrückleuchte nicht funktioniert.

Aber nun gut. Nochmals dank an alle!

Gehört zwar nicht zum Thema, ich kann es mir aber nicht verkneifen :

In 90 % aller Fälle ist eine Nebelschlußleuchte schon zu viel !

Es gibt ganz klare Vorschriften unter welchen Umständen diese segensreiche Erfindung benutzt werden darf.

Meldet der Wetterbericht in Hinterindien Nebel gibt es bei uns Leute die die Nebelschlußleuchte einschalten die Hinterherfahrenden blenden. Innerorts ist das Einschlaten der Nebelschlußleuchte ganz verboten und trotzdem wird es gemacht.

Dieses Verhalten ist einfach Rücksichtslos.

Franz

Hallo zusammen.

@MacCrashdummy:

Ich habe noch einmal Gesetze und Regelungen angesehen. Danach sind in Deutschland eine Nebelschlussleuchte in der Mitte oder links, oder alternativ zwei Nebelschlussleuchten links und rechts vorgeschrieben.

Quellen: § 53d StVZO und ECE-Regelung 48, Abschnitt 6.11 .

Also wirklich kein Grund zur Sorge bei einer KFZ-Prüfung.

@blumenzuechter:

Vielen Dank für Deine Schilderung von Experimenten mit Lampenausfällen. Das zeigt gut, wie solche Fälle beim Typ 246 technisch behandelt werden.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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