"Serviceaktion" 2.0TDI

Audi Q5 8R

Check auf der Audiseite:

http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...

Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(

Beste Antwort im Thema

Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.

Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...

Gruß Jürgen

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Beziehen sich die Angaben 177PS und 380nm nicht nur auf den Motor? Diverse Nebenaggregate wie Lichtmaschine, Klimaanlage usw. brauchen ja auch einiges an Leistung. Außerdem kommen noch Reibungsverluste im Getriebe, Differential etc. hinzu. Ich würde mich da erstmal vergewissern, ob die auf dem Papier stehende Leistung wirklich die auf der Straße ankommende sein soll

Das soll die Motorleistung sein.
Klima/Lüftung , Radio und sonstiges war abgeschaltet!
Sonst wäre es noch weniger Leistung gewesen...

Nach dem Update erst 2 DPF Regenerierungen festgestellt:
die erste bei ca. 150 km danach
die zweite ca. 1.300 km danach

weiters eine Mitteilung des VKI, die heute bei mir eingegangen ist:

quote

Sehr geehrte TeilnehmerInnen an unserer VW-Sammelaktion!

Wir wollen Sie über neue Entwicklungen in der Causa VW-Abgasskandal informieren!

Bis dato haben sich rund 27.000 Teilnehmern an der kostenlosen Sammelaktion des VKI angemeldet. Im Strafverfahren nehmen rund 4.400 Teilnehmer für den Privatbeteiligtenanschluss gegen VW teil.

Ö1 berichtet aktuell, dass in Österreich bereits 200.000 Fahrzeuge umgerüstet wurden. Laut Matthias Müller von VW soll die Umrüstung bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

Bei uns gehen daher immer wieder Anfragen ein, ob die Umrüstung verpflichtend durchzuführen wäre und ob bei Nichtbefolgung die Gefahr besteht, dass die Typengenehmigung entzogen werden könnte. Leider können wir Ihnen dazu keine seriöse Einschätzung geben. Von Seiten des Verkehrsministeriums gibt es aktuell keine aussagekräftigen Stellungnahmen auf deren Homepage, ob und wie dies die zuständigen Behörden handhaben würden.

Wir werden auch immer wieder gefragt, ob die Gefahr besteht, dass es durch die Umrüstung zu Nachteilen und Folgeproblemen kommen könnte. Vorher/Nachher - Tests des ÖAMTC bestätigten, dass der NOx-Ausstoß, der Auslöser für den "Abgasskandal" war, nach dem Software-Update weiterhin über dem im Typenschein angegebenen Wert lag. Der ADAC stellte bei einem Test sogar fest, dass der NOx-Ausstoß nach dem Software-Update noch immer um das 3-fache erhöht wäre. Einige Teilnehmern berichteten von unmittelbaren Folgeproblemen nach der Umrüstung. Hier bleibt abzuwarten, ob und wie der Generalimporteur auf diese Beschwerdefälle reagieren wird.

In einer Entscheidung des Landgericht Hildesheim (VW wurde hier aufgrund vorsätzlicher Schädigung und unerlaubter Handlung direkt zu Schadenersatz verurteilt) bezieht sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf mögliche Folgeproblemen durch das Software-Update.

Urteil Hildesheim vom 17.1.2017 (Az. 3 O 139/16) - VW Konzern zu Schadenersatz verurteilt

Die Besonderheit dieses erfreulichen Urteils liegt darin, dass hier die Volkswagen AG nicht Verkäuferin war, und dennoch als Herstellerin direkt zur Zahlung des Kaufpreises und Rücknahme des abgasmanipulierten Fahrzeuges verpflichtet wurde.

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahre 2013 von einem Autohaus in Höhe von EUR 26.500,00 erworben. Demnach muss die Volkswagen AG den vom Abgasskandal betroffenen Skoda Yeti zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Benutzungsentgeltes von rund 4.680,--, insgesamt daher rund EUR 21.820,-- rückerstatten. Der Kläger muss sich mit seinen Ansprüchen nämlich nicht auf einen möglichen Minderwert des Fahrzeuges beschränken, sondern kann den gesamten Kaufpreis verlangen. Der Vermögensnachteil besteht nicht nur darin, dass der Kläger ein mit dem Makel des "Dieselskandal” behaftetes Auto erhalten hat sondern auch darin, dass der Kauf für den Kunden ungünstig war, weil die technischen Folgen der Software-Manipulation und der erforderlichen Nachbesserung nicht abzuschätzen sind.

In seiner Urteilsbegründung führte das Landgericht Hildesheim u.a. wie folgt aus:
VW hat den Tatbestand des Betruges vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht und dem Kläger durch Verschweigen der gesetzwidrigen Softwareprogrammierung vorsätzlich Schaden zugefügt. Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug.

Die Manipulation der Motorsteuerungssoftware durch VW ist verwerflich und lässt das teilweise in den Medien verharmlosend als "Schummelei” bezeichnete Vorgehen weder als "Kavaliersdelikt” noch als "lässliche Sünde” erscheinen.

Es ist ohne weiteres davon auszugehen, dass der Kläger - wie jeder, verständige Risiken vermeidende Kunde - bei Kenntnis des Sachverhaltes und der damit verbundenen Risiken für den Fortbestand der Betriebserlaubnis den Vertrag nicht geschlossen hätte.

Der Vermögensnachteil besteht auch darin, dass der abgeschlossene Kaufvertrag deshalb ungünstig ist, weil die technischen Folgen der Software-Manipulation und des dadurch erforderlich gewordenen Updates nicht abzuschätzen sind.

Es besteht die konkrete Befürchtung, dass die vermehrte Rückführung von Abgas mit vermehrtem Stickoxid und Rußpartikeln in dem nach Durchführung des Updates ausschließlich wirksamen Modus 1 zu erhöhtem Wartungsaufwand (häufigerer Wechsel des Partikelfilters) oder sogar zu vorzeitigen Motorschäden führen kann.

VW muss die wirtschaftlichen Folgen des Kaufes unwirksam machen und den Kaufpreis von EUR 26.500,00 gegen Herausgabe des PKW erstatten. Der Kläger muss sich aber den gezogenen Nutzen in Höhe von EUR 4.681,66 anrechnen lassen. VW wurde daher zu Schadenersatz in Höhe von EUR 21.818,33 verurteilt

Das Gericht nimmt auch auf einen Artikel auf FOCUS Online Bezug:
"Dennoch müssen VW-Besitzer weiter mit der Unsicherheit leben, ob bei umgerüsteten, also von der Schummel-Software "befreiten” Autos möglicherweise Folgeschäden nach dem Update zu befürchten sind. Wie der "Spiegel" berichtet, gehen Beamte der EU-Kommission von solchen Folgeschäden aus: Das Abgasrückführungsventil, der Speicherkatalysator oder auch der Partikelfilter könnten vorzeitig versagen, so der Verdacht.

Was für diese Theorie spricht: Die Schummel-Software kam unter anderem deshalb zum Einsatz, weil bei VW-internen Tests vor mehreren Jahren bei voller Abgasrückführung (entsprechend den gesetzlichen Vorgaben) schon nach 50.000 Meilen (rund 80.000 km) der Partikelfilter zerstört wurde. Darüber berichtet die Staatsanwaltschaft New York in einer Klageschrift gegen VW. Durch die Software-Trickserei (volle Abgasrückführung nur auf dem Prüfstand) wollte VW also offenbar die Dauerhaltbarkeit erhöhen und trotzdem die geforderten Grenzwerte einhalten. Das Problem: Nach dem Update, also nach Entfernung der Abschalteinrichtung, laufen die Dieselmotoren nun wieder mit voller Abgasrückführung. Partikelfilter und andere Komponenten werden aber nicht ausgetauscht.”

Hier geht’s zum Urteil:
https://verbraucherrecht.at/.../...ildesheim_18.01.2017_3_O_139_16.pdf

Falls die Umrüstung nicht durchgeführt werden sollte, wollen wir aber nochmals darauf hinweisen, dass wir derzeit aufgrund mangelnder konkreter Aussagen der österreichischen und deutschen Behörden keine seriöse Einschätzung geben können, ob und welche Folgen von seiten der Behörden gesetzt werden würden.

Wir werden Sie, wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen informieren!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr VKI-Team

unquote

Moin moin, wenn man das so liest könnte das Ganze ja evtl. mit viel Glück gut für mich ausgehen??????

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Weiß einer wie das Benutzungsentgelt berechnet wird??

Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer:

0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern
0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern
0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern
0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern

so in etwa könnte das sein.

Audi rechnet übrigens mit 200.000 bis 250.000 Kilometern Gesamtfahrleistung, daher ist ein Faktor von ca. 0,5% am häufigsten anzutreffen.

http://tool.wiwo.de/wiwoapp/3d/vw-skandal-spiel/index.html

ziemlich gut

Audi erkennt das Leistungsgutachten nicht an...
Sondern nur eines mit speziellem Prüfverfahren auf nem Maha LPS 2000/3000 Prüfstand.

Zitat:

@Wolle258 schrieb am 11. Februar 2017 um 13:36:12 Uhr:


Hier mein Erfahrungsbericht zur Rückruf 23Q7 Aktion.
Mein Audi: Q5 2.0 TDI quattro S tronic., Diesel 177 PS, Bj. 3/14 .
Auftragspositionen laut Protokoll die durchgeführt wurden:
1. 23Q7 - A-Diesel Abgas EA 189
2. 82B8 W-Softwareupdate Klimaanlage Krit 01
3. S362 - Adblue auffüllen.
4. V 23602699 - Softwareupdate Motorsteuergerät
5. Batterie gelade

Hier mein Feedback seit der Umstellung.
Spritverbrauch hat sich bei gleicher Fahrweise leicht erhöht. Von 7,9L auf jetzt aktuell 8,3 L. (Anzeige lt. Bordcomputer).
Gemerkt habe ich auch, das die Automatik im 6 und 7 Gang nicht so richtig weiß was sie will.
Das hat sich aber bis dato schon wieder leicht gebessert.
Auf mein nachfragen in der Werkstatt meinte man das sich das Getriebe erst wieder neu einstellt. Wäre also noch im Rahmen.
Ansonsten läuft der Wagen ist bis dato wie vorher.

Zitat:

@Wolle258 schrieb am 25. März 2017 um 17:18:53 Uhr:



Zitat:

@Wolle258 schrieb am 11. Februar 2017 um 13:36:12 Uhr:


Hier mein Erfahrungsbericht zur Rückruf 23Q7 Aktion.
Mein Audi: Q5 2.0 TDI quattro S tronic., Diesel 177 PS, Bj. 3/14 .
Auftragspositionen laut Protokoll die durchgeführt wurden:
1. 23Q7 - A-Diesel Abgas EA 189
2. 82B8 W-Softwareupdate Klimaanlage Krit 01
3. S362 - Adblue auffüllen.
4. V 23602699 - Softwareupdate Motorsteuergerät
5. Batterie gelade

Hier mein Feedback seit der Umstellung.
Spritverbrauch hat sich bei gleicher Fahrweise leicht erhöht. Von 7,9L auf jetzt aktuell 8,3 L. (Anzeige lt. Bordcomputer).
Gemerkt habe ich auch, das die Automatik im 6 und 7 Gang nicht so richtig weiß was sie will.
Das hat sich aber bis dato schon wieder leicht gebessert.
Auf mein nachfragen in der Werkstatt meinte man das sich das Getriebe erst wieder neu einstellt. Wäre also noch im Rahmen.
Ansonsten läuft der Wagen ist bis dato wie vorher.

Eigenartig, dass Du 0,4 Liter mehr brauchst, ich brauch genau 0,4 Liter weniger:
vorher Mittelwert über 60,000 km 7,54 Liter/100 km
nachher Mittelwert über 1297 km: 7,16 Liter/100 km
Die Schaltpunkte für 4., 5., 6. und 7. Gang sind ca. 200U/min höher

3. DPF Regenerierung bei 1850 km nach dem Update (erste bei 150 km, zweite bei 1.300 km)

Wärend einer langen Fahrt merkst du die Regenerierung???
Ich merke das nur durch Zufall,wenn ich gerade irgentwo anhalte oder im Stadtverkehr bin.
Gruß

Zitat:

@Tobiasww schrieb am 27. März 2017 um 19:47:11 Uhr:


Wärend einer langen Fahrt merkst du die Regenerierung???
Ich merke das nur durch Zufall,wenn ich gerade irgentwo anhalte oder im Stadtverkehr bin.
Gruß

Du hast vollkommen recht, DPF Regenerierungen während einer längeren Fahrt ohne Motor-Leerlaufphasen kann man natürlich nicht feststellen.
Ich habe nur solche DPF Regenerierungen gelistet, wo ich erhöhte Leerlaufdrehzahl (1000U/min statt 800 U/min) und nach dem Abstellen des Motors den Lüfterventilator wahrgenommen habe.
Die Frage ist, ob DPF Regenerierungen während einer längeren Autobahnfahrt, wo alles eigentlich sehr heiß ist, überhaupt vorkommen.
Aber vielleicht hat ein Motorspezialist unter uns dazu mehr Kenntnis?

Habe jetzt ca. 2.500km seit der Serviceaktion weg. Der Verbrauch hat sich tatsächlich normalisiert,
nicht nur auf dem BC. Die Regenerationen finden regelmäßig statt, stören aber nicht weiter,
da ich sie auch nicht weiter beachte.

Das Schaltverhalten vom 4. zum 5. und 6. zum 7. ist unverändert schlecht - immer wieder hektisches Hin- und Herschalten bei höheren Geschwindigkeiten als vor der Serviceaktion, obwohl eine Anpassungsfahrt vom Freundlichen gemacht und die Schaltpunkte neu gesetzt wurden.
Mehr könne der Freundliche nicht machen, sagt er selbst.
Probiere es mal beim :-) in einer anderen Stadt, in der ich derzeit beruflich oft unterwegs bin.
Vieleicht haben die einen "weiteren Horizont".

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