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[Diskussionsrunde] VW Skandal

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 22. September 2015 um 10:52

Was sagt ihr zu dem Skandal der die VW-Aktie gerade 20% in den Keller schickt?

Wieso hat VW sowas nötig?!

?ch bin gespannt was noch alles aufgedeckt wird, nicht nur bei VW.

Beste Antwort im Thema

Wenn jetzt hier jmd sagt dass das nur Volkswagen gemacht hat dann kann derjenige ruhig weiterträumen! Das wird nicht nur VW Gemacht haben.

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Aus dem aktuellen Newsletter von Finanztip.de:

Zitat:

Die Rechtsklagen von Kunden, die ihren Wagen an den Händler zurückgeben wollten, gingen unterschiedlich aus. Wichtig: Der Kunde muss dem Händler eine Frist zur Nachbesserung des Autos geben. In unserem Ratgeber finden Sie ein entsprechendes Musterschreiben. Das Krefelder Landgericht ging diese Woche allerdings einen Schritt weiter: In zwei Urteilen stellte es fest, dass die Nachbesserung durch VW den Kunden nicht zumutbar sei und auch nach der Umrüstung ein „berechtigter Mangelverdacht“ bestehen bleibe.

Das Spezial von Finanztip.de listet darüber hinaus weitere Urteile gegen Autohändler auf.

Das Spezial von test.de aktualisiert ebenfalls fortlaufend Informationen zum Thema, ebenso einen Übersicht über kundenfreundliche Urteile (auch gegen Rechtsschutzversicherungen, welche zunächst die Deckungszusage verweigerten, aber dazu verurteilt wurden).

Die beiden Urteile des LG Krefeld fehlen dort noch, aber ich habe sie hier aufgeführt:

LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

Ich hoffe, dass die Volltexte zu diesen beiden Urteilen bald öffentlich verfügbar sein werden.

 

Frage an die Admins/Moderatoren:

Rechtfertigt die Wichtigkeit des Themas, diese Info als neuen Thread "oben anzupinnen"? Unter "Aktuelles Thema"? Danke!

LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16. Aus dem Urteil:

Zitat:

Ein Durchschnittskäufer eines Neufahrzeuges kann davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nicht nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstandlauf erkannt und über entsprechende Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird. Der Mangel ist unter Würdigung aller Umstände nicht unerheblich.

Der Volltext ist nun verfügbar:

https://dejure.org/2016,28086

Und weitere kundenfreundliche Urteile mit den Volltexten findet Ihr wie folgt:

LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16:

https://dejure.org/2016,28340

 

LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16:

https://dejure.org/2016,28339

 

LG Lüneburg, 02.06.2016 - 4 O 3/16:

https://dejure.org/2016,20134

 

LG München I, 14.04.2016 - 23 O 23033/15:

https://dejure.org/2016,11059

Und noch eines, aufgelistet bei test.de:

Zitat:

Amts­gericht Lehrte, Hinweise in der Verhand­lung vom 22.06.2016

Aktenzeichen: 13 C 549/16

Kläger­vertreter: Wulfert Markert Tolle Rechtsanwälte, Hannover

Besonderheit: Der Kläger beantragte fest­zustellen, dass der VW-Händler ihm Gewähr­leistung und Schaden­ersatz wegen eines vom Abgas­skandal betroffenen VW Touran schuldet. Die Klage sei nötig, um eine Verjährung von Gewähr­leistungs­ansprüchen zwei Jahre nach Lieferung des Autos zu verhindern. Die Nach­rüstung der Motorsteuerung – sollte diese über­haupt tech­nisch möglich sein – werde womöglich zu einer Wert­minderung und zu einem Mehr­verbrauch führen, argumentierte er. Unklar sei ferner, inwieweit die Nutzung des Fahr­zeuges in Umwelt­zonen erschwert werde. Der Richter sagte in der mündlichen Verhand­lung: Er halte die Klage für zulässig und begründet. Insbesondere sei der geltend gemachte Mangel nicht unerheblich. Dies werde schon daran deutlich, dass das Kraft­fahrt­bundes­amt den Rück­ruf ange­ordnet habe. Das Auto­haus verzichtete darauf noch in der Verhand­lung auf die Einrede der Verjährung, so dass der Kläger seine Rechte auf jeden Fall geltend machen kann, sobald fest­steht, ob und wie gut VW die Nach­rüstung seines VW Touran gelingt. Ob jetzt noch ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest. Möglicher­weise hat sich das Verfahren durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung erledigt.

[neu 08.07.2016]

Und dort steht, wie man es nicht machen sollte, nämlich vergessen, eine angemessene Frist zur Nachbesserung/Nacherfüllung zu setzen. Die Klage wurde daher abgewiesen: LG Düsseldorf, 23.08.2016 - 6 O 413/15.

Dies ist keine Rechtsberatung (ich bin kein Jurist), sondern nur meine persönliche Meinung.

 

Nochmals die Frage an die Admins/Moderatoren:

Rechtfertigt die Wichtigkeit des Themas, die letzten 4 Beiträge als neuen Thread "oben anzupinnen"? Unter "Aktuelles Thema" oder wo? Oder ist das zu "juristisch" und daher ggf. zu heikel im Forum?

Anbei aus der Tageszeitung...

Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten? Mein A3 ist von 07/2011 habe bisher kein Anschreiben und Audi oder dem Händler erhalten - War letztens aber in einer anderen Werkstatt dort wurde ich auf ein Update hingewiesen was ich aber aktuell ablehnte da ich keinerlei Schreiben etc dafür bekommen hatte

20160924-140637

Zitat:

@fronteiche schrieb am 26. September 2016 um 12:13:27 Uhr:

Anbei aus der Tageszeitung...

Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten? Mein A3 ist von 07/2011 habe bisher kein Anschreiben und Audi oder dem Händler erhalten..

.

Die Fahrgestellnummer bei Audi schon mal abgefragt ob das Fahrzeug überhaupt betroffen ist?

(Auf der Seite nach unten scrollen):

-> http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

@fronteiche:

Sind Datum und Aktenzeichen des Urteils des AG Weiden bekannt? Das war wohl Ende Mai 2016, womit man aber nicht sonderlich fiel anfangen kann, wenn man mehr Infos herausfinden will.

Und wie bereits fwcruiser schrieb: Kann es sein, dass Dein Audi gar nicht betroffen ist?

 

Neues Urteil bei test.de vom 23.09.2016:

Zitat:

Ober­landes­gericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2016

Aktenzeichen: 28 W 14/16

Klägerin­vertreter: noch unbekannt, bitte melden.

Besonderheit: Laut Ober­landes­gericht Hamm hat die Käuferin eines vom VW-Skandal betroffenen VW Polo Trendline 1,6 TDI Anspruch auf Prozess­kosten­hilfe für eine Klage auf Neulieferung eines solchen Wagens mit korrekter Abgas­reinigung. Das Land­gericht Essen hatte ihren Antrag noch abge­lehnt, weil die Neulieferung wahr­scheinlich unver­hält­nismäßig wäre, VW dürfe zunächst versuchen, den Wagen der Klägerin nach­zurüsten. Das über­zeugte die Ober­landes­richter nicht. „Die Antrags­gegnerin beruft sich hier weder auf die Unmöglich­keit der Nach­lieferung (§ 275 Abs. 2 BGB) noch auf die Unzu­mutbarkeit des damit verbundenen Aufwandes (§ 275 Abs. 3 BGB), sondern auf die Unver­hält­nismäßig­keit der mit dieser Form der Nach­erfüllung verbundenen Kosten. Über diesen Einwand, dessen Berechtigung nicht unzweifelhaft ist, ist nicht im summarischen Prozess­kosten­hilfe­verfahren zu entscheiden, dies ist dem Haupt­sache­verfahren vorzubehalten“, heißt es in der Begründung der Entscheidung.

[neu 23.09.2016]

Weitere Infos, inkl. Link zum Volltext des Beschlusses, gibt es bei dejure.org unter dem Az. 28 W 14/16.

Ja mein A3 ist betroffen - War letzte Woche zur Lacknachbesserung in der Werkstatt da wurde ich darauf hingewiesen hab aber gesagt kein Update vorerst da ich kein Schreiben etc erhalten habe...

Zitat:

@fronteiche schrieb am 26. September 2016 um 13:46:51 Uhr:

Ja mein A3 ist betroffen - War letzte Woche zur Lacknachbesserung in der Werkstatt da wurde ich darauf hingewiesen hab aber gesagt kein Update vorerst da ich kein Schreiben etc erhalten habe...

Naja wenn du eine Entschädigung haben willst, musst du klagen ... anders wird dir Audi/VW nie entegenkommen.

Wenn du eine Rechtschutz hast und die die Kosten übernimmmt (mit ihr absprechen) dann sehe ich da kein Problem für dich da auch zu klagen.

Siehe auch mein Beitrag oben mit dem Hinweis auf ein Musterschreiben, welches von Finanztip.de zur Verfügung gestellt wird. Vielleicht wäre es sinnvoll, dieses an den Vertragshändler zu schicken? Mich wundert, dass fronteiche noch überhaupt kein Schreiben erhalten hat und bei einem Werkstattbesuch in einer anderen Sache dann auf die Umstellung angesprochen wird. Was wollen die damit bezwecken?

Jedenfalls verstehe ich die diversen Urteile gegen(!) betroffene Kunden so, dass diese dem Vertragshändler keine ausreichende Frist zur Nachbesserung gegeben hatten. Wie lange die Frist sein muss, hängt wohl auch vom Einzelfall ab, und das LG Frankenthal/Pfalz (ebenfalls mit Klageabweisung) argumentierte so (sinngemäß und aus meiner Erinnerung), dass der Kunde zwar nicht beliebig lang "vertröstet" werden darf, aber umgekehrt dem Vertragshändler die Hände gebunden sind, wenn es für das konkret betroffene Automodell noch keine Freigabe der Maßnahme durch das KBA gibt - selbst wenn dies noch Monate lang dauern sollte: LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

Eine individuelle Beratung kann und darf jedoch nur ein Anwalt (am besten ein Fachanwalt mit entsprechender Erfahrung auf diesem Gebiet) geben.

Neue Urteile bei test.de:

Amts­gericht Weiden in der Oberpfalz, Urteil vom 23.09.2016

Aktenzeichen: 1 C 90/16

Kläger­vertreter: Kanzlei Rittmann, Weiden in der Oberpfalz

Besonderheit: Der Kläger hatte 2013 einen VW Tiguan Sport & Style 2,0 TDI geleast. Das Leasing­unternehmen hatte ihm wie üblich alle Gewähr­leistungs­ansprüche gegen den Händler abge­treten. Er forderte deshalb Sach­mangelgewähr­leistung in Form einer Herab­setzung des Kauf­preises um 3 000 Euro. Das Amts­gericht verurteilt den Händler zur Zahlung von 2 000 Euro. Die Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb stelle einen Mangel dar, auch wenn VW das bestreite. Der Auto­besitzer müssen den Händler nicht erst zur Nach­erfüllung auffordern und eine Frist setzen, weil VW immer noch bestreite, dass ein Mangel vorliege. Wie stark er den Wert des Wagens mindere, sei zu schätzen, meint das Amts­gericht. Das bereite Schwierig­keiten. Angemessen erscheinen dem Richter letzt­lich 10 Prozent des Kauf­preises. Da das Kraft­fahr­bundes­amt VW in die Pflicht nehme, um die Autos so nach­zurüsten, dass sie alle Schad­stoff­grenz­werte ohne Mehr­verbrauch oder Minderleistung einhalten, sei der Prozent­satz auf 8 Prozent zu reduzieren, findet der Amts­richter. Ungünstig für Leasingnehmer: Basis für die Berechnung des Minderungs­betrags sei bei Leasing-Wagen der Betrag, den das Leasing­unternehmen an den Auto­händler gezahlt habe. Das waren knapp 25000 Euro. Listen­preis des Wagens einschließ­lich Umsatz­steuer: Über 36000 Euro.

[neu 29.09.2016]

 

Land­gericht Passau, Urteil vom 13.05.2016

Aktenzeichen: 4 O 131/14 (nicht rechts­kräftig)

Ober­landes­gericht München, (Hinweis-)Beschluss vom 15.09.2016

Aktenzeichen: 25 U 2598/16

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwil­lig noch die Pflicht zum Rechts­schutz sonst ausgeschlossen. Das Ober­landes­gericht München hat darauf hingewiesen, dass es die Berufung der Örag durch Beschluss als offensicht­lich unbe­gründet zurück­weisen will.

[neu 29.09.2016 Hinweis­beschluss des Ober­landes­gerichts]

Zitat:

Feuerbunt schrieb am 30.09.2016 um 10:13 Uhr:

Weitere Stiftung

Unter

http://www.volkswagenaudiclaim.de/

findet man eine weitere Stiftung aus den Niederlanden, die 25% Eigenanteil fordert, ohne Ausstiegsmöglichkeit für den Teilnehmer.

D.h. wahrscheinlich schlechtere bzw. unflexiblere Bedingungen gegenüber

https://www.stichtingvolkswagencarclaim.com/

Quelle: test.de

am 1. Oktober 2016 um 19:13

Rückruf unnötig? Es wird immer spannender:

http://ra-schmidt.jimdo.com/kba-verklagen-update-verweigern/

Unglaublich - und erbärmlich, sollte VW damit durchkommen. :-/

Damit ist die Glaubwürdigkeit des Konzerns praktisch an der Null-Linie angelangt... :(

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