"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Hat er wirklich nicht geschrieben. Ich habe das hier nicht alles noch einmal durchgelesen, aber daran hätte ich mich erinnert.

Würde Alex nur nicht die Anklage und das zu letztendliche Urteil so gleich setzen, immer FAKT und richtig und falsch in die Runde schreien.

Fakt ist alleine, dass der Rentner tot ist.

Alles andere muss vor Gericht bewiesen werden. Richtig und falsch gibt es bei dem Urteil höchstens, wenn er freigesprochen wird und man hätte auf eine Verurteilung getippt. Eventuell hat sein Kumpel, der bei den meisten Videos dabei ist, den Rentner erwischt und Alpi deckt ihn nur? Wäre natürlich ein netter Zug von Alpi, den wir wahrscheinlich alle ihm nicht zutrauen würden. Möglich ist das aber.

Was ist falsch, wenn er wegen Totschlag anstelle Mord verurteilt wird? Oder wegen fahrlässiger Tötung? Anders ja, aber falsch?

Oder dieses Festlegen auf eine Anzahl von Jahren? Was ist da richtig oder falsch?

In der Informatik gibt es diesen Begriff klar definiert, in den meisten Naturwissenschaften wird es schon unschärfer, in den Geisteswissenschaften ist dieser abstrakte Begriff fast nie eindeutig, da nahezu immer etwas relativiert werden kann.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Januar 2017 um 07:24:01 Uhr:



Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 11. Januar 2017 um 06:04:24 Uhr:



@kandidatnr2 ich warte auf deinen Hinweis oder Link wo ich ausschließlich eine Verurteilung nach Mord in betracht gezogen habe!

Glaubst Du, dass ich den ganzen Müll hier noch einmal lese?

...dann behaupte es einfach nicht!
Dann musst du auch nicht lesen.
(Meinen sowie Deinen Mist?!)

Es gibt weit mehr Tatsachen:

Alpi ist verletzt
... mit einer offenen Maschine gefahren
....hatte einen Unfall mit dem Rentner
dieser ist tot
der Staatsanwalt hat Mordanklage erhoben
die Klage ist zugelassen worden
Alpi sitzt jetzt seit fast einem Jahr in U-Haft
Fahren ohne Fahrerlaubnis
.....

da ist schon einiges zusammengekommen, denke ich

Also wenn ich mal Hilfe brauche, frage ich euch Staranwälte.
Ihr seid schon Helden.

*kopfschüttel*

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Allein die Forderung, Alpi für mehr als 5 Jahre hinter Gitter zu bringen, schließt eine Verurteilung wegen Körperverletzung aus. Das Strafmaß endet bei 5 Jahren und beginnt bei 5 Jahren für Totschlag.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Januar 2017 um 08:09:57 Uhr:


Allein die Forderung, Alpi für mehr als 5 Jahre hinter Gitter zu bringen, schließt eine Verurteilung wegen Körperverletzung aus. Das Strafmaß endet bei 5 Jahren und beginnt bei 5 Jahren für Totschlag.

....und dass heisst dass es sich jetzt bei meiner Meinung dann nur um Mord handeln kann?

Ja ich gehe von einr Strafe von (deutlich) mehr als 5 Jahren aus

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:


bei 5:02 ist es so weit!

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:



Zitat:

Was ist das für ein Behinderter der bleibt stehen wie ein Reh!
Der wäre gestorben

(ER NICHT?)

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:



Zitat:

, der wäre auseinandergefallen wie Legosteine

Und da wird mir erklärt, dass der Mensch nicht über die Möglichkeit seines eigenen Ablebens gerechnet hat!
Er hat sich aufgespielt als Herr über Leben und tot.
Die Gesamtschau der Strafumstände ist sein Problem.
Wenn man die ganzen Vergehen seiner "Videos" zusammenzählt, wäre er mit 18 Jahre lebenslänglich gut bedient...

Hier sind die 18 Jahre.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 11. Januar 2017 um 00:23:14 Uhr:



Zitat:

@sakasanje schrieb am 10. Januar 2017 um 16:52:15 Uhr:



Was ist denn die Alternative? Todesstrafe? Resozialisierung (Rückfälligkeitsraten liegen glaub ich bei 50% je nach Statistik)? Gehirnwäsche?

Denke mal über all deinen Quatsch selber nach 🙄!

Eine nachdenkliche Nacht 😰!

Tschüss

Das war eine ernstgemeinte Frage. Gerne kannst du auf Webseiten/Bücher verweisen, die das Thema behandeln.

Ich habe gehört, alpi wird wegen Uneinigkeit der mt Forum Besucher frei gelassen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Januar 2017 um 08:30:51 Uhr:



Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:


bei 5:02 ist es so weit!

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Januar 2017 um 08:30:51 Uhr:



Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:


(ER NICHT?)

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Januar 2017 um 08:30:51 Uhr:



Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 5. Januar 2017 um 09:04:18 Uhr:


Und da wird mir erklärt, dass der Mensch nicht über die Möglichkeit seines eigenen Ablebens gerechnet hat!
Er hat sich aufgespielt als Herr über Leben und tot.
Die Gesamtschau der Strafumstände ist sein Problem.
Wenn man die ganzen Vergehen seiner "Videos" zusammenzählt, wäre er mit 18 Jahre lebenslänglich gut bedient...

Hier sind die 18 Jahre.

schön du kannst lesen!

Freut mich.

und jetzt lernen wir: verstehen des gelesenen....

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 11. Januar 2017 um 08:06:34 Uhr:


Es gibt weit mehr Tatsachen:

Alpi ist verletzt
... mit einer offenen Maschine gefahren
....hatte einen Unfall mit dem Rentner
dieser ist tot
der Staatsanwalt hat Mordanklage erhoben
die Klage ist zugelassen worden
Alpi sitzt jetzt seit fast einem Jahr in U-Haft
Fahren ohne Fahrerlaubnis
.....

Bei Dir sind die Jahre aber kurz... der Unfall war Mitte Juni 2016.
U-Haft angeblich seit 24.06.16.

Zitat:

Vulkanistor
Vulkanistor

Was ist Deine juristische Qualifikation?

Gar keine, bin technischer Student,
ich habe mich nicht davon ausgenommen als ich meinte, dass hier ohne fundiertes Wissen Zahlen in den Raum geworfen werden 😁
Ist doch ok beim Stammtisch...

Aber:
Lässt man Alpi eine milde Strafe zukommen, kann er noch ein produktives Mitglied der Gesellschaft werden.
Er hat Abi, muss noch ein Studium / eine Ausbildung finden die ihm liegt, klingt doch ok.

Kommt er jetzt 15 Jahre in den Bau, wage ich an einer Resozialisation zu zweifeln.

Ich fänd's wichtig, dass seine Fans kapieren/mitbekommen, das er eben nicht der Held / das Vorbild ist, für den sie ihn gehalten haben.
Werden wohl überwiegend U20-jährige (wenn nicht noch jünger) gewesen sein.
Die wollen am Ende auch so werden.

Liebe Leute, es macht Spass, euren juristischen Diskussionen zu folgen - egal, wie fundiert oder auch nicht. Aber dieses gegenseitige Anpöbeln ist Kindergartenniveau. Back to topic, please.

Für diejenigen, die sich für den Fall und den Verlauf der Verhandlung, sowie Fakten interessieren, scheint das informativ:

http://motovlog.kradmelder24.de/.../#more-4223

http://motovlog.kradmelder24.de/der-hatte-doch-sein-leben/

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