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Yamaha WR 125 X Arrow DB Killer entfernen

Yamaha WR 125 X
Themenstarteram 13. Januar 2020 um 15:50

So Leute ich habe mal eine Frage für meinen Kollegen Undzwar hat er nun einen Arrow Auspuff für seine WR 125 X und wir wissen nicht wie wir den DB Killer da raus nehmen können da dort nichts zu sehen ist.

Ich sende auch noch ein Bild dazu.

Danke im Vorraus

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Das ist bei dem Spielzeugding wohl nur gesteckt, wenn die Endkappe keine Schrauben hat, sondern vernietet ist. Größere Arrows haben da einen Seegerring

Saubermachen, in die Spalte zwischen den DB-Killer ordentlich Caramba rein und einwirken lassen.

Dann eine Zange schnappen und den eater mit einer leichten Drehbewegung und kräftig ziehend, herausholen.

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 22:19

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 13. Januar 2020 um 21:56:12 Uhr:

Das ist bei dem Spielzeugding wohl nur gesteckt, wenn die Endkappe keine Schrauben hat, sondern vernietet ist. Größere Arrows haben da einen Seegerring

Saubermachen, in die Spalte zwischen den DB-Killer ordentlich Caramba rein und einwirken lassen.

Dann eine Zange schnappen und den eater mit einer leichten Drehbewegung und kräftig ziehend, herausholen.

Ok vielen danke bekomm ich den Killer dann da wieder so einfach rein? Weil ich habe auch eine WR und da hab ich am Arrow einen seegering

Lass ihn da, wo er hingehört. Ist mind. 500 bis 1.300€ billiger und schont dein Punktekonto ganz erheblich.

Solltet ihr meinen, euch ohne DB-Killer auf der Straße rumtreiben zu müssen und mit für das schlechte Image von uns Bikern sorgen zu müssen, wünsche ich euch viel Spass bei einer hoffentlich baldigen Kontrolle wie sie gerne zu Saisonbeginn überall stattfindet. Rausgezogen dürftet ihr dann auf jeden Fall werden bei der Geräuschkulisse von dir und deinem Kumpel.

*Kopfschüttel

.... und Zack schon sind wieder die Moralapostel unterwegs *kopfschüttel*

Der TE hat lediglich nur gefragt wie er das Ding da raus bekommt. Er wollte nicht seine „Eltern“ sprechen ;)

BTW: Polizeikontrollen jemandem "an den Hals" zu wünschen finde ich mehr als fragwürdig :rolleyes:

Grüße :cool: :cool:

Die Frage beantworte ich rein technisch.

Wie bekommt man das Ding raus, z.B. um es zu reinigen. Von "sound" oder "zu leise" hat der TE nichts geschrieben. Er wollte nur wissen, wie man den ausbaut. Das ist legitim.

Es gibt verschiedene Versionen des Arrow. Aber bei allen ist der Einsatz von hinten eingesteckt. Bei den meisten Motorrad-Endtöpfen dieses Herstellers wird der Einsatz von einem Seegerring gehalten, den man rausnehmen muss. Dann gibts Versionen, wo das Teil mit einer Schraube gesichert ist. Leider sieht man den arrow hier nur direkt von hinten, das lässt eine umfangreiche Beurteilung nicht zu. Einen Seegerring sehe ich nicht, so wie das Teil im Topf sitzt, könnte da aber schonmal jemand dran rumgebastelt und es nicht mehr richtig eingesetzt haben. Jetzt ist es festgekeilt.

Die Endkappen der Arrow sind vernietet.

Die Anbieter des Arrow für die WR125X im Internet (um 300 Euro für WR125X) bewerben das Teil alle mit "db-eater herausnehmbar" .

Den db-eater zu entfernen, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (Geräusch- und Abgasverhalten verändert) . Fährt man damit im öffentlichen Straßenverkehr und wird erwischt, kostet das genau 50 Euro Bußgeld, hinzu kommen 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt.

Ganz sachlich und emotionslos.

Themenstarteram 14. Januar 2020 um 8:59

Zitat:

@intercooler schrieb am 14. Januar 2020 um 05:56:02 Uhr:

.... und Zack schon sind wieder die Moralapostel unterwegs *kopfschüttel*

Der TE hat lediglich nur gefragt wie er das Ding da raus bekommt. Er wollte nicht seine „Eltern“ sprechen ;)

BTW: Polizeikontrollen jemandem "an den Hals" zu wünschen finde ich mehr als fragwürdig :rolleyes:

Grüße :cool: :cool:

Danke dir ich habe ja lediglich nur gefragt ??

Alles gut, Jason205. Das ist legitim und widerspricht auch nicht den NUB, wenn man eine technische Frage stellt. Auspuff(lärm) ist allgemein ein Reizthema.

Bring doch noch ein paar Fotos, die den Auspuff auch von der Seite (schräg hinten) zeigen.

Ich vermisse eigentlich den Seegerring, den sollte man sehen.

Je mehr ich drüber nachdenke und mich schlau mache, desto unwahrscheinlicher erscheint es mir, dass das Teil nur eingesteckt und nicht gesichert ist.

Ist es möglich, dass da schon mal jemand dran rumgepfuscht hat?

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2020 um 09:52:42 Uhr:

Die Frage beantworte ich rein technisch.

........

Den db-eater zu entfernen, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (Geräusch- und Abgasverhalten verändert) . Fährt man damit im öffentlichen Straßenverkehr und wird erwischt, kostet das genau 50 Euro Bußgeld, hinzu kommen 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt.

Ganz sachlich und emotionslos.

Das würde ich so nicht stehen lassen! Zum Einem gehöre auch ich zu denen, die allen die ohne DB Killer fahren, eine ordentliche Polizeikontrolle an den Hals wünschen!

Die sind an dem schlechten Image von uns Bikern massiv und ursächlich beteiligt! :eek:

Und die sind in meinen Augen einfach nur peinlich! Und wenn man sie dann vor sich fahren hat oder nachts durch den Ort knattern hört, einfach nur scheiße!!

Meistens finden die Uniformierten übrigens dann noch mehr Mängel als nur den fehlenden DB Killer!

Zudem sind einige Bußgeldstellen dazu übergegangen, die Strafen zu verdoppeln, weil man von Vorsatz ausgeht. Völlig zurecht!

Und solltest du den db-Killer nicht dabei haben und an Ort und Stelle wieder korrekt einsetzen können, wird das Fahrzeug sichergestellt und abgeschleppt oder du darfst es mit viel Glück auf deinem Anhänger nach Hause bringen.

Wie es sich verhält, wenn man noch in der Probezeit ist, weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass dadurch die Probezeit genau wie bei jedem anderen Verstoß mit Punkten, verlängert wird.

Und wenn du an einen ganz scharfen Beamten gerätst und das ganze ein mehrfacher Wiederholungsfalll ist, dann könnte - ich betone könnte - man dich sogar zur MPU schicken.

Und dann wird es richtig unangenehm für dich !

 

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. Januar 2020 um 10:21:19 Uhr:

Das würde ich so nicht stehen lassen!

Ich schon. Steht auch so und bleibt auch so stehen.

Ich antworte auf Deinen Beitrag, obwohl das vollkommen OT ist und nichts, aber rein gar nichts mit der Fragestellung im thread zu tun hat.

Bußgelder sind in D -zumindest im Bereich StVO und StVZO- weitgehend festgelegt. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach §19 Abs. 2 Ziff.3 StVZO ist im Bußgeldkatalog festgeschrieben.

Eine Erhöhung des Bußgeldes ist nur möglich, wenn durch die Änderung eine Gefährdung anderer zu erwarten ist (90 Euro) oder wenn es sich um einen LKW oder KOM handelt (120 Euro). Da wird vom anzeigenden Kontrollorgan eine sechsstellige TB-Nr. eingetragen und gemäß der erfolgt der BGeldBescheid.

Ist nicht von einem Vorsatz auszugehen (Teil verloren, technischer Defekt, z.B. ein Riss) ist keine Ahndung möglich.

Es wäre schön, wenn man hier sachlich bleiben könnte und in eine einfache Frage nach einem technischen Vorgang keine staatsgefährdenden Missetaten rein interpretiert.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 14. Januar 2020 um 10:21:19 Uhr:

 

Wie es sich verhält, wenn man noch in der Probezeit ist, weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass dadurch die Probezeit genau wie bei jedem anderen Verstoß mit Punkten, verlängert wird.

Und wenn du an einen ganz scharfen Beamten gerätst und das ganze ein mehrfacher Wiederholungsfalll ist, dann könnte - ich betone könnte - man dich sogar zur MPU schicken.

Und dann wird es richtig unangenehm für dich !

Indem Du mich zitierst, wirst Du auch mich meinen. Ich kann Dich beruhigen. Ich werde bald 63, mein Führerschein ist von 1975 und ununterbrochen in meinem Besitz. Ich war bis zu meiner Zurruhesetzung 40 Jahre bei der Polizei BaWü. Die StVZO ist und war mein Steckenpferd.

"Scharfe Beamte" gabs auch. Aber nach Dienstende :D

@Mosel, danke für einen Beitrag, du hast genau das gesagt was ich mir verkneifen wollte.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2020 um 10:34:41 Uhr:

...

 

Es wäre schön, wenn man hier sachlich bleiben könnte und in eine einfache Frage nach einem technischen Vorgang keine staatsgefährdenden Missetaten rein interpretiert.

Sehe ich auch so!

Diese „oberlehrerhaften“ Off-Topic Beiträge sollte man sich IMHO sparen.

 

... und ja ich bin auch über 50 Jahre alt und verurteile nicht jeden „Fehtritt“ der jungen Fraktion.

Wir waren früher doch auch so ;)

 

Grüße...

 

Ich will hier nicht falsch verstanden werden.

Keinesfalls halte ich es für akzeptabel, wenn jemand ohne DB-eater und somit mit erloschener BE herumfährt und das habe ich im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeit auch konsequent geahndet.

Aber Erstens war hier nicht ansatzweise davon die Rede und Zweitens ist es Sache der zuständigen Behörden/Beamten, die auch die einschlägigen Vorschriften kennen und nicht irgendwelcher selbst ernannten Forums-Hilfssheriffs

Die Art und Weise, wie einige Leute hier, die ganz offensichtlich irgendwas vom Hörensagen kennen, statt der Verordnung an sich, mit Kanonen auf Spatzen schiessen und Szenarien konstruieren, die fern jeglicher Realität sind, geht gegen meine Berufsehre.

Damit ist dieser Thread für mich erledigt. Dieses Gezerfe ist unwürdig und gehört abgestellt.

Und zwar von dem, der wird originär zuständig ist.

Wenn der TE technischen Support von mir will: PN.

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