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Versicherungsübernahme im Todesfall

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 12:51

Hallo Forum,

Ich bräuchte mal euer Wissen. Folgende Situation:

Das Auto, das meine Frau seit Anschaffung benutzt und fährt ist zugelassen auf ihren Vater und auch versichert über ihren Vater wegen günstiger SF-Klasse. Abgeschlossen über den Online-Tarif bei R+V24.

Nun ist ihr Vater verstorben. Eine Kfz-Versicherung ist eine Sachversicherung und es gibt somit bei Todesfall kein Sonderkündigungsrecht. Also haben wir bei der Versicherung angefragt, wie wir die Sache regeln.

Uns wurde angeboten, dass die Versicherung auf die Ehefrau übertragbar ist. Um das zu tun sollten wir einen neuen Vertrag abschließen, die Versicherung danach informieren und die SF-Klasse würde dann auf den Vertrag der Ehefrau übertragen werden. Soweit so gut - allerdings gibt es R+V24 nicht mehr als solches sondern ging auf im Hauptkonzern R+V und ein neuer Vertrag bei gleichen Leistungen wäre um die 30 % teurer als vorher. Auf Anfrage ob die SF-Klasse auch auf meine Frau übertragbar wäre, wurde dies verneint, die Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person sei im Onlinetarif nicht möglich - bzgl der Ehefrau auf einen neuen Vertrag wäre das wohl "nur" Kulanz.

Zunächst dachte ich: Es kann doch nicht sein, dass eine Versicherung einen bestehenden Vertrag im Todesfall nicht einfach abändern kann ohne einen neuen Vertrag abzuschließen und damit mehr zu kassieren... welche Möglichkeiten muss eine Versicherung da sonst anbieten?

Nach etwas Recherche bin ich bei check24 und verivox auf die Erklärung gestoßen, dass im Erbschaftsfalle (da kein Testament vorhanden ist, wäre meine Frau neben ihrer Mutter und Schwester direkter Erbe) der Vertrag "übernommen" werden kann und bei Verwandtschaft ersten Grades auch die SF-Klassen (bis zu der Anzahl der Jahre Führerscheinbesitz meiner Frau). Und "Übernommen" heisst dabei für mich zu gleichen Konditionen, bis auf eventuelle Regionalklasse-Anpassung und SF-Anpassung - aber definitiv nicht zwingend ein neuer Vertrag.

Bei erneuter Mail-Anfrage und Hinweise auf diese Erbfolge kam von R+V erneut nur ein "Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, ist die Übernahme des Vertrages des verstorbenen Vaters auf die Mutter nicht möglich." Auf Frage, wo geregelt wird was im Todesfalle möglich ist, und was nicht wird auf die allgemeinen Vertragsinfos hingewiesen, die ich im Folgenden durchgearbeitet habe - ohne darüber auch nur eine Information zu finden. Dies habe ich in der bisher letzten Mail angemerkt und den Kontakt zu einem Ombudsmann der R+V angekündigt.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

1. Ist die Versicherung gesetzlich verpflichtet, einen der direkten Erben den Vertrag übernehmen zu lassen, oder "machen das normalerweise alle Versicherungen, sind aber nicht dazu verpflichtet"?

2. Könnte es sein, dass es eine Ausnahme darstellt, dass der Vertrag noch ein R+V24 Vertrag ist, es dieses Unternehmen aber seit kurzem so nicht mehr gibt?

3. Gibt es eine Chance auf Einigung bzw mit welchem "Druckmittel" würde die R+V hier einlenken?

4. Wer entscheidet bei einem Versicherungswechsel, ob die SF-Klassen von Person A auf Person B übertragbar sind? Folgende Überlegung - kommt es bei der R+V nicht zu einer Einigung, würden wir das Auto auf mich ummelden (bin nicht im Erbe) und könnten somit die Versicherung kündigen - Frage ist dann nur: Wie bekommen wir die SF-Klasse vom verstorbenen Vater in den neuen Vertrag (der dann auf meine Frau läuft) bei der neuen Versicherung?

 

Vielen Dank!

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32 Antworten

Wer ist denn Halter des betreffenden Fahrzeugs?

Wenn's der Verstorbene ist, dann muss der Vertrag eh abgeändert werden, durch die Umschreibung auf einen lebenden Halter.

Da ist dann ein neuer Vertrag fällig, meist zu schlechteren Konditionen.

Die Übernahme der SF sollte aber kein Problem darstellen, das kommt öfter vor.

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 13:22

Der Halter ist auch der Verstorbene, wir würden das Auto dann gleich auf meine Frau (seine Tochter) umschreiben.

Warum ist dann eh ein neuer Vertrag fällig - im Prinzip ist das auch ein "Erbe".

Weil sich der Vertragspartner und die Bedingungen ändern. (Der alte Vertrag - Halter ist Versicherungsnehmer). Das geht ja nun nicht mehr.

Durch den Halterwechsel musst Du eh eine neue eVB holen.

Bei Erbschaft geht der Vertrag als gesetzliche Folge des Versterbens auf den/die Erben(gemeinschaft) über und das muss dann umgeschrieben werden. Der Vertrag sollte der selbe bleiben, auch der Tarif. Nur die persönlichen Tarifmerkmale können angepasst werden (SF, Standort; Job usw.).

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 14:19

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2022 um 15:50:58 Uhr:

Bei Erbschaft geht der Vertrag als gesetzliche Folge des Versterbens auf den/die Erben(gemeinschaft) über und das muss dann umgeschrieben werden. Der Vertrag sollte der selbe bleiben, auch der Tarif. Nur die persönlichen Tarifmerkmale können angepasst werden (SF, Standort; Job usw.).

Das ist eben auch meine Annahme - aber das verweigert die R+V mit der Aussage "Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, ist die Übernahme des Vertrages des verstorbenen Vaters auf die Mutter nicht möglich."

Auf Grundlage welchen Gesetzes kann ich da gegenüber der Versicherung argumentieren, dass die Übernahme des Vertrages durchgeführt werden muss?

@windelexpress Wenn der Vertrag auf den direkten Erben, was auch das Kind sein kann, umgeschrieben wird und das Kind auch der Halter wird, ist der Halter immer noch Versicherungsnehmer.

Und dafür benötigst eine eVB und musst zum Amt

Die gesetzliche Erbfolge mit ihren rechtlichen Wirkungen steht in den §§ 1922 ff. BGB. Wenn es ein amtlich eröffnetes Testament oder einen Erbschein gibt, dann dies der Versicherung vorlegen.

Die Schlupftüre für die Versicherung ist, dass ein neuer Halter mit neuer evB erscheint. Hilft nix. Übernehmen der % dann kündigen und etwas geileres suchen.

Alternativ oder sowieso genau hinsehen, ob im neuen Vertrag Konditionen exakt gleich dem alten Vertrag gebraucht werden. Vollkasko, Teilkasko, Wild, Glas, Vandalismus, Selbstbehalte, Garagenparken usw.

Manche Versicherungen machen das tatsächlich nicht. Ich bin seit 35 Jahren bei der Gothaer, und deren Vertreter sagte: Wechseln Sie die Gesellschaft, und der Rabatt wird dorthin übertragen. Wir selbst können ihn nicht für Sie übernehmen. Jetzt bin ich mit dem Fahrzeug bei der HUK. Sterbeurkunde musste vorgelegt werden.

Melde das Auto auf deine Frau um und beantrage bei der neuen Versicherung, wenn die R+V das nicht macht, die Übernahme des Schadensverlaufes.

Natürlich kann man nur die Jahre übernehmen, Die man den FS hat. Bei der HUK könnte man ihn auch auf dich übertragen, wenn das mehr SF ergibt.

Einer Sterbeurkunde bedarf das nicht

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 19:16

Zitat:

@celica1992 schrieb am 22. Juli 2022 um 20:49:28 Uhr:

Melde das Auto auf deine Frau um und beantrage bei der neuen Versicherung, wenn die R+V das nicht macht, die Übernahme des Schadensverlaufes.

Natürlich kann man nur die Jahre übernehmen, Die man den FS hat. Bei der HUK könnte man ihn auch auf dich übertragen, wenn das mehr SF ergibt.

Einer Sterbeurkunde bedarf das nicht

Das heisst, die R+V kann nicht verhindern, dass die Tochter bei der neuen Versicherung die SF-Klasse übernimmt, sofern die neue Versicherung das macht?

Glaube, ummelden muss ich auf eine Person, die kein Erbe ist, sonst gibts kein Sonderkündigungsrecht.

Sobald das Auto auf einen anderen Halter umgemeldet wird, erlischt der bisherige Versicherungsvertrag, wegen Wagniswegfall. Verhindert kann die R+V das nicht, denn die neue Versicherung macht die SF-Übertragung.

Ich würde den als VN nehmen, der die meistens schadensfreien Jahre übernehmen kann.

z.B deine Frau oder du.

Wenn in dem Vertrag eine Sondereinstufung hinterlegt ist, wird die im Falle eines Wechsels der Versicherung nicht weitergegeben, sondern nur der tatsächliche Schadensverlauf

Zitat:

@celica1992 schrieb am 22. Juli 2022 um 20:49:28 Uhr:

Einer Sterbeurkunde bedarf das nicht

Die Sterbeurkunde war erforderlich, um den bestehenden Versicherungsvertrag bei der Gothaer "sofort" beenden zu können.

Auch die HUK (neue Versicherung) verlangte die Sterbeurkunde zur Rabattübertragung.

Ich habe den Fall dieses Jahr durch.

Um einen Versicherungsvertrag im Todesfall zu beenden, muss das Fahrzeug nur auf einen anderen Halter zugelassen werden, für was soll da eine Sterbeurkunde gebraucht werden?

Da es bei einer Rabattübertragung bei der HUK vom Abgebenden keine Unterschrift benötigt wird, braucht man auch keine Sterbeurkunde.

Was soll die bei einer Rabattübertragung beweisen?

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