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Fahrzeugschein beim Vorbesitzer verloren was tun?

Habe einen Youngtimer von privat gekauft. Bei dem Auto ist der Fahrzeugschein verloren gegangen. Der Vorbesitzer von dem ich den Wagen kaufte war aber nicht der letzteingetragene Halter. Habe auch einen Kaufvertrag worin steht, das der Schein verloren gegangen ist. Wo wann bei wem ist nicht mehr feststellbar.

Das Auto soll wohl schon seit über 7Jahren abgemeldet sein, ist einiges dran zu machen für einen neuen TÜV, würde sich aber wahrscheinlich trotzdem rechnen.

Habe jetzt mal bei der Zulassungsstelle gefragt. Die sagen der letzte Halter muss einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Das ist aber unrealistisch da er nicht mehr zu ermitteln bzw. kontaktierbar ist, möglicherweise schon verstorben.

Was kann man machen? Wäre dankbar für Tips?

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15 Antworten

Was man machen kann?

Vermutlich nichts, es muss eidesstattlich versichert werden, wer den schein wo verloren hat.

Hab den selben Scheiß auch schon durch, riesen Aufwand. Bekommst auch nicht sofort was neues, das ganze dauert mindestens 3 Wochen.

Und wieso lässt sich der letze Halter nicht ermitteln? Hast du keinen Brief?

doch habe ich, aber Recherche ergebnislos, unter der Adresse nicht mehr zu finden.

Vielleicht ist es am Ende von Aufwand her besser alles ist weg und man beantragt komplett neue Papiere, soll ja auch gehen... Auf die Dauer kommt es mir nicht an, steht eh nur in der Garage. Der letzte Halter wohnte auch am anderen Ende Deutschlands wäre also fast unmöglich, selbst wenn man alle möglichen Papiere hin und herschickt, was ja auch riskant ist, denn der würde ja wiederum den Brief brauchen für Neuantrag usw.

Alles weg wäre doppelt schlimm, dadurch wird nichts einfacher.

Da musst Du wohl oder übel durch, am besten bei Deiner Zul.stelle fragen ob es jemand gibt der diese Speziellen Problemfälle bearbeitet und Dir genau sagen kann was zu tun ist, oder unkompliziert helfen kann.

Wir hatten erst vor paar Tagen einen ähnlichen Thread, da war es genau umgekehrt.

ZB 2 (Brief) war verschwunden aber ZB 1 (Schein) noch vorhanden.

Zitat:

@Mistreat schrieb am 12. April 2023 um 12:24:42 Uhr:

Moin, von meinem Straßenverkehrsamt hier im Ort wurde ich wie beschrieben ja abgewimmelt.

Sprich ich sollte den Erbschein vorlegen... die sind dafür auch nicht zuständig, und verwiesen

auf das Straßenverkehrsamt gute 300 km von hier.

Denen schrieb ich gestern eine nette E-Mail und bekam heute Morgen einen super netten

Rückruf. Der Herr am Telefon schilderte mir, dass denen der Kaufvertrag der von mir mit dem

Erblassverwalter abgeschlossen wurde reicht, um einen neuen Fahrzeugbrief aufzubieten.

Er hat mir dann per E-Mail ein Dokument "Versicherung an Eides statt" gemailt.

Diesen sowie meinen Personalausweis habe ich ihm dann zurückgemailt.

Den neuen Fahrzeugbrief schickt er mir dann in gut zwei Wochen zu.

Vorab muss ich dann noch den entsprechenden Betrag überweisen.

So einfach kann es gehen!

Man hat schon oft die Erfahrung gemacht, dass einige Straßenverkehrsämter es komplizierter

Es gibt Erbsenzähler und Paragraphenreiter - aber auch korrekte und gute Leute dort.

Das Thema kann nun normalerweise auch geschlossen werden ;)

Hier der Thread : aber wird erst ab Seite 3 bis 5 interessant, weil ein neuer Fall von User „Mistreat“ eingebaut wurde.

https://www.motor-talk.de/.../...e-fehlen-erbe-unbekannt-t5231591.html

Die Eigentumsverhältnisse sind aber geklärt, oder?

Kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis wo durch die Rückfrage beim letzten Halter wegen Verlustmeldung, ein "verschwundenes" Fahrzeug wieder aufgetaucht ist.

eigentlich müsste doch nur die Zulassungsstelle wo er zuletzt zugelassen war bestätigen, dass er abgemeldet wurde und gut ist. Die Besitzverhältnisse sind doch klar. Kaufvertrag liegt vor in dem steht, dass der Schein verloren wurde. Wenn er außerdem nicht als gestohlen gemeldet ist, wo ist das Problem? Schlimm das einem in Deutschland immer so viel Probleme gemacht werden. Es müsste doch im Interesse der Behörde liegen das der Wagen angemeldet wird, schließlich kommen KFZ Steuern rein und bei dem Auto nicht zu knapp...

Kann ja durchaus sein, dass in deinem Fall alles soweit korrekt ist, aber man hat schon Pferde kotzen sehen.

So klar wirkt das auf den ersten Blick auf jeden Fall nicht alles.

"Dein" Verkäufer hatte offenbar nie alle Papiere zum Fahrzeug, also hat zumindest ER die Papiere nicht verloren. Gutgläubiger Erwerb also zumindest fraglich.

Er muss auch nicht zwingend gestohlen gemeldet sein.

Im einem mir bekannten Fall war das Fahrzeug abgemeldet irgendwo länger untergestellt und der Eigentümer hatte überhaupt nicht mitbekommen dass es weg war - allerdings war da weder "Brief" noch "Schein" dabei.

eben ich habe ja den Brief bzw.Zulassungsbescheinigung Teil 2 damit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Außerdem Kaufvertrag worin der Verkäufer bestätigt das es sein alleiniges Eigentum war. Selbst die Kaufpreiszahlung kann ich mit Bankbeleg nachweisen.

Eigentlich erstaunlich dass sich hier der Staat plötzlich soviel Sorgen über die Besitzstände der Bürger macht wo er doch KFZ Steuer kassieren könnte...

Eine Frage: Sind die in der ZB 2 zuletzt eingetragenen Kennzeichen noch dran oder wurden die Dir mitgegeben ?

PS: Ich sehe aber hier weniger „den Staat“ oder „die Behörden“ in der Pflicht, sondern mehr Deinen Vertragspartner, Verkäufer.

Dem solltest Du mehr auf den Zahn fühlen und Dir z.B. ruhig mal seinen Kaufvertrag vorlegen lassen, selbst wenn der das als Zumutung empfinden sollte.

Er soll Dir mal schlüssig darlegen von wem er das Fahrzeug gekauft hat, warum nicht alle Papiere dabei waren und was er genau über den letzten Halter weiß und über die Begründungen dass keine ZB 1 vorhanden ist.

Hat Dein Verkäufer eventuell genau aus diesem Grund das Auto weiterverkauft, weil Ihm der Stress damit zuviel wurde?

Auf jeden Fall: Wenn man sich das schon antut, so ein KFZ ohne komplette Papiere zu kaufen, dann hätte ich maximale Aufklärung und Mithilfe vom Verkäufer verlangt.

Edit : Frag doch mal Deinen Verkäufer ob nicht doch er die Zul.Bescheinigung verschusselt hat und ob nicht er die EV ablegen will.

Bisher weiß ich jedenfalls nicht, ob er einen KV hat, (mit dem damaligen Halter?) indem ausdrücklich erwähnt word, daß keine ZB 1 mehr vorhanden ist.

naja ich habe das in gutem Glauben gekauft und dachte das es schon nicht so schwierig sein kann damit. Außerdem ist das Auto in Teilen ja schon mehr wert aber schlachten wollt ich ihn eigentlich nicht da es machbar wäre. Wenn ich den Schein verloren hätte wäre es da auch so kompliziert?

Nein, dann müsstest Du halt selbst den Verlust erklären.

Dazu wäre aber u.U. ein Kaufvertrag hilfreich indem stehen würde, daß Du ZB 1 und ZB 2 vom Verkäufer erhalten hast.

Was ist nun mit den Kennzeichen? Dabei gewesen oder nicht? Wo sind die hingekommen, falls nicht? Was sagt der Verkäufer?

TE ... man sollte immer nur die legalen Wege beschreiten. Hast du unter der letzten bekannten Anschrift des letzten Halters eine Melderegisterauskunft bei der Meldestelle des Einwohnermeldeamtes beantragt?

Kennzeichen sind nicht mehr da

Zitat:

@Pauliese schrieb am 13. April 2023 um 17:08:06 Uhr:

Nein, dann müsstest Du halt selbst den Verlust erklären.

Dazu wäre aber u.U. ein Kaufvertrag hilfreich indem stehen würde, daß Du ZB 1 und ZB 2 vom Verkäufer erhalten hast.

Was ist nun mit den Kennzeichen? Dabei gewesen oder nicht? Wo sind die hingekommen, falls nicht? Was sagt der Verkäufer?

"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Wäre da sehr vorsichtig

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