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SICHERHEITSRISIKO beim C4 Picasso Grand: Feststellbremse zieht im Fahrbetrieb automatisch an!!!

Citroën Grand C4 Picasso 2 (3), Citroën C4 Picasso 2 (3)
Themenstarteram 26. November 2018 um 21:36

Vielleicht ist ein Fall bekannt geworden, der mit unserem vergleichbar ist? Das würde sicher helfen, bei den abwehrenden Fachleuten (mit diesem Bezug für den tatsächlich erlebten Ablauf) mehr Verständnis zu finden.

Unser Fahrzeug bremste nämlich vor drei Wochen ganz plötzlich und unverhofft "im Fahrbetrieb" vollautomatisch (!!) bei ca. 40 kmh - zum Stillstand, glücklicherweise im Stadtverkehr .....

Fazit Citroen-Deutschland: Das von der Zentrale per Ferndiagnose (PKW in der Fachwerkstatt) ausgelesene Ereignis soll eine "Handbetätigung des Fahrers" als Ursache haben.

Empfehlung: "Der C4 ist techn. einwandfrei. Sie können deshalb mit dem Fahrzeug absolut sicher fahren".

Das überzeugt uns nicht, denn die Fehlerursache wurde bisher nicht gefunden. Wir fahren das Auto aus Angst vor Wiederholung des Ereignisses nicht mehr. Unsere Pech, dass der Fehler bei uns zum ersten Mal aufgetreten ist und es keine weiteren Zeugen gibt?

Der Händler versucht seit jetzt zwei Wochen, die geforderte Nachbesserungsfrist einzuhalten. Das Ergebnis ist nicht absehbar.

Gibt es einen Tipp in der Sache? Wie bekommt man sein Recht auf fehlerfreie Ware? Oder bleibt uns nur noch der Rechtsweg mit Gutachter? Für Hinweise sind wir dankbar.

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15 Antworten

Wir fahren seit fast 8 Jahren einen mit el. Parkbremse in vollautomatik- Modus (automatisches anziehen bei Motor-Aus und automatisches Lösen). Nie Probleme gehabt. Will ich nie mehr missen.

Man könnte auch die Automatik ausschalten und die Bremse dann manuell anziehen, falls man kein Vertrauen in DIESE Funktion hat.

Themenstarteram 27. November 2018 um 14:17

Vielen Dank! Habe ich sofort als Erstmaßnahme machen lassen (Die Werkstatt war sehr verhalten).

Sicherheitstechnisch: Das generelle Problem bleibt bestehen.

Maßnahmen: Der Betätigungshebel wurde wohl inzwischen sicherheitshalber ausgetauscht.

Vielleicht wird meine Anregung noch realisiert, den mir unterstellten "manuellen Bremsvorgang" einmal versuchsweise mit Fachpersonal durchzuführen, um das per Diagnose festgestellte EREIGNIS ein zweites Mal aufzeichnen zu können.

ich erwarte eigentlich mindestens ein grundlegendes Software-Update, z. B. Austausch des Can-Bus, um das nötige Sicherheitsgefühl beim Fahrzeugbetrieb wieder aufbauen zu können.

 

Rein kaufmännisch: Die Automatikfunktion wurde mit bezahlt und ist eine zugesicherte Eigenschaft.

Beim späteren Weiterverkauf müssen wir diesen Mangel angeben, das mindert den Verkaufswert.

Bin gespannt, ob der Hersteller wartet, bis ein Sachverständiger den Deutungsfehler bei der Diagnose nachweist.

Außerdem

Sorry. aber der Hersteller ist für "Gefühle" nicht verantwortlich. Fürs Funktionieren der Bremse ist er verantwortlich und mit Austausch des Hebels kommt er dem nach.

Feststellbremse beim Fahren anziehen wird funktionieren - weil es funktionieren muss. Das ist keine Fehlfunktion. Und auch wenn gleiches "Ereigniss" gespeichert wird, was meinen Sie, was das aussagt? Zweischneidiges Schwert würde ich mal sagen....

Zitat:

Bei einer Störung der Fußbremsanlage oder

in außergewöhnlichen Situationen (Beispiel:

Unwohlsein des Fahrers, Fahranfänger in

Begleitung, etc.) ermöglicht das dauerhafte

Anziehen des Betätigungsschalters das Anhalten

des Fahrzeugs. Der Bremsvorgang hält an, solange

die Betätigung angezogen bleibt. Er wird bei

Loslassen der Betätigung unterbrochen.

Die Stabilität des Fahrzeuges wird bei einer

Betätigung der Notbremsung durch die Systeme

ABS und DSC aufrecht erhalten.

Bei einer Störung der Notbremse wird die Meldung

„Fehler Feststellbremse“ angezeigt.

So wie ich den Themenstarter verstehe hat der Wagen aber von alleine gebremst.

Ich habe diese Spaßbremsenfunktion deaktiviert, nachdem ich eine Waschanlage still gelegt hatte ;-(

Nichts Desto Trotz haftet der Hersteller für die eingebauten Assistenten und Funktionen. Bleib dran und berichte

am 27. November 2018 um 21:46

Zitat:

@AundO schrieb am 27. November 2018 um 18:56:25 Uhr:

Ich habe diese Spaßbremsenfunktion deaktiviert, nachdem ich eine Waschanlage still gelegt hatte ;-(

Nichts Desto Trotz haftet der Hersteller für die eingebauten Assistenten und Funktionen. Bleib dran und berichte

Ich muss zugeben, dass ich vor Einfahrt in die Waschstraße auch erst einmal ein paar Minuten in der Betriebsanleitung blättere, bis ich das Ding deaktiviert habe - nach der Wäsche wird sie jedoch aktiviert. In ca. 100.000 km gab es jedoch niemals eine Fehlfunktion.

Der Schalter wurde ausgetauscht. Was soll die Werkstatt denn noch machen? Jemanden abstellen, der mit dem Wagen 20.000 km fährt, bis der Effekt vielleicht auftaucht? Sinnlos Strippen tauschen, damit der Besitzer ein gutes Gefühl hat? Und was soll der Gutachter tun? "Da steht ein Auto, Bremsanlage ist i.O.", mehr kann er nach einer Prüfung auf dem Bremsenstand und einmal auf alles draufschauen auch nicht schreiben.

Aber konstruktiv: Um welches Fahrzeug handelt es ich genau, welches Baujahr, wieviele km?

 

Themenstarteram 28. November 2018 um 10:30

DANKE an alle, die sich die Zeit genommen haben! Ich werde versuchen, noch verständlicher zu werden.

Also, unser Picasso ist 1,5 Jahre alt mit rund 28.000 km. Wir sind bisher überzeugte Picasso-Fans.

Der Hebelaustausch wurde von der Werkstatt nur als ein Versuch bezeichnet, weil man noch keine andere Idee hatte. Es gibt aber auf dem Funktionsstrang "Feststellbremse" weitere Bauteile, die an der Fehlfunktion beteilgt sein könnten. Der Can-Bus gehört dazu. Damit ist eine erfolgreiche "Nachbesserung" leider überhaupt nicht gewährleistet.

Meine Gesundheit stelle ich bei dieser Sachlage jedenfalls nicht leichtfertig zur Verfügung, auch nicht versuchsweise. Unser altes Sicherheitsgefühl stellt sich so nicht automatisch ein... Ist das nachvollziehbar?

Wie wird mein o. g. Kritik-Ansatz zum Diagnose-Fazit von Citroen-Deutschland bewertet?

"Das per Ferndiagnose ausgelesene Ereignis belegt (in den internen Unterlagen), dass eine "Handbetätigung des Fahrers" Ursache des Bremsvorgangs war"! Was heißt das eigentlich..... mit anderen Worten......?

Ich kann nicht erkennen, das hier kundenorientiertes Denken und Handeln gelebt wird.

Würde mich wirklich wundern, wenn ein anderer Fahrer dieses (deutlich erkennbar) nicht zutreffende Abschluß-Fazit ohne Verärgerung akzeptiert. Angesichts des tatsächlichen Hergangs ist das eine echte Zumutung, wie ich meine!

Auch andere Hersteller (z. B. BMW, AUDI) mußten schon erstmalig aufgetretenen schwerwiegende Sicherheitsrisiken ihrer Produkte zur Kenntnis nehmen. Es gab in der Familie einen Fall von automatischem Gasgeben - ohne Fahrereinfluß. Eine selbstkritische Überprüfung der eigenen Kriterien mußten schon andere Konstrukteure realisieren, um die Fehlerursachen zu recherchieren.

Nun muss erst ein externer Gutachter ans Werk, der diesen Punkt der internen Citroen-Diagnose überprüft...

Selbst wenn du den Hebel gezogen hättest, so bremst der Wagen nur so lange wie du den Hebel gezogen hältst und das mit ABS. Es kann im Prinzip nichts passieren, ausser es donnert dir einer hinten rein.

Also die Aussage der Werkstatt das ein kurzzeitiges ziehen am Hebel bewirken soll das der Wagen bis auf null herunterbremst ist somit falsch.

Guten Tag,

so richtig werde ich aus Ihnen nicht schlau. Die Werkstatt besserte doch nach und gab Ihnen eine Garantie über ein funktionierendes Fahrzeug, die Sie dann Ihrerseits (evtl. besseren Fachwissens), nicht akzeptieren.

Was wären denn nun Ihre weiteren Wünsche, die dazu führen würden das Ihr Sicherheitsgefühl wieder gesteigert wird? Ihrer Aussage nach scheint der Vorfall ja nicht reproduzierbar zu sein, wie soll denn dann ein Gutachter einen Fehler finden?

Themenstarteram 28. November 2018 um 17:08

Zitat:

@V_Strom111 schrieb am 28. November 2018 um 12:50:02 Uhr:

Selbst wenn du den Hebel gezogen hättest, so bremst der Wagen nur so lange wie du den Hebel gezogen hältst und das mit ABS. Es kann im Prinzip nichts passieren, ausser es donnert dir einer hinten rein.

Also die Aussage der Werkstatt das ein kurzzeitiges ziehen am Hebel bewirken soll das der Wagen bis auf null herunterbremst ist somit falsch.

Das stimmt. Ich habe das natürlich auch gleich probiert, bei geringer Geschwindigkeit. Und es ist genau so: Er bremst ab, solange man den Hebel zieht.

Das gemeldete Ereignis sah aber ganz anders aus: Die Bremse war vollständig blockiert, der Hebel ließ sich nicht lösen, absoluter Stillstand, keine Handlungsfreiheit.

Außerdem erschien eine unbekannte Display-Anzeige "Feststellbremse defekt" mit der Aufforderung, sofort die Werkstatt aufzusuchen. Sie ist in dieser Form nicht in der Betriebsanleitung aufgeführt. Dort steht aber der Hinweis, dass im Falle eines "Systemfehlers" die Werkstatt aufzusuchen ist.

Jetzt habe ich wohl erleben müssen, wie sich dieser aus technischer Sicht für möglich gehaltene Systemfehler (von dem niemand spricht) bemerkbar macht... Aber den möchte man nicht (freiwillig) zugeben. Also müssen Beweise her, um die Wahrheit herauszufinden.

 

Themenstarteram 28. November 2018 um 17:17

Zitat:

@gueho2k schrieb am 28. November 2018 um 14:35:50 Uhr:

Guten Tag,

so richtig werde ich aus Ihnen nicht schlau. Die Werkstatt besserte doch nach und gab Ihnen eine Garantie über ein funktionierendes Fahrzeug, die Sie dann Ihrerseits (evtl. besseren Fachwissens), nicht akzeptieren.

Was wären denn nun Ihre weiteren Wünsche, die dazu führen würden das Ihr Sicherheitsgefühl wieder gesteigert wird? Ihrer Aussage nach scheint der Vorfall ja nicht reproduzierbar zu sein, wie soll denn dann ein Gutachter einen Fehler finden?

Reichen Ihnen meine zusätzlichen Angaben jetzt aus, um meinen Standpunkt nachvollziehen zu können?

Themenstarteram 28. November 2018 um 17:22

Zitat:

@hellsangel schrieb am 27. November 2018 um 15:44:19 Uhr:

Sorry. aber der Hersteller ist für "Gefühle" nicht verantwortlich. Fürs Funktionieren der Bremse ist er verantwortlich und mit Austausch des Hebels kommt er dem nach.

Feststellbremse beim Fahren anziehen wird funktionieren - weil es funktionieren muss. Das ist keine Fehlfunktion. Und auch wenn gleiches "Ereigniss" gespeichert wird, was meinen Sie, was das aussagt? Zweischneidiges Schwert würde ich mal sagen....

Zitat:

@hellsangel schrieb am 27. November 2018 um 15:44:19 Uhr:

Zitat:

Bei einer Störung der Fußbremsanlage oder

in außergewöhnlichen Situationen (Beispiel:

Unwohlsein des Fahrers, Fahranfänger in

Begleitung, etc.) ermöglicht das dauerhafte

Anziehen des Betätigungsschalters das Anhalten

des Fahrzeugs. Der Bremsvorgang hält an, solange

die Betätigung angezogen bleibt. Er wird bei

Loslassen der Betätigung unterbrochen.

Die Stabilität des Fahrzeuges wird bei einer

Betätigung der Notbremsung durch die Systeme

ABS und DSC aufrecht erhalten.

Bei einer Störung der Notbremse wird die Meldung

„Fehler Feststellbremse“ angezeigt.

Ich vermisse in Ihrem Beitrag den Bezug zur Tatsache, dass die Bremse VON ALLEIN = AUTOMATISCH den Fahebetrieb abgebrochen hat. Das soll sie doch wohl in Ihren PKW auch nicht?!

Sachen gibts?

Themenstarteram 10. August 2019 um 13:05

Aktueller Stand bei der Suche des Auslöseres meines Beinahe-Unfalls:

 

Das "selbständige Beweisverfahren" läuft per Gericht. Citroen ist zur Stellungnahme ist zur aufgefordert.

 

Dann wird ein Sachverständiger mit der Aufklärung beauftragt (Lag ein Systemfehler der el. Feststellbremse als Ursache der "Geisterbremsung" bei voller Fahrt vor?).

 

Nochmal meine generelle Frage an die Runde: Wer hat ähnliches erlebt oder gehört? Vielleicht ergibt sich ein zusätzlicher Ansatzpunkt die anstehende Ursachenforschung.

 

Sollte sich unsere Vermutung tatsächlich belegen lassen, ergäbe sich für die bisher beteiligten Insider-Fachleute eine ganz neue Situation nach ihrer "unangreifbaren" Fehldiagnose (die Diesel-Affäre zeigt, dass es die Wahrheit in den beteiligten Unternehmensebenen machmal sehr schwer hat...).

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