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E90 VFL wurde hinten auf LCI umgebaut, Rückleuchten funktionieren nicht

BMW 3er E90
Themenstarteram 12. Januar 2020 um 13:18

Hallo, ich habe mir einen E90 vfl Baujahr 2006 gekauft , bei dem das Heck auf Lci umgebaut wurde .

Jetzt gehen allerdings die Rückfahrleuchten nicht und als es angeschaut wurde , wurde mir nur gesagt das es keine originalen Kabeln sind . Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt richtig gemacht wurde , in den anderen Foren steht überall , dass man erst ab bj 2007 die Rückleuchten auch machen kann ..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 16. Januar 2020 um 22:32:39 Uhr:

Chiptuning und ein ich geb alles Typ vermutlich.

Lass mal überprüfen ob der eventuell noch getunt ist!

Nach einer Woche ist selbst bei Ausschluss der sachmängelhaftung die vermutung von Fahrlässigkeit gegeben.

Mit Anwalt könnte man da was erreichen wenn man gutes Anwalt hat :D

Was will man beim 320si chippen, den Lüftermotor?:D

Die Kisten sind so schon bekannt für Motorschäden, quasi schon so vom Band gelaufen.

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Haben die Rückleuchten beim Kauf denn funktioniert?

Die Rückfahrleuchten sind beim LCI eh nicht so besonders. Bei meinem 1er vFL waren sie deutlich größer und damit heller.

Das Heck vom E90 vFL sieht halt bisschen Mitsubishi-mäßig aus, aber nix was ich umgebaut hätte.

Schlimmer finde ich die geteilte Niere vom vFL

Vielleicht sollte der Verkäufer dafür sorgen, dass deine Rückfahrleuchten funzen;)

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 9:02

Zitat:

Haben die Rückleuchten beim Kauf denn funktioniert?

Wahrscheinlich nicht, ich hab das erst danach bemerkt

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 9:05

Zitat:

@ronmann schrieb am 12. Januar 2020 um 22:28:25 Uhr:

Die Rückfahrleuchten sind beim LCI eh nicht so besonders. Bei meinem 1er vFL waren sie deutlich größer und damit heller.

Das Heck vom E90 vFL sieht halt bisschen Mitsubishi-mäßig aus, aber nix was ich umgebaut hätte.

Schlimmer finde ich die geteilte Niere vom vFL

Vielleicht sollte der Verkäufer dafür sorgen, dass deine Rückfahrleuchten funzen;)

Naja ob sie besonders sind oder nicht ist in diesem Fall ja sowieso irrelevant, da es ja schon so gekauft wurde . Aber auch der Verkäufer hat es nicht umgebaut sonder der vor ihm , das heißt, dass der selber keine Ahnung hat ..

da is aber doch vorher keiner ohne licht mit durch die Gegend gefahren oder?... ob die Kabel original sind oder nicht ist eigentlich auch egal. Hauptsache die Anzahl Leitungen passt mit den originalen überein...

Themenstarteram 15. Januar 2020 um 7:15

Zitat:

da is aber doch vorher keiner ohne licht mit durch die Gegend gefahren oder?... ob die Kabel original sind oder nicht ist eigentlich auch egal. Hauptsache die Anzahl Leitungen passt mit den originalen überein...

Die Lichter gehen ja , es geht nur um das Licht wenn man den Rückwertsgang einlegt. Wobei das jetzt sowieso schon egal ist , nach nicht mal einer Woche hat das Auto jetzt einen Motorschaden .. kann der Käufer dafür haften ? Der Mechaniker meint , dass der das gewusst haben muss ..

Welcher Schaden liegt denn genau vor?

Welcher Motor?

Mein Beileid:(

Zitat:

kann der Käufer dafür haften?

Antwort von wirkaufendeinauto

Zitat:

Hast Du als privater Verkäufer die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) ausgeschlossen? Denn in Deutschland sieht das Gesetz für die zwei Jahre nach einem Verkauf eine Haftung für auftretende Mängel vor. Als privater Verkäufer kannst Du eine Gewähr jedoch ausschließen!

Verantwortlich für Reparaturen bist Du dann nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist - sollte sich nach dem Verkauf ein Mangel am Fahrzeug zeigen, der verschwiegen wurde. Das heißt: Nur wenn der Käufer über alle entscheidenden Eigenschaften des Fahrzeugs informiert ist, kann ein Vertrag die Haftung für sämtliche Mängel nach dem Verkauf ausschließen.

Eine für den Kaufvertrag geeignete Formulierung ist zum Beispiel: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.” Eine Formulierung wie „Gekauft wie gesehen” schließt dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel aus. Fehlen dem Muster des Kaufvertrags die für den Ausschluss gängigen Formulierungen, ergänze den Vertrag! Nur dann bist Du auf der sicheren Seite.

 

3. Täuschung: Mehr als ein Kavaliersdelikt!

Natürlich willst Du Deinen Gebrauchten gut loswerden. Und das Auto soll zu diesem Zweck noch einmal im besten Licht erscheinen. Natürlich wäscht, polierst und putzt Du Dein Auto, bevor Du es zum Verkauf anbietest. Denn bekannt ist, dass sich ein glänzendes Auto besser und schneller verkauft, als ein Fahrzeug, das ungepflegt wirkt.

Doch hüte Dich davor Dein Fahrzeug beim Inserieren übermäßig zu loben. Denn bei einer Besichtigung fällt eine solche Übertreibung schnell auf! Zwar liegt hier noch keine Täuschung vor und Du hast theoretisch nichts zu befürchten. Trotzdem fordern weitgereiste Interessenten in diesem Fall nicht selten eine Erstattung der Anfahrtskosten. Erspare Dir daher den Ärger und bleib bei der Wahrheit!

Das heißt hat der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, muss er dafür gerade stehen.

Hat er es getan, musst Du ihm Arglist nachweisen. Das kann schwierig oder auch ganz leicht sein. Je nachdem ob zum Beispiel seine vorherige Werkstatt den Vorschaden schonmal aufgenommen hat und dir bestätigen kann oder ob es ein Schaden ist, der von jetzt auf gleich kommt, ohne Vorankündigung. Gerissene Steuerkette, hochgegangener Turbolader und dergleichen, das merkt man nicht unbedingt vorher.

Ich hoffe ihr könnt euch gütlich einigen. Ein Brief vom Anwalt kann Wunder wirken oder aber er legt es auf den Rechtsstreit an und dann brauchst Du Geduld.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 15:05

Zitat:

@Dennis_D. schrieb am 15. Januar 2020 um 09:35:08 Uhr:

Welcher Schaden liegt denn genau vor?

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist ein Kolben geschmolzen weil das Auto wohl über länger Zeit überhitzt? Gefahren ist ..bin kein Mechaniker, kenn mich damit leider null aus

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 15:08

Zitat:

@ronmann schrieb am 15. Januar 2020 um 21:19:33 Uhr:

Welcher Motor?

Mein Beileid:(

Es ist ein 320si , habe erst jetzt leider die ganzen Foren gelesen, in denen geschrieben wurde, dass es da wohl viele Motorschäden gibt .

Hab jetzt auch vom Mechaniker erfahren , dass ein Kolben geschmolzen ist, weil das Auto wohl über länger Zeit überhitzt? Gefahren wurde ..

Das heißt ja, dass das der Vorbesitzer war und nicht ich, Vl hab ich damit schon ein paar Chancen .

Es war ein privater Verkäufer, meiner Meinung nach ist das aber eine arglistige Täuschung , der wird das wahrscheinlich gemerkt haben und dann schnell verkauft ..

Wie äußert sich der Schaden denn? Und kam das ganz plötzlich?

am 16. Januar 2020 um 21:32

Chiptuning und ein ich geb alles Typ vermutlich.

Lass mal überprüfen ob der eventuell noch getunt ist!

Nach einer Woche ist selbst bei Ausschluss der sachmängelhaftung die vermutung von Fahrlässigkeit gegeben.

Mit Anwalt könnte man da was erreichen wenn man gutes Anwalt hat :D

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