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Audi A6 C4 H-Kennzeichen

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 15. April 2024 um 6:06

Hallo Gemeinde!

Mein "neuer" Audi wird im Oktober (EZ 3.10.1994) 39 Jahre alt und ich möchte ihn mit einem H-Kennzeichen ausstatten. Welche Vor- und Nachteile hat das für mich.

+Die Steuer wird festgelegt unabhängig vom Hubraum (bei meinem V6 sowieso bei ca. 200€)

+Ich kann mit dem Fahrzeug ohne Sonderplaketten in alle Umweltzonen hineinfahren.

+Die Versicherung ist für ein H-Kennzeichen günstiger als normal.

Ich habe jetzt gehört, dass man diese "§23 Untersuchung bei DEKRA/TÜV" alle zwei Jahre erneuern muss??? Ist das so korrekt, dann wäre ja alle zwei Jahre zusätzlich zur TÜV Gebühr nochmals eine Abgabe von ca. 150€ fällig.

Bitte gebt mir mal diesbezüglich sachdienliche Hinweise da ich in dem Geschäft ziemlich neu bin und den Audi erst seit 14 Tagen mein eigen nennen darf.

Lieben Gruß

Stefan

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11 Antworten

Rechnet sich steuerlich beim 2.6er nicht, weil Du soviel Kfz-Steuer bezahlst wie für einen Oldtimer: 191 Euro.

Ansonsten isses gut für's Gefühl, weil er halt original ist bla bla.

Versicherung Normale <-> Oldtimer habe ich noch nicht selber verglichen.

Zitat:

@szschmidt schrieb am 15. April 2024 um 08:06:56 Uhr:

.... Welche Vor- und Nachteile hat das für mich. .....

Vorteile:

Gut für's Ego. :)

Kein Vorteil:

In alle Umweltzonen kann er mit der grünen Plakette (die er ja hat) sowieso reinfahren.

Keine Steuerersparnis.

Günstige Oldtimerversicherung gibt es bei den meisten Versicherungen auch ohne H-Kennzeichen, oft schon bei Fahrzeugen die erst 20 oder 25 Jahre alt sind.

Nachteile:

Kostet nur Geld. H-Gutachten, neue Schilder und Verwaltungsgebühren.

Das Gutachten muss nicht alle zwei Jahre erneuert werden, aber das Fahrzeug muss bei jeder HU noch die Anforderungen nach §23 StVZO erfüllen, sonst gibt es keine neue Plakette, obwohl das Fahrzeug sonst technisch ok ist. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn man nach einem (selbstverschuldeten) leichten Unfall das Fahrzeug nicht gleich reparieren läßt.

Man kann das Fahrzeug nicht mehr so "verschönern", wie man eigentlich möchte. Fängt schon bei einem modernen Radio an.

 

Zitat:

@szschmidt schrieb am 15. Apr. 2024 um 08:6:56 Uhr:

Mein "neuer" Audi wird im Oktober (EZ 3.10.1994) 39 Jahre alt

Das glaube ich nicht :p

 

Zum Thema:

Die §23 StVZO bezahlt man einmalig.

Ansonsten danach alle 2 Jahre normale HU.

 

Der große Vorteil liegt in der Versicherung.

Ich bezahle für meinen Audi 100 2.8 quattro sage und schreibe 150€ Vollkasko pro Jahr!!!

 

Vollkasko aber basiert auf ein zusätzliches Oldtimer Wertgutachten.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2024 um 12:40:40 Uhr:

....

Der große Vorteil liegt in der Versicherung.

Ich bezahle für meinen Audi 100 2.8 quattro sage und schreibe 150€ Vollkasko pro Jahr!!! .....

Wie vorher geschrieben: Für eine "Oldtimerversicherung" braucht es i.d.R. kein H-Kennzeichen!

Ich zahle für meinen 80er Avant 2,8 für die VK auch nur 154 EUR (VK 300 EUR SB, TK keine SB) im Jahr.

Ohne H-Kennzeichen, ohne Oldtimerversicherung, ohne Wertgutachten (was auch Geld kostet).

:p

Der genannte 100er quattro (HSN 0588 TSN 508) würde mich bei meiner Versicherung bei gleichen Parametern sogar nur 45 EUR in der VK kosten.

:p

Und auf welcher Grundlage würde deine Versicherung bei Verlust bezahlen?

 

Es gibt Audi 100 für 1000€, und welche für 7-10000€.

 

Ohne einen Nachweis wird das wohl schwierig sein Geld zu bekommen. Denn Schwacke kann's nicht anwenden.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2024 um 20:26:29 Uhr:

Und auf welcher Grundlage würde deine Versicherung bei Verlust bezahlen?.... Ohne einen Nachweis wird das wohl schwierig sein Geld zu bekommen.

Auf der gleichen Basis wie Deine Versicherung - dem AKTUELLEN "Wiederbeschaffungswert", den ein Gutachter zum Zeitpunkt des Schadensereignisses feststellt!

Und Du denkst, eine Versicherung zahllt im Fall eines Totalverlusts das, was ein Sachverständiger vor zwei, fünf oder 10 Jahren mal in ein "Wertgutachten" geschrieben hat?

Träum weiter oder schau mal in das ganz klein gedruckte Deiner Versicherungsbedingungen.

;)

Ich brauche nicht träumen.

Wie kommst du darauf?

 

Das was du hier schreibst ist nicht seriös.

Wie soll denn ein SV einen Wiederbeschaffungswert (Marktwert ) festlegen, wenn er den Zustand nicht kannte?

@MZ-ES-Freak

Vor und Nachteile hast soweit schon selber erkannt.

Versicherung für H ist teils eingeschränkt ( zb km Leistung per jahr , Wiederbeschaffungswertermittlung bei VK , Auslandsversicherung ) ... ist aber jeweils von der Versicherung und ihren Vorgaben abhängig. Daher dort selber erkundigen.

Bezüglich Wiederbeschaffungswert sollte unbedingt ein Wertgutachten erstellt werden. Auch sollte dies aller zwei jahre neu bestätigt werden. je nach Versicherung muss es sogar aller 5 jahre komplett erneuert werden.

Was TÜV - HU/AU - §23 angeht ......

zur H Begutachtung nach §23 muss Fahrzeug eine bestandene HU/AU vorweisen ( beides kann zusammengemacht werden ). der "aktuelle" Zustand muss Zeitgenössische Eigenschaft besitzen und einen gepflegten Eindruck hinterlassen. neuer Lack , neue Innenaustattung, andere Felgen die Zeitgerecht zum Fahrzeug passen , neues Radio ( mit zeitgemäßem Aussehen ) oder Gasanlage ( teilweise gesetzlich neue Anlagen/Ersatzteile Vorgeschrieben !!!) sind keine wirklichen Hindernisse.

Sonst ist keine erneute Begutachtung nötig ..... allerdings muss Fahrzeug alle 2 jahre zur HU/AU.... wird aber bei dem TÜV ein Verstoß gegen die H-Begutachtung festgestellt kann der Status "H" aberkannt werden und man müßte eine erneute Begutachtung nach §23 machen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2024 um 21:30:24 Uhr:

....

Das was du hier schreibst ist nicht seriös.

Wie soll denn ein SV einen Wiederbeschaffungswert (Marktwert ) festlegen, wenn er den Zustand nicht kannte?

Was soll daran nicht seriös sein? Das ist die Realität, mit der Du Dich ganz offensichtlich noch nie beschäftigt hast und Dir wohl entsprechende "Erlebnisse" mit Versicherern im Schadensfall unbekannt sind. Um es nett auszudrücken: Du vertraust blauäugig auf die Werbeversprechen der Anbieter.

Alleine die Tatsache, dass Du "Wiederbeschaffungswert" und "Marktwert" für das gleiche hälst, spricht Bände. Für die Versicherer sind das i.d.R. "zwei paar Schuhe", die sie nach Wunsch des Versicherungsnehmers in die Beiträge "einpreisen".

Ich zitiere aus den FAQ der WGV, einem der bekanntesten "Oldtimerversicherer"

Zitat:

Was ist der Unterschied zwischen dem Markt- und Wiederbeschaffungswert?

Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.

Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus. Er wird definiert aus dem Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeugkauf bei einem Händler. Auch enthält er über die Mehrwertsteuer hinaus die Händlergewinnspanne und berücksichtigt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.

 

Und in den AVB kann man dazu folgendes lesen:

Zitat:

Marktwert/Wiederbeschaffungswert

A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Marktwert oder, wenn Sie dies vereinbart haben, den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

.....

A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Mit anderen Worten genau das, was ich oben geschrieben habe. Wenn Dein Fahrzeug z.B. im Wertgutachten mit der Note 2- bewertet wurde, zahlt die Versicherung auch nur das, was ein vergleichbares Fahrzeug (Note 2-) im Schadensfall kosten würde, aber auch nur max. das, was als Wiederbeschaffungswert vereinbart wurde. Egal, was in Deinem "Wertgutachten" steht.

NACHTRAG:

Und wenn Du im Schadensfall kein neues Fahrzeug beschaffst, sondern eine Entschädigungszahlung verlangst, zieht man Dir vom "Wiederbeschaffungswert" auch noch die Mehrwertsteuer ab.

Versicherungen wollen nämlich immer nur Dein Bestes - Dein Geld!

;)

Ehrlich gesagt widerstrebt es mir, hier weiter zu antworten.

Ich weiß nicht warum du so viel Schaum schlägst.

 

Wenn es andere Versicherungen gibt, auch ohne H Kennzeichen, die das so versichern, wusste ich nicht. Ist doch auch okay.

 

Andererseits, gibt es viele Versicherungen, die möchten aus guten Gründen ein Gutachten.

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 15. Apr. 2024 um 21:4:41 Uhr:

Auf der gleichen Basis wie Deine Versicherung - dem AKTUELLEN "Wiederbeschaffungswert", den ein Gutachter zum Zeitpunkt des Schadensereignisses feststellt!

Ja, das ist ja aber die große Unbekannte.

Dann bekommst du bei Diebstahl wie viel, wenn die Spanne an Fahrzeugen von 1000€ fahrbereit, runtergerockt, bis 10.000€ im Traumzustand ist?

Nach meinem Verständnis kann kein Gutachter ohne das Fahrzeug vorher gesehen zu haben, ein Wiederbeschaffungswert festlegen. (Lackzustand, Services, Laufleistung, allgemeiner technischer Zustand usw.)

 

PS:

Meine Versicherung zahlt natürlich auf Grundlage des Gutachtens, was zum Zeitpunkt des Schadens nachgeprüft wird. Und auch Wertsteigerungen bis 130% werden berücksichtigt.

Themenstarteram 16. April 2024 um 5:55

Das sind ja wirklich konkrete Informationen! Vielen lieben Dank dafür.

Ich werde das H-Kennzeichen wohl machen obwohl es natürlich auch mit einigen Nachteilen verbunden sein kann (Veränderungen nicht generell möglich u.s.w.). Mit der Versicherung kläre ich noch ab. Steuer ist korrekt, da spare ich nichts. Mal sehen, so ein Kennzeichen macht ja auch was daher ;-))

Lieben Gruß und nochmals vielen Dank für die vielen tollen Infos!!! Klasse Forum.

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