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"Moralapostel" oder "Das Opfer ist Schuld"

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 19:07

Bei allen strittigen Themen wie "Raser", "Schleicher" oder "Tempolimit" gibt es etwa 10% User, deren Meinung ziemlich konträr zu der der Mehrheit hier steht.

Das ist ja auch in Ordnung; es wäre langweilig, wenn alle die gleiche Meinung hätten.

Aber jetzt gibt es einen Blog hier (von Andyrx), in dem ein Twingo-Fahrer den Tod fand, weil ein LKW-Fahrer einen Teil seines Fahrzeugs (Wechselbrücke) unbeleuchtet auf die Landstraße stellt, sodass der Fahrer mit dieser kollidierte.

hier der Link

So weit, so traurig. :(

Aber es gibt tatsächlich Leute hier, die der Meinung sind, der Twingo sei schuld, er hätte auch langsamer fahren und den Unfall vermeiden können.  Obwohl er die erlaubten 100 km/h nicht überschritten hatte, so wie es nach ersten Erkenntnissen aussieht.

Da fass ich mich an den Kopf. Und stelle mir vor, so jemand wäre Richter oder Staatsanwalt, was garnicht so abwegig ist.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Januar 2010 um 19:07

Bei allen strittigen Themen wie "Raser", "Schleicher" oder "Tempolimit" gibt es etwa 10% User, deren Meinung ziemlich konträr zu der der Mehrheit hier steht.

Das ist ja auch in Ordnung; es wäre langweilig, wenn alle die gleiche Meinung hätten.

Aber jetzt gibt es einen Blog hier (von Andyrx), in dem ein Twingo-Fahrer den Tod fand, weil ein LKW-Fahrer einen Teil seines Fahrzeugs (Wechselbrücke) unbeleuchtet auf die Landstraße stellt, sodass der Fahrer mit dieser kollidierte.

hier der Link

So weit, so traurig. :(

Aber es gibt tatsächlich Leute hier, die der Meinung sind, der Twingo sei schuld, er hätte auch langsamer fahren und den Unfall vermeiden können.  Obwohl er die erlaubten 100 km/h nicht überschritten hatte, so wie es nach ersten Erkenntnissen aussieht.

Da fass ich mich an den Kopf. Und stelle mir vor, so jemand wäre Richter oder Staatsanwalt, was garnicht so abwegig ist.

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144 Antworten

@TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Selbst das wäre in diesem Fall verboten ghost, solange keine Panne vorliegt;)

Wir reden aneinander vorbei. Verbot hin oder her, aber wenn der Typ das Dreieck hundert Meter hinter der Brücke auf die Strasse gestellt hätte, würde der Twingofahrer noch leben. Was natürlich nichts daran ändert, daß die Brücke nichts auf der Strasse verloren hat.

mfg

invisible_ghost

am 6. Januar 2010 um 22:53

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Hallo patti106,

prinzipiell darf man auf einer Landstrasse bzw. auf der Fahrbahn ausserhalb geschlossener Ortschaften nichts abstellen oder parken, die Handlung des LKW Fahrers war daher grob fahrlässig!

Gruss TAlFUN

Dem bin ich mir bewusst. Selbst innerorts dürfte man das nicht. Es heißt nicht umsonst FAHRbahn.

Ich bleibe trotzdem bei der Vermutung, dass beim LKW, vor allem bei gewerblich genutzten LKW, etwas mehr als nur ein schnödes Warndreieck zur vorgeschriebenen Absicherungsausrüstung zählt wie zum Beispiel gelbe Blinkleuchten.

Diese Abfahrtkontrolle für LKW scheint mir bei Punkt sechs sogar recht zu geben. (Achtung, nur eine Vermutung)

am 6. Januar 2010 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von Karl-der-Käfer

Aber es gibt tatsächlich Leute hier, die der Meinung sind, der Twingo sei schuld, er hätte auch langsamer fahren und den Unfall vermeiden können.  Obwohl er die erlaubten 100 km/h nicht überschritten hatte, so wie es nach ersten Erkenntnissen aussieht.

Die ändern Ihre Meinung schlagartig wenn sowas jemandem aus deren Familie/Freundeskreis betrifft. Garantiert!

Diese Spekulationen führen doch zu nichts, außer zu weiteren Spekulationen.......

Was wäre wenn die WB nicht mehr von dem der sie hingestellt hat wieder aufgenommen werden sollte? Da wäre dann der "Verlust" des Warndreicks der "kleinere".............

Wenn dieses Ar***l*** sich nur nen besseren Platz gesucht hätte, einen schlechteren konnte er sicher nicht mehr wählen :mad:

Sorry, bin nun wirklich bekanntermaßen kein Freund von solch Ausdrücken, aber hierzu fällt mir nix anderes ein.

Grüße

Steini

am 6. Januar 2010 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Sorry, bin nun wirklich bekanntermaßen kein Freund von solch Ausdrücken, aber hierzu fällt mir nix anderes ein.

Grüße

Steini

Jo Steini,

wenn ich schreiben würde was mir dazu einfällt wäre mein Account Geschichte :rolleyes: ;)

Gruss TAlFUN

am 6. Januar 2010 um 23:17

Und überhaupt zum Thema Warndreieck und ausreichende Sicherung:

Zitat:

§ 32 StVO Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Wobei die Formulierung oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen das ganze wieder schön schwammig macht.

"Moralapostel" oder "Das Opfer ist Schuld"

Vorab ... diese Formulierung mit dem "oder" liest man immer mal wieder; Zaubert mir jedesmal aufs neue einen Schauder auf meinen Rücken. Grausig!

Ferner gilt in meinen Augen, dass es zwar nicht OK ist einen Sattelschlepper irgendwo mitten auf der Straße zu parken aber dennoch der Fahrer dafür verantwortlich ist dort nicht reinzufahren ... schließlich hat er Augen und Scheinwerfer.

Wäre ja so, als würde es völlig legitim sein 2e-Reihe-Parkern hinten rein zu rasen nur weil sie da nicht stehen dürfen. Sorry aber auch da würde der reinrauschende Fahrer schuld sein!

 

Auf emotionaler Ebene aus sicht von Betroffenen ist das natürlich komplett anders zu werten ... da gilt das Prinzip der Kausalität ... Das kann ich 100% nachfühlen.

 

 

Euer Julinchen

*mjam heute gibts Becks Dosen*

Hallo!

Das Problem bei diesen (hoffentlich nur im Web) so kaltschnäuzigen Besserwissern ist, dass sie meist 15 Km am Tag bei Helligkeit zurücklegen und meinen, aus diesem reichen Erfahrungsschatz heraus dann Situationen bewerten zu können, in welche sie allein wegen ihres abweichenden, sehr engen Streckenprofils niemals kommen werden.

Die Straße ist kein Parkplatz und man muss auch lt. StVO keineswegs mit jedem Schwachsinn rechnen, Stichwort Unvermeidbarkeit.

Die Interpretation des Begriffes "Parken" kann man in diesem Sinne durchaus auch auf den Geschwindigigkeitsbereich von 1-40 Km/h auf Landstraßen und 1-80 Km/h auf Autobahnen erweitern.

Somit gilt nach wie vor: man kann nicht einfach machen was man will. Man kann nicht einfach einen Laster irgendwo parken wo kein vernünftiger Mensch damit rechnet und man kann auch nicht eine unsinnig niedrige Geschwindigkeit fahren und verlangen, dass alle Nachfolgenden das goutieren.

Unfallvermeidung bedeutet auf keinen Fall, selbst möglich langsam zu fahren oder einfach das Fahrzeug zu verlassen und zu glauben, die anderen müssten das regeln.

M.

am 7. Januar 2010 um 4:38

Diese Diskussion bringt rein gar nichts.. , wenn einer überhaupt sich traut eine andere Meinung als die 95% hier zu haben dann wird er eh durchs MT gejagt naja..

daher wofür das ganze? Um zu schreiben, wie schlimm das ist? Na klar ist es schlimm.. ändert aber leider an der Situation nichts.. tut mir auch für den fahrer verdammt leid.. das zeigt doch nur das man sein Leben genießen soll.. man muss sich nur mal vorstellen es hätte auch einen selbst treffen können.. eine Situation, wie von vielen im Leben bei der man nichts tun kann!

am 7. Januar 2010 um 4:42

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

"Moralapostel" oder "Das Opfer ist Schuld"

Vorab ... diese Formulierung mit dem "oder" liest man immer mal wieder; Zaubert mir jedesmal aufs neue einen Schauder auf meinen Rücken. Grausig!

Ferner gilt in meinen Augen, dass es zwar nicht OK ist einen Sattelschlepper irgendwo mitten auf der Straße zu parken aber dennoch der Fahrer dafür verantwortlich ist dort nicht reinzufahren ... schließlich hat er Augen und Scheinwerfer.

Wäre ja so, als würde es völlig legitim sein 2e-Reihe-Parkern hinten rein zu rasen nur weil sie da nicht stehen dürfen. Sorry aber auch da würde der reinrauschende Fahrer schuld sein!

 

Auf emotionaler Ebene aus sicht von Betroffenen ist das natürlich komplett anders zu werten ... da gilt das Prinzip der Kausalität ... Das kann ich 100% nachfühlen.

 

 

Euer Julinchen

*mjam heute gibts Becks Dosen*

Sorry Juline aber irgendwie klingt es das du die Becks Dosen schon vorher hattest.., wenn man in so einer Situation gerät.. dann würdest du es nicht schaffen so gut abzubremsen.. weil man eben nicht so schnell ist .. aber klar als Hobby Schumi kann man es ja eh packen.. :rolleyes:

P.S. vielleicht mal kein Bier mehr trinken.. nicht das du nochn Bierbauch kriegst.. gar nicht sexy :D

Hallole zusammen

Fakt ist das eine abgestellte Wechselbrücke

im Rechtlichen Sinne kein Fahrzeug darstellt und

ohne ausreichende Beleuchtung im öffentlichen

Verkehrsraum somit auch nichts zu suchen hat.

Ich bin selber lange genug LKW Gefahren um

das zu wissen und auch so zu handeln. Leider

hat sich diese Unsitte wie viele andere inzwischen

eingebürgert den öffentlichen Verkehrsraum aus

Kostengründen als Zwischenlager zu missbrauchen.

Schlecht finde ich hierbei nur das die Polizei als

Ordnungsorgan nicht intensiver reagiert und

sollch Verhalten entsprechend ahndet.

Da bei den Beamten deren Job schwer genug

ist aus Kostengründen immer mehr Stellen

gestrichen werden können die nur Begrenzt eingreifen.

Soll keine Entschuldigung sein aber leider die

Realität deren wir alle uns bewusst sein sollten.

Schlimm genug das ein Verkehrsteilnehmer Sterben

mußte, aber vieleicht ist gerade dies ein Auslöser

dafür das sich andere VT mal gedanken machen

was man Tun kann bzw was man nicht tun Darf.

Der LKW Fahrer sollte auf alle Fälle entsprechend

bestraft werden, wenn vorhanden u. natürlich

auch der Dissponennt der Diese Handlung

anordnet denn ich darf meinen Kühlschrank oder

Mobiliar auch nicht auf der Strasse zwischenlagern.

Selbst ein Anhänger der Zugelassen ist darf nicht

uneingeschränkt u.unbeleuchtet im Öffentlichen

Verkehrsraum auf Landstrassen abgestellt werden.

Kurzzeitig ist das bedingt durch Panne oder Unfall

zwar möglich muß aber unverzüglich entfernt werden;

aber da handelt es sich aber auch um ein Fahrzeug

mit Reflektoren und somit also auch Beleuchtung.

Bei der Wechselbrücke handelt es sich aber um Ladung

da nur das Fahrgestell mit wechselndem Aufbau ein

Fahrzeug darstellt.

Dies werden die Gutachter ( wozu eigendlich) aber

hoffentlich entsprechend deffinieren und vieleicht

führt genau dieser Unfall zu einer Änderung in unserem

Rechssystem/ Regelwerk weil der Deutsche Michl ja

alles deffiniert haben will und muß.

Dies währe wünschenswert und sinnvoll.

Leider sind die meisten Mitbürger schon so verblödet

das gesunder Menschenverstand aus den Köpfen

verschwunden ist und wenn mal ne Ampel nicht funktioniert

( und Rot Bleibt) bleiben die, weil sie einfach Überfordert sind

Stehen bis nächste Weihnachten.

Das ganze ist ein Problem das viele nicht verstehen werden

denn die Geiz Ist Geil - Generation weis es halt nicht besser

Jol.

am 7. Januar 2010 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

"Moralapostel" oder "Das Opfer ist Schuld"

Vorab ... diese Formulierung mit dem "oder" liest man immer mal wieder; Zaubert mir jedesmal aufs neue einen Schauder auf meinen Rücken. Grausig!

Ferner gilt in meinen Augen, dass es zwar nicht OK ist einen Sattelschlepper irgendwo mitten auf der Straße zu parken aber dennoch der Fahrer dafür verantwortlich ist dort nicht reinzufahren ... schließlich hat er Augen und Scheinwerfer.

Wäre ja so, als würde es völlig legitim sein 2e-Reihe-Parkern hinten rein zu rasen nur weil sie da nicht stehen dürfen. Sorry aber auch da würde der reinrauschende Fahrer schuld sein!

 

 

Euer Julinchen

*mjam heute gibts Becks Dosen*

Wie madness sich schon fragt, deine Becks waren vorher intus?

Denke doch mal bitte kurz an das typische Bild eines zweite Reihe Parkers.Falls das Dosenbier die Sinne zu sehr vernebelt hat, hier die Hilfe:

->Einmal bei Tag<-

->einmal bei Nacht<-

Jetzt denken wir bitte noch daran, dass wir in der Stadt nicht mit 100 unterwegs sind und auch gänzlich andere Lichtverhältnisse haben.

->Hier<- nochmal die Wechselbrücke, die, wie man sieht, ordentlich fremdbeleiuchtet wird, da es sich hier ja jetzt um einen Unfall/Tatort handelt.

 

Willst du JETZT noch Äpfel mit Birnen und Bananen vergleichen?;)

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Ja schlimm das ganze, aber leider schon normalität ( Ich denk das grad wieder an den Mercedes Raser der verknackt wurde obwohl er nicht mal das Unfallfahrzeug berührt hat ).

Statt der Wechselbrücke ,hätte ein getarnte Betonklotz oder eine Mine auf der Straße sein können, der Fahrer hätte dann immer noch Schuld :rolleyes::rolleyes:

Die Sicherheitsfanatiker haben die oberhand gewonnen und Dank der ganzen Regelungen + Assistenzsysteme + Vollkaskomentalität braucht man im Verkehr ja nicht mehr sein Hirn einzuschalten.

Leben ist gefährlich und das wird immer so sein, das jemand wegen einer so grob fahrlässigen Handlung sterben mußte ist schrecklich genug. Der Schuldige ist der Verursacher.

Dieser Text hätte von mir sein können...sehe ich ganz genau so....

Gruß

Marc

Das Problem der Sichtbarkeit einer Wechselbrücke bei Nacht ist, dass man beim Fahren das sieht, oder wahrnimmt, wass man zu sehen erwartet.

Man fährt auf der Landstrasse und das Abblendlicht leuchtet den Bereich vor dem Auto aus. Zusätzlich sieht man die reflektierenden Seitenpfosten um ein vielfaches weiter vorraus. Also ist alles frei. Ein Auto vor einem würde die Sicht auf die Seitenpfosten verstellen.

Die Wechselbrücke steht auf schmalen Beinen, also kann man drunter durch schauen. Man sieht weiterhin die Seitenpfosten reflektieren, es wird also eine freie Bahn suggestiert. Wenn der Aufbau im Scheinwerferlicht erkennbar wird, dann ist es schon zu spät.

Das Warndreieck... OK, es reflektiert. Normalerweise erwartet man so ein Dreieck am Boden stehend. Wenn so ein Dreieck ca. 1m in der Luft hängt, KANN man fälschlicherweise annehmen, dass es wesentlich weiter entfernt auf der Erde steht. Ich sage wohlweislich KANN. Das liegt alles im Bereich der Spekulation, eine wirkliche Auskunft darüber kann uns der Fahrer leider nicht mehr geben.

Fakt bleibt, dass eine unbeleuchtete Wechselbrücke fast unmöglich wahrzunehmen ist. Zumal man damit auf offener Strecke nun wirklich nicht rechnet. Da liegt das Augenmerk eher am Fahrbahnrand, um Wild frühzeitig zu erkennen.

Ich finde es schon sehr interessant, mit welch hervorragenden Sichtfähigkeiten hier Einzelne gesegnet sind. Welchen Augenarzt habt ihr?

Meinen besonders herzlichen Dank an denjenigen, der eine solche Situation alleine aufgrund seiner "langjährigen Erfahrung" gemeistert hätte, ohne jemals mit genau so einer Situation konfrontiert gewesen zu sein.

Wer wurde schon mal mit folgender Situation tatsächlich konfrontiert:

Nacht

unbeleuchtete Strasse ausserorts

am Strassenrand abgestellte unbeleuchtete Wechselbrücke ohne weitere Sicherung

in einer Gegend, wo Wechselbrücken normalerweise nix zu suchen haben?

 

Antwort: ich (37,5 Jahre Fahrpraxis)

offensichtlich habe ich sehr schlechte Augen, denn ich habe das Ding erst gesehen, als es unter normalen Umständen viel zu spät war.

Natürlich bin ich aufgrund meines Alters auch viel zu langsam um angemessen zu reagieren.

Warum ich trotzdem nicht dagegen gedonnert bin: 2 glückliche Zufälle

1. es kam niemand entgegen, so das genug Platz zum Ausweichen war

2. da ich kurz vorher erst auf die Strasse eingebogen war, nix los war, und ich es auch nicht eilig hatte, hatte ich erst maximal 30 km/h drauf.

Übrigens - meine beiden Mitfahrer schnallten die Situation erst, als wir schon neben dem Hindernis waren.

Für mich waren also 2 glückliche Zufälle notwendig, um 1 unglücklichen Zufall auszugleichen.

Wer fährt wohl 30, wenn er schon länger auf der Strasse unterwegs ist?

Ich gebe zu: ich bin zu blauäugig - ich rechne nicht mit abgestellten Wechselbrücken, wenn ich des nachts irgendwo in der Einöde unterwegs bin, auch nicht seit dem einen Vorfall. Ich bin nämlich ein Raser - ich kann einfach nicht des nachts dauerhaft mit voller Aufmerksamkeit mit angemessenen 30 Sachen die Bundesstrassen langfahren ... ;)

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