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Unfall schuld?

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 0:05

Hallo, ich hatte heute einen kleinen Verkehrsunfall und bin mir nicht ganz so sicher ob ich dran schuld war. Es passierte an einer Ausfahrt einer zweispurigen ( in eine Richtung) Tiefgarage. Ich befand mich auf der rechtenspur, ungefähr parallel auf der linken Spur das zweite Fahrzeug. Die Ausfahrt führt zu einer normal befahrenen Straße in zwei Richtungen. Kurz nach der Schranke (immer noch in der Ausfahrt) blieb ich stehen um auf die Vorfahrt zu gucken, als ich los wollte schnitt mir das zweite Fahrzeug das sich auf der Ausfahrt links von mir befand die Spur, sprich er fuhr aus seiner linken Spur über meine auf die Straße rechts und Schliff mich vorne an der Stoßstange Links mit seiner Hinteren rechten Tür. An meinem Wagen ist nicht zu sehen, an seinem jedoch eine Kleine Schramme und ein ca 15cm langer Kratzer.

 

Nun meine Frage, ich bin der Meinung ich sei im Recht jedoch war es mein erster Verkehrsunfall und ich war etwas aufgeregt, habe auf mein Recht nicht richtig hingewiesen, jedoch auch nicht verzichtet. Wir haben die Daten ausgetauscht, Name, Adresse und Kennzeichen sowie die Versicherungen des anderen aufgeschrieben und sind so verblieben das er das seiner Versicherung meldet. Sein Wagen war ein Firmenwagen.

 

Kann mir jemand schon vorab sagen was mich ungefähr erwartet? Ich bin ein Fahranfänger und will ungerne mehr %te bei meiner KfZ-Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:56:29 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2016 um 10:42:29 Uhr:

… Der "Andere" hat eindeutig seine Richtung und auch seine Spur gewechselt, das darf er halt nur wenn er dabei nicht anderen ins Gehege kommt. …

Der "andere" hat genauso wie der TE seine Richtung geändert, beide sind nämlich rechts abgebogen.

Hast Du eigentlich ein Attest über Deine Leseschwäche? Oder nimmst Du Fakten absichtlich nicht zur Kenntnis?

Der TE hat überhaupt keine Richtung geändert, er hat G E S T A N D E N.

Er wollte rechts abbiegen, der Unfallgegner ist ihm aber zuvor gekommen...

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Also so wie ich das sehe trifft dich keine Schuld, da dich der andere Verkehrsteilnehmer eindeutig geschnitten hat. Teile deiner Versicherung mit wie der Unfall abgelaufen ist, die werden das wohl mit Sicherheit genauso sehen.

Habt ihr vor Ort Bilder gemacht oder eine. Unfalltoten mit Skizze ausgefüllt?

Wenn nicht kann er einfach behaupten er ist schon auf die Straße abgebogen und dann kam es zum Unfall dann sieht es schon wieder schlecht aus für dich.

So wie du es beschreibst hat er den Fehler gemacht und du musst nix bezahlen.

Ich schließemich HighspeedRS 1:1 an.

Allerdings füge ich eine bösartige Vermutung hinzu: wenn Dein Unfallgegner eine Selbstbeteiligung an dem Unfall hat, könnte er zu den 99% charakterschwachen Individuen gehören, die versuchen, sich mit Lügen Vorteile zu verschaffen. Darauf solltest Du gefasst sein. In dem Fall sind Anwalt und Unfallgutachter unumgänglich...

Sind in der Ausfahrt Richtungspfeile markiert? Sprich: darf man überhaupt von der linken Spur aus rechts abbiegen?

ich vermute, da der Andere ein Firmenfahrzeug fährt, dass das eher entspannt abläuft. Willst Du denn Deinerseits einen Schaden geltend machen? Die Schuld ist eindeutig beim anderen Fahrer.

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 9:02

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Dezember 2016 um 09:11:57 Uhr:

Sind in der Ausfahrt Richtungspfeile markiert? Sprich: darf man überhaupt von der linken Spur aus rechts abbiegen?

Bin ich mir nicht sicher, ich werde es mir heute nochmal angucken

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 9:03

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Dezember 2016 um 05:44:24 Uhr:

Habt ihr vor Ort Bilder gemacht oder eine. Unfalltoten mit Skizze ausgefüllt?

Wenn nicht kann er einfach behaupten er ist schon auf die Straße abgebogen und dann kam es zum Unfall dann sieht es schon wieder schlecht aus für dich.

So wie du es beschreibst hat er den Fehler gemacht und du musst nix bezahlen.

Ich habe Bilder vom Schaden gemacht

am 8. Dezember 2016 um 9:06

Ich hatte 2 mal unverschuldet kleinere Unfaelle. Jedesmal wurde eine Skizze gemacht mit kurzem Text und von beiden Unterschrieben. Das gab nie Probleme.

Ich sehe auch die Schuld beim Spurwechsler. Wenn er die Version nicht aendert, gibts eigendlich keine Probleme. Aber wenn, dann waeren Bilder, Skizze und Zeugen eine feine Sache. Hat das Parkhaus eine Videoueberwachung? Fuer den Fall der Faelle waere es nicht schlecht.

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 9:21

Ich muss vielleicht noch erwähnen das ich einen Zeugen habe, der alles gesehen hat und die Schuld auch beim Spurwechsler sieht.

Gibt es dort evtl eine Kamera?

Ich bin nicht sicher, aber evtl. könnte diese ja als Beweis dienen.

@TE: Du hast offenbar erst mal alles richtig gemacht. Auch wenn es bei einem Unfall schwerfällt: KEINE Diskussion über die Schuld. Persönliche Daten austauschen (auch der Zeugen), Spuren sichern, den Rest erledigen die Versicherungen. Entscheiden die aus deiner Sicht falsch, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen.

Man muss nicht bei jedem kleinen Schaden sofort zum Anwalt rennen, wie hier immer von einigen suggeriert wird. Bald trauen wir uns ohn RA nicht mal mehr, tief Luft zu holen ...

Schon allein die Tatsache dass der TE von Rechts kam, kann gewertet werden.

am 8. Dezember 2016 um 13:34

Ich würde aktuell erst mal gar nichts machen.

Du schreibst, an deinem Fahrzeug ist nichts zu sehen, also ist auch nichts dran.

An solchen Stellen ist es leider nicht so eindeutig, das ist wie auf einem Parkplatz. Da gilt einfach die gegenseitige Rücksichtnahme. Daher würde ich da keine schlafenden Hunde wecken. Das bedeutet, nur wenn der Unfallgegner bei deiner Versicherung den Schaden geltend macht, dann ist es Zeit zu reagieren. Tut er das nicht, mache nichts.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 8. Dezember 2016 um 14:29:44 Uhr:

Schon allein die Tatsache dass der TE von Rechts kam, kann gewertet werden.

Wenn 2 Rechtsabbieger auf eine einspurige Straße einbiegen, hat nicht der rechts Fahrende Vorfahrt. So eine Regelung existiert nämlich nicht. Wie soll also die Tatsache, dass der TE von rechts kam, gewertet werden?

Ein Spurwechsel hat auch nicht stattgefunden, weil beide abgebogen bzw. in eine Straße eingefahren sind.

Üblicherweise wird die Schuldfrage in einem solchen Fall nicht eindeutig entschieden, d.h. jeder bekommt eine Teilschuld. Wenn Richtungspfeile vorhanden sind, schaut’s schon besser für den TE aus. Da der Pkw des Unfallgegners hinten beschädigt ist, der Pkw des TE aber vorne, schaut’s schon wieder nicht so gut aus für den TE …

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