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Was kann zum Verlust des Führerscheins führen? - Lappen weg für Alkohol, Abstand, rote Ampeln

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Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln und klar definierte Konsequenzen für die, die sich nicht daran halten. Doch wann genau drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Und was ist eigentlich der Unterschied?

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Was ist der Unterschied und wann droht welche Maßnahme? Fahrverbot und Führerscheinentzug: Was ist der Unterschied und wann droht welche Maßnahme? Quelle: dpa/Picture Alliance

München/Neuss - Wer nach ein paar Gläsern Wein das Auto stehen lässt, handelt richtig. Wer sich stattdessen auf das Fahrrad setzt, nicht. "Wer betrunken Fahrrad fährt und mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, muss seinen Führerschein abgeben", erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das könne sogar ab 0,3 Promille passieren, wenn der Radfahrer zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Doch was heißt das eigentlich - den Lappen abgeben?

Ein Fahrverbot droht generell bei zu hohem Tempo, Fahren unter Drogeneinfluss, dem Missachten einer roten Ampel oder einem zu geringen Mindestabstand zum Vordermann. Auch geistige oder körperliche Mängel könnten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, sagt Goldkamp: "Es muss also nicht zwingend eine Verkehrsstraftat vorliegen, auch unverschuldete Umstände können der Grund sein."

Auch auf dem Fahrrad können Autofahrer ihren Lappen verlieren - schon ab 0,3 Promille Auch auf dem Fahrrad können Autofahrer ihren Lappen verlieren - schon ab 0,3 Promille Quelle: dpa/Picture Alliance Grundsätzlich wird zwischen einem zeitweisen Fahrverbot und einem kompletten Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. "Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, dann für ein bis maximal drei Monate", sagt Stephan Miller von der Rechtsabteilung des ADAC. Dies sei bei groben oder beharrlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten der Fall. Der Verkehrssünder könne sich dann innerhalb von vier Monaten ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids den Zeitraum aussuchen, in dem er den Führerschein abgibt.

Wird wegen einer Straftat der Führerschein komplett eingezogen, gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht: "Dann wird die Fahrerlaubnis oft auch sofort eingezogen und nicht erst mit Rechtskraft des Strafbefehls", erklärt Miller. Das könne der Fall sein, wenn jemand zum Beispiel mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist. Der Führerschein ist dann mindestens sechs bis zwölf Monate weg und in jedem Fall neu zu beantragen.

MPU ab 1,6 Promille

Betroffene werden dann zumindest ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille auch im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ihre Eignung für den Straßenverkehr nachweisen müssen, erklärt Miller. Für Führerscheinneulinge, die noch auf Probe unterwegs sind, gilt generell die 0,0-Promille-Grenze.

Doch egal ob für einen Monat oder ein halbes Jahr: Ist der Führerschein weg, darf kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr bewegt werden. "Wird die Fahrerlaubnis entzogen, betrifft dies alle Fahrerlaubnisklassen", erläutert Verkehrsanwalt Goldkamp. Anders ist das, wenn die Voraussetzung für eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse wegfällt. Lkw-Fahrer zum Beispiel müssten ab dem 50. Lebensjahr ein augenärztliches Gutachten vorlegen, um die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. "Wird das nicht vorgelegt, erlischt die Lkw-Fahrerlaubnis, die für den Pkw jedoch bleibt bestehen", so Goldkamp.

Führerscheinlose dürfen allerdings noch bestimmte Pedelec steuern. Diese Elektrofahrräder sind führerscheinfrei, wenn die Tretunterstützung bei maximal 25 km/h abgebrochen wird und sie über einen höchstens 250 Watt starken Motor verfügen. "Da sie nicht als Kraftfahrzeuge gelten, dürfen solche Pedelecs daher auch bei einem Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit noch gefahren werden", sagt Miller vom ADAC.

Führerscheine aus dem EU-Ausland sind bis heute beliebt, bei Unbelehrbaren Führerscheine aus dem EU-Ausland sind bis heute beliebt, bei Unbelehrbaren Quelle: dpa/Picture Alliance

Nach dem Entzug

Wird der Führerschein eingezogen, hat der Betroffene in der Regel keine Chance, dagegen etwas zu unternehmen oder den Entzug in eine andere Strafe umzuwandeln. "Die Fahrerlaubnis wird nicht zur Bestrafung des Täters, sondern zur Sicherheit des Straßenverkehrs entzogen", sagt Goldkamp. Anders hingegen verhalte es sich bei einem befristeten Fahrverbot im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. In außergewöhnlichen Fällen kann ein Gericht ein drohendes Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln - etwa, wenn ein Arbeitsloser in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung steht und für die Kundenakquise ein Fahrzeug braucht.

Wer ein Fahrverbot hinter sich hat, kann auch nicht davon ausgehen, dass sein Punktestand in Flensburg automatisch auf null gesetzt ist. "Die Eintragungen im Fahreignungsregister bleiben erhalten und werden erst nach Ablauf der jeweiligen Löschfristen entfernt", so Goldkamp. "Grund ist, dass diese Eintragungen bei einem späteren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis relevant sein können, um zu prüfen, ob der Antragsteller mittlerweile wieder fahrgeeignet ist."

Hat jemand acht Punkte angesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis in jedem Fall entzogen. Bei einem Fahrverbot auf einen ausländischen Führerschein auszuweichen, ist keine Alternative, erklärt Hannes Krämer von Auto Club Europa (ACE): "Sollte trotzdem gefahren werden, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann."

 

 

Quelle: dpa

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