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ZX10R KAPUTTTTT

Kawasaki

Guten morgen
habe eine zx10r bj 2006. hat jetzt 22t weg. 18t inspektion gemacht. hat bei 20t. neue reifen bekommen beim Reifenhändler wurden die räder komplett aus>eingebaut ect. Habe eine Anschlußgarantie auf 4 Jahre bezahlt.
Bin aus dem Urlaub gekommen und habe vom 5 ( 280 ) in den 6 geschaltet. Auf einmal ( 299 tacho ) BUMMM. Nur noch ein malen im Getriebe gespürt. Sofort Kupplung gezogen rechts auf den Standstreifen und leicht gebremst. ADAC ect.
Mein KAWA händler hat einen Lagerschaden am Getriebeausg festgestellt. Hat eine Anfrage bei KAWA bez. kostenübernahme gestellt> jetzt der Hammer > abgelennt begründung Kette zu stramm.

KANN DAS WAR SEIN ???

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tschähnz



Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn


so is die rechtsprechung: sonst könnt ich ja auch behaupten bei meinem letzten werkstattauffenthalt hätten die irgendwas vermurkst was nich stimmt.
reklamationen sind meist nur dann möglich, wenn du noch beim händler stehst.
darum nehm ich mir auch meist die zeit mir die karre genau anzugucken bevor ich vom hof dampf.

So is die Rechtssprechung normalerweise eben nicht. Wenn er was beweisen muss, dann dass der Reifenhändler Sch..... gebaut hat oder der Kawahändler, aber nicht, dass er selbst "unschuldig" ist. Das sind zwei paar Schuhe, machen den Streitfall dadurch aber zugegebenrmassen nicht einfacher.
Ich würde dem TE den Gang zum Gutachter und Anwalt raten.

...also ich weiß ja nicht wie das heute so ist, aber bei meiner ollen GPX ist von Kawasaki laut Bedienungsanleitung alle 800km eine Kontrolle des Kettenspiels vorgeschrieben.
Wobei die bei ihren schmächtigen 106PS eine 530er Kette hat und keine windige 525er wie die 10R heute (alles bewegte Masse schon klar).

Wenn ich den Gedanken weiterspinne - die Kawa war bei 20Tkm in der Reifenbude, bei 22Tkm ist sie verreckt.
Sprich in der Zwischenzeit sollte das Kettenspiel nach Kawa-Vorschrift (wenn die Vorschriften aus den 80ern heute noch so gelten) mindestens 2x vom Fahrer kontrolliert worden sein.

...will sagen...ich würd mal in meine Anleitung schauen...nicht dass dich der gegnerische Anwalt allein schon mit einem Blick in die Bedienungsanleitung matt setzt...

Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn



Zitat:

Original geschrieben von tschähnz


So is die Rechtssprechung normalerweise eben nicht. Wenn er was beweisen muss, dann dass der Reifenhändler Sch..... gebaut hat oder der Kawahändler, aber nicht, dass er selbst "unschuldig" ist. Das sind zwei paar Schuhe, machen den Streitfall dadurch aber zugegebenrmassen nicht einfacher.
Ich würde dem TE den Gang zum Gutachter und Anwalt raten.

was aufs selbe rauskommt, da sich ketten normalerweise (außer ev. zum 1. april oder halloween) nich von selbst spannen.

+ da es keine möglichkeit gibt festzustellen wer da zuletzt dran gebastelt hat .....🙄

Was ist eigentlich genau kaputt? Ausgangslager des Kettenritzels:ja! Was ist mit Sekundär- und Primärwelle? Getrieberäder, Schaltmechanismus usw.? Späne? Wurde der Motor eigentlich schon geöffnet? Wenn ja, wurden die Getiebewellen vermessen? Wie hoch beläuft sich die Reparaturkalkulation überhaupt?
Ich weiß, viele Fragen: aber nur dann kann man vernünftig antworten. MfG

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Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn



Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Stimmt vielleicht??
Andererseits könnte sich ja jeder Handwerker seiner Haftung einfach entziehen und behaupten:
Er wars.

darum muß man ja auch alles sofort kontrollieren, möglichst vor dem bezahlen. ich hab allerdings schon ma erlebt daß ne werkstatt mich erst zu meiner karre lassen wollte nachdem ich bezahlt hab. also da kann man auch recht interessante erlebnise haben .....🙄

Hallo

Deine Sichtweise. Nur mal zur Erinnerung:
Ahnung haben schadet nie, ist aber auch keine Pflicht😁
Ich muss also sicher nicht dazu in der Lage sein, die Arbeit eines Fachmanns zu prüfen und zu beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn


darum muß man ja auch alles sofort kontrollieren, möglichst vor dem bezahlen. ich hab allerdings schon ma erlebt daß ne werkstatt mich erst zu meiner karre lassen wollte nachdem ich bezahlt hab. also da kann man auch recht interessante erlebnise haben .....🙄

Hallo

Deine Sichtweise. Nur mal zur Erinnerung:
Ahnung haben schadet nie, ist aber auch keine Pflicht😁
Ich muss also sicher nicht dazu in der Lage sein, die Arbeit eines Fachmanns zu prüfen und zu beurteilen.

aber so ne banale sache wie kettenspannung schon! ich kontrollier meine nach JEDER fahrt.

is aber garnich der punkt. auf jeden fall isses so gut wie aussichtslos bei sowas simplen wie kettenspannung (und dann noch nach der strecke!!!!!) nen beweis dafür zu finden daß die werkstatt getorft hat.

btw: ich glaub es gibt irgendwo sogar nen passus daß man arbeiten usw kontrollieren MUSS; ansonsten kann man ja zb unter die rechnung schreiben "unter vorbehalt gezahl" - hab ich auch schon öfter gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn


aber so ne banale sache wie kettenspannung schon! ich kontrollier meine nach JEDER fahrt.

Hallo

Das ist ja schön, aber trotzdem nein.
Kein Richter würde jemand unterstellen das er nach dem Besuch einer Fachwerkstatt incl. der damit verbundenen Kosten das Ding danach selbst wieder verfummelt.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn


aber so ne banale sache wie kettenspannung schon! ich kontrollier meine nach JEDER fahrt.

Hallo

Das ist ja schön, aber trotzdem nein.
Kein Richter würde jemand unterstellen das er nach dem Besuch einer Fachwerkstatt incl. der damit verbundenen Kosten das Ding danach selbst wieder verfummelt.

wie schon weiter vorne gesagt gibts es genug mopeds bei denen ich das rad ausbauen kann OHNE an der kettenspannung was zu verstellen + die karre is schließlich n paar km gefahren. und wenns wirklich ~2000km waren dann muß man ma nach der kette gucken ....

ich frag auch ma so beiläufig bei wie vielen gerichtsverfahren du schon anwesend warst - die richter kommen teilweise auf sachen .....

aber völlig egal, wir werden ja hoffentlich erfahren was es gab.

btw: ich haße inkompentente werkstätten!🙄

danke für die zahlreichen antworten.
mein kawa händler hat gesagt das er den motor jetzt noch nicht aufmachen wird, bez der kostenübernahme> sprich wer es zahlen wird.
sagt aber das die welle komplett locker ist und wohl bei 300 komplett alles ine fritten ist. soll heissen > neuer motor oder komplett neu lagern ect.

Kosten ca 3000 - 5000 € ?????

ich persönlich denke auch das ich eine teilschuld habe das ich nicht in der lage bin die kettenspannung zu kontrollieren. Sichkontrolle habe ich ja gemacht, und gefettet( habe extra noch eingepackt für 20€ die dose). Aber die händler haben alle eine BHV für so was. Alleine deswegen sollte der endkunde bei einer so verzwickten sache, wo beide händler sich die schuld hin und her schieben, besser geschütz werden.

kann da nur zum anwalt gehen. das dauert und dauert und dauert.

Fazit > vertrauensbruch > bei dem kawa händler kann ich nett mehr hin ( wo ich schon die 6 maschine gekauft habe ) > und der reifenhänder der gute preise hat.

halte euch auf den laufenden

Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn



Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn

was aufs selbe rauskommt, ...

bei deiner oberflächlichen Betrachtungsweise mit Sicherheit...  

Es gibt jedoch den feinen Unterschied, dass es sich in dem einen Fall um eine Umkehr der Beweispflicht handeln würde... Aber lassen wir´s gut sein, zwei Blinde die die Farbe blau erklären sollen (ich unterstelle Dir mal, dass Du in rechtlichen Fargen sicher auch kein Fachmann bist) sind in diesem Falle schlechte Berater.

@maxximmuss: anwaltlicher Rat ist sicher kein Fehler. Juristisch interessant dürfte die Frage sein, inwieweit man als Laie eine zu stramm gespannte kette erkennen muss...

Und das nächste Mopped hat sicher Kardan??

Hi,

wenn Du dort schon die 6. Maschine gekauft hast, sollte sich der Händler aber für Dich bei Kawa ins Zeug legen...

Klar, jede Werkstatt hat ne Betriebshaftpflicht. Die zahlen jedoch nur, wenn sie unbedingt müssen. Bei einer nicht eindeutigen Sache werden die immer vor Gericht ziehen. Andererseits sollten sie froh sein, dass bei 300 km/h nicht mehr passiert ist, sprich kein Personenschaden entstanden ist. Dann wäre nämlich die Staatsanwaltschaft im Spiel und es würde ein Ermittlungsverfahren gegen die Werkstatt eingeleitet werden. Wobei in diesem Fall Du sicherlich nichts mehr davon hättest....

Wünsche Dir, dass das ein gutes Ende für Dich nimmt. Würde auf alle Fälle einen Anwalt befragen, dann weißt Du genau, welche Möglichkeiten Du hast.

Viele Grüße
Ronny

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