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Zweitwagen versichern

Hallo,

ich habe mich ehrlich gesagt noch nie damit beschäftigt und frage mal in die Runde :

Fahre auf SF 17 und möchte meiner Frau nun ein Auto kaufen, sie besitzt den Führerschein seit 1998 und fährt seither entweder mein Wagen oder Roller.

Wie wird die Einstufung vorgenommen, worauf muss ich achten ? Das Fahrzeug soll nur eine Haftpflichtversicherung erhalten.

Danke für ein paar hilfreiche Tips.

11 Antworten

Frag deine Versicherung, wahrscheinlich mit SF 4. Wenn der Roller ab 125 cm3 ist,könntest du auch diesen SF nehmen

Gibt auch die Möglichkeit, den Zweitwagen wie den 1. zu Versichern, dann ist er allerdings auf dich versichert und deine Frau darf den Wagen fahren.

Habe ich mit unserem Zweitwagen gemacht, ich habe für das von mir genutzte Haupftfahrzeug SF 14, den Zweitwagen, auf mich zugelassen und versichert, läuft jetzt ebenfalls auf SF 14, Ehepartner als Fahrer eingetragen.

Das Übertragen der SF Klasse ist bei dieser Art Versicherung allerdings ausdrücklich ausgeschlossen, heißt, wenn deine Frau den bzw. einen Wagen irgendwann auf sich zulassen möchte, fängt sie von vorne an...

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 19. Juli 2018 um 09:57:23 Uhr:


Gibt auch die Möglichkeit, den Zweitwagen wie den 1. zu Versichern, dann ist er allerdings auf dich versichert und deine Frau darf den Wagen fahren.

Da würde ich aber die Prämien ganz genau vergleichen...
Das bezieht sich auf diese ganze Versicherungen die damit werben
Es zählt ja nicht der SF sondern das was gezahlt werden muss

Das ist klar (bzw. sollte klar sein)! 😉

Habe ich auch getan, in meinem Fall liegt die Ersparnis bei 180,- EUR/Jahr.

Mein Zweitwagenversicherer gibt auch an, dass die Prämie dort anders errechnet wird und deswegen höher sein kann als die Prämie beim Erstwagen in selber SF Klasse. Trotzdem ist diese (mit Aufschlag berechnete) Prämie basierend auf der SF Klasse 14 immer noch günstiger als das was ich ohne "Sondereinstufung" bei anderen Versicherunggesellschaften gezahlt hätte.

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Danke für die hilfreichen Tips.

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 19. Juli 2018 um 09:57:23 Uhr:


Gibt auch die Möglichkeit, den Zweitwagen wie den 1. zu Versichern, dann ist er allerdings auf dich versichert und deine Frau darf den Wagen fahren.

Habe ich mit unserem Zweitwagen gemacht, ich habe für das von mir genutzte Haupftfahrzeug SF 14, den Zweitwagen, auf mich zugelassen und versichert, läuft jetzt ebenfalls auf SF 14, Ehepartner als Fahrer eingetragen.

Das Übertragen der SF Klasse ist bei dieser Art Versicherung allerdings ausdrücklich ausgeschlossen, heißt, wenn deine Frau den bzw. einen Wagen irgendwann auf sich zulassen möchte, fängt sie von vorne an...

Bei welcher Versicherung ist das möglich? Ich kenne diese "Zweitwagen gleiche SF wie Erstwagen - Regelung" bisher nur in der Form, dass man den Zweitwagen nur selber fahren darf.

Darf ich hier Namen nennen, wäre ja Werbung... 😕

Den Zweitwagen darf gernerell jeder fahren, der Angegeben ist bei dieser Regelung. Ausschlaggebend für die SF Klasse ist lt. Versicherungsbedinungen aber der Fahrer mit der geringsten Fahrerfahrung (explizit Fahrerfahrung, nicht bereits erworbene SF Klasse!).

In meinem Fall sind die Fahrerfahrungen meines Ehepartners und mir gleich. Wir haben den Führerschein beide gleich lange. Ähnlich ist es ja bei dem TE auch, weswegen das für ihn durchaus Sinn machen könnte.

Was natürlich nicht geht, ist dass du einen Fahrer/in eintragen lässt, der wesentlich weniger SF Jahre hätte erfahren können als der Versicherungsnehmer selbst. Ich 14 Jahre keinen Unfall = SF 14, mein Ehepartner seit 14 Jahren den Führerschein, hätte also rein theoretisch die SF 14 erfahren können, also haben wir den Tarif mit SF 14 bekommen.

So die Kalkulation der Versicherung.

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 19. Juli 2018 um 14:58:51 Uhr:


Darf ich hier Namen nennen, wäre ja Werbung... 😕

Den Zweitwagen darf gernerell jeder fahren, der Angegeben ist bei dieser Regelung. Ausschlaggebend für die SF Klasse ist lt. Versicherungsbedinungen aber der Fahrer mit der geringsten Fahrerfahrung (explizit Fahrerfahrung, nicht bereits erworbene SF Klasse!).

In meinem Fall sind die Fahrerfahrungen meines Ehepartners und mir gleich. Wir haben den Führerschein beide gleich lange. Ähnlich ist es ja bei dem TE auch, weswegen das für ihn durchaus Sinn machen könnte.

Was natürlich nicht geht, ist dass du einen Fahrer/in eintragen lässt, der wesentlich weniger SF Jahre hätte erfahren können als der Versicherungsnehmer selbst. Ich 14 Jahre keinen Unfall = SF 14, mein Ehepartner seit 14 Jahren den Führerschein, hätte also rein theoretisch die SF 14 erfahren können, also haben wir den Tarif mit SF 14 bekommen.

So die Kalkulation der Versicherung.

Ich glaube mich zu erinnern, dass in Diskussionen durchaus auch schon Versicherungen empfohlen wurden, ohne dass dies als unzulässige Werbung geahndet wurde. 🙂

Zum Thema: So eine Konstellation wie du sie beschreibst, habe ich bisher vergeblich gesucht. Ein Versicherungsmensch erklärte mir dazu, dass dies nicht möglich wäre, weil dadurch eine erworbene SF-Klasse faktisch verdoppelt würde. Auch wenn der zweite Fahrer auf Grund der Dauer seines Führerscheinbesitzes theoretisch die gleiche SF-Klasse hätte erwerben können, hat er doch nie Beiträge dafür gezahlt. Man hätte die Regelung "Zweitwagen gleiche SF-Klasse wenn Versicherungsnehmer einziger Fahrer" deshalb als Ausnahme geschaffen, weil dieser Halter zweier Wagen nur mit einem gleichzeitig unterwegs sein kann und das Unfallrisiko daher geringer ist, als wenn zwei Fahrzeugen auch gleichzeitig von zwei Fahrern genutzt werden.

Bei dem Hauen und Stechen auf dem Markt der Kfz-Versicherungen habe ich eigentlich schon lange erwartet, dass manche Versicherungen so was wie bei dir anbieten. Allerdings gefunden habe ich noch keine. Im Gegenteil: Die bei der ich die erwähnte "halbgute" Einstufung meines Zweitwagens habe, bietet dies bei Neuverträgen nicht mehr an.

Okay, Verti Versicherung.

Ich lese auch gerade, dass man sogar den Ehepartner als Halter eintragen kann und trotzdem in den Genuss der Sonderregelung kommt.

Ferner heißt es auch:

Zitat:

Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen bei den Fahrern, die im Zweit-Fahrzeug-Tarif mitversichert werden können. Diese müssen lediglich alle angegeben werden. Für die Schadenfreiheitsklasse ist dann der jüngste Fahrer ausschlaggebend

Wenn man sich das auf diversen Vergleichsportalen rechnen lässt, ist Verti auch immer am günstigsten, wahrscheinlich eben wegen dieser kulanten Regelung.

Hallo,

ich habe letztes Jahr bei der BavariaDirekt ein ähnliches Angebot angenommen.
Gleiche SF-Klasse wie Erstwagen (nur VN als Fahrer) bzw. 10 Klassen schlechter und Ehefrau zusätzlich als Fahrer.
Egal wo der Erstwagen versichert ist.
Passte für unsere Rahmenbedingungen, und ist als Ganz-Jahresversicherung preisgünstiger als Saison-Versicherung bei anderen Anbietern.

Gruß

Moin zusammen, also ich habe die gleiche Regelung - Erstwagen/Fahrer/Eigentümer ich / Zweitwagen/Fahrer Tochter/ Eigentümer ich - meine SF28 wird natürlich nicht übernommen, sondern es wird für den Zweitwagen SF12 angesetzt.
War bisher sehr zufrieden mit der Versicherung (Verti), aber nur was den Preis angeht. Der Service ist eine Katastrophe, Schadensabwicklung/Kontakt zwischen VN und Versicherung unterirdisch. Wir werden diese Versicherung jetzt beenden, auch wenn wir in Zukunft für den Wagen meiner Tochter mehr zahlen müssen.

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