ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Deckungskarte = Vertrag?

Deckungskarte = Vertrag?

Themenstarteram 24. Oktober 2005 um 18:29

Ich will mir wahrscheinlich am Mittwoch ein Auto kaufen. Nun habe ich momentan noch keine Versicherung auf meinen Namen laufen und wollte eine Deckungskarte bestellen. Wie ist es nun aber, wenn ich die Deckungskarte habe, den Wagen aber nicht kaufe? Muss ich dann trotzdem die Versicherung zahlen oder kann ich die Deckungskarte dann ungenutzt zurücksenden?

Wäre über eine schnelle Antwort sehr froh.

Gruss

// Joscha

Ähnliche Themen
20 Antworten

Du gehst erst mit der Anmeldung des Fahrzeuges ein vertragliches Verhältnis mit der Versicherung ein. Wenn du jetzt gar kein Auto kaufst, dann zahlst du denen auch nichts.

Themenstarteram 24. Oktober 2005 um 19:10

Wunderbar. Dann kann ich jetzt schonmal die Deckungskarte ordern und dann hoffe ich mal, dass das Auto auch was ist, was ich mir am Mittwoch ansehe. Wenn ich es dann nehme, habe ich direkt die erste Hürde und stehe der ersten eigenen Fahrt schon näher, als wenn ich erst am Mittwoch die Karte beantrage.

am 26. Oktober 2005 um 10:02

Üblicherweise kann man nicht mal so eben eine Deckungskarte ordern - hierzu bedarf es doch immer erstmal eines Vertrages, oder?

Naja, wenn man online-versicherungen abschließt, dann schicken Die einem erstmal ne Deckungskarte zu, der Vertrag wird dann danach abgeschlossen (bzw. gilt er ja offiziell schon ab Anmeldedatum) ... so kenn ich das zumindest.

Die meisten Versicherungsvertreter geben einem nach einem kurzen "Hallo" auch schon die Doppelkarte mit, mit der Bitte, später irgendwann noch wegen dem Vertrag vorbei zu kommen... die Erfahrung hab ich bis jetzt immer gemacht.

Immerhin ist die Herausgabe einer Doppelkarte ja kein Risiko für die versicherungen, oder? Also rein rechtlich gesehen...

Ich hab für den Fall der Fälle sogar 3-4 Doppelkarten der A-Mner hier rum liegen :D

Zitat:

Original geschrieben von Corrado-HH

Üblicherweise kann man nicht mal so eben eine Deckungskarte ordern - hierzu bedarf es doch immer erstmal eines Vertrages, oder?

Das siehst Du ganz richtig:

Grundsätzlich sind die Vertreter angewiesen, nur eine Deckungskarte herauszugeben, wenn vom Kunden ein unterschriebener Antrag vorliegt.

Die Praxis sieht aber anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Die meisten Versicherungsvertreter geben einem nach einem kurzen "Hallo" auch schon die Doppelkarte mit, mit der Bitte, später irgendwann noch wegen dem Vertrag vorbei zu kommen...

Genau so sieht die Praxis auch heute immer noch aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

immerhin ist die Herausgabe einer Doppelkarte ja kein Risiko für die versicherungen, oder? Also rein rechtlich gesehen...

Doch, das Risiko besteht darin, dass Du eine Deckungskarte holst. Diese verpflichtet die Versicherung im Schadenfall auch zu leisten (zahlen).

Dann meldest Du dein Fahrzeug damit an und lässt dich beim Vertreter nie wieder blicken.

Nach mehreren Mahnungen wird schliesslich die Versicherung der Zulassungsstelle und dir mitteilen, dass der Versicherungsschutz erloschen ist.

Fährst Du dann weiter mit dem Fahrzeug herum machst Du dich strafbar (Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz), aber zumindest bis dahin hast Du erstmal nichts bezahlt.

Ob die Versicherung den bis dahin aufgelaufenen Betrag einklagt, der ja eher gering ist, ist fraglich .

Also besteht für die Versicherung in einem solchen Fall das Risiko, Versicherungsschutz gewähren zu müssen, ohne einen Antrag und damit einen Vertrag zu bekommen.

Deshalb auch die Anweisung an die Vertreter, ohne Antrag keine Doppelkarte rauszugeben

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Also besteht für die Versicherung in einem solchen Fall das Risiko, Versicherungsschutz gewähren zu müssen, ohne einen Antrag und damit einen Vertrag zu bekommen.

Aber macht das denn einen Unterschied? Ob ich nen Vertrag unterschreibe und nicht zahle, oder ob ich nur das Auto anmelde und nicht zahle... Ich bin der Versicherung verpflichtet, die Beiträge zu zahlen, auch wenn ich keinen Vertrag unterschrieben hab, sonst könnte die Versicherung ja auch nicht mahnen und den Betrag einklagen. Bis es soweit kommt, würde die Gesellschaft normale Rechnungen schicken.

Der Nachteil würde eher beim Versicherungsnehmer liegen, da z.B. bei einem Wechsel der Versicherung seine SF-Jahre nicht übernommen.

Also am Prinzip der Zahlungspflicht seitens Versicherung im Schadensfall und seitens des Versicherungsnehmers bezüglich der Beiträge ändert sich doch nix... :confused:

Themenstarteram 27. Oktober 2005 um 14:24

Ich habe mir die Deckungskarte zusenden lassen und gleichzeitig noch per E-Mail (es geht um die Huk 24) gefragt, wie es aussieht. Folgendes bekam ich als Antwort:

"Wird dann Auto letztendlich nicht gekauft, werden keine Gebühren fällig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24 AG

Die Online-Versicherung"

Da ich das Auto jetzt aber gekauft habe, ist eh alles in Butter :)

ist doch ganz klar.

Vertreter lassen den Antrag bei Ausgabe der Deckungskarte gleich mitunterschreiben weil, man bis zu 3 Monaten (je nach Schnelligkeit der Vers.) auf der Deckungskarte Fahren kann ohne was zu bezahlen !!!!

Wenn ich kein Antrag unterzeichne muss ich dafür auch nicht zahlen, ein Vertrag kommt nicht durch eine Fahrzeuganmeldung zustande!!

Deshalb wollen viele erstmal eine Unterschrift haben, meist Blanko, denn dann kann mit dem Kunden erst abgerechnet werden.

Mit anderen Worten: Wen nich beispielsweise mit meinem abgemeldeten Wagen zum TÜV will dann darf ich das ja sofern er noch die alten Nummernschilder hat auf kürzestem Wege alleine mit der Doppelkarte.

Nehmen wir beispielsweise an ich will mit dem Wagen zum TÜV, diesen aber danach nicht anmelden (z.B. wegen Verkauf), so kann ich mir online eine Doppelkarte schicken lassen, hiermit zum TÜV und zurück fahren und gehe damit keinerlei vertragliche Verpflichtung ein bzw. es entstehen mir keine Kosten?

Zur Klarstellung:

Mit der Annahme einer Versicherungsbestätigungskarte (VBK), umgangsprachlich Doppelkarte, und deren Nichtverwendung, kommt im Sinne der AKB kein Vertrag zustande.

Der Vertrag kommt zustande, wenn ein Kfz-Halter zum Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes bei der Kfz-Zulassungsstelle, diese VBK hinterlegt.

Ab dem Tag der Kfz-Zul. gewährt der VS dem Kfz-Halter + VN vorläufigen Versicherungsschutz. Dieses Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn diese VBK für Fahrten mit einem noch nicht zugelassen Kfz für Fahrten zum Zwecke der Zulassung verwendet wird!

-Wiederholung-

Mit den angebrachten entstempelten Akz und einer vollständig ausgefüllten und mitgeführten VBK kann man im Zulassungsbezirk des Akz sowie in einem angrenzenden Zulassungsbezirk zum Zwecke der Kfz-Zulassung, mit dem zur Zulassung bestimmten Fahrzeug fahren! Diese Fahrten stehen unter Versicherungsschutz!

Auch trotz steter Wiederholung, von kürzester Strecke steht nirgendwo etwas.

Falsch ist auch, dass eine VBK nur nach Unterschrift eines Kfz-Versicherungsantrages ausgegeben werden darf. Stichwort:Kontrahierungszwang (der allerdings nicht immer gilt, ...Erklärung führt zu weit)

Kommt zwischen dem VN und Versicherer kein endgültiges Vertragsverhältnis zustande, so steht dem Versicherer für den Zeitraum der vorläufigen Deckung gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine angemessene Geschäftsgebühr zu.

Mit anderen Worten, der Versicherer hätte ohne Wahlmöglichkeit im Rahmen der Deckungssummen auch einen möglichen Schaden regulieren müssen und war immerhin für diesen Zeitraum der Risikoträger.

am 5. April 2006 um 6:45

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

ist doch ganz klar.

Vertreter lassen den Antrag bei Ausgabe der Deckungskarte gleich mitunterschreiben weil, man bis zu 3 Monaten (je nach Schnelligkeit der Vers.) auf der Deckungskarte Fahren kann ohne was zu bezahlen !!!!

Wenn ich kein Antrag unterzeichne muss ich dafür auch nicht zahlen, ein Vertrag kommt nicht durch eine Fahrzeuganmeldung zustande!!

Deshalb wollen viele erstmal eine Unterschrift haben, meist Blanko, denn dann kann mit dem Kunden erst abgerechnet werden.

was soll das denn?

Der Versicherer leistet und somit entsteht ein vorvertragliches Verhältnis - das geht keineswegs nach Schnelligkeit der Versicherung.

Der Vertrag wird dann eh rückdatiert auf den Tag der Anmeldung, irrelevant wann der Antrag einging.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

ist doch ganz klar.

Vertreter lassen den Antrag bei Ausgabe der Deckungskarte gleich mitunterschreiben weil, man bis zu 3 Monaten (je nach Schnelligkeit der Vers.) auf der Deckungskarte Fahren kann ohne was zu bezahlen !!!!

Wenn ich kein Antrag unterzeichne muss ich dafür auch nicht zahlen, ein Vertrag kommt nicht durch eine Fahrzeuganmeldung zustande!!

Deshalb wollen viele erstmal eine Unterschrift haben, meist Blanko, denn dann kann mit dem Kunden erst abgerechnet werden.

Selten so gelacht über so nen Quatsch..... :D

Nenn mir mal nen Versicherer, welcher dir 3 Monate Versicherungsschutz schenkt :D

Du kannst erst 3 Monate nach Zulassung den Antrag unterschreiben, jedoch wird er zum Tag der Zulassung rückdatiert und dementsprechend musst du die Prämie für den Versicherungsschutz dann nachbezahlen!

Auch für die Ober-Schlaubis, die nen Wagen einen Monat auf die VBK zulassen und ohne jemals einen Antrag zu unterschreiben den Wagen wieder abmelden, und denken das ist GRATIS.... ist es nicht... ;) in diesem Falle wird nach Kurztarif abgerechnet auf mind. 140 %... und das ist dann nochmal teurer!!!

Jungs... wo gibts denn schon was umsonst? :rolleyes:

Gruss,

Mfg MICHA

also wenn mein eine Doppelkarte ein auto anmeldet geht man keinen vertrag an, erst wenn der Antrag Unterschrieben ist hat man 14tage wiederrufsrecht, danach besteht erst der vertrag.

man kann auch eine doppelkarte mit der man das Auto angemeldet hat zurücksetzen die wird bei der zulassungsstelle entwertet und man kann eine von einer anderen Versicherung abgeben jedoch bis zu einem monat der erstanmeldung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Deckungskarte = Vertrag?