Zweitstoffbetrieb - Hier mal was schriftliches dazu

Wer noch etwas in Schriftform zum Zweistoffbetrieb findet kann das gerne hier anfügen.
 
Auszug aus Seite 46:
17.11.5
Fahrzeuge mit mehr als einem Kraftstoffsystem benötigen eine
Wahleinrichtung, damit der Motor jeweils nur mit einem Kraftstoff
versorgt wird. Eine kurze Überlappungszeit zum Umschalten ist zulässig.
17.11.6
Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 17.11.5 dürfen vorgesteuerte
Zweistoffmotoren mit mehr als einem Kraftstoff versorgt werden.
 
 
Thema zur Diskussion freigegeben 🙂
 

12 Antworten

Was ist das für ein Dokument?

Es ist weder ein gültiges Gesetz noch eine Verordnung.
Irgendeine Übereinkunft zw. D-A-CH.
Ob diese Übereinkunft überhaupt in Dt. Recht umgesetzt wurde ist nicht ersichtlich.

Aber als "Ursache" für den Zweistoffverbotsmythos könnte das schon reichen. 😉

tja, ehrlich gesagt weiss ich auch nicht woher das dokument kommt und wer dessen verfasser ist...
aber als ursache für die anführung der zweistoffregelung halte ich das auch für mitverantwortlich.
ich glaube das dokument hatte mal hier jemand gepostet...

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


tja, ehrlich gesagt weiss ich auch nicht woher das dokument kommt und wer dessen verfasser ist...
aber als ursache für die anführung der zweistoffregelung halte ich das auch für mitverantwortlich.
ich glaube das dokument hatte mal hier jemand gepostet...

Veröffentlicht wurde das vom Bundesverkhrsministerium, das ist eine Zuklassungregelung für Firmen die eine LPG-Anlage in D-A-CH in Verkehr bringen wollen. Sozusagen die Vorgaben zu Baumusterprüfung von LPG-Anlagen.

mfg

... steht in der ECE76 und EC115, also bietet das die Rechtsgrundlage für die Zulassung von LPG-Anlagen. :

ECE R67 : Seite 51
Punkt 17.9.4
Das ferngesteuerte Absperrventil MUSS so eingebaut sein dass die Kraftstoffversorgung bei Motorstillstand oder wenn das Fahrzeug noch eine weiteren Kraftstoffanlage besitzt , beim Umschalten auf den anderen Kraftstoff unterbrochen WIRD . Für Diagnosezwecke ist eine Verzögerung von 2 Sekunden zulässig .

Punkt 17.11.5
Fahrzeuge mit mehr als einem Kraftstoffsystem benötigen eine Wahleinrichtung , damit der Motor jeweils nur mit EINEM Kraftstoff versorgt WIRD . Eine kurze Überlappung zum Umschalten ist zulässig.

Punkt 17.11.6
Unbeschadet der Bestimmungen dürfen vorgesteuerte ZWEISTOFFMOTOREN mit mehr als einem Kraftstoff versorgt werden .

ECE R115 : Seite 14

unter 6.1.2.2
Für den Motor vorgeschriebener Kraftstoff : Für den Motor können folgende Arten von Kraftstoff verwendet werden :

a.) nur LPG
b.) sowohl unverbleites Benzin als auch LPG
c.) sowohl verbleites Benzin als auch LPG
d.) sowohl Diesel als auch Diesel UND LPG

also ist das der beweis dafür dass zweistoffbetriebe unzulässig sind wenn nicht das fahrzeug schon bei zulassung dafür zugelassen war?

.. ja.

Grüße
ich

Zitat:

Original geschrieben von 19122007


.. ja.

Grüße
ich

Sicher?

Was ist mit Einzelabnahmen?
Klar teuer, weil kein Abgasgutachten vorliegt und natürlich ist keine Eintragung über R67 oder R115 möglich, aber ein generelles Verbot ist daraus nicht abzuleiten.

Theoretisch wohl möglich, praktisch höchst unwahrscheinlich und finanziell unrentabel.

Auch bei der Einzelabnahme braucht der Prüfer eine Grundlage zur Prüfung, deshalb gibt es die ECE-Regeln ja überhaupt erst. Und wer einen Prüfer findet der ENTGEGEN technischer Regeln eine solche Anlage zulässt darf ihn behalten!

PS: KBA ist übrigens ähnlicher Meinung: www.lpgforum.de/.../attachment.php?...
PSS: Aber Versuch macht klug, wer die Ersparnis einer LPG-Anlage gerne mehrfach für diese Abnahme ausgeben will soll es doch tun, meinen Segen hat er.
PSSS: ... übrigens macht es für mich sowieso keinen Sinn erst einen FSI zu kaufen und dann mit LPG die Vorteile nicht zu nutzen. Kaufe ja auch kein Flugzeug, entferne die Flügel und fahre damit nur auf der Straße!

Grüße
ich

Zitat:

Original geschrieben von 19122007


Theoretisch wohl möglich, praktisch höchst unwahrscheinlich und finanziell unrentabel.

Auch bei der Einzelabnahme braucht der Prüfer eine Grundlage zur Prüfung, deshalb gibt es die ECE-Regeln ja überhaupt erst. Und wer einen Prüfer findet der ENTGEGEN technischer Regeln eine solche Anlage zulässt darf ihn behalten!

Grüße
ich

Da wiederspreche ich dir gar nicht, aber nach finanzieller Sinnhaftigkeit oder Aufwand war gar nicht gefragt. Es macht ja eh keinen Sinn, den günstigen Treibstoff (LPG) mit einem teureren (Diesel/Benzin) zu strecken, oder? 😉

Wenn alle Teile R67 entsprechen und ein separates Abgasgutachten (wenn man echt Geld zuviel hat) erstellt wurde, dazu noch Leistungsmessung für die Versicherung usw. usw…. dann sollte eine Einzelabnahme möglich sein - teuer, schwierig und unnötig. Aber wem es gefällt…

... die Anlage und ihre Teile können aber nicht ECE-R67 konform sein, weil wie oben geschrieben dort steht: nix mit LPG UND Benzin.

Ist wie die Abnahme einer ganz neu entwickelten LPG-Anlage.

Viele Grüße
ich

Wobei das Stichwort "Vorsteuerung" nicht unwichtig ist. Ich verstehe das als Laie wie folgt - wenn LPG/Benzin bei Direkteinspritzern eine Chance haben will, dann darf je Zündvorgang nur eine konstante Menge Kraftstoff eingespritzt werden und die Steuerung muss durch die vorgelagerte Gasanlage erfolgen. Eine Benzineinspritzung je nach Temperatur und Lastzustand mag ökonomisch sein, aber ganz sicher nicht zulässig.

Dieser Paragraph zielt auf Zündstrahlmotoren ab, bei denen wird das Gas durch eine kleine und konstante Dieselmenge (nahe Leerlaufdrehzahl) gezündet.

Hi,
hab da auch noch was gefunden:

Gruss T O M

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