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zweifelhaftes gutachten

Themenstarteram 30. Januar 2008 um 18:59

am letzten freitag wurde mein auto aufgebrochen diverse schalter ,das radiobedienteil geklaut und der rest verwüstet von meiner versicherung wurde ein gutachten erstellt darin steht das ich einen wiederbeschaffungswert von 1800 € und ein restwert von 800 € hätte gestern habe ich 6 stunden im netz nach gebrauchten omegas gesucht konnte aber keinen fahrbereiten mit der selben ausstattung finden heute habe ich den gutachter angerufen und wollte von ihm die quelle für den wbw worauf er nur um den heissen brei herum geredet hat

wo nach richtet sich der wbw und muss ich das so hinnehmen

bilder vom auto

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37 Antworten
am 1. Februar 2008 um 5:32

Zitat:

Aber klär ihn hier noch über die Kosten des RA auf. Stichwort Rechtsschutzversicherung?

Gruss Delle

Deshalb ja auch der Hinweis auf einen RA, der das mit dem Rechtschutz abklären kann. Viele Versicherer machen hier nämlich Zicken. Die Beratung ist aber grundsätzlich gedeckt.

@xAKBx:

wieder einmal eine Pauschalbehauptung, die Du mir da unterstellst. Lass das Interpretieren einfach sein und begib Dich in die Realität. Auch im Kaskofall versuchen die Versicherer zu sparen und sich den Schaden schön zu rechnen. Oder hast Du jemals einen Hagelschaden problemlos abgerechnet bekommen?

@hafi545:

Du wirst nicht leugnen können, dass gerade im Kaskofall die Gutachter weisungsgebunden arbeiten. Mir liegt beispielsweise eine interne Arbeitsanweisung einer deutschen Versicherung mit schweizerischem Namen vor, die den angeblich freien SV detaillierte Vorgabe macht, wie Sie sich zu verhalten haben und nach welchem Muster geschätzt wird. Dies gilt nicht nur für den Haftpflichtfall, sondern auch für den Kaskofall. Das ein Verfahren nach § 14 AKB das letzte Mittel ist, ist durchaus richtig, jedoch leider vielfach erforderlich.

Warum Du allerdings von der Hinzuziehung eines RA abrätst, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären ... so etwas kann nur von einem Versicherungsmitbarbeiter kommen. Bislang dachte ich aufgrund Deiner bisherigen Bediträge, dass Du ein Berufskollege von mir bist ... was nun ...?

am 1. Februar 2008 um 16:04

Ich verstehe eure Aufregung nicht. Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach.

1) Das Gutachten spiegelt die Realität wieder, dann müsste es auch einer Überprüfung eines weiteren unabhängigen Gutachters standhalten. Und gut is.

2) Das Gutachten spiegelt die Realität nicht wieder, was durch einen weiteren unabhängigen Gutachter ja feststellbar sein müsste, dann hat der "Versicherungsgutacher" entweder einen Fehler gemacht, den er naürtlich auf erste Aufforderung sofort korrigiert oder er handelt auf Anweisung - was das von Bernhard70 genannte Verfahren nach sich ziehen sollte.

Aus meiner laienhaften Sicht sollte dem Geschädigten aber immer die Möglichkeit offenstehen einen Anwalt zu beauftragen, da nur dann gewährleistet ist, dass die gleiche Augenhöhe zwischen Geschädigtem und Versicherung besteht ( Falls der Anwalt was taugt ). Sofern eine Versicherung ordnungsgemäß reguliert, dürfte Sie einen Anwalt nicht scheuen und eigentlich auch keinen Prozess verlieren.

Also SVs hier bei MT - wie isses nun mit dem hier genannten WBW ist der realistisch oder nicht ?

....dann lässt sich doch alles klären oder ?

BM

unter der Voraussetzung, dass der vom TE angegebene Pflege- und Erhaltungszustand den Tatsachen entspricht -und im Auto nicht in Wirklichkeit 2 Schäferhunde gewohnt haben- ist der angegebene Wiederbeschaffungswert deutlich untersetzt.

 

Hier ist von einem Wiederbeschaffungswert in einem Preissegment von 3.000 bis 3.500 Euro auszugehen.

 

Gruss Delle

am 1. Februar 2008 um 16:41

Der vom TE angegeben WBW beläuft sich aber nur auf rund die Hälfte. Wenn wir mal von schäferhundefreier Zone ausgehen und auch davon dass der Gutachter keinen Fehler gemacht hat , dann wäre wohle jetzt wieder Bernhard70 am Zuge...

BM

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

1.) Ein Gutachter hat dann die besten Chnacen, keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn er falsche / unbarauchbare Gutachten abliefert. Im Gegensatz zum Anwalt ist er zunächsteinmal nicht Interssenvertreter, sondern wird für "gerichtsfeste" Ausführungen bezahlt.

 

Dies gilt besonders im Kasko-Bereich, denn ich kenne keine Gesellschaft, die sich erlaubt, fortwährend zu geringe Gutachten schreiben zu lassen und dafür reihenweise in Sachverständigenverfahren oder Prozesse gezerrt zu werden und diese dann auch noch verliert.

Kasko soll schnell abgewickelt werden und kundenfreundlich sein, denn der nächste 30. November kommt bestimmt.

 

2.) Wie weiter oben  schon von xAKBx ausgeführt, ist das Sachverständigenverfahren absolute "ultima ratio". Ich selbst hatte überhaupt erst einmal ein Verfahren dieser Art zu bearbeiten. Das Ergebnis ist eine Kasko-Akte, die seit 2004 offen ist, weil der bestellte SV nicht in die Puschen kommt! Absoluter Horror für jeden Versicherer.

zu 1

Das ist völlig Korrekt und kann zumindest von mir so bestätigt werden.

 

Jetzt bekomme ich bestimmt wieder auf die Schnauze, von einigen...... :(

 

zu 2

Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten

 

Möglichkeit 1 der SV hat keine Ahnung und Fracksausen und somit keinen Arsch in der Hose

Möglichkeit 2 siehe Möglichkeit 1

 

Aber die Parteien -ich meine hier alle- haben selber schuld, wenn Sie sich auf solch eine lange "Bearbeitungsdauer" einlassen....

 

Gruss Delle

Themenstarteram 1. Februar 2008 um 18:30

heute habe ich bei der allianz angerufen mit dem ergebnis das ich auf montag vertröstet wurde als kleiner trost will die gute frau mir am montag ein neues angebot unterbreiten ich habe ihr auch geschildert wie ich in div. autobörsen örtlichen zeitungen usw. gesucht habe und welche ergebnisse raus gekommen sind und das ich den ga leider nicht mehr für voll nehmen kann dann werde ich mal den montag abwarten

am 1. Februar 2008 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber die Parteien -ich meine hier alle- haben selber schuld, wenn Sie sich auf solch eine lange "Bearbeitungsdauer" einlassen....

Wenn die Fronten so verhärtet sind, das keine Partei mehr von seiner Meinung abrückt, bleibt im Kaskoschaden halt nur das Sachverständigenverfahren. Rechtsstreite beim Amtsgericht zeichnen sich allerdings auch nicht gerade durch eine kurze Verfahrensdauer aus.

 

Darum ist der bessere Weg - wie vom TE bereits angefangen - ein vernünftiges Gespräch mit seinem Kaskoversicherer. Hilft der Sachbearbeiter nicht weiter, hilft durchaus auch eine Vorstandsbeschwerde, insbesondere dann, wenn beim gleichen Versicherer noch weitere Versicherungsverträge bestehen.

 

Das Einschalten eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Kaskoversicherer und die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens sollte bei der bisher bekannten, erheblichen Differenz als letztes Mittel berücksichtigt werden.

wenn diese Gesellschaft regulieren muss, wird es kein Sachverständigenverfahren geben.... :D

Auch nicht, wenn du eine weiteren Sachverständigen einschaltest und der sich noch so große Mühe gibt.

Und sein Honorar bezahlen die dem auch noch.....

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber die Parteien -ich meine hier alle- haben selber schuld, wenn Sie sich auf solch eine lange "Bearbeitungsdauer" einlassen....

Wenn die Fronten so verhärtet sind, das keine Partei mehr von seiner Meinung abrückt, bleibt im Kaskoschaden halt nur das Sachverständigenverfahren. Rechtsstreite beim Amtsgericht zeichnen sich allerdings auch nicht gerade durch eine kurze Verfahrensdauer aus.

 

Darum ist der bessere Weg - wie vom TE bereits angefangen - ein vernünftiges Gespräch mit seinem Kaskoversicherer. Hilft der Sachbearbeiter nicht weiter, hilft durchaus auch eine Vorstandsbeschwerde, insbesondere dann, wenn beim gleichen Versicherer noch weitere Versicherungsverträge bestehen.

 

Das Einschalten eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Kaskoversicherer und die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens sollte bei der bisher bekannten, erheblichen Differenz als letztes Mittel berücksichtigt werden.

ja OK stimmt schon wass du sagt... aber  4 Jahre (!) Bearbeitungszeit ????? nein das geht nicht..

es sei den man muss als SV so etwas bewerten :D

oder so was ...

Themenstarteram 1. Februar 2008 um 18:55

ich werde den montag abwarten was mir angeboten wird ist es in der region wie hier schon mal beschrieben werde ich es annehmen und die krallen einfahren wenn nicht gehts grade weiter

@dellenzähler ich hatte keinen hund

alle guten Dinge sind drei hihi....

 

sowas kann schon mal etwas länger dauern, aber immer noch keine 4 Jahre...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von michaxy

ich werde den montag abwarten was mir angeboten wird ist es in der region wie hier schon mal beschrieben werde ich es annehmen und die krallen einfahren wenn nicht gehts grade weiter

 

@dellenzähler ich hatte keinen hund

Das ist guuut ... für dich .... ;)

@bernhard70

Zitat:

Warum Du allerdings von der Hinzuziehung eines RA abrätst, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären ... so etwas kann nur von einem Versicherungsmitbarbeiter kommen. Bislang dachte ich aufgrund Deiner bisherigen Bediträge, dass Du ein Berufskollege von mir bist ... was nun ...?

Wir haben zwar die gleiche Ausbildung genossen, bearbeiten Aken aber aus unterschiedlicher Blickrichtung;)

 

Mir geht es hier bei MT darum, den Fragestellern, die nicht jeden Tag mit Versicherungen zu tun haben, Tipps zu geben, wie sie ihre Sachen vernünftig abgewickelt bekommen.

 

Wenn dazu die Hilfe des Anwalts gefordert ist, insbesondere im KH-Bereich, liegt es mir absolut fern, davon abzuraten: Ab zum Anwalt und fertig!

 

Aber wie xAKBx schon angemerkt hat, ist der Anwaltsschriftsatz im Kaskobereich in aller Regel ein Bärendienst, weil er zur Verhärtung der Fronten führt. Es arbeiten auch bei Versicherungen nur Menschen....

 

Daher sollte der TE (aus meiner Sicht) die Kanonen zuhause lassen, solange es noch eine Möglichkeit zur einvernehmlichen Lösung gibt.

Dein Rat, zum Anwalt zu gehen und das SV-Verfahren einzuleiten, war einfach m.E. etwas verfrüht und deshalb (noch) nicht zielführend für den TE.

 

Aber das ist, wie gesagt, nur meine bescheidene Meinung in diesem Fall und soll keinesfalls als generelle Ablehnung anwaltlicher Hilfe verstanden werden.

 

Schöne Grüße

hafi

 

am 2. Februar 2008 um 13:25

dann ist ja alles klar ...:p:)

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