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Zwei Unfälle gleiche Stelle, ohne den ersten in Anspruch genommen zu haben.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 10:25

Hallo, hatte vor ca 1 Jahr nen kleinen Unfall mit einem unbekannten Wild, was ich meiner Versicjerung gemeldet habe. Mein Nebelscheinwerfer wurde nach innen gedrückt und die Halterung war abgebrochen, dazu noch ein bis zwei kleine Kratzer. Versicherung wollte dass ich es dokumentieren und es Ihnen zuschicke, was ich aber nicht getan habe. Anstatt 300 SB zu zahlen, habe ich mir einen neuen NSW bestellt und selber eingebaut. Fazit der Schaden wurde zwar nur telefonisch gemeldet aber nicht in Anspruch genommen.

Gestern ist mir jemand beim Rückwärtsfahren in einem Parkhaus gegen meine Stosstange gefahren undzwar FAST an der gleichen Stelle wie beim wildunfall nur etwas weiter in der Mitte.

War heute kurz bei BMW und er meinte dass die Stottstange an der Stelle nach innen gedrückt worden ist und man diese Verformung nicht rausbekommt, daher könnte der Träger beim nächsten Unfall darunter leiden. Auch habe ich an einer Stelle Risse im Lack und die Klappe für die Abschleppstange hat es rausgehauen. Kostenpunkt laut bmw ca 2000€ mit neuer Stossstange und lackieren usw.

Würde es Probleme geben bei der Abwicklung, da ich meinen Wildunfall damals zwar gemeldet habe aber nicht in Anspruch genommen habe? Die könnten ja sagen „ ah dieser Schaden war schon von damals“

Hab damals eben bei der Versicherung meinen NSW angegeben und kleine Kratzer an der Stelle. Jetzt allerdings die Linienartige Delle + Risse im Lack.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?

Wie wahrscheinlich ist das Verbiegen des Stahlelements der Stoßstange durch einen leichten Touch beim Ein-/Ausparken und wie wahrscheinlich ist selbiges bei einem Wildunfall mit 50 bis 100 km/h Anprallgeschwindigkeit?

Dein Wildunfall ist ggü. der Versicherung nicht verjährt. Der Zusatzschaden als HP-Schaden ist weitgehend separierbar. Warum muss man ohne Not bescheissen wollen und strafrechtliche Konsequenzen riskieren?

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So war auch mein Ratschlag. ... Aber der TE scheint da beratungsresistent :D

Zitat:

@steini111 schrieb am 24. Juli 2018 um 08:55:04 Uhr:

Soso, eine Versicherung ist "aggressiv" wenn sie gleich beim ersten Kontakt volle Übernahme signalisiert......

Nein, aber wenn sie vehement versucht dem Anspruchsteller die Geltendmachung seiner Rechte auszureden. Hier genauer: Die Beauftragung eines Gutachters zu Feststellung des Schadens auf Kosten der Versicherung bzw. des Schädigers.

Es ist überhaupt nichts verwerfliches daran, wenn man versucht die Kosten für die Schadenregulierung gering zu halten. Dies tut jeder. Und damit meine ich nicht nur Versicherungen. Das gewählte Mittel und der gewählte Weg dies Ziel zu erreichen ist hier maßgeblich.

Wir fragen unsere Anspruchsteller auch am Telefon, ob wir denen unseren Werkstattservice anbieten dürfen. Machen Ihnen die Vorteile klar (Fahrzeug wird abgeholt und wieder hingebracht, Leihwagen ohne Selbstbehalt, Fahrzeuginnen und außenreinigung, Garantie auf die Werkleistung, nur Meisterwerkstätten mit bestimmten Kriterien). 10% der Anspruchsteller, gerade bei kleineren Schäden, machen dies. Win / Win Situation.

Hätte die Gesellschaft mit offenen Karten gespielt und dem TE gleich reinen Wein eingeschänkt und gesagt: Pass ach, zweifelsohne, Sie haben Anspruch auf ein Gutachten und ein Rechtsbeistand. Wir würde gerne darauf hinweise, dass uns ein Gutachten ca. weitere 500€. Können wir uns nicht so einigen, dass wir schriftlich bestätigen, dass wir bis zur Summe X die Kosten übernehmen und wenn es dann Probleme gibt können Sie selbstverständlich immer noch ein Gutachter Ihrer Wahl auf unsere Kosten beauftragen. Der Ton macht die Musik. Der Geschädigte ist informiert, fühlt sich nicht verarscht und ein Stück dahingehend in moralische Verpflichtung genommen, vielleicht die Kosten nicht zu verursachen.

Das wäre dann seriös und akzeptabel gewesen.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 24. Juli 2018 um 18:56:27 Uhr:

Der Geschädigte ist informiert, fühlt sich nicht verarscht und ein Stück dahingehend in moralische Verpflichtung genommen, vielleicht die Kosten nicht zu verursachen.

Das wäre dann seriös und akzeptabel gewesen.

Ich würde es von einer gegnerischen Versicherung weder seriös noch akzeptabel finden, wenn man mich in eine "moralische Verpflichtung" nimmt, Kosten für ein mir zustehendes Gutachten nicht zu verursachen....

In meinem mobilen Leben hatte ich jetzt 3x den Fall, dass ich Unfallbeteiligter an Parkremplern war (zweimal "Opfer", einmal Verursacher). Da kam jedesmal eine Schadenshöhe zustande, die ich mir als Laie vorher nie so vorgestellt hätte - und wenn mir dann die Versicherung (gefühlt) versucht, einen Gutachter auszureden (ich verweise nochmals auf die angebrachte Formulierung "moralische Verpflichtung") oder ihren Gutachter zu akzeptieren, dann würde ich mich erst recht verarscht fühlen. Ich möchte, dass mein Schaden vollständig repariert und der Ursprungszustand wieder hergestellt wird - und ich würde mich fragen, ob ich durch den Verzicht auf einen Gutachter dann aufgrund meiner mangelnden Fachkenntnis nicht einfach über den Tisch gezogen würde.

Das Gespräch mit dem Versicherungsangestellten wäre dann sehr schnell einseitig von mir beendet, wenn solche Vorschläge kämen - und dann würde ich sicherlich alles nur noch über einen Anwalt laufen lassen, selbst wenn ich dadurch unmoralisch Kosten für die Gegnerversicherung verursachen würde... einfach aus der Befürchtung heraus, dass mich die Versicherung besch***en will.

meinst Du wirklich ein Fachwerkstatt ist nicht in der Lage ohne ein Gutachten ein Auto sach- und fachgerecht in Stand zu setzen? Die Versicherung hat inhaltlich hier nicht ganz unrecht. Ein Gutachter ist hier nicht notwendig. Ein Anrecht besteht natürlich trotzdem. Aber wofür. Außer das man noch ein schönes Gutachten in Hand hat ändert sich in der Regulierung nichts.

Trotzdem macht der Ton die Musik. Man kann alles regeln; aber halt im vernünftigen Ton. Nix verwerfliches dran.

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