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Zwei Unfälle gleiche Stelle, ohne den ersten in Anspruch genommen zu haben.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 10:25

Hallo, hatte vor ca 1 Jahr nen kleinen Unfall mit einem unbekannten Wild, was ich meiner Versicjerung gemeldet habe. Mein Nebelscheinwerfer wurde nach innen gedrückt und die Halterung war abgebrochen, dazu noch ein bis zwei kleine Kratzer. Versicherung wollte dass ich es dokumentieren und es Ihnen zuschicke, was ich aber nicht getan habe. Anstatt 300 SB zu zahlen, habe ich mir einen neuen NSW bestellt und selber eingebaut. Fazit der Schaden wurde zwar nur telefonisch gemeldet aber nicht in Anspruch genommen.

Gestern ist mir jemand beim Rückwärtsfahren in einem Parkhaus gegen meine Stosstange gefahren undzwar FAST an der gleichen Stelle wie beim wildunfall nur etwas weiter in der Mitte.

War heute kurz bei BMW und er meinte dass die Stottstange an der Stelle nach innen gedrückt worden ist und man diese Verformung nicht rausbekommt, daher könnte der Träger beim nächsten Unfall darunter leiden. Auch habe ich an einer Stelle Risse im Lack und die Klappe für die Abschleppstange hat es rausgehauen. Kostenpunkt laut bmw ca 2000€ mit neuer Stossstange und lackieren usw.

Würde es Probleme geben bei der Abwicklung, da ich meinen Wildunfall damals zwar gemeldet habe aber nicht in Anspruch genommen habe? Die könnten ja sagen „ ah dieser Schaden war schon von damals“

Hab damals eben bei der Versicherung meinen NSW angegeben und kleine Kratzer an der Stelle. Jetzt allerdings die Linienartige Delle + Risse im Lack.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?

Wie wahrscheinlich ist das Verbiegen des Stahlelements der Stoßstange durch einen leichten Touch beim Ein-/Ausparken und wie wahrscheinlich ist selbiges bei einem Wildunfall mit 50 bis 100 km/h Anprallgeschwindigkeit?

Dein Wildunfall ist ggü. der Versicherung nicht verjährt. Der Zusatzschaden als HP-Schaden ist weitgehend separierbar. Warum muss man ohne Not bescheissen wollen und strafrechtliche Konsequenzen riskieren?

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So wie ich den TE verstehe, soll der TK Schaden nicht reguliert werden.

Der Vorgang beim Haftpflichtschaden wurde mehrmals beschrieben:

Gutachter deiner Wahl (siehe gelbe Seiten, Dekra etc.) beauftragen und Vorschaden angeben.

(Gutachter wird von der gegnerischen VS bezahlt)

Es wird ein Gutachten erstellt und Betrag X als Vorschaden abgezogen.

Das alles steht detailliert im Gutachten.

Dieses schickt der Gutachter zur gegn. VS inkl. Kostenaufstellung.

Sollten weiterhin Zweifel bestehen, empfehle ich einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

Dann hast Du keinen Schreibkram mit der Versicherung und es geht unkompliziert seinen Weg.

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 11:41

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Juli 2018 um 13:10:41 Uhr:

So wie ich den TE verstehe, soll der TK Schaden nicht reguliert werden.

Der Vorgang beim Haftpflichtschaden wurde mehrmals beschrieben:

Gutachter deiner Wahl (siehe gelbe Seiten, Dekra etc.) beauftragen und Vorschaden angeben.

(Gutachter wird von der gegnerischen VS bezahlt)

Es wird ein Gutachten erstellt und Betrag X als Vorschaden abgezogen.

Das alles steht detailliert im Gutachten.

Dieses schickt der Gutachter zur gegn. VS inkl. Kostenaufstellung.

Sollten weiterhin Zweifel bestehen, empfehle ich einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

Dann hast Du keinen Schreibkram mit der Versicherung und es geht unkompliziert seinen Weg.

Kurz und knapp super erklärt, ich danke dir.

Genau die TK also der Vorschaden soll nicht reguliert werden, den hab ich zwar der Versicherung damals gemeldet, aber anstatt 300SB hab ich den NSW für 50 Euros selbst repariert.

Noch eine Frage, meinem Arbeitskollegen ist das gleiche letzte mal auch passiert und er ist zu einer Werkstatt gegangen die ihm ein Gutachten erstellt hat und ihn gleichzeitig einen Anwalt angeboten hat, der mit dieser Werkstatt Zusammenarbeit. Der müsste sich dann um nichts kümmern. Sowas wäre dann korrekt oder?

Ja, kannst Du so machen.

Zitat:

@ManQen schrieb am 22. Juli 2018 um 13:41:05 Uhr:

 

Noch eine Frage, meinem Arbeitskollegen ist das gleiche letzte mal auch passiert und er ist zu einer Werkstatt gegangen die ihm ein Gutachten erstellt hat und ihn gleichzeitig einen Anwalt angeboten hat, der mit dieser Werkstatt Zusammenarbeit. Der müsste sich dann um nichts kümmern. Sowas wäre dann korrekt oder?

So was würde ich nie tun. Die Frage ist hier, wessen Interessen vertreten werden sollen. Hört sich aber bequem an.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 22. Juli 2018 um 15:52:32 Uhr:

Hört sich aber bequem an.

ist es auch. und man muss nicht immer den teufel an die wand malen. das hat den gleichen wert wie aussagen à la "Versicherer sind alle böse und Betrüger".

Ich würde nun erstmal das Gutachten beauftragen. Damit ist der Schaden beziffert. Dann würde ich die Versicherung auffordern die Übernahme der Kosten (Reparatur- und Gutachtenkosten!) zu erklären. Achte darauf, dass die Erklärung nicht lediglich eine technische Reparaturfreigabe ist.

Beim Anzeichen von Schwierigkeiten bitte die Korrespondenz mit dem Versicherer abbrechen und die Sache einem Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht übergeben. Das würde ich auch mitschwingen lassen. Man kan zum Beispiel ausdrücken, dass man derzeit keine Notwendingkeit sieht sich einen Rechtsbeistand zu suchen und man hofft das dies so bleibt.

Bei einem 2.000€ Schaden sollte das nicht alt so schwierig sein, es schnell, sauber udn abschließend zu lösen. Auch der Versicherer will schnel ldie Akte zu klappen. Er hat nämlich noch ein paar andere Akten auf dem ("virtuellem") Tisch.

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 18:27

Hab die Sache jetzt meiner Werkstatt+Gutachter überlassen und dazu einen Anwalt.

Der Gegner hat bei der eigenen Versicherung angegeben, dass sie beim rausparken nur touchiert hat.

Muss diese Person um strafrechtlichen Folgen bangen wenn man merkt dass ihre Aussage total aus dem hintern gezogen ist?

Nein

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 18:37

Ändert es was an der Sache, dass sie trotzdem schuldig ist? Egal ob sie jetzt meint „leicht touchiert“ oder eben die Wahrheit mit dem Rückwärtsgang in mich rein?

Die gegnerversicherung hat mich angerufen und war ziemlich aggressiv am Telefon und meinte ich solle kein Gutachten machen...sie würden es so oder so zahlen..

Edit: was mir noch aufgefallen ist, die Schuldige meinte an dem Tag es wäre das Auto von der Oma... die Versicherung teilte mir heute mit, dass sie mit dem Auto ihres Vaters den Unfall verursacht hat..

Wenn sie den Schaden verursacht hat, haftet sie bzw. ihre KFZ-HP

Nicht einschüchtern lassen. Die wollen halt ihre Kosten klein halten.

Zitat:

@ManQen schrieb am 23. Juli 2018 um 20:37:54 Uhr:

Die gegnerversicherung hat mich angerufen und war ziemlich aggressiv am Telefon und meinte ich solle kein Gutachten machen...sie würden es so oder so zahlen..

Zitat:

@ManQen schrieb am 23. Juli 2018 um 20:27:39 Uhr:

Hab die Sache jetzt meiner Werkstatt+Gutachter überlassen und dazu einen Anwalt.

dann passt das ja und vermutlich auch zur bekannten Gleichung

Huk/Unfall = Anwalt :rolleyes:

Richtig? :mad:

Wie kommst jetzt auf die HUK?

Gefühle :-)

Soso, eine Versicherung ist "aggressiv" wenn sie gleich beim ersten Kontakt volle Übernahme signalisiert......

Zitat:

@steini111 schrieb am 24. Juli 2018 um 08:55:04 Uhr:

Soso, eine Versicherung ist "aggressiv" wenn sie gleich beim ersten Kontakt volle Übernahme signalisiert......

Ich hab das "aggressiv" jetzt eher im Bezug auf das "Verhindern eines Gutachtens" verstanden.

Zitat:

@steini111 schrieb am 24. Juli 2018 um 08:55:04 Uhr:

Soso, eine Versicherung ist "aggressiv" wenn sie gleich beim ersten Kontakt volle Übernahme signalisiert......

Normal, leider. So tun als wenn man alles zahlen würde - aber nur wenn der Geschädigte die gesamte Schadenregulierung aus der Hand gibt und darüber massiv Druck aufbauen. Die Masche ist nicht so selten, ob sie danach wirklich alles zahlen was sie müssen steht auf einem anderen Blatt. Das können auch andere als die HaufenUngerechtfertigterKürzungen.

Es gibt nur einen sinnvollen Weg: Gutachten von selbst gewähltem Gutachter erstellen lassen, dem Gutachter vom Vorschaden und dem erneuerten Nebelscheinwerfer ehrlich berichten und fertig. Dann steht im Gutachten was vom angegebenen Wildschaden und dir kann keiner einen Strick daraus drehen.

Ggf. dann noch mit Anwalt.

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