Zwei spuren ohne Pfeile, einordnen?
Hallo zusammen,
in Berlin gibt es auf der Hauptstr diese schöne Abbiege Ampel die in zwei Spuren mündet, die Seitenstraße in die man fahren kann ist einspurig. Dort gibt es weder Schilder, noch Pfeile welche die "richtige" Spur signalisieren.
Die meisten fahren dort erstmal auf die rechte Spur für das "geradeaus" fahren in die Seitenstr, die, die links stehen wollen meistens wenden.
Gehe ich aber richtig in der Annahme dass es eigentlich völlig egal ist auf welcher Spur ich stehe? Da nichts vorgeschrieben ist? Oder gibt es dazu eine Regelung?
Mir ist es mal passiert dass ich dort links stand und geradeaus wollte. Der nebenmann hat mich dann wild angehupt.
Viele Grüße
p.s.: glaube ich habe den Titel völlig falsch beschrieben
Beste Antwort im Thema
Links und geradeaus macht keinen Sinn, weil man dann genau auf den Gegenverkehr trifft und somit im Kreuzungsbereich die Spur wechseln muss. Auch ohne handfeste Paragrafen kann es daher nur konfliktfrei laufen, wenn rechts die Geradeaus- und Rechtsfahrer stehen und links die Linksabbieger.
28 Antworten
Kann auch sein. Ändert aber nichts an der Verkehrsführung.
@Lloyyd, in der StVO ist auch diese Situation geregelt:
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mischkolino
Das sagt aber nichts über Abbiegerecht oder -pflicht, wenn keine Pfeile eingezeichnet sind.
Und soweit ich weiß, gibt es da auch keine Vorschrift. heißt: Man darf auf jeden Fall auf beiden Spuren geradeaus fahren, auch wenn die Spur sofort nach der Kreuzung endet.
Ich wüsste genaugenommen noch nicht einmal eine Vorschrift, die ausdrücklich verbietet, von der rechten Spur aus nach links (oder umgekehrt) abzubiegen,* wenn keine Pfeile eingezeichnet sind. Auch wenn es da im Falle eines Unfalls zu interessanten Haftungsfragen kommen dürfte.
*(natürlich nur, falls abbiegen überhaupt erlaubt ist, die Fahrbahnmarkierungen im vorliegenden Fall sehen so aus, als ob Rechtsabbiegen verboten ist)
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. April 2016 um 03:20:19 Uhr:
… Ich wüsste genaugenommen noch nicht einmal eine Vorschrift, die ausdrücklich verbietet, von der rechten Spur aus nach links (oder umgekehrt) abzubiegen,* wenn keine Pfeile eingezeichnet sind. Auch wenn es da im Falle eines Unfalls zu interessanten Haftungsfragen kommen dürfte. …
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Die von dir genannte rechte Spur ist sicher nicht "möglichst weit links".
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Die freie Fahrstreifenwahl gilt aber grundsätzlich trotzdem noch, es gibt keine ausdrückliche Vorschrift, als Abbieger die am weitesten links bzw rechts liegende Spur zu nehmen. Sonst dürfte man ja zB auch, wenn ausdrücklich 2 Linksabbiegespuren ausgewiesen sind, die rechte der beiden Spuren überhaupt nicht benutzen.
Klingt absurd, ist aber so.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. April 2016 um 07:51:40 Uhr:
… es gibt keine ausdrückliche Vorschrift, als Abbieger die am weitesten links bzw rechts liegende Spur zu nehmen. …
Das hat auch noch nie jemand behauptet.
Stimmt. Du hattest aber behauptet, dass das in einer anderen Vorschrift impliziert ist (so hatte ich dein Vollzitat von §9 StVO jedenfalls interpretiert). Und auch das stimmt streng genommen nicht.
Und was stimmt daran nicht? Ist doch eigentlich ganz einfach: Du musst dich beim Linksabbiegen nach §9 möglichst weit links einordnen, und die rechte Fahrspur ist nun mal nicht "möglichst weit links".
Es ist leider nicht ganz so einfach. Dank der nicht völligen Eindeutigkeit des Gesetzestextes ist es ist sogar noch viel absurder als ich das gerade beschrieben hatte. Siehe die doch etwas überraschende Auflösung der folgenden Frage des "ADAC-Verkehrsquiz". (In den Kommentaren findet man auch eine Erklärung der Redaktion komplett mit Gerichtsurteil und allem):
Dein Beispiel hat nur überhaupt nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, weil hier überhaupt kein Richtungspfeil existiert. Was also willst du uns damit sagen?
Zitat:
Dein Beispiel hat nur überhaupt nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, weil hier überhaupt kein Richtungspfeil existiert.
Doch, hat es. In dem Beispiel hat der Richtungspfeil aufgrund einer wortklauberischen Spitzfindigkeit KEINE bindende Bedeutung, die Lage ist also ganz genauso, wie wenn es gar keine Pfeile gäbe.
Zitat:
Was also willst du uns damit sagen?
Dass die Rechtslage in diesem Fall total absurd ist. Aber das sagte ich schon.
Die Frage ist ja nicht wer Vorfahrt hat (Weil wir fahren ja alle defensiv und verzichten daher gern drauf. ;-) ).
Sonder wie wird es geregelt wenn da zwei stehen und es dann knallt weil beide nicht defensiv gefahren sind.
Für mich würde es auf 50/50 deuten, außer es ist einer schon fast vorbei dann vielleicht eher für den hinteren etwas mehr.
Aber am Schluss werden beiden zahlen müssen.
MfG
Mike
Das ist natürlich richtig, die Haftungsfrage bei einem Unfall ist da eine ganz andere.
Wer von der rechten Spur aus links abbiegt oder umgekehrt, der wird im Zweifelsfall schlechte Karten haben.
Beim Geradeausfahren, wobei nach der Kreuzung eine Spur endetr, gelten vermutlich die gleichen Regeln wie sonst beim Reißverschluss. Sprich: hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilschuld für beide Beteiligte.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. April 2016 um 10:23:24 Uhr:
Es ist leider nicht ganz so einfach. Dank der nicht völligen Eindeutigkeit des Gesetzestextes ist es ist sogar noch viel absurder als ich das gerade beschrieben hatte. Siehe die doch etwas überraschende Auflösung der folgenden Frage des "ADAC-Verkehrsquiz". (In den Kommentaren findet man auch eine Erklärung der Redaktion komplett mit Gerichtsurteil und allem):
Ja, das ist absurd. Jeder kann von jedem beliebigen Fahrstreifen in jede beliebige Richtung fahren, die Fahrzeuglenker haben sich dabei untereinander zu verständigen(!). Dem Verkehrsfluß ist das allerdings nicht dienlich.
Vor etwa 15-20 Jahren war die Regelung noch etwas anders: waren die Fahrstreifen auf den letzten Metern vor der Haltlinie durch durchgezogene Sperrlinien getrennt, waren die Pfeile für die Fahrtrichtung bindend. Bei gestrichelten Trennlinien waren die Pfeile nur Empfehlung.