ZV Öffnung bei Unfall - rechtlich verankert?

Hallo,

habe folgende Bitte:
Und zwar war ich heute unterwegs mit meinen THW-Kameraden zu einer kleinen Übung zum Thema "Retten aus Fahrzeugen", dabei haben wir auch ein bissel rumgeschnitten usw. usf.
Nun weiß ich von einzelnen Fahrzeugmodellen, dass diese (mein 99er Vectra macht das auch) das Öffnen der Zentralverriegelung vornehmen, falls das Auto einen Unfall erfährt (Sensoren, Airbagauslösung o. dgl.).

Ist das ein MUSS für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr, gibt es dazu einen rechtlichen Rahmen oder eine Vorschrift? Oder ist das ein Gimmick, welches freiwillig von den Herstellern verbaut wird?
Ich hatte nämlich heute eine Diskussion darüber, wie man bei einem Unfall je nach Schadensbild herangeht, das bleibt bei so einem Thema nicht aus.
Und ich bin halt im Glauben, dass es dafür eine Verfügung oder eine gesetzliche Bestimmung gibt, dass die Türen automatisch öffnen MÜSSEN zur Erleichterung der Rettungs-/Bergungsarbeit.

Vielen Dank im Voraus für die Mühe 🙂 . Google hilft mir leider nicht, da die stereotypen Begriffe "Airbag" und "Zentralverriegelung" quasi in jedem blöden Verkaufsinserat eines Autos stehen 🙁

cheerio

19 Antworten

sagen wir es mal so:

es sollte schon im eigeninteresse des herstellers sein, dass die türen nach einem unfall auf gehen 😉

Hallo Hersteller xy, habe heute morgen eine Gefahrenbremsung gemacht und dabei ist das Bremspedal abgebrochen.
😁

Geht wahrscheinlich ebensowenig, das stimmt. Aber Manche wollen es in einer Diskussion in Deutschland ja gleich schwarz auf weiß haben, man kennt das ja 🙄

cheerio

warum auch. im falle eines falles ist alles erlaubt um zu retten. vom stein bis zur rettungsschere. es soll ja auch autosohne zv geben, wo die türen verriegelt sind.

Das war aber nicht die Frage. Klar kriege ich bei den meisten Autos die Scheiben eingeschmissen und an Autos ohne ZV schnippelte ich auch schon genug herum. Ich wollte nur wissen, ob es eine Art Verfügung gibt oder nur die allgemeinen Gummiparagraphen, weil ich es zur Erörterung einer Diskussionsfrage brauchte.
Danke trotzdem für Deinen Beitrag.

cheerio

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Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


sagen wir es mal so:

es sollte schon im eigeninteresse des herstellers sein, dass die türen nach einem unfall auf gehen 😉

Hallo Bucklew2,

sofern das Auto eine ZV und gleichzeitig einen BESCHLEUNIGUNGS-Sensor hat, ist sichergestellt, dass im Crashfalle oder Überschlag die Türverriegelung automatisch entsichert wird. Es gibt jedoch noch Fahrzeuge, vornehmlich aus Asien, die leider keinen Beschleunigungs-Sensor haben. Es wäre interessant zu wissen, um welche Fabrikate es sich dabei handelt.
Der angesprochene BOSCH-Sensor wurde gerade gestern vom Bundespräsidenten H. KÖHLER als "Deutscher Zukunftspreis 2008" ausgezeichnet.

Gruss
Joe

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