Zusatzscheinwerfer zusammen mit serienmäßgem Abblendlicht erlaubt?
Hallo zusammen,
da ich weiß, dass es in diesem Forum Leute gibt, die sich gut auskennen (keine Ironie!!), hier mal ne Frage (wie oben schon angedeutet):
Ich möchte gerne wissen ob solche Zusatzscheinwerfer wie diese:
http://www.bs-motoparts.com/givi-s310-honda-nc-750-s-i0-114636-0.htm
zusätzlich zum normalen, serienmäßig verbauten Scheinwerfer (Abblend-/Fernlicht) zeitgleich benutzt werden dürfen.
Was sagt der TÜV dazu?
Als "Ersatzscheinwerfer" (entweder/oder) scheinen mir die Dinger nicht genügend Lichtausbeute zu produzieren.
43 Antworten
Zitat:
@hoinzi schrieb am 2. Februar 2016 um 13:38:13 Uhr:
Wenig überzeugend wie ich finde...
Finde ich auch.
Das Problem ist dabei, dass es immer eine geraume Zeit dauert, bis man die EWG-VO in nationales Recht umgebördelt hat. Und dann stehen zum Teil die StVZO und die EWG-VO in Konkurrenz.
So erlaubt die StVZO nur ein zusätzliches Licht am Mopped. Die 93/92 hingegen zwei. Die StVZO nennt eine Begrenzungsleuchte "zulässig", schreibt sie jedoch nicht vor. Lt 93/92 sind Begrenzugsleuchten vorgeschrieben, zwei sind zulässig.
Beleuchtung ist ein Mords-Hick-Hack. Ich beschäftige mich schon eine Weile damit, auch was Xenon-Umbauten betrifft. Hier gibts jetzt 25 Watt -Sätze, mit denen geht das.
Der TÜV Süd und der TÜV Nord akzeptieren beides.
Grundsätzlich dürfen TFL für sich alleine leuchten. Bei neueren Fahrzeugen, die serienmäßig TFL haben, ist das auch so. Die Dinger gehen an, sobald der Motor gestartet wird. Sie bleiben aber auch an (wenngleich gedimmt), wenn man das Licht einschaltet, z.B. bei der aktuellen E-Klasse. Dabei leuchten auch die Rücklichter.
Wenn mir einer beim TÜV sowas erzählt, dies und jenes sei nicht erlaubt, habe ich immer dieselbe Frage: "Wo steht das geschrieben ?"
Was die StVZO nicht verbietet, ist erlaubt. Ein Verbot, dass TFL zusammen mit der Rückleuchte leuchten dürfen ist mir nach wie vor unbekannt.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 2. Februar 2016 um 19:40:42 Uhr:
....Zitat:
@hoinzi schrieb am 2. Februar 2016 um 13:38:13 Uhr:
Wenig überzeugend wie ich finde...
Beleuchtung ist ein Mords-Hick-Hack. Ich beschäftige mich schon eine Weile damit, auch was Xenon-Umbauten betrifft. Hier gibts jetzt 25 Watt -Sätze, mit denen geht das.
Der TÜV Süd und der TÜV Nord akzeptieren beides.Grundsätzlich dürfen TFL für sich alleine leuchten. Bei neueren Fahrzeugen, die serienmäßig TFL haben, ist das auch so. Die Dinger gehen an, sobald der Motor gestartet wird. Sie bleiben aber auch an (wenngleich gedimmt), wenn man das Licht einschaltet, z.B. bei der aktuellen E-Klasse. Dabei leuchten auch die Rücklichter.
Wenn mir einer beim TÜV sowas erzählt, dies und jenes sei nicht erlaubt, habe ich immer dieselbe Frage: "Wo steht das geschrieben ?"
Was die StVZO nicht verbietet, ist erlaubt. Ein Verbot, dass TFL zusammen mit der Rückleuchte leuchten dürfen ist mir nach wie vor unbekannt.
Wenn TFL allein ohne andere Beleuchtung verboten wäre, würde ich mit meinem Audi S5 (Serienausstattung) ständig gegen die STVO handeln, denn m.W. sind die LEDs vorne an, aber alles andere ist aus. Natürlich kann ich alles komplett ausschalten, aber wenn man schon TFL hat, sollte man es auch benutzen, um besser wahrgenommen zu werden.
"Was die StVZO nicht verbietet, ist erlaubt." Ein gutes Prinzip!
Zitat:
@GDIddle schrieb am 2. Februar 2016 um 20:09:25 Uhr:
Wenn TFL allein ohne andere Beleuchtung verboten wäre, würde ich mit meinem Audi S5 (Serienausstattung) ständig gegen die STVO handeln, denn m.W. sind die LEDs vorne an, aber alles andere ist aus.
Es war andersrum gemeint, renaldo hat eingewandt, dass das zusätzliche Leuchten der Rücklichter unzulässig wäre. Dafür finde ich keine Vorschrift, außer 49a StVZO (5.5)
Das mit Deinem S5 und allen anderen Fahrzeugen, bei denen das TFL alleine leuchtet ist auf jeden Fall ok.
Dabei geht es um die Vorschriften über die el. Schaltung. Das ist immer StVZO bzw. EWG 93/92 nicht aber StVO. Die wiederum verbietet z.B das Fahren mit Nebellampen bei sichtigem Wetter.
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Zitat:
@moppedsammler schrieb am 2. Februar 2016 um 19:40:42 Uhr:
Beleuchtung ist ein Mords-Hick-Hack. Ich beschäftige mich schon eine Weile damit, auch was Xenon-Umbauten betrifft. Hier gibts jetzt 25 Watt -Sätze, mit denen geht das.Zitat:
@hoinzi schrieb am 2. Februar 2016 um 13:38:13 Uhr:
Wenig überzeugend wie ich finde...
Der TÜV Süd und der TÜV Nord akzeptieren beides.Grundsätzlich dürfen TFL für sich alleine leuchten. Bei neueren Fahrzeugen, die serienmäßig TFL haben, ist das auch so. Die Dinger gehen an, sobald der Motor gestartet wird. Sie bleiben aber auch an (wenngleich gedimmt), wenn man das Licht einschaltet, z.B. bei der aktuellen E-Klasse. Dabei leuchten auch die Rücklichter. .
Wenn sie gedimmt werden, ist die funktion des positionslichts bzw des standlichts eingenommen. Das sollte sich auch als prüfzeichen auf der lampe wiederfinden. Auch bei den billigen nachrüstlösungen wird das so gemacht.
Die xenongrschichte ist in der tat interessant! Die stvzo hat meineswissens keine 25watt klausel drin. Diese mogelpackung wurde von der industrie lang genug vorgeplant.
Meintest du dass man 25watt nachrüsten und eintragen kann?
Zitat:
@Papstpower schrieb am 3. Februar 2016 um 22:47:41 Uhr:
Meintest du dass man 25watt nachrüsten und eintragen kann?
Jein. Wenn man passende Teile mit E-Prüfz. bekommt, schon. Dann auch eintragungsfrei. Bislang kenne ich aber nur den Xenon FSW von TT
Ich zitiere am Besten:
Neuerdings besteht die Möglichkeit, Xenonlicht auch ohne teures automatisches ‚leveling‘ (beim Abblendlicht) ans Motorrad zu bauen. 25Watt-Xenon heißt das Zauberwort, ein Xenon Licht mit wesentlich mehr Lumen als die Standard-Halogenlampe, aber geringfügig weniger Lichtausbeute (< 2000 Lumen) als 35 W Xenon. Diese Technik ist erst kürzlich für Mittelklasse-Automobile auf den Markt gekommen, öffnet in Zukunft aber auch Wege für die Serie oder den Zubehörmarkt.
Xenon Gasentladungslampen bekommt man im Internet auch als Conversion-Kits für bestehende H4 oder H7 Scheinwerfer – aber ohne ABE für den Straßenverkehr. Der Einbau ist relativ einfach, obwohl man mit absoluter Hochspannung hantiert. Die Leistungsaufnahme von Xenon-Technologie ist in jedem Fall geringer als Halogen-Technik, zu der Watt-Angabe (25/35 W) müssen nur ca. 5 W für die Steuerungs- und Reglungs-Elektronik hinzugerechnet werden, die Lichtausbeute liegt um das Doppelte bis Dreifache höher (3200 Lumen bei 35 Watt Xenon) als beim Halogenlicht.
Das macht den Reiz des Xenonlichts aus. Auch kann bei der Auswahl des Brenners die Lichtfarbe gewählt werden, ein breites Spektrum zwischen kaltem (blauen) Licht und wärmeren oder Tageslicht-ähnlicherem warmen Licht (6000 Kelvin) ist wählbar. HID-Xenon-Conversion Kits (40 €) sind deswegen illegal, weil sie 35W Xenon-Brenner verwenden, die mit einem Halogensockel ausgestattet sind und in einem beliebigen Scheinwerfer verwendet werden. Der Gesetzgeber schreibt aber vor, das Leuchtmittel und Scheinwerfer aufeinander abgestimmt sein müssen, folglich benötigten beide Teile eine aufeinander abgestimmte Bauartgenehmigung.
Quelle: motorradreiseführer.de
Das cleaning, also die Scheinwerferreinigungsanlage ist nach EWG93/92 für Motorräder nicht vorgeschrieben
Mein Bruder hat so nen Hobby... Lampen testen... Deswegen habe ich ihn mal gefragt und er hat mir dann H7 6500k als Xenon gegeben.
Das ganze hab ich mal eingebaut. Ohne das die Scheinwerfer eingestellt wurden...
Geil. Mit einer Lichtfarbe um 4500 Kelvin fiele es kaum auf.
Hat das Auto eine automatische LWR ?
Nein... damit habe ich nur mal rumgespielt... So dass man auch die Hell/Dunkelgrenze erkennen kann. Zu meinem erstaunen war die sogar relativ deutlich....
Das ist auch noch eine alte Version. Da braucht das Xenon lange bis es endgültig seine Farbe hat. Das neue, siehe unten soll in 0,3s da sein.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 4. Februar 2016 um 19:32:14 Uhr:
Geil. Mit einer Lichtfarbe um 4500 Kelvin fiele es kaum auf.Hat das Auto eine automatische LWR ?
Kein Thema! Ich habe mal 4300k bestellt. Die Preise sind ja lächerlich bei 20€ das Paar.
Mittlerweile 9,95 für H7
Ich danke für Deinen Beitrag, mein Freund.
Inkl. Vorschaltgerät und als Paar?
Egal 😛
Ohne Vorschaltgerät. Nur die beiden H7-Birnen mit Anschlüssen
aso, ich meine einen kompletten Bausatz für 2 SW.
17,95. Direkt aus China. Habe ich mal auf beobachten-
Ich möchte eigentlich einfach das, was meine neue serienmäßig hat, und was vorteilhafterweise die Silhouette verbreitert:
http://www.motor-talk.de/.../vfr2-s-i207842872.html
Die LED-Positionsleuchten sind in den Gehäusen für Blinker+Rückspiegel.
Meine Idee wäre, LED-Bänder an die Handprotektoren zu machen, ran ans Zündungsplus, fertig...
Leider hat die 700/750S keine vorgesehenen Befestigungspunkte für Nebler, die hat nur die X.