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Zusatzscheinwerfer ?

Themenstarteram 27. August 2007 um 7:27

Da ich beruflich viele Wochen in ganz Skandinavien unterwegs bin spiele ich mit dem Gedanken mir einen Satz Zusatz Fernscheinwerfer montieren zu lassen.

In Skandinavien ist es ja bei fast jedem Fahrzeug gang und gebe .Wenn ich dort Nachts unterwegs bin kann ich das Plus an Licht schon gut gebrauchen.

Über die Optik solcher Scheinwerfer brauchen wir nicht reden.mir geht es wirklich nur um den Nutzen.

Meine eigentliche Frage ist jetzt ob ich solche Scheinwerfer überhaupt in Deutschland montiert haben darf ?

Ich konnte in der STVO nichts dazu finden, bin aber der Meinung das es erlaubt ist weil, ich das Fernlicht ja sowieso nur benutzen darf wenn ich niemenaden blende usw..

Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von michback2002

Ich konnte in der STVO nichts dazu finden,

das liegt daran, das die stvo auch garnichts mit baulichen gegebenheiten an fahrzeugen zu tun hat! da hättest du schon in der StVZO nachschauen müssen....

zusätzliche scheinwerfer, sind dann erlaubt, wenn sie zulässig (bzw. auch als e-zeichen bekannt) erklärt sind.....

Du darfts Zusatzfernscheinwerfer anbringen. Allerdings nur als Paar also zwei oder vier (hier müssten dann die originalen abgeklemmt werden). Bleibt es also bei 2 Stück. Kauf keine billigen sondern gute z.B. von Hella. In Skandinavien fahren ja fast alle mit den ganz großen rum. Wobei hier auch drei Scheinwerfer erlaubt sind. Je größer desto besser ist die Ausleuchtung Xenon wäre Optimal aber auch schweine teuer. Aber wie gesagt schau mal im Hella Katalog der ist auch online verfügbar/downloadbar. Auch die Lichtverteilung ist dort gut erkennbar. Richtig festgeschraubt sollten sie dann aber auch sein damit sie sich nicht bei 180 nach hinten drücken und du dann die Vögel blendest.:D Und wie schon so oft gesehen die Kunstoffdinger die manche Stoßstange nennen sind als alleinige Befestigung ohne Verstärkung ungeeignet. Denn wenn die Scheinwerfer beim Fahrer zittern dann ist das echt sch****.;)

 

Themenstarteram 27. August 2007 um 10:01

Danke für die Antwort.

Dann sollte ich ja keine Probleme bekommen wenn ich mich für ein Paar von Hella z.B entscheide und das in einer Fachwerkstatt montieren lasse.

 

Themenstarteram 28. August 2007 um 8:57

Ich habe mir mal das Scheinwerferprogramm von Hella angeschaut und muss sagen die Auswahl ist es Gewaltig .

Und ich muss zugeben jetzt fängt die Optik bei mir doch an eine Rolle zu spielen.

Leider gibt es auf der Seite keinen Car Konfigurator wo man seinen Wagen mal mit solch einem Satz Scheinwerfer ausrüsten kann,gibt es ja auch für Felgen.

Also wenn irgendjemand mal ein Foto von einem Audi A4 mit Zusatzscheinwerfern auf der Festplatte oder sonstwo hat bitte mal posten.

Du musst aufpassen wie viele Scheinwerfer du Montierst. 2 Hauptscheinwerfer (Fern u. Abblendlicht), 2 Nebelschweinwerfer und 2 Zusatz Fernscheinwerfer. Mehr Scheinwerfer dürfen nicht am Auto/LKW verbaut sein, werden aber meistens geduldet, kann aber bei der nächsten HU Probleme geben da sich der Prüfer evtl. quer stellt. Ich würde sie trotzdem anbauen ;). Außerdem solltest du die Zusatzscheinwerfer so schalten das sie über einen Schalter ein und ausschaltbar sind, manche Tüv Prüfer wollen das so.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Du musst aufpassen wie viele Scheinwerfer du Montierst. 2 Hauptscheinwerfer (Fern u. Abblendlicht), 2 Nebelschweinwerfer und 2 Zusatz Fernscheinwerfer. Mehr Scheinwerfer dürfen nicht am Auto/LKW verbaut sein, werden aber meistens geduldet, kann aber bei der nächsten HU Probleme geben da sich der Prüfer evtl. quer stellt. Ich würde sie trotzdem anbauen ;). Außerdem solltest du die Zusatzscheinwerfer so schalten das sie über einen Schalter ein und ausschaltbar sind, manche Tüv Prüfer wollen das so.

so ist es der erest muss abgedeckt sein das er net genutzt werden kann im strassenverkehr

... und dann bitte darauf achten, dass es zwei verschiedene Auslegungen von Fernscheinwerfern mit unterschiedlichen Lichtstärken (angegeben als Referenzzahl 17,5 bzw. 37,5) gibt, da eine Gesamtlichtstärke (nicl. Serienscheinwerfer!) von 225000 cd (Summe der Referenzzahlen nicht größer als 75, für Ausstattung nach ECE) nicht überschritten werden darf!

 

Quellehttp://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

 

Ich würde die Zusatzscheinwerfer mit einer möglichst großen Lichtaustrittsfläche (z.B. Hella Rallye 3000) nehmen, die großen "Ballermänner" sind sicher nicht ohne Grund im nördlichen Skandinavien am weitesten verbreitet.

Im Gegensatz zur BRD, wo die Teile nur paarweise montiert werden dürfen, haben die Norweger und Schweden häufig Dreierpacks auf der Stoßstange montiert!

Themenstarteram 31. August 2007 um 6:39

Im November bin ich wieder in Schweden oben und dann werde ich da noch mal ein Paar Autowerkstätten anfahren und mir ein paar Infos über die die Richtigen Scheinwerfer für mein Fahrzeug geben lassen .

Ich denke die haben da oben einfach mehr Erfahrung .

Mir ist auch aufgefallen das viele Neuwagen in Schweden sich vom Werk aus mir einer kleinen Lichtbatterie ,4 oder 5  Scheinwerfer ausstatten lassen welche knapp über oder unter dem Nummerschild sitzt .

Das sieht schön intergiert aus . Und die Scheinwerfer sollen halt bombig fest sein und da werde ich mit den großen Rally 3000 schon arge Probleme mit der Montage bekommen.

Gibt es eine Mindesthöhe für Arbeitsscheinwerfer bzw ist es irgendwie legal möglich 4 Nebelscheinwerfer zu verbauen?

am 31. August 2007 um 23:07

Die Frage ist allerdings ob der Aufwand lohnt. Denn dort wo man mir 50 durch Schnee fährt reicht ja die Reichweite des Abblendlichts und ansonsten ist ja eigentlich das Fernlicht ausreichend, wenn es auch zugegeben zu nahe Objekte zu sehr anleuchtet werden und somit Blendung verursachen… Überlege es Dir gut ob sich das wirklich lohnt, ich würde es eher bezweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Gibt es eine Mindesthöhe für Arbeitsscheinwerfer bzw ist es irgendwie legal möglich 4 Nebelscheinwerfer zu verbauen?

http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

da haste schon deine frage beantwortet

arbeitsscheinwerfer dürfen nicht fährend der fahrt an sein also fallen sie als fahrtscheinwerfer aus und nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die hauptscheinwerfer sein und nur bei sichtbehinderung durch nebel, schnee udn regen benutzt werden. ausserdem fallen nebelscheinwerfer unter die reglung max 6 scheinwerfer

Danke dir für den Link!Da wirds vermutlich teuer mit meinen vier Nebelscheinwerfer die ich auch nicht als Arbeitsscheinwerfer deklarieren kann!

Hej michback2002,

ich habe das gleiche Problem und bin auch auf der Suche nach den kleinen zum Teil blauen Schweinwerfern unter dem Nummernschild. Ich habe aber bisher nichts gefunden und würde mich über Deine Erfahrung sehr freuen und welche Infos Du in Skandinavien erhalten hast.

Gruß, Martin

Ich würde die so hoch wie möglich / erlaubt anbringen. Umso besser leuchten sie aus und man erkennt Schlaglöcher usw. ehr und besser.

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