Zurrösen versenken, Loch in Bodenplatte sägen TÜV?
Ich habe mir 4 günstige Zurrösen in meinem Standard Baumarkt 750kg Anhänger eingebaut, dabei bereits vorhandene Löcher genutzt.
Diese liegen natürlich auf der Bodenplatte auf und stören etwas beim durchschieben von Gegenständen oder Schüttgut.
Daher meine Überlegung ein kreisrundes Loch aussägen mit einer Lochsäge (roter Kreis im Bild). Unter der original Bodenplatte ein ca. 20cm x 20cm Quadrat Siebdruckplatte befestigen (blau im Bild) und auf dieser die Zurröse befestigen (schwarz im Bild). Als Bonus könnte man die ausgesägte Scheibe etwas bearbeiten, sodass diese anschließend als "Deckel" auf die Zurröse gesetzt werden kann.
Meine Frage: interessiert sich der TÜV dafür? Habe recherchiert, dass der TÜV "Löcher" in der Bodenplatte nicht gerne sieht, aber glaube da ging es hauptsächlich um durchgegammelte Stellen?
Ich weiß, dass es versenkbare Zurrösen gibt, dort muss man ebenfalls ein Loch bohren. Allerdings habe ich bereits die "einfachen" Zurrösen. Und um die versenkbaren bündig zu haben bräuchte man zusätzlich eine Fräse.
34 Antworten
Dumm ist nur wenn man die Jungs bei der Kontrolle fragt , wie die es denn gerne hätten, und man keine gescheite Antwort bekommt, weil die dann selbst nicht wissen wie man es machen soll.
Dafür gibt es schon seit Jahren speziell für LaSi geschulte Polizisten und auch extra Kontrollgruppen die nichts anderes machen.
Der Dorf Sheriff wird davon sicher auch mehr Ahnung haben (schon allein wegen landwirtschaftlichem Verkehr) als der Kollege, welcher nur in der Stadt unterwegs ist.
Gruß
Andre
Dann waren bei der einen Kontrolle die ich bisher erlebt habe, keine LaSi Polizisten dabei.
Die anwesenden waren alle ratlos , wie es besser zu machen wäre...
Zitat:
@Moers75 schrieb am 21. April 2023 um 13:42:34 Uhr:
Bei geschlossenen Klappen ist die bei den meisten Anhängern eh formschlüssig in alle Richtungen gesichert, wo soll die dann hin?Formschluss ist auch eine Möglichkeit der Ladungssicherung.
Ja, aber auch nur wenn die Bordwände entsprechend geprüft sind, sonst ist nichts mit Formschluss, dann zählen die Bordwände nicht.
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Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 30. April 2023 um 19:28:14 Uhr:
Ja, aber auch nur wenn die Bordwände entsprechend geprüft sind, sonst ist nichts mit Formschluss, dann zählen die Bordwände nicht.
Das ist das gleiche Problem wie bei den genannten Seilen oder auch Netzen, Baumarktgurten usw.. Vieles davon hält, genauso wie Bordwände auch einiges aushalten. Aber im ganzen nichtprofessionellen Bereich sind die Klamotten nicht geprüft. Bei den meisten kleinen PKW-Anhängern leider auch die Bordwände nicht.
Letztlich hat man im Rahmen einer Kontrolle dann einfach das Nachweisproblem "hält" oder "hält nicht" wenn Bordwände, Seile oder was auch immer genutzt wird keinerlei Prüfzeichen und Angaben zu zulässigen Belastungen hat.
Im Zweifel halt mal vor der Polizei eine Vollbremsung hinlegen. Hält oder hält nicht 😰 😛 😁