Zur HU/AU mit abgemeldetem Fahrzeug

Hallo Community,

folgende Situation: ich möchte eines meiner Fahrzeuge über den Winter abmelden. Ich bin mir auch noch nicht sicher, ob ich das Auto im nächsten Jahr wieder zulassen möchte.

Das Problem ist, dass die HU/AU im April 2020 erneuert werden müssen.

Jetzt kann ich m. W. n. das abgemeldete Fahrzeug - ohne Versicherungsschutz - nicht mehr zur Prüfstelle auf eigener Achse bewegen, oder?

Welche Möglichkeiten bleiben mir? Muss ich dafür wirklich Kurzzeitkennzeichen erwerben? Roten Nummern dürften schwer zu organisieren sein. Ein Fahrzeug mit AHK und den dafür nötigen Trailer habe ich nicht.

Ich könnte auch den Wagen dem Tüv noch dieses Jahr vorstellen, allerdings verschenke ich dann mindestens ein halbes Jahr dessen Gültigkeit.

Beste Antwort im Thema

hier gab es doch schon mal einen Foristen, der rote Nummern vermitteln konnte 😁

Ernsthaft:

Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../

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@NDLimit

Wäre eine Idee. Danke für den Tipp!

@MiFiA4

Nein, ich möchte nicht nochmal Kennzeichen prägen usw. usf.

@gast356

Steht auf meiner to-do!

@berlin-paul

Das ist meine Intention und ich sehe es wie @gast356

@derbeste44

Finde ich sinnbefreit, wenn mir oder dem Käufer ein halbes Jahr HU/AU ungenutzt verstreicht. Es ist einfach ein Argument, wenn die HU/AU neu und fehlerfrei ist 😉

@Mopedmongo

Kann man sich auch noch überlegen, bis September bleibt er angemeldet.

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