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Zuparken von privater Ladesäule

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 19:44

Hi zusammen,

ich weiss nicht, ob das Thema hier richtig ist. Wenn nicht, bitte verschieben.

Was passiert, wenn jemand die Ladesäule auf einem Privatgrundstück von der Straßenseite her zuparkt?

Wir haben eine Ladesäule vor dem Haus, die Ladesäule ist mit einem weißen P auf blauem Grund und dem Zeichen für E-Auto gekennzeichnet. Leider kommt es immer wieder vor, dass jemand auf der Straße vor unserem Grundstück parkt und mir somit die Zufahrt zur Ladesäule versperrt.

Was kann man da machen?

Ja, ich spreche die Personen immer wieder darauf an, aber es sind Wiederholungstäter, die teilweise auf der Straße wohnen oder öfters zu Besuch sind. Allerdings gibt es grundsätzlich Unverständnis, dass ich mein Auto Laden will, wenn sie dort parken.

Der Bordstein ist (noch) nicht abgesenkt. Muss das überhaupt gemacht werden, wenn der Parkplatz entsprechend markiert ist?

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165 Antworten

Wo ist die Zufahrt zum Grundstück?

Wenn die hinter dem Auto verläuft und er normal auf der Straße am Bordstein parkt wo kein gestzl. Verbotsschild steht kann er da stehen wie er will.

@KapitaenLueck

 

Wie kommst du auf sowas??

 

Darf jetzt jeder deine Grundstücksausfahrt zuparken?

 

"Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen. Doch auch Garagentüren, Tore, Mauerpfeiler, ortsübliche Fahrbahnmarkierungen oder sogar Fahrspuren auf unbefestigtem Boden können auf eine Grundstückszufahrt hinweisen.

 

Es ist demnach nicht zwingend erforderlich, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Grundstückszufahrt führt, zur Fahrbahn hin abgesenkt sein müssen (Urteil des BGH, Az.: 4 StR 535/70). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn diese durch ein Schild, welches mit „Einfahrt freihalten (auch gegenüber)“ beschriftet ist, gekennzeichnet wird."

 

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

 

 

Der 12(3) StVO wurde ja genannt.

 

https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 20:32

Die Zufahrt ist von der Straße aus, dort wo das auto steht. Rechts und links sind Hecken, auf einer Seite das Haus.

Die Straße ist die einzige Möglichkeit aufs Grundstück zu fahren.

Zitat:

@Xentres schrieb am 6. Januar 2022 um 20:29:10 Uhr:

@KapitaenLueck

Wie kommst du auf sowas??

Darf jetzt jeder deine Grundstücksausfahrt zuparken?

Er meint wohl: Es ist theoretisch möglich, dass z. B. nur das obere Stück außerhalb des schwarzen Rechtecks eine offizielle Ein-/Ausfahrt ist und der Rest illegal dazugebastelt wurde. Deswegen hat er nachgefragt. So wie ich den OP bisher verstanden habe, ist aber die ganze Zufahrt offiziell trotz hohem Bordstein.

notting

Seid wann gibt es Grundstückszufahrten ohne abgesenktem Bordstein?

Außerdem hast du nicht richtig gelesen!

Also ich wollte kein Grundstück anfahren wo ich erst mal einen Bordstein rauf kraxeln müsste.

Natürlich darf niemand die Grundstückszufahrt zuparken, egal ob mit oder ohne Ladesäule. Ein private Ladesäule gibt dir ja noch lang kein Sonderrecht.

@notting

 

Ja, so verstehe ich den Themenstarter auch.

 

@KapitaenLueck

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, siehe bitte mein Änderungen im obigen Post.

 

Es gibt durchaus Zufahrten ohne abgesenkten Bordstein.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. Januar 2022 um 20:32:33 Uhr:

Seid wann gibt es Grundstückszufahrten ohne abgesenktem Bordstein?

Da kenne ich diverse, die seit Jahrzehnten existieren. Wobei ich keine offizielle Infos habe, ob die legal sind.

notting

@gecko999

 

Kannst du mal kurz was dazu sagen, ob das ein offizieller (in irgendeiner Form von Behörden genehmigter) Stellplatz ist mit einer entsprechend offiziellen Zufahrt über den Gehweg?

 

Gibt es eine alternative Zufahrt zum Stellplatz?

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 20:45

Keine Alternative Zufahrt (Reihenhaus)

Im Bauplan von 1962 steht der Bereich vor dem Haus als Vorgarten/Stellplatz ausgewiesen.

Von den 26 Häusern auf beiden Seiten nutzen ca 10 den Raum als stellplatz, der Rest als Vorgarten. Die haben dann die Garage direkt neben dem Haus und somit den Stellplatz da.

Meine Garage ist ca 70 m weg, am Ende der Häuserreihe. Leider ohne Strom, sonst hätte ich das Problem nicht, auch nicht das mit den Motorrädern laden im Winter.

Entscheidend ist die Baugenehmigung. Wenn dort die Abstellplätze genehmigt sind, sind die Offiziell.

Die Strasse und die Parkplätze an der Strasse sind ja öffentlich, auf die der Hausbesitzer keinen Anspruch hat.

Es sei denn, siehe oben.

Ich würde das mit der Kommune, Bauamt oder ähnlich klären.

Die Nachbarn oder Parker könnten das auch schnell als Nötigung auffassen, wenn ohne Rechtsgrundlage Forderungen gestellt werden.

Zitat:

@gecko999 schrieb am 6. Januar 2022 um 20:45:21 Uhr:

Keine Alternative Zufahrt (Reihenhaus)

Im Bauplan von 1962 steht der Bereich vor dem Haus als Vorgarten/Stellplatz ausgewiesen.

Von den 26 Häusern auf beiden Seiten nutzen ca 10 den Raum als stellplatz, der Rest als Vorgarten. Die haben dann die Garage direkt neben dem Haus und somit den Stellplatz da.

Meine Garage ist ca 70 m weg, am Ende der Häuserreihe. Leider ohne Strom, sonst hätte ich das Problem nicht, auch nicht das mit den Motorrädern laden im Winter.

Das hört sich gut an. Trotzdem wäre das mit der Baubehörde zu klären.

Wenn das eine amtlich genehmigte Zufahrt ist und da steht einer vor, dann steht er da zu unrecht, egal ob Ladestation oder nicht. Spielt keine Geige.

Hier gilt das normale Vorgehen wie bei zugeparkten Zufahrten.

Kannst du anzeigen, kannst du auf eigen Kosten abschleppen lassen und dir die Kohle wiederholen oder oder.

Hier wird das Problem wegen dem Bordstein sein das keiner das als Einfahrt richtig erkennt.

Frage mich aber im Ernst ob die rechtlich genehmigt wurde.

Ihr werdet es nämlich nicht glauben, ich kennen nicht eine einzige Zufahrt ohne Absenkung. Aber ich kann ja auch nicht alles kennen;)

Fällt mir gerade ein, ein Freund bekam die Zufahrt nur genehmigt wenn er auf eigene Kosten den Bordstein absenken lässt. Das Absenken war Voraussetzung.

Mag aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

@gecko999

 

Haben die 10 anderen auch alle keinen abgesenkten Bordstein?

 

Wie gehen die mit dem Problem um?

 

Nach allem was du so schreibst und wenn es eben ein offizieller Stellplatz mit der Zufahrt über den Gehweg ist, kann ich nur auf meinen obigen Post und das Zitat verweisen:

 

"Es ist demnach nicht zwingend erforderlich, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Grundstückszufahrt führt, zur Fahrbahn hin abgesenkt sein müssen (Urteil des BGH, Az.: 4 StR 535/70). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn diese durch ein Schild, welches mit „Einfahrt freihalten (auch gegenüber)“ beschriftet ist, gekennzeichnet wird."

 

Ist sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofs zitiert, also wohl schon höchstrichterlich entschieden.

 

Für den Inhalt der Seite übernehme ich natürlich keine Gewähr ;)

Meine Strategie wäre:

Schritt 1: Mit der Kommune reden:

1a) Kann die Kommune ein Schild aufstellen?

1b) Genehmigt die Kommune, dass Du (auf eigene Kosten) den Bordstein absenken lässt?

Schritt 2: Mit den Nachbarn reden. Wie verstehst Du Dich mit denen? Wärst Du bereit, auch den harten Weg zu gehen und mit ihnen in den Clinch zu gehen?

Schritt 3: Die Verkehrsüberwachung auffordern, dass sie die Blockierer abschleppen. Mehrfach versuchen.

Schritt 4: auf eigene Kosten abschleppen lassen oder ggf. mit dem Taxi fahren. In beiden Fällen die Kosten zw. Ersatzkosten einklagen. Vorher alles gut dokumentieren.

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