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Zuparken verboten ...

Hallo Gemeinde,

Ich wollte nur mal mein Erlebnis schildern. Bin letztens von der Nachtschicht gekommen ca gegen 8uhr war ich Zuhause und habe gesehen jemand parkt auf meinen Parkplatz. Vor dem Parkplatz ist eine Schranke und ein Schild privatgrundstück ich weiß nicht wie die Person darauf gekommen ist vielleicht hat ja ein Nachbar vergessen die Schranke zu schließen. Auf jeden Fall hatte ich keine Lust gehabt mir woanders ein Parkplatz zu suchen da bei mir sowieso an Parkplatz Mangel herrscht habe ich mich hinter dem Auto gestellt. Es dauert ca 1std dann klingelte eine Dame bei mir und meinte ich soll doch bitte mein Auto wegfahren. Ich meinte ne heute abend wenn ich wieder zur Arbeit fahre nach ca 20 min klingelte die Polizei und meinte zuparken wäre verboten auch wenn sie auf einen privaten Parkplatz geparkt hat. Ich meinte das ich jetzt keine Lust habe weg zu fahren ich würde gerne schlafen. Naja habe doch nachgegeben und habe den wagen weggefahren mich hat bloß so aufgeregt das die Dame meinte sie ist vollkommen im Recht. Dann habe ich sie gefragt warum sie da drin parkt da kam die Antwort habe draußen nix gefunden und sie weiß jetzt nicht wo mein Problem ist stirbt ja keiner dabei. Ich bin fast geplatzt vor Wut aber habe mich beherrscht war auch schon zu müde weil ich endlich schlafen wollte ich finde sowas einfach nur dreist die Leute werden immer schlimmer hat jemand schon ähnliches erlebt? Gruß chris sorry für Rechtschreibfehler ist mit dem Handy verfasst

Beste Antwort im Thema

Das grenzt sehr in Richtung Nötigung! In so einem Fall lässt man das zu Unrecht geparktes Auto abschleppen und keine Selbstjustiz.

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Da haben sich die zwei richtigen getroffen, ein Falschparker und ein Zuparker !

Du hättest wenigstens, als die Dame geklingelt hat, dein Auto wegfahren müssen, der Ärger danach ist hausgemacht.

Es handelt sich hierbei um Privatgrundstück, da hat die Polizei nichts zu sagen. Da auch die Dame nicht weiß wer sie zugeparkt hat, kommt da auch kein Ärger auf den chrisbln24 zu. Er sollte dazu natürlich keine weiteren Aussagen machen.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 07:49:11 Uhr:


Es handelt sich hierbei um Privatgrundstück, da hat die Polizei nichts zu sagen. Da auch die Dame nicht weiß wer sie zugeparkt hat, kommt da auch kein Ärger auf den chrisbln24 zu. Er sollte dazu natürlich keine weiteren Aussagen machen.

Auch auf Privatgrundstücken darf man nicht fremde Leute an den Baum binden.😁

Zitat:

@chrisbln24 schrieb am 29. November 2014 um 23:50:23 Uhr:


... nach ca 20 min klingelte die Polizei und meinte zuparken wäre verboten auch wenn sie auf einen privaten Parkplatz geparkt hat ...

Das ist der Straftatbestand einer Nötigung.

Sollte man sich verkneifen, denn Verkehrsstraftaten beinhalten üblicherweise neben den "Kosten" auch einen Fahrerlaubnisentzug von 3 Monaten.

Zitat:

@chrisbln24 schrieb am 29. November 2014 um 23:59:28 Uhr:


... 110€ für mein Parkplatz bezahle das sich andere Rauf stellen oder ist das falsch?

Somit hast Du einen Mietvertrag, eine reine Zivilrechtsgeschichte und wenn sich der gemietete Gegenstand nicht nutzen lässt, dann ist Dein Ansprechpartner der Vermieter, basierend auf dem Mietvertrag.

Vermieter ansprechen und wenn der seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt, die uneingeschränkte Nutzung, dann im korrekten Verhältnis die Miete kürzen.

----

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 30. November 2014 um 00:22:23 Uhr:


In so einem Fall lässt man das zu Unrecht geparktes Auto abschleppen und keine Selbstjustiz.

Nur wird man die Kosten für das Abschleppen nicht zurück bekommen.

Der Vermieter könnte abschleppen lassen, aber als Mieter ist man nicht der juristische Besitzer, der die Kosten auf Basis einer Besitzstandsstörung einfordern kann. Immerhin nur ein Parkplatz und nicht der besondere Schutzbereich einer Wohnung oder geschlossenen Grundstücks.

----

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 30. November 2014 um 00:26:54 Uhr:


Und wie ist das dann mit dem privatplatz. Wurde da nicht auch "genötigt" wenn einer unerlaubt den platz blockiert hat.

Nein,

hier ist kein öffentliches Recht betroffen (wie zB. die gesetzlich geregelten Nutzungsrechte eines PKW), sondern ausschließlich eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.

----

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 07:16:43 Uhr:


Sind sie nicht, Stichwort: Pfandrecht!

Und aufgrund welcher rechtlichen Basis?

Pfandrechte ergeben sich immer aufgrund von Verträgen, ärgerlicherweise gibt es hier keinen Vertrag zwischen Mieter und "Falschparker". In einem Vertragsverhältnis zwischen A (Mieter) und B (Vermieter) kann es kein Pfandrecht gegenüber C ("Falschparker"😉 geben.

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Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 07:49:11 Uhr:


Es handelt sich hierbei um Privatgrundstück, da hat die Polizei nichts zu sagen.

Wie, ich darf jetzt Straftaten begehen, so lange das auf meinem Privatgrundstück erfolgt?

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. November 2014 um 07:57:08 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 07:16:43 Uhr:


Sind sie nicht, Stichwort: Pfandrecht!
Und aufgrund welcher rechtlichen Basis?

Pfandrechte ergeben sich immer aufgrund von Verträgen, ärgerlicherweise gibt es hier keinen Vertrag zwischen Mieter und "Falschparker". In einem Vertragsverhältnis zwischen A (Mieter) und B (Vermieter) kann es kein Pfandrecht gegenüber C ("Falschparker"😉 geben.

http://www.autohaus.de/.../...enst-darf-autos-einbehalten-1093245.html

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 08:12:41 Uhr:


http://www.autohaus.de/.../...enst-darf-autos-einbehalten-1093245.html

Ja, sofern das Abschleppen rechtmäßig war, aber was hat das mit der Situation hier zu tun?

Was wäre an der Situation jetzt nicht rechtmäßig? Es wurde ein privater Parkplatz zugestellt. Im Zweifel würden dann Gerichte entscheiden.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 30. November 2014 um 08:32:51 Uhr:


Was wäre an der Situation jetzt nicht rechtmäßig?

Die Beauftragung des Abschleppens durch den Mieter.

Zitat:

Es wurde ein privater Parkplatz zugestellt.

Richtig, ein privater Parkplatz,

nichts öffentliches, keine Wohnung, kein Betriebsbereich, nichts existenzielles und ohne jede rechtliche Regelung (zB. Abtretungserklärung des Eigentümers oder dessen dazu Bevollmächtigten), nichts was der Mieter in die Begrifflichkeit seines Besitzstandes rein bekommt und zu einem Abschleppen berechtigt.

Zitat:

Im Zweifel würden dann Gerichte entscheiden.

Welche Zweifel?

Doch nicht etwa die Zweifel, die sich ein juristischer Laie ausdenken kann 😁

Natürlich darf auch ein Mieter abschleppen lassen. Eher die Zweifel, die ein möchtegern Jurist aufstellt. Für mich ist das Thema jetzt durch, mir ist meine Zeit zu schade, um mich zu streiten.

Wenn die rechtliche Basis vorhanden ist, dann schon.

Ein üblicher Mietvertrag über einen Stellplatz ohne die notwendigen Sondervereinbarungung in Form von bestimmten Abtretungserklärungen (und damit verbundenen Pflichten für den Mieter) durch den Vermieter ist es nicht.

Es gibt doch genügend andere Möglichkeiten, "seinen" Parkplatz vor Falschparkern zu schützen, oder bei Missachtung zu einer "Einsicht" zu verhelfen. Aber im Vorfeld nichts dagegen machen, rechtfertigt nicht, dass man im Nachhinein etwas Falsches, hier ein Abschleppen ausführen lässt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. November 2014 um 07:37:41 Uhr:


Da haben sich die zwei richtigen getroffen, ein Falschparker und ein Zuparker !

Du hättest wenigstens, als die Dame geklingelt hat, dein Auto wegfahren müssen, der Ärger danach ist hausgemacht.

Ich sehe keinen Ärger. 😮

Hätte mich dann eben "schnell" angezogen, also kurz duschen, anziehen... 😮

Hätte die Polizei dann Stress gemacht, hätte ich auch erstmal gefragt, ob denn Gefahr im Verzug ist. Jetzt mal ehrlich. Hätte die Frau und die Polizisten in die Wohnung gebeten, ein Glas Wasser angeboten und dann ganz gemütlich (Stichwort: Fahrtauglichkeit!). 😕

Also irgendwie, ich finde der TE hat das schon richtig gemacht. Er soll es sich gefallen lassen, dass andere seinen teuren (!) Privatparkplatz nutzen, dann selbst auf Parkplatzsuche gehen, den weiteren Weg laufen (das sind dann auch mal locker 10 Minuten bis eine viertel Stunde), aber er soll innerhalb von 2 Minuten weggefahren sein? 😕

Vielleicht für die Zukunft:

Den Privatparkplatz besser kennzeichnen (sofern schon gekennzeichnet). Also "Nummern"Schild vorne dran, Hinweis darauf, dass Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden und dies bei Nutzung akzeptieren (gut leserlich, als Art "Nutzungsvereinbarung"😉.

Dann kann sich nachher auch keiner rausreden und ich denke man kann sein Geld recht einfach einfordern (nur meine persönliche Meinung).

Lege ein unauffäliges nagelband wenn dein parkplatz leer ist. So bist du gut geschützt🙂)))

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 30. November 2014 um 09:44:53 Uhr:


Er soll es sich gefallen lassen,

Muss man nicht,

nur rechtfertigt es nicht zu Dingen, zu denen man nicht berechtigt ist.

Zitat:

dass andere seinen teuren (!) Privatparkplatz nutzen,

Wer mehr bezahlt hat andere Rechte?

Zu welchen Kosten der Platz angemietet wurde, spielt dabei keine Rolle. Ob der Platz nun 5 oder 500 Euro im Monat kostet, ändert nichts an der rechtlichen Situation.

Zitat:

..., aber er soll innerhalb von 2 Minuten weggefahren sein? 😕

Weil hier schnellstmöglich eine laufende Straftat beendet werden muss, das hat nichts mit "Gefahr in Verzug" zu tun.

Sich zu Betrinken ist auch nicht so sonderlich klug, wenn man unmittelbar vorher den Wagen mehr als nur merkwürdig abgestellt hat. Die Behauptung eines Nachtrunks ist erst mal nur eine Behauptung und verlangt entsprechende Beweise, die nur mit entsprechendem Aufwand beigebracht werden können.

Aber selbst ein tatsächlicher Nachtrunk verändert nichts an der laufenden Nötigung, die die Polizei zum Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten das Halters berechtigt.

Zitat:

Dann kann sich nachher auch keiner rausreden und ich denke man kann sein Geld recht einfach einfordern (nur meine persönliche Meinung).

Persönliche Meinung,

jedoch hat die juristische Laientruppe mit der Bezeichnung BGH die -> Erstattungsfähigkeit der Abschleppkosten von Privatgrundstücken (Entscheidung vom 05.06.2009, V ZR 144/08) nicht nur an Schildern fest gemacht, sondern an dem "unmittelbaren Grundstücksbesitzer", und bei einem Mieter eines einzelnen Parkplatzes scheitert das regelmäßig sowohl an dem unmittelbar, wie auch an dem Grundstück.

Eigentümer, Vermieter bzw. Hausverwaltung, Hauswart sind alle berechtigt; der Mieter nicht - der neben anderen Dingen zB. auch in einer solchen Situation den Hauswart anrufen könnte.

Muss der TE nun die Einsatzkosten der Polizei tragen und bekommt noch eine saftige Anzeige?

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