Zum Rechtsanwalt gehen?
Hallo,
also ich will keine Rechtsberatung!
Ich habe ein Problem:
Heute parkte ich.
Als ich zurückkomme und losfahre kommt aus einem Geschäft ein Herr auf mich zu und meint, dass mir wohl einer ans Auto gefahren sei.
Tatsächlich rechte hintere Stoßstange verkratzt und Rücklicht verkratzt, Stoßstange minimal verschoben.
Der freundliche Herr hatte das Kennzeichen des Verursachers notiert und konnte den Wagen beschreiben.
Ich habe mir dann seine Daten geben lassen und bin zur Polizei.
Anzeige wegen Fahrerflucht und Sachverhalt dargelegt.
Fotos wurden gemacht etc.
Anschließend Termin beim GTÜ um ein Gutachten machen zu lassen.
Ist in Arbeit.
So und nun?
Muss ich noch zum Anwalt?
Würdet ihr das tun?
Der eine rät dazu, der andere nicht.
Ich weiß nicht was sinnvoller wäre?
Was würdet ihr tun? (Rechtsschutz vorhanden, Schuldfrage ja eigentlich klar)
Dank euch,
Gruß
Wastl
37 Antworten
...hatten wir auch mal. Sind dann zur Polizei. Die hat den Verursacher aus dem
Telefonbuch gesucht und angerufen. Der Verursacher hat dann gegenüber
der Polizei alles zugegeben. Die Beamten haben uns dann die Adressdaten
vom Verursacher gegeben und nicht weiter ermittelt. Wir könnten uns ja
nun einigen und alles über die Versicherung abrechen lassen.
Unser Auto wurde repariert - aber dann - alles wir Geld wollten hat der
Verursacher gesagt, dass mit dem telefonischen Geständnis war ein
Irrtum. Er habe unser Auto gar nicht angefahren.
Wir haben dein sein Auto begutachtet - es war gerade neu Lackiert -
Unfallspuren nicht mehr sichtbar.
Also - sofort Beweise sichern - nicht auf Unterstützung der Polizei hoffen.
Ganz klar Strafvereitelung im Amte, seitens der Polizei.
Die haben gemäß Legalitätsprinzip Strafverfolgungszwang, eine Dienstaufsichtsbeschwerde hätte da richtig Unruhe und Schweißperlen bewirkt.
Da waren die Beamten wohl zu faul, die Anzeige zu fertigen und zu ermitteln. Einem Beamten der noch nicht BAL ist, kostet so etwas ganz schnell mal den Kittel.
Wenn ich von solchen Geschichten höre und lese, kommt mir regelmäßig die Galle hoch. Zu faul eine Anzeige zu fertigen und das Ganze per Telefon wieder richten, Rechtsbeugung.........!
MFG
Danke für eurer Mühen!
Also es lief so....
Gutacheten war über 930€
Kosten dafür 120€
Habe den Verursacher daraufhin angerufen.
Erst wollte ers der Versicherung geben dann doch selber zahlen.
Gestern abend dann besucht. Hat bereitwillig alles bezahlt (brutto)
Habe dann noch Polizei angerufen und angegeben, dass ich auf die Strafvervolgung keinen Wert mehr lege.
Also für mich alles durch, was bei ihm passieret k.A.
Vielen Dank für eure Tipps und Anregungen!
Gruß
Wastl
Dies ist keine Rechtsberatung. Nur die persönliche Meinung, eigene Gedanken und Erfahrungen.
Kein Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur?
Im Gutachten steht die Reparaturdauer. Bei Lackschäden meist 2-3 Tage. Bei meinem E420 z.B. bekomme ich 79,00 Euro am Tag, sprich 237,00 Euro für 3 Tage, somit nicht zu verachten.
Anmerkung: Nutzungsausfall steht dir nur zu, wenn du den Schaden auch reparieren lässt. Es muss nicht für die volle Gutachtenhöhe sein. Wenn du einen günstigeren Lackierer findest, reicht auch vollkommen eine fachmännische Reparatur in einem Fachbetrieb.
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Siehst du wastl,
bist ohne RA ausgekommen🙂
Er wird seine Strafe bekommen, seine Fahrerlaubnis wird er zu 99,9% behalten.
Fest steht, dass er so etwas wahrscheinlich nie wieder machen wird.
So soll es sein....
Beste Grüße!!
Zitat:
Original geschrieben von Danjelll
bist ohne RA ausgekommen🙂
Er wird seine Strafe bekommen, seine Fahrerlaubnis wird er zu 99,9% behalten.
Jo, ohne RA ausgekommen. Super. Somit dem Unfallflüchtigen Geld gespart (RA-Kosten) und keinen Nutzungsausfall/Leihwagen für die Reparaturzeit bekommen. Aber ist ja kein Problem. Ein Busticket für die drei Tage kost' ja fast nix. Was macht man nicht alles für jemanden, der einen geschädigt hat und dreisterweise geflüchtet ist. Sogar Bus fahren. Immer schön freundlich bleiben.
Zur Strafe: Leider bekommt er wohl nicht allzuviel. Kleines Bußgeld. Damit bleibt es ein Kavaliersdelikt. Leider. Auf die nächsten Rempeleien...
Naja...
Nutzungsentgelt hatte ich mir auch Gedanken gemacht dazu.
Aber da ich nicht weiß wann und wo ich den Scahden reparieren lassen werde (Haben ja auch selber kleine Werkstatt und Bekannter is so ein Dellenprofi.
Da war ich schon ganz zufrieden, dass er mich diskussionslos brutto ausgezahlt hat.
Hätte ja auch rumeiern können von wegen netto etc.
Naja ich bin soweit zufrieden.
Für das geltendmachen des Nutzungsausfalls brauchst du keinen RA, den machst du einfach bei der gegnerischen HPV geltend, wenn die das nicht zahlen wollen, könntest du immer noch einen RA einschalten. Im jetzigen Fall natürlich schwierig, weil ihr das Ganze "so" geregelt habt.
Es geht ja hier nicht darum, dem Verursacher finanziell (durch die RA-Kosten) noch einen mitzugeben, auch wenn das moralisch vertretbar wäre. Wenn der Schaden zu 100% korrekt reguliert wird ist es doch okay, dazu gehört natürlich auch der Nutzungsausfall, der geltend gemacht werden sollte. Zur Strafe: Ich meine die bis zu 7 Punkte in Flensburg, und in vielen Fällen wird diese Anzahl ausgeschöpft, sind nicht zu verachten, und ein "kleines" 75 Euro Bußgeld kann er sich auch abschminken, damit wird er lange nicht hinkommen. Ich persönlich habe auch schon Verhandlungen erlebt, wo die Schadenshöhe geringer ausgefallen ist, und der Richter das Verfahren NICHT in ein Bußgeldverfahren umgewandelt hat, im Klartext: Vorbestraft!
@wastl: Wichtig ist, dass du zufrieden bist.....
Viel Freude noch mit dem Wagen.....
Nun wirds schwierig mit dem Nutzungsausfall.Zitat:
Original geschrieben von Danjelll
Für das geltendmachen des Nutzungsausfalls brauchst du keinen RA, den machst du einfach bei der gegnerischen HPV geltend, wenn die das nicht zahlen wollen, könntest du immer noch einen RA einschalten. Im jetzigen Fall natürlich schwierig, weil ihr das Ganze "so" geregelt habt.
Es geht ja hier nicht darum, dem Verursacher finanziell (durch die RA-Kosten) noch einen mitzugeben, auch wenn das moralisch vertretbar wäre. Wenn der Schaden zu 100% korrekt reguliert wird ist es doch okay, dazu gehört natürlich auch der Nutzungsausfall, der geltend gemacht werden sollte. Zur Strafe: Ich meine die bis zu 7 Punkte in Flensburg, und in vielen Fällen wird diese Anzahl ausgeschöpft, sind nicht zu verachten, und ein "kleines" 75 Euro Bußgeld kann er sich auch abschminken, damit wird er lange nicht hinkommen. Ich persönlich habe auch schon Verhandlungen erlebt, wo die Schadenshöhe geringer ausgefallen ist, und der Richter das Verfahren NICHT in ein Bußgeldverfahren umgewandelt hat, im Klartext: Vorbestraft!
@wastl: Wichtig ist, dass du zufrieden bist.....
Viel Freude noch mit dem Wagen.....
Stimmt. Weil man sich mit dem Unfallgegner sozusagen schon "ins Bett gelegt" hat. Das wäre einem RA nicht passiert.
Es geht nicht darum den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen?Doch darum gehts. Er hat ihn geschädigt und sich dann aus dem Staub gemacht. Wenn es nicht rausgekommen wäre, hätte der Geschädigte ein 1000 Euro Loch in der Hosentasche.
Zur Strafe:Er wird bei weitem keine 90 Tagessätze bekommen, somit nicht vorbestraft. Es wird sowieso ein Bußgeld. Alleine schon deshalb weil sich so gut wie alles in Wohlgefallen aufgelöst hat. Davon mal abgesehen, können sie ihm wahrscheinlich bei der kleinen Delle schwer nachweisen, dass er es gemerkt hat, somit geht er straffrei raus. Positiv kommt dazu, dass der Schaden sofort bezahlt wurde. Also wird der Vorfall eingestellt. Und beim nächsten Mal haut er wieder ab. Nur dann könnte es dein Auto sein.
@Wastl: Halt uns mal bitte hier auf dem Laufenden, sprich was beim Verfahren rauskommt.
Werde ich machen, sofern ich davon erfahre?
Polizistin meinte, dass er wohl FS nicht verlieren wird.
leute höre ich hier bei einigen erbarmungslosigkeit heraus, gar sogar schadenfreude.
was ist wenn er wirklich nichts gemerkt hat?
ein klitzeklein wenig vertrauen in den menschen ( und nicht immer gleich anwalt, polizei etc.) täte unserer gesellschaft gut.
gut in dem fall war die polizei nicht zu vermeiden. aber wenn er bereitwillig gezahlt hat, brauch man ihm doch nicht noch die pest zu wünschen (nutzungsaufall etc.) und am besten noch einen letzten tritt auf dem boden (bildlich gesprochen).
hatte neulich mit jemandem eine aussenspiegelkollision (war meine schuld) das jeweilige spieglass vom bmw und meinem auto sind kaputt gewesen.
die frau hat freundlicherweise das spiegelglass bei bmw selber gekauft (28 EUR) und hat mir die rechnung geschickt.
wenn ich auf einige spezialisten hier getroffen hätte, dann gnade mir gott. ihr hättet warscheinlich die polizei gerufen, den gesamten aussenspiegel samt minimalem kratzer erneuern lassen und auch noch euen verdienstausfall + die zeit in rechnung gestellt. dann wäre ich nicht mit 28 eur wenggekommen sondern mit 500 eur warscheinlich.
für jeden pipifax kleinen kratzer brauche ich nicht immer gleich alles neu lakieren zu lassen. ein auto ist ein gebrauchsgegenstand. keine statue die man anbeten muss und wo alles perfekt seinen muss.
etwas weniger engstirnigkeit und lockerheit tut gut. wer weiss vielleicht kommt alles so zurück im leben, wie man sich selber verhält im leben.
ich persönlich finde es gut , dass der threateröffner nach erhalt des geldes zur polizei gegangen ist und nicht mehr auf eine verfolgung plädiert hat.
ist meine meinung.
Prinzipiell gebe ich dir Recht. Man muss nicht jeden Schaden zu einer Großreparatur aufblähen.
Wenn der Verursacher aber versucht sich zu entziehen, warum soll man dann noch besondere Nachsicht walten lassen? Ich denke, darum ging es hier.
Tja das Spiel geht in die nächste Runde...
Gestern ruft mich die Polizei an.
Man wolle einen Ortstermin vereinbaren.
Der Unfallgegener bestreitet nun, dass die Schäden an meinem Fahrzeug durch seines verursacht sein können!
Ich weiss nicht was das soll?
Ist das überhaupt erlaubt.
Naja wird wohl doch noch ein Fall für den RA, wobei er ja kaum das gezahöte Geld zurückfordern kann.
Leute gibts...
Hallo Wastl
Selbstverständlich wird er das Geld von dir zurückfordern.Und im Gegensatz zu dir hat er bereits einen RA beauftragt.
Ich hoffe nur das noch Lackspuren zu finden sind . Um Gotteswillen poliere die nicht weg.
Erinnere dich an meine vorigen Antworten.
Ich könnte dir eine abenteuerliche Geschichte erzählen , die mir wiederfahren ist.
Und daraus resultierend kam schon zu Anfang des Threads die Empfehlung RA.
Eigenartig finde ich nur , das sich diese Muster immer wiederholen.
viel Glück
Aber hat doch ein Schuldeingeständnis durch seinen Zettel und die Zahlung gemacht.
Was will er denn da noch.
Und schließlich habe nicht ich sondern der GA die Höhe des Schadens festgelegt.
Der Zeuge hat ihn ja auch gesehen...
Himmel ich weiss nicht was das für ein Spinner ist.