Zum Rechtsanwalt gehen?
Hallo,
also ich will keine Rechtsberatung!
Ich habe ein Problem:
Heute parkte ich.
Als ich zurückkomme und losfahre kommt aus einem Geschäft ein Herr auf mich zu und meint, dass mir wohl einer ans Auto gefahren sei.
Tatsächlich rechte hintere Stoßstange verkratzt und Rücklicht verkratzt, Stoßstange minimal verschoben.
Der freundliche Herr hatte das Kennzeichen des Verursachers notiert und konnte den Wagen beschreiben.
Ich habe mir dann seine Daten geben lassen und bin zur Polizei.
Anzeige wegen Fahrerflucht und Sachverhalt dargelegt.
Fotos wurden gemacht etc.
Anschließend Termin beim GTÜ um ein Gutachten machen zu lassen.
Ist in Arbeit.
So und nun?
Muss ich noch zum Anwalt?
Würdet ihr das tun?
Der eine rät dazu, der andere nicht.
Ich weiß nicht was sinnvoller wäre?
Was würdet ihr tun? (Rechtsschutz vorhanden, Schuldfrage ja eigentlich klar)
Dank euch,
Gruß
Wastl
37 Antworten
Hallo,
vorerst brauchst du keinen RA aufsuchen. Die Polizei ermittelt, in vielen Fällen wird gar keine Anklage erhoben, sondern das Ganze wird per Strafbefehl gesühnt. D. h. der Verursacher wird bspw. dazu verdonnert, Tagessätze als Strafe zu zahlen. Wird ihm die Tat nachgewiesen, zahlt seine Haftpflichtversicherung den an deinem Auto entstandenen Schaden.
Dein Fall erweist sich als völlig unproblematisch. Es lassen sich bestimmt Unfallspuren am Verursacherfahrzeug sichern. Und wenn die nicht ausreichen, gibt es immer noch den Zeugen, von dem du hoffentlich die Personalien hast, und sie der Polizei übermittelt hast.
Einen RA kannst später immer noch einschalten wenn es bspw. mit der Regulierung deines Schadens Probleme geben sollte, gibt es aber oft nicht.
Der strafrechtliche Teil ist die eine Sache, der Verursacher wird für sein Verhalten bestraft. Dein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenswiedergutmachung wird in dem Moment geregelt, wo der Versicherung des Verursachers der Schaden an deinem Fahrzeug gemeldet wird.
Die Versicherungen des Verursachers stellen dann einen Antrag auf Akteneinsicht, um im Film zu sein, und regulieren dann deinen Schaden.
Der § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) wird leider immer noch von vielen Menschen als Kavaliersdelikt gesehen. Dem ist nicht so.
Ab einer Schadenshöhe von 1500,00 Euro ist die Polizei sogar gemäß § 69 StGB dazu verpflichtet, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vollziehen, im Klartext, der Führerschein wird, wie bei einer Trunkenheit ab 1,1 Promille, an Ort und Stelle einbehalten. Dann entscheidet ein Richter über die Fortdauer der Entziehung.
Wenn du noch Fragen hast, bitte PN an mich, ich bin vom Fach🙂
Beste Grüße!
Dies ist keine Rechtsberatung!
Bei einem Haftpflichtschaden (KFZ) ist es dein Recht einen RA zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss diesen bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer (dein Unfallgegner) zu 100% Schuld am Vorfall ist, was hier wohl gegeben sein sollte.
Wie gesagt, dies ist keine Rechtsberatung und spiegelt ausschliesslich meine Meinung wieder. 😉
Ich kann dazu aber nur sagen, dass ich mehr als eine gute Handvoll von nicht verschuldeten Unfällen in den letzten 15 Jahren hatte, somit schon eine Menge Erfahrung da sammeln durfte.
Zu guter Letzt: Frag deinen RA. 🙂
Hallo
Sollte hier zur Beweissicherung eine Lackanalyse notwendig werden ,
kann sich die Angelegenheit durchaus zwei Monate hinziehen.
mit der Fahrerflucht ist es auch nicht immer eindeutig.
Denn , kann er glaubhaft machen , z.B. durch Aussage des Beifahres ,
dass er den Rempler nicht bemerkt hat , ist es auch keine Unfallflucht.
Ich könnte dir hier noch einige Eventualitäten aufzählen .Aber du weisst
sicher was zu tun ist.
Mal Klartext , für mich gibt es die Frage RA ja oder nein nicht , da ich meine
Ansprüche angemessen geltend machen möchte , und das kann nur ein
Fachmann ( RA oder RB )
viele Grüsse
Danke schonmal soweit...
Heute hat mich der Mann angerufen.
Er hätte nichts bemerkt etc.
Die Polizei war wohl gestern bei ihm.
Er hat halt jetzt Panik, dass sie ihm den Schein nehmen.
Er wills ohne Versicherung regulieren, evtl. selber reparieren er habe selbst eine Werkstätte.
Tja was soll ich nun tun ?
Ich will den Mann ja nicht ruinieren.
Anzeige zurückziehen?
Gruß
Wastl
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Hallo
Das sind die weiteren Eventualitäten von denen ich sprach.
Warum ruinieren ? Ist er nicht versichert ?
Wie hoch ist der Schaden an deinem Fahrzeug?
Naja weniger finanziell...
Schaden sind um die 1000€
Versichert ist er.
Aber die wollen ihm halt evtl. den Lappen nehmen.
Hallo,
Anzeige zurückziehen? Wird wohl nix bringen da vielleicht öffentliches Interesse an einem Fahrerfluchtvergehen besteht.
Auto bei ihm Reparieren? Das meinst du nicht ernst? Ich würd das Auto bei MB abgeben und seine Versicherung bezahlen
lassen, er kann sich später den Schaden ja selbst zurückkaufen wenn er nicht hochgestuft werden will!
Wenn es sein erster Fall von "Fahrerflucht" war erwartet ihn wohl nur eine dicke Geldstrafe.
Meiner Meinung nach soll er finanziell eben ein wenig Bluten, da ich nicht glauben kann das er den beschriebenen
Schaden nicht bemerkt hat und abgehauen ist.
In das Auto meiner Schwester sind schon 4 Leute reingekracht beim ausparken und es ist bis jetzt nur eine einzige
Person am Unfallort geblieben, das Auto ist ein Leasingfahrzeug und muss bei abgabe entsprechend aussehn aber auf
den Beulen und Kratzern bleibt sie selbst sitzen weil die Leute feige sind, deswegen sollte so einer nicht ungeschoren
davon kommen. Wenn er bei deinem Auto dageblieben wäre und gewartet hätte könnte man mit ihm anders Umspringen
aber so?
Mfg
MBC280
"Er wills ohne Versicherung regulieren, evtl. selber reparieren er habe selbst eine Werkstätte."
Erst abhauen, dann noch das "Opfer" evtl. über den Tisch ziehen wollen. Leute gibt's.
Lass den Schaden fachgerecht reparieren, ansonsten könntest du später der Dumme sein.
Mitleid mit dem Verursacher ist hier völlig fehl am Platz,
du willst doch, dass dein Auto fachgerecht repariert wird,
also bringe ihn in eine MB- Niederlassung.
Auf was anderes würde ich mich nie einlassen.
Moin Wastl.
Du hast es ja auch mit den Parkplätzen 😉
Ich glaube, Du kannst lediglich (falls gestellt) einen Strafantrag zurückziehen, nicht jedoch die Anzeige.
Der Mann kann sich jedoch gut stellen, wenn er Dir den Schaden ersetzt und Du das der Staatsanwaltschaft mitteilst. Allerdings sind 1.000 Euro kein Bagatellschaden. Das Verfahren kann dauern und bevor es eingestellt wird, kann er trotzdem den Führerschein verlieren.
Auf eine Kungelei mit seiner Werkstatt, etc. würde ich mich nicht einlassen, da er wahrscheinlich daran interessiert sei, Dein Auto möglichst günstig instandzusetzen.
Wenn ich mir vorstelle, dass sich kein Zeuge gemeldet hätte, tja... ich würde meinen Anwalt fragen.
Grüsse
Und wenn alles durchstanden ist, dem netten Herren aus dem Geschäft ne schöne Flasche Wein schenken.
Der freut sich.
Grüße
Bei einer Instandsetzung, d.h. ohne Tausch der betroffenen Teile, handelt es sich um eine nicht fachgerechte Reparatur. Somit handelt man sich das Prädikat "Unfallwagen" ein, da es kein Bagatellschaden ist! (So habe ich es zumindest in einer Reportage gesehen.)
Ich würde mich hier auf nichts anderes, als eine Reparatur durch die Freundlichen einlassen.
...und von wegen "nichts gemerkt" 😁. Das würde ja vielleicht noch bei einem LKW Sinn machen, aber wenn schon die Stoßstange permanent verformt wurde, dann hat man es gemerkt!
Hallo,
also eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen, lediglich einen Strafantrag kann man zurücknehmen. Da es sich bei dem § 142 StGB um ein Offizialdelikt handelt, geht hier gar nichts. D. h., bei einem Offizialdelikt ist stets öffentliches Interesse gegeben. Anders ist es bei Antragsdelikten wie einfache Körperverletzung oder Hausfriedensbruch etc.
Wie gesagt, FE (Fahrerlaubnisentzug) erst ab ca. 1500 Euro. Nehm darauf keine Rücksicht, schließlich hat er selbst die Ursache dafür gesetzt. Er hat sich erst bei dir gemeldet, nachdem er von der Polizei ermittelt wurde, deshalb kann er nicht mit einer milden Strafe rechnen. Anders wäre es gewesen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall von allein bei dir gemeldet hätte. Dann spricht man von tätiger Reue, und somit einer milderen Strafe.
Zieh das Ding durch, du bekommst deinen Schaden jetzt reguliert und das ohne Anwalt sogar.
Beste Grüße!!
Kann AHD nur beipflichten, einen Schaden von um und bei 1000 Euro mit dem PKW nicht zu merken........unglaublich, da sollte man dann noch eine Untersuchung der körperlichen Leistungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten in Erwägung ziehen🙂
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung.
Mische nicht Straf- mit Zivilrecht. Die Strafe, resultierend aus der "Unfallflucht", geht dich nichts an, ist versicherungstechnisch und von der Regulierung für dich auch wurscht. Auch musst du dich nicht mit ihm befassen und ich würde dies auch nicht tun, da es hier eine ganz klare Grenze geben muss. Deine Ansprechpartner sind nur die Versicherung oder dein Rechtsanwalt. Wenn du einen RA beauftragst, ist die Versicherung auch für dich tabu.
Folgende Schritte würde ich tun: Erst RA, dann Gutachten vom Gutachter deiner Wahl erstellen lassen (hilfsweise Kurzgutachten, wenn der Schaden zu klein ist), Haftungszusage der Versicherung abwarten, den Schaden beseitigen lassen und die Welt ist wieder in Ordnung.
Was der andere für Probleme aus seinem Handeln hat, hat er sich selbst zuzuschreiben.
PS: Ich gönns ihm aus tiefstem Herzen. Viele Kratzer, Macken und Beulen an meinen Autos blieben ohne Folgen für den Verursacher, weil man abhaut, da es als Kavaliersdelikt noch gilt. Das muss sich ändern. Immer feste drauf.