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Zum Glück holen wir unseren Tiguan direkt in Wolfsburg ab...

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Beste Antwort im Thema

Ich hole es nicht in Wolfsburg ab, weil es mir zu weit und zu umständlich ist. Wenn ich den Urlaub rechne, den ich dafür nehmen muss und alle sonstigen Unkosten und Unannehmlichkeiten, dann ist die Überführung bei weitem bezahlt.
Kann mir auch egal sein, was da wer mit dem Auto angestellt hat. Ich werde es ja nicht abnehmen, wenn es bei der Übergabe nicht einwandfrei in Ordnung ist...
Bis mir der Händler den Schlüssel in die Hand gedrückt hat, und ich das unterschrieben habe, gehört mir das Auto ja auch nicht.

so long...

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Zitat:

Original geschrieben von v 200


Moin Moin
Hat das jemand mal gewagt,ein VW in der Autostadt nicht abzunehmen.
Sei es durch gravierende Mängel oder auch durch eine falsche Ausstattung?
Beim Handler sehe Dieses wesentlich einfacher.

Gruss
V200

Gute Frage...und ich möchte bestimmt nicht der Erste sein😁

Gravierende Mängel können ja nur dicke Dellen oder Beulen sein oder ein Motor der nicht anspringt...

Bei falscher Ausstattung wird's schon schwieriger. Dazu muss du die AB mit der Ausstattungsliste direkt vergleichen...und m. w. laufen die Kundenberater in der Auslieferung nur noch mit Tablet-PC durch die Gegend, auf die die Ausstattung abgespeichert ist. Dazu hat sich bei der Abholung meines Touareg der Berater noch nicht mal die Mühe gemacht, die Ausstattungsliste abzugleichen...bei Audi war das noch der Fall.

Was ist denn AB´s ? Auftragsbestätigung ?
Kommt die wirklich von VW direkt ?
Bin auch Sonderabnehmer 😎

Zitat:

Original geschrieben von killemann


Was ist denn AB´s ? Auftragsbestätigung ?
Kommt die wirklich von VW direkt ?
Bin auch Sonderabnehmer 😎

AB = Auftragsbestätigung

Für Sonder- oder Großkunden kommt diese von VW direkt.

So ,
dann heißt das ja auch,falls der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit geliefert wird ,ich VW direkt in Verzug
setzen muß und nicht meinen Händler.

Und nur als Beispiel:
Ich den Wagen wandeln möchte ,das auch nur direkt mit VW machen kann und nicht mit meinem Händler.

Bin bisher davon ausgegangen das dieser Sonderabnehmernachlass zwar von VW vorgegeben wird ,aber es eigentlich genau so ist als wenn man ein Fahrzeug leasen würde und da ist der Händler ja auch mein Ansprechpartner für alle Sachen wie in Verzug setzten und so weiter.

Derjenige, dessen Name oben auf dem Vertrag steht, ist auch derjenige, der in die Gewährleistungshaftung gehen muss. Es sei denn, es ist im Kleingedruckten anders geregelt.
Die Frage, die sich mir da stellt, ist, welchen Status ein Sonderkunde überhaupt hat?
Gehen wir mal die Kette durch, wie das üblicherweise so abläuft:
Der Kunde geht zum Händler und bestellt ein Auto.
Da der Händler dieses ja nicht selbst baut, muss er es erstmal kaufen.
Das muß er aufgrund seines Vertrags bei VW tun. Da er aber Wiederverkäufer ist, steht ihm die gesetzliche Gewährleistung schon mal gar nicht zu. Noch besser: Bei vielen Herstellern (nicht nur bei Autos) sind die Vertriebspartner (also die Händler) sogar von der Garantie ausgenommen.
Das heisst dann, er kauft das Auto, verkauft es an den Kunden und muß von da an eine gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht von zwei Jahren einhalten.
Tritt in dieser Zeit ein Schaden ein, muß das immer erst mal der Händler als Wiederverkäufer tragen. Je nach Vertrag, bekommt er da auch was vom Werk zurück. Doch in der Regel ist es so, daß der Händler, für das Privileg, dieses Auto verkaufen zu dürfen, auch in der Haftung steht.
Fein raus ist der Händler, wenn er z.B. Fahrzeuge an Leasing-Unternehmer wie Sixt verkauft: Die sind Wiederverkäufer, also nix mit Gewährleistung. Doch die nehmen dann solche Mengen ab, daß die die Bedingungen über den Preis diktieren können: 100 Golfs bringen dem Händler dann soviel, wie zehn privat verkaufte....
Ich kenne das sehr gut: Ich arbeite zwar nicht in der KFZ-Branche, aber auch bei uns ist es so, daß wir wie die Löwen darum kämpfen müssen, daß wir bei einem Produktfehler (eines Produktes unserer Firma!!!) wenigstens anteilig unsere, dadurch im Rahmen der Gewährleistung entstandenen, Kosten vom Werk erstattet bekommen, denn da werden auch innerhalb eines geschlossenen Konstrukts wie einer Firma (meinetwegen) Bosch etc. die verschiedenen Abteilungen auch intern rechtlich wie verschiedene Firmen behandelt.
Nur, für die, die es noch nicht realisiert haben: Wenn ich wegen einem "Garantiefall" mein Auto zum Händler bringe, meinen CD-Player zum Mediamarkt, oder meine Waschmaschine zum Saturn, dann zahlt erstmal der letzte Verkäufer (also der VW-Händler, der einzelne Media-Markt, oder der Saturn-Markt) die Rechnung. Ob der davon was vom Werk wiedersieht, hängt meist von seinem Verhandlungsgeschick ab.
In der Regel eher nicht! Außerhalb der Gewährleistungspflicht ist das eben dann diese vielzitierte "Kulanz".
Wo da in diese Gesetzgebung der "Sonderkunde" reinpasst, ist mir momentan nicht ganz klar, würde mir da aber das Kleingedruckte besonders genau durchlesen!

nur mal so, für die, die immer noch nicht den Unterschied zwischen Garnatie und Gewährleistung kennen....

so long

@Triumph BGH 125, knapp am Ziel vorbei ist auch daneben....😉😁

Hier geht es nicht um Garantie oder Gewährleistung, sondern um Annahmeverweigerung eines schadhaften Produkts.

Was macht mein Vertragspartner, wenn ich mich hinstelle und ihm mitteile, dass ich sein Produkt so nicht abnehme weil es den Vertragsbedingungen nicht entspricht? Natürlich darf/kann er nachbessern; ich muss ihm eine Frist einräumen. Jeder kennt dies, der mal ein Haus gebaut hat oder anderweitig mit Handwerkern zu tun gehabt hat.

Die Frage, die sich mir dann jedoch stellt, ist, ob es sich dann noch um einen "Neuwagen" handelt. Bsp.: ich entdecke bei der Abholung in WOB eine dicke Beule in der Tür und verweigere die Annahme. Er VW-MA gibt mir einen Wisch, mit dem ich die Beule beim 🙂 oder noch im Werk reparieren lassen kann/darf.

Für mich handelt es sich zwar dann noch um einen Neuwagen, aber eben nicht mehr um erste Wahl (da "Unfallwagen"😉, sondern um zweite Wahl (ähnlich wie bei der Waschmaschine mit einem Kratzer im Lack) somit wäre ich nicht bereit den vereinbarten Verkaufspreis zu zahlen...und den Wagen würde ich zu diesen Konditionen nicht abnehmen.

Wer hindert mich daran, die Kennzeichen abzuschrauben und den Wagen sofort abzumelden und darauf zu bestehen, dass mir ein fehlerfreies Produkt geliefert wird? Evtl. müsste ich eben nochmals 9 Monate warten...

Wie gesagt, das Ganze ist hier fiktiv dargestellt und entspricht nicht dem Erlebten.

Hallo Gemeinde,

vielleicht kann ich ja noch ein wenig zur Verwirrung beitragen:

Ja, ich kann die Annahme verweigern, wenn die Kaufsache (also das Auto) bei Übergabe Mängel hat... es sei denn, im Vertrag einschließlich der AGB steht etwas anderes! Oft ist nämlich die Annahmeverweigerung wegen geringer Mängel ausgeschlossen. Bei dem Beispiel mit der Beule in der Tür wird man die Annahme wohl nicht verweigern können, weil das ohne weiteres repariert werden kann und die Beule nach der Reparatur auch nicht mehr wertmindernd ist. Anders sieht das bei umfangreichen Beschädigungen aus. Oder dann, wenn z.B. die Farbe nicht der Bestellung entspricht oder der falsche Motor verbaut ist (also eine wesentliche Eigenschaft fehlt). Eine allgemeine Antwort, wann man die eigenen Kennzeichen abschrauben und gehen kann, gibt es also leider nicht. Es gibt Fälle, in denen das geht. Es gibt aber sicherlich mehr Fälle, in denen das nicht geht.

Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist der Vertragspartner der, "dessen Name oben auf dem Vertrag steht". Im Normalfall ist der Händler Vertragspartner, auch dann, wenn Sonderkonditionen eingeräumt wurden. Das mit der Auftragsbestätigung ist so'ne Sache... Denn der Händler bestellt ja das Auto beim Hersteller, um es dann an den Kunden zu liefern. Oft reicht er dann seine eigene Auftragsbestätigung von VW einfach kommentarlos an den Kunden weiter (anstatt selber eine zu schreiben). Dadurch wird aber nicht Volkswagen Vertragspartner des Käufers.

Wenn das Auto in der Autostadt ausgeliefert wird, ist Volkswagen wohl Erfüllungsgehilfe des Händlers (vertritt diesen also bei der Lieferung). Man könnte daher die Beanstandung dem freundlichen VW-Mitarbeiter mitteilen, der das dann weiterleitet. Trotzdem würde ich den Händler sofort selber kontaktieren. Und weil der Teufel bekanntlich im Detail steckt (also z.B. den AGB und der Frage, wie wesentlich ein Mangel ist), sollte man gegebenenfalls dringend über anwaltliche Beratung nachdenken.

@Triumph BGH 125:
Es stimmt nicht, dass der gewerbliche Verkäufer keinen Anspruch gegen seinen eigenen Lieferanten hat; letzterer muss ebenfalls mängelfrei liefern und der Händler braucht eine mangelhafte Lieferung (unter den obigen Bedingungen) ebenfalls nicht anzunehmen. Selbst nach Annahme vom Vorlieferanten geht das eigene Risiko des Händlers in der Praxis wohl gegen null, weil eine dem (End-)Kunden vom Hersteller gewährte Garantie der Gewährleistung gegen den Händler vorgeht. Im übrigen wird der Händler sein Restrisiko eingepreist haben, so dass man wirklich kein Mitleid haben muss ;-)

Stimme absolut zu. Grusse aus Spanien, es hat sich sogar die Rückreise gelohnt. !!!!

Zitat:

Original geschrieben von FSItiger


Hallo Zusammen,

Unser Fahrzeug holten wir auch in Wolfsburg ab, nicht wegen einer schlechten Erfahrung, sondern wegen dem guten Service.
Der Besuch mit einer Übernachtung war Traumhaft und viel zu kurz.
Eine Werksabholung ist in jedem Fall ein einmaliges Erlebnis und daher sehr "Empfehlenswert!"

Gruß,
FSItiger

@Boomer68:
Vielleicht ist es nicht so deutlich herausgekommen: Aber ich habe davon gesprochen, daß der Wiederverkäufer gegenüber dem Hersteller keinen "Gewährleistunsanspruch" hat, sondern nur eine evtl. vertraglich vereinbarte Garantie eingeräumt bekommt.
Nehmen wir als Beispiel eine Bosch Waschmaschine:
Bosch liefert seinem Vertragshändler diese Waschmaschine und der verkauft sie dem Kunden.
Beim Kunden geht die Pumpe nach zwei Wochen kaputt.
Der Kunde hat den Anspruch auf kostenlose Reparatur gegenüber dem Händler.
Der Händler bekommt diese Pumpe dann meist im Austausch gegen Zahlung einer Handlingspauschale von Bosch. Auf den Kosten für den Austausch (Zeitaufwand etc.) bleibt er normalerweise eher sitzen.
Manchmal jedoch, wenn Probleme in der Serienfertigung auftreten, werden da Service-Aktionen eingeleitet, (bei schwerwiegenden Problemen werden die Kunden proaktiv angegangen werden, bei weniger schwerwiegenden Problemen eben nur dann, wenn diese den Fehler bemerken), können die Händler alle, im Zusammenhang mit dem Problem entstehende Kosten, dann 1:1 dem Werk verrechnen.
Aber wie gesagt: Das hängt immer von dem individuellen Vertrag ab und ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Händler, der da als eine Art Franchise-Unternehmer auftritt, und nur das Produkt "seines Herstellers" verkaufen darf, sieht da in der Regel alt aus. Dafür hat er andere Vorteile, wie etwa, daß er vom Hersteller kostengünstig auf neue Produkte geschult wird etc.

so long...

@Triumph BGH 125:
Da hast Du natürlich recht; zwischen Kaufleuten muß vieles vertraglich geregelt werden, was für Endverbraucher gesetzlich gilt - es heißt ja auch Verbraucherschutz... Aber gerade die weiße Ware ist doch ein gutes Beispiel dafür, dass das Risiko eingepreist ist: Als ich mich das letzte Mal damit beschäftigt habe, war der Großhandelspreis etwa die halbe UVP. Davon wird sich auch nach Abzug der sonstigen Kosten der ein oder andere Mangel noch beheben lassen. Man kann natürlich die eventuell vorhandene Herstellergarantie auch direkt beim Hersteller geltend machen, um den eigenen Händler zu schonen (falls dieser die Kosten sonst selber tragen müßte). Ist aber auch egal und lenkt nur vom Thema des Fred ab. Ich hoffe, da geholfen zu haben und will ganz bestimmt niemanden auf die Füße treten. ;-)

Hallo
haben unseren Tiger auch in WOB selbst abgeholt. Tolle Sache und ein schönes Erlebnis mit kleinem bitterem Beigeschmack.
Bei Fzg übergabe wurde eine Delle in der Beifahrertür festgestellt.
In WOB nicht behebar. Mit Mängelbericht zum Händler vor Ort und Delle beseitigen lassen.
Dabei gleich noch schräg eingebaute Rücklichter und Zierleiste ausrichten lassen.
Grüße

Zitat:

Original geschrieben von tiger105


Hallo
haben unseren Tiger auch in WOB selbst abgeholt. Tolle Sache und ein schönes Erlebnis mit kleinem bitterem Beigeschmack.
Bei Fzg übergabe wurde eine Delle in der Beifahrertür festgestellt.
In WOB nicht behebar. Mit Mängelbericht zum Händler vor Ort und Delle beseitigen lassen.
Dabei gleich noch schräg eingebaute Rücklichter und Zierleiste ausrichten lassen.
Grüße

??

Sowas geht da von der Endkontrolle?

Das finde ich ja uunmööööchlich!

Echt mal.

Hallo
denke die Delle in der Tür ist kurz vor der Übergabe im Abholbereich
beim rangieren oder durch eine andere Tür passiert.
Auf jedenfall ist man erstmal angesäuert.
Grüße

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