Zulassungszeitraum ändern?

Hallo,
Wenn ich den Zulassungszeitraum ändern möchte zum Beispiel von 8 auf 6 Monate, muss ich dann auch das Kennzeichen ändern?

Also sehe ich das richtig das die kosten dann im Endeffekt kurzfristig zumindest höher wären als für die 2 Monate extra zu bezahlen oder kann ich einfach weniger Monate anmelden und dann in den beiden entsprechenden Monaten nicht fahren?

18 Antworten

logischerweise bekommst bei einer änderung ein neues nummernschild und einen neuen fahrzeugschein.

das ist definitiv wieder mit kosten und wartezeit auf der zulassungsstelle verbunden.

also so teuer sind steuer und versicherung nun wirklich nicht, dass sich das lohnen würde...

Okay,

kann ich die Versicherung eigentlich auch erst im Feb abschließen oder muss ich das jetzt im Dez bis zum 31?

Alte ist schon gekündigt.

Zitat:

Original geschrieben von gamer4all


Okay,

kann ich die Versicherung eigentlich auch erst im Feb abschließen oder muss ich das jetzt im Dez bis zum 31?

Alte ist schon gekündigt.

Das kann hier niemand sagen ohne deinen Vertrag zu kennen.

Schau nach wann der Vertrag endet.
Oder warte ab, bis du die Kündigungsbestätigung hast, da steht es auch drin.

Am Folgetag des Ablaufs muß jedenfalls eine neue Vers. bestehen.

zum Kennzeichen: Natürlich mußt Du ein neues Kennzeichen machen lassen, mit der gleichen Zulassungs-Nummer, aber mit anderen Zahlen (4/11 oder so).

Die Versicherung kannst Du auch gleich abschließen, würde ich sogar empfehlen. Bezahlen tust Du eh nur die Monate, während denen Du auch auf der Straße fährst. Du kannst die Kiste dann auch gleich ummelden, für die KFZ-Steuer gilt nämlich das gleiche; Du bezahlst nur die Monate, die Du auch fährst.

Allerdings läuft (ob bei allen Versicherungen weiß ich nicht) die Teilkasko-Versicherung in der nicht-fahrendürfenden Zeit weiter. Sprich: Wenn mir jetzt jemand im Winter die Harley aus der Garage klaut, krieg ich die von der Diebstahlversicherung (= Teilkasko) ersetzt.

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Zitat:

Am Folgetag des Ablaufs muß jedenfalls eine neue Vers. bestehen.

Ja danke das wollte ich wissen.

Problem wegen Teilkasko ist auch, dass ich für die Ruhezeit keine Garage habe, sodass das Motorrad nicht versichert ist.

Es steht im Fahrradkeller aber ich glaube nicht, dass das bei den Versicherungen gilt. Die wollen alle ne Einzel oder Doppelgarage.

andere stellen sich das mopped ins wohnzimmer....😁

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


andere stellen sich das mopped ins wohnzimmer....😁

Und wieder andere würden das gerne tun, dürfen es aber nicht, da sie sonst Ärger bekämen. 😁

Zitat:

Problem wegen Teilkasko ist auch, dass ich für die Ruhezeit keine Garage habe, sodass das Motorrad nicht versichert ist.

Fahrradkeller müßte reichen für die Teilkasko. Jedenfalls bekommt man mit einer abgeschlossenen Einzelgarage keinen Bonus, dann können sie es auch nicht verlangen.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88



Zitat:

Problem wegen Teilkasko ist auch, dass ich für die Ruhezeit keine Garage habe, sodass das Motorrad nicht versichert ist.

Fahrradkeller müßte reichen für die Teilkasko. Jedenfalls bekommt man mit einer abgeschlossenen Einzelgarage keinen Bonus, dann können sie es auch nicht verlangen.

Fahrradkeller klingt gut, da muss man sein Mopped aber erst einmal reinbekommen und es sollte von der Hausordnung her erlaubt sein. Bei mir wäre es weder erlaubt noch möglich.

Wir haben einen speziellen Keller für Mofas, in dem auch Motorräder toleriert werden. Da passt soeben meine Versys rein, die VN 900 würde ich da aber nicht durch die Tür bekommen.

Zum Glück habe ich noch genug Platz für sie auf meinem Tiefgaragenstellplatz.

Freunde von mir haben ihre Bikes einfach - mit Plastikfolie etc - im Garten, und die behaupten steif und fest, daß auch dann die TK greift. Aber fragt das bitte euren Versicherungsfritzen bzw. lest in den Verträgen nach. Das kann vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung variieren.

muss ich dann eigentlich ne starfe zahlen wenn ich zum 1 noch keine versicherung habe?

Fahren kann ich es ja eh nicht wegen Saisonkennzeichen.

ääää - Du kriegst keine Zulassung ohne Versicherung. D.h, lsowenn Du am 1. Januar (bzw. am 2.) Dein Mopped mit Saisonkennzeichen ab März zulassen willst, mußt Du die Bestätigung der Versicherung mitbringen. Anders gehts nicht. Also ist die Frage Makulatur.

hm ich versteh nicht was du meinst.

meinst du mit Zulassung den Wisch mit der KFZ Steuer?

Mir gehts eigentlich nur darum, ob das Nachteile hat wenn ich das zum Beispiel erst Anfang Februar mache.

Da ich bis dahin keine Versicherung habe ist mir ja egal, weil ich damit nicht rumfahre.

was möchtest du eigentlich machen?
Ist dein Möp abgemeldet oder hast du nur Saisonkennzeichen? Wenn du nur Saisonkennzeichen hast, hast du auch eine Versicherung, diese ruht aber in der Zeit in der dein Möp nicht Saisonmäßig zugelsassen ist. sobald es wieder an der Zeit ist wird sich deine Versicherung bei dir melden und den entsprechenden Beitrag bei dir anforden. Hast du dein Möp aber komplett abgemeldet, stillgelegt, ist es garnicht mehr zugelassen. Dann brauchst du zur Neuzulassung wieder eine Versicherungsbestätigung wie schon erwähnt wurde, ansonsten gibts keine Zulassung und für ändern des Saisonzeitraums brauchst du auch ein neues Kennzeichen.

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