Zulassungsfrage: von 25kmh auf 45kmh was tun

Hi Forum

ich habe eine Speedfight 2 und fahre momentan gedrosselt 25kmh
habe 25er und 45er Papiere und habe nächste woche meinen führerschein.
möchte ihn auf 45 machen. die versicherung ist klar, dass ich die wechseln muss aber was mache ich mit dem roller? zum tüv geht man ja eigentlich um die 45er papiere zu bekommen. nun habe ich sie ja aber schon. kann ich den einfach auf 45kmh drosseln und die papiere nehmen und losfahren? 🙂
bitte um schnelle antwort :-)
mfg max

Beste Antwort im Thema

Hallo,
seltener Fall aber auch schon erlebt. Schusseliger Tüv sein Dank. Im normalen Fall wird die 45er (COC) Bescheinigung (mit der werden die Roller an den Händler ausgeliefert und erst bei Kundenwunsch umgerüstet) vom Tüv eingezogen und durch die Aushändigung der 25er Papiere ( Prüfung $ 19.3.StvO) ersetzt. Jetzt hast du beide. Also Roller auf die 45er Version umrüsten( Händler weiß was er machen muß) Satteltasche, falls vorhanden, entfernen, 25 km/h Aufkleber( ist meist im Helmfach eingeklebt) entfernen. Dann zur Versicherung. Neues Versicherungskennzeichen holen. Das alte wird eingezogen weil die Daten auf dem Versicherungsbeleg geändert werden (kostet bei meiner Versicherung z.B. 5€) Achte darauf da dann Kleinkraftrad/Roller bis 45km/h angekreuzt ist. Der Versicherungsschein wird mit Ersatzkennzeichen gekennzeichnet.

Gruß
Jörg

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Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf



Zitat:

Original geschrieben von Joggi-2



Versuch es doch mal hier: http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html
Gell du willst die Leute vergackeiern !!! 😠

Das nennt nur die Versicherungsgesellschaft, nichts aber über den Halter und das Fzg !!

...und dem TE zu suggerieren, wenn er auch 45er Papiere hat, kann er einfach DAMIT mit 45 kmh rumfahren, auch wenn das Mofa als Mofa angemeldet/versichert ist, er solle dann eben nur die 45er Papiere mitführen und ggf. vorzeigen ist einfach irreführend !!! Der TE ist dann der Dumme und bekommt Probleme mit seinem späteren Autoführerschein !

Fakt ist: Die Polizisten wissen in wenigen Sekunden als was das Fzg tatsächlich bei der Versicherung angemeldet ist !!

kbw

Das hat doch niemand gesagt . Er will das Fahrzeug doch als 45er versichern weil er die 45er Papiere hat . Was ist daran nicht zu verstehen ?

Und wenn die Polizei nachts eine Anfrage stellt , dann wohl ob das Teil als gestohlen gemeldet ist .

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 23. April 2014 um 15:31:31 Uhr:


Hallo,
seltener Fall aber auch schon erlebt. Schusseliger Tüv sein Dank. Im normalen Fall wird die 45er (COC) Bescheinigung (mit der werden die Roller an den Händler ausgeliefert und erst bei Kundenwunsch umgerüstet) vom Tüv eingezogen und durch die Aushändigung der 25er Papiere ( Prüfung $ 19.3.StvO) ersetzt. Jetzt hast du beide. Also Roller auf die 45er Version umrüsten( Händler weiß was er machen muß) Satteltasche, falls vorhanden, entfernen, 25 km/h Aufkleber( ist meist im Helmfach eingeklebt) entfernen. Dann zur Versicherung. Neues Versicherungskennzeichen holen. Das alte wird eingezogen weil die Daten auf dem Versicherungsbeleg geändert werden (kostet bei meiner Versicherung z.B. 5€) Achte darauf da dann Kleinkraftrad/Roller bis 45km/h angekreuzt ist. Der Versicherungsschein wird mit Ersatzkennzeichen gekennzeichnet.

Gruß
Jörg

Der Post ist zwar schon alt, aber wollte mal fragen ob auf dieser Prüfung 19.3.StvO ein sog. Betriebserlaubnis erteilt Stempel sein muss, oder ob das auch nur mit Unterschrift und Stempel des Prüfers geht?

Mein Wissensstand ist folgender:
Mit dem TÜV Gutachten musst Du anschließend noch zu der für Deinen Wohnort zuständigen Zul.stelle und Dir genau diesen Stempel abholen.
„Betriebserlaubnis erteilt“ mit Datum und Stempel der Zul.stelle.
Also: Nein, das Gutachten alleine , nur mit Unterschrift und Stempel des Prüfers und seiner Prüforganisation genügt leider nicht.

Jepp ,musste ich auch.Hab dort einen angeklipsten Anhang dazu bekommen.

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