Zulassung notwendig für Abschleppen?

Hallo,
ein Auto von uns ist aktuell wegen Motordefekt abgemeldet.
Jetzt soll es zur Diagnose zu einem Bekannten (5 km) per Stange geschleppt werden.
Muss man das Fahrzeug dafür zulassen?
Danke u Gruß

36 Antworten

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 12. April 2023 um 15:59:28 Uhr:



Zitat:

@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:58:28 Uhr:


Nein, leider nix schriftlich.
Rede nochmal mit der Werkstatt. Schutzbrief geht ja auch, aber wegen der kurzen Strecke...
Trotzdem danke an alle hier für die Diskussion.

Was für ein Schutzbrief? Das Fahrzeug ist doch abgemeldet!

Ja, dazu muss ich anmelden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 16:09:02 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 12. April 2023 um 15:59:28 Uhr:



Was für ein Schutzbrief? Das Fahrzeug ist doch abgemeldet!

ADAC?

Aber dennoch. Laut dem Link ist mit Abschleppen ja dazu gedacht, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Das geplante Verbringen von einem Ort zu einem anderen ist dann ja das Schleppen.

Ich kann es problemlos auf die Straße Rollen nach dem Anmelden.
Dann gehen Abschleppen und auch Schutzbrief.
Weiß ja keiner, wann der Motor verreckt ist.

Lustig, welche Möglichkeiten alle entstehen, wenn mal ein Auto von A nach B bringen will.
Der Auto Schutzbrief macht nur die nächste Werkstatt. Das wäre. Die falsche.

Zitat:

@andifux schrieb am 12. April 2023 um 16:32:25 Uhr:


Möglichkeit 3: Wenn es der Bekannte "so" macht soll er halt zum Fahrzeug kommen. Mit einem Multimeter, Bremsenreiniger und einem kleinen Diagnosegerät kommt man schon recht weit denke ich.

Schon gemacht. Kein Erfolg.
Vielleicht ist der Zahnriemen übergesprungen.... Sprit kommt, Funke kommt, Anlasser dreht..... Kein Anspringen.

Zitat:

@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:40:15 Uhr:


Hab gerade die Versicherung angerufen.
Ich muss es nicht anmelden und kann es so abschleppen.
Sollte ein Schaden passieren, ist das über die Haftpflicht des abschleppenden Autos abgedeckt.
Also, entweder so oder Abschlepper beauftragen.....
Anmelden bringt ja dann eh nix, wenn ich es richtig verstehe.

Dann bitte doch den von der Versicherung mal,dass er Dir das schriftlich gibt.
Und selbst wenn, Du willst ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug umsetzen. Dies ist kein Abschleppen sondern Schleppen.

Was der Versicherungsvertreter im Hinterkopf hatte, werden Fahrten (im Zusammenhang mit der Zulassung oder Durchführung der HU) mit umgestempelten Kennzeichen sein.
Trifft nicht zu,da der Hobel nicht fahrbereit.

Sicherste DU verbringst ihn mit nem Trailer zur Werkstatt

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Naa..........................., das reicht dann an Kleinkrieg und Seitenhieben.
Post von MT editiert.
Moorteufelchen
MT-Moderator

Lass ihn von der Jugendfeuerwehr zur Werkstatt schieben und gib ne Runde Pizza aus

Es besteht ohne Anmeldung i.d.R. kein Versicherungsschutz, wer soll im Fall eines Falles dafür aufkommen?
Mietet einen Auto-Trailer/Anhänger, rauf mit der Karre und los geht´s.
Hört auf am falschem Ende zu sparen und handelt verantwortungsvoll bitte.

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