Zulassung notwendig für Abschleppen?
Hallo,
ein Auto von uns ist aktuell wegen Motordefekt abgemeldet.
Jetzt soll es zur Diagnose zu einem Bekannten (5 km) per Stange geschleppt werden.
Muss man das Fahrzeug dafür zulassen?
Danke u Gruß
36 Antworten
Zitat:
@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:22:12 Uhr:
Das gabe ich auch so verstanden. Es ist nicht betriebsbereit, nur der Abscheppzeitpunkt ist verschoben worden, da das Cabrio über den Winter nicht gebraucht wurde.
Bei einer Panne ist das Auto aber eher noch angemeldet, was hier nicht der Fall ist.
Hmmm....
Es geht um 5 Km!
Hat der Bekannte mit der Werkstatt evtl. rote Kennzeichen?
Wobei... die dürfen ja wiederum auch nur an ein Fahrzeug, was auch fährt.
Wie gesagt, wegen 5 km würde ich da keinen Aufriss machen, Stange dran, hingeschleppt und fertig. Das ist schneller passiert, wie hier der letzte seinen Senf dazugegeben hat!
Frag die Werkstatt ob sie das Auto Huckepack reinholen können. Falls nicht wird es mit einem Abschleppdienst wohl unterm Strich der günstigste Aufwand sein. Anmelden kannst du dann nach der Reparatur.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 15:24:06 Uhr:
§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen
[...]
FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet. Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist. Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).
[...]Sehr schön zu sehen, wer hier den weniger informierten Kreisen angehört. Große Klappe halt...
MEIN Beitrag bezog sich auf das Abschleppen und für die des Lesens Kundigen war das wohl auch deutlich genug. DU beziehst dich auf "Schleppen", das ist was anderes und da gelten andere Regeln. Vielleicht verstehst auch du es bald und hast dann nicht mehr so eine große Klappe.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 12. April 2023 um 15:31:28 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 15:24:06 Uhr:
§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen
[...]
FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet. Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist. Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).
[...]Sehr schön zu sehen, wer hier den weniger informierten Kreisen angehört. Große Klappe halt...
MEIN Beitrag bezog sich auf das Abschleppen und für die des Lesens Kundigen war das wohl auch deutlich genug. DU beziehst dich auf "Schleppen", das ist was anderes und da gelten andere Regeln. Vielleicht verstehst auch du es bald und hast dann nicht mehr so eine große Klappe.
Ich oute mich und gebe zu, dass ich deinen Post auch falsch verstanden habe. Manchmal muss man eben genauer lesen -"nach oben gennanter Definition"
Das ist eignetlich eindeutig😉
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Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 12. April 2023 um 15:31:28 Uhr:
MEIN Beitrag bezog sich auf das Abschleppen und für die des Lesens Kundigen war das wohl auch deutlich genug. DU beziehst dich auf "Schleppen", das ist was anderes und da gelten andere Regeln. Vielleicht verstehst auch du es bald und hast dann nicht mehr so eine große Klappe.
Ich zitiere noch mal meinen Beitrag:
Zitat:
Zu Zeiten meines Führerscheinerwerbs hieß es, dass bei geplanten Abschleppaktionen der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs FS Klasse 2 haben muss. Bei Pannenhilfe nicht.
Also hat nie jemand im Thread behauptet, dass man zum Abschleppen Klasse 2 haben muss.
Große Klappe und auch noch Leseschwäche. tragisch...
Hab gerade die Versicherung angerufen.
Ich muss es nicht anmelden und kann es so abschleppen.
Sollte ein Schaden passieren, ist das über die Haftpflicht des abschleppenden Autos abgedeckt.
Also, entweder so oder Abschlepper beauftragen.....
Anmelden bringt ja dann eh nix, wenn ich es richtig verstehe.
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. April 2023 um 15:36:34 Uhr:
Ich oute mich und gebe zu, dass ich deinen Post auch falsch verstanden habe. Manchmal muss man eben genauer lesen -"nach oben gennanter Definition"
Das ist eignetlich eindeutig😉
Das muss Dir nicht peinlich sein, da es die Behauptung auf die @SpyderRyder meinte antworten zu müssen nie gegeben hat.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 15:40:31 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. April 2023 um 15:36:34 Uhr:
Ich oute mich und gebe zu, dass ich deinen Post auch falsch verstanden habe. Manchmal muss man eben genauer lesen -"nach oben gennanter Definition"
Das ist eignetlich eindeutig😉Das muss Dir nicht peinlich sein, da es die Behauptung auf die @SpyderRyder meinte antworten zu müssen nie gegeben hat.
Peinlich ist mir gar nichts.😉 Aber ich glaube, Ihr habt eigentlich beide die gleiche Aussage getätigt. Nur anders ausgedrückt.
Zitat:
@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:40:15 Uhr:
Hab gerade die Versicherung angerufen.
Ich muss es nicht anmelden und kann es so abschleppen.
Sollte ein Schaden passieren, ist das über die Haftpflicht des abschleppenden Autos abgedeckt.
Also, entweder so oder Abschlepper beauftragen.....
Anmelden bringt ja dann eh nix, wenn ich es richtig verstehe.
Das klingt zwar gut. Bekommst du das schriftlich? Und wurde auch die führerscheinrechtliche Seite abgeklopft?
Ich wäre da skeptisch.
Nein, leider nix schriftlich.
Rede nochmal mit der Werkstatt. Schutzbrief geht ja auch, aber wegen der kurzen Strecke...
Trotzdem danke an alle hier für die Diskussion.
Zitat:
@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:58:28 Uhr:
Nein, leider nix schriftlich.
Rede nochmal mit der Werkstatt. Schutzbrief geht ja auch, aber wegen der kurzen Strecke...
Trotzdem danke an alle hier für die Diskussion.
Was für ein Schutzbrief? Das Fahrzeug ist doch abgemeldet!
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 15:37:49 Uhr:
Zu Zeiten meines Führerscheinerwerbs hieß es, dass bei geplanten Abschleppaktionen der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs FS Klasse 2 haben muss. Bei Pannenhilfe nicht.Also hat nie jemand im Thread behauptet, dass man zum Abschleppen Klasse 2 haben muss.
Große Klappe und auch noch Leseschwäche. tragisch...
Doch du hast es behauptet!
Du schreibst aber von ABschleppen, abschleppen ist immer ungeplant, alles andere ist Schleppen.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 12. April 2023 um 15:59:28 Uhr:
Zitat:
@faceman22 schrieb am 12. April 2023 um 15:58:28 Uhr:
Nein, leider nix schriftlich.
Rede nochmal mit der Werkstatt. Schutzbrief geht ja auch, aber wegen der kurzen Strecke...
Trotzdem danke an alle hier für die Diskussion.
Was für ein Schutzbrief? Das Fahrzeug ist doch abgemeldet!
ADAC?
Aber dennoch. Laut dem Link ist mit Abschleppen ja dazu gedacht, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Das geplante Verbringen von einem Ort zu einem anderen ist dann ja das Schleppen.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 12. April 2023 um 16:08:30 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. April 2023 um 15:37:49 Uhr:
Zu Zeiten meines Führerscheinerwerbs hieß es, dass bei geplanten Abschleppaktionen der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs FS Klasse 2 haben muss. Bei Pannenhilfe nicht.Also hat nie jemand im Thread behauptet, dass man zum Abschleppen Klasse 2 haben muss.
Große Klappe und auch noch Leseschwäche. tragisch...
Doch du hast es behauptet!
Du schreibst aber von ABschleppen, abschleppen ist immer ungeplant, alles andere ist Schleppen.
Ich schrieb wortwörtlich geplantes Abschleppen. Menschen mit einem Mindestmaß an Lesekompetenz erkennen darin, dass Schleppen im juristischen Sinne gemeint ist. Aber ich bin halt auch nur Ingenieur, kein Jurist.
Ich sage hier liegt schleppen vor, d.h. du brauchst theoretisch eine Schleppgenehmigung, entsprechende FS Klasse etc. Wegen 5km würde ich bei einem angemeldeten Fahrzeug wahrscheinlich auch keinen großen Aufstand machen, aber wenn ein PKW abgemeldet ist und man wird kontrolliert kann es sicher sehr massive Konsequenzen haben da es auffällig ist.
Möglichkeit 1: Einfach wieder anmelden, muss man ja eh nach der Reparatur machen. Oder Kennzeichen Vorabzuteilung beantragen.
Möglichkeit 2: Kurzzeitkennzeichen, ist aber teurer
Möglichkeit 3: Wenn es der Bekannte "so" macht soll er halt zum Fahrzeug kommen. Mit einem Multimeter, Bremsenreiniger und einem kleinen Diagnosegerät kommt man schon recht weit denke ich.
Möglichkeit 4: Der Bekannte hat einen Autotransportanhänger und man kann den nutzen.