Zulassung mit fremden Kennzeichen ( Hilfe )
Hallo, ich habe mir ein Fahrzeug gekauft der seine alten Kennzeichen nicht mehr hat da der Verkäufer diese an sein neuen Wagen übernommen hat.
Mein Schwager hat vor kurzen seinen Wagen zum ausschlachten verkauft und hat die Kennzeichen noch liegen.Kann ich die Kennzeichen zur Zulassung meines Wagens verwenden oder geht das nicht ?
19 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 16:45:19 Uhr:
Genau so wird es gehandhabt. Eine Vollmacht des schwagers ist bestimmt keine notwendig.Zitat:
@derbeste44 schrieb am 30. November 2014 um 16:30:21 Uhr:
Vielleicht solltest Du Dich mal informieren, wie das in der Praxis gehandthabt wird.
Ich erwähnte die Handhabung in der Praxis !
Hier ein Beispiel einer sehr großen Zulassungsstelle. So wie es dort betrieben wird, machen es sehr viele Zulassungsstellen mittlerweile.
https://service.berlin.de/dienstleistung/120877/
Für Fahrzeuge mit Berliner Kennzeichen gilt die Regelung: Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Außerbetriebsetzung für 12 Monate zu dem Fahrzeug reserviert.
Es wird nach der Außerbetriebsetzung automatisch reserviert. Damit will man dem Halter es ermöglichen, nach einer Außerbetriebsetzung das Fahrzeug mit den Kennzeichen innerhalb eines Jahres wieder anzumelden, oder innerhalb dieser Zeit ein anderes Fahrzeug mit dem Kennzeichen. Leider vergessen immer sehr viele Halter sich das Kennzeichen zu reservieren. Aus diesem Grund hat man Theorie und Praxis wohl etwas getrennt. 😉
Nach Ablauf eines Jahres werden jedoch die Kennzeichen dann wieder frei und für jeden zugänglich.
Vielleicht betreibt es Deine Zulassungsstelle etwas anders. Ich jedoch ein paar Bundesländer, die es so betreiben.
Da wir unsere Kennzeichen automatisch 1 Jahr für den Halter reservieren, geben wir natürlich die Kennzeichen an keine andere Person aus. Sollte es dann widererwartend doch für jemand anderen zugeteilt werden, erwarten wir die Zustimmung der Vorhalters.
So ist es bei und so wird es von sehr vielen Zulassungsstellen mittlerweile praktiziert. Vielleicht hätte ich sicherlich dazu aufklären sollen, dass es in anderen Zulassungsstellen womöglich etwas anders gehandhabt wird.
Zitat:
@petrus180 schrieb am 29. November 2014 um 18:47:26 Uhr:
...
Kann ich die Kennzeichen zur Zulassung meines Wagens verwenden oder geht das nicht ?
Ja darfst Du.
Innerhalb des Zulassungsbezirkes darfst Du mit den entstempelten Kennzeichen -ausschließlich- zur Fahrzeugzulassung fahren. Ohne Kennzeichen geht aber nicht.
Vorraussetzung ist allerdings eine bestehende Haftpflichtversicherung für diese Fahrzeug.