Zulassung Gesamtgewicht
Hallo zusammen.
Ich und meine Familie waren dieses Jahr auf dem Campingplatz und hatten Riesen Spass. Wie haben also beschlossen uns einen WW zu zulegen. Nun haben wir uns noch überhaupt nicht informiert und ich bin gleich mal auf dieses Forum hier gestoßen. Also stelle ich einfach mal die Frage.
Ist es denn überhaupt möglich einen Wohnwagen zu bekommen den man mit unserem Auto ziehen darf? Hätte gerne ein Bild vom Fahrzeugschein hoch geladen. Geht aber mit dem iPad wohl nicht. Hier unsere Fahrzeugdaten. 1000 kg gebremste Zuglast.
Unser Auto: Skoda Fabia Kombi 1,2 Liter 105 PS.
Wir sind zwei Erwachsene und zwei Kinder.
Also brauchen wir vier Schlafplätze.
Gibt es solche WW für unsere Zuglas überhaupt?
Wäre sehr schade wenn nicht, denn ich bekomme erst in 2,5 Jahren einen neuen Geachaftswagen. Wir wollen aber schon im Sommer nächstes Jahr campen.
Wir freuen und über alle Infos und Tipps.
Danke im Voraus.
Denny, Marco, Claudi und Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
...steht unten im text nicht noch eine erweiterung z.b.bis 8% steigung 1200kg?
falls nicht: Frag' mal bei Deinem Freundlichen nach - meist kann man so eine Zuglasterhöhung mit Steigungsbegrenzung auch nachträglich eintragen lassen. Da braucht es einen Schrieb vom Hersteller, einen Gang zur Zulassungstelle und ein paar Euronen für die Eintragung.
Zitat:
Gibt es solche WW für unsere Zuglast überhaupt?
Sind schon rar gesät - auf die Schnelle habe ich z.B. bei
Adria einengefunden.
Da müsst Ihr Euch wohl oder übel bei den Herstellern mal durch die Modellpalette fräsen; der Tipp mit der Aufbaulänge (kommt meist so ungefähr in der Typenbezeichnung vor) ist da schon hilfreich. Gebraucht und alt: Vorsicht; die sind meist schwerer als angegeben.
Viel Erfolg bei der Suche!
64 Antworten
Du hast wahrscheinlich auch keinen TSI-Motor, oder doch?
Die TSI-Motoren (den 1,2TSI habe ich selbst und ich habe auch schon Wohnwagen damit gezogen) verbrauchen bei geringer Teillast wenig, fangen unter stärkerer Last aber das Saufen an.
Durchhalten oder die Strecke schaffen ist überhaupt keine Frage, da ist der Turbo-Motor gar nicht mal ungeeignet, da der schon ab geringen Drehzahlen deutlich mehr Power hat, als der 1,4L-Saugmotor aus dem VAG-Konzern.
Vor spontanen großen Investitionen in einen großen Wohnwagen würde ich jedem Camping-Einsteiger empfehlen, es doch noch mal einen Urlaub lang mit einem Leih- Wohnwagen zu versuchen und genauer die Bedürfnisse zu definieren. Die muss man gar nicht immer selber schleppen, viele Campingplätze bieten das auch an.
Ich habe relativ lange gebraucht, bis ich die für mich optimale Campinglösung gefunden habe. Bis dahin kann man viel Geld versenken.
Wohnwagen gibt es zwar gebraucht, gut erhaltene und junge Exemplare sind immer noch relativ teuer. Bei älteren Wohnwagen kann man sehr böse Überraschungen erleben.
Bedürfnisse ändern sich, aber ein Wohnwagen hält länger als ein Auto.
Ich sehe auch immer wieder, dass die Kinder ab vielleicht 8 Jahren lieber in einem kleinen Zelt neben dem Wohnwagen schlafen.
Wenn ich bei einem leichten Kleinwagen an die gerade noch erlaubte Gewichtsgrenze gehe, ist das Fahren deutlich unangenehmer, vor allem auf der Autobahn. Moderne Fahrzeuge haben zwar ASR o. ä., aber trotzdem wird die Kombination sehr Seitenwindempfindlich und der Anhänger entwickelt schnell ein Eigenleben. Je länger, höher und schneller, desto stärker. Auch die Regelsysteme haben physikalische Grenzen.
Ein Caravan Sicherheitskurs beim ADAC ist auch nicht verkehrt.
Auch nicht vergessen sollte man die Preisentwicklung beim Treibstoff. Es macht keinen großen Unterschied, ob ein Wohnwagen bei gleicher Höhe und Breite 6m oder 8m lang ist oder 1400 oder 1800kg zGG hat. Aber es ist ein erheblicher Verbrauchsunterschied, ob er 10 bis 20cm breiter und höher ist als das Zugfahrzeug oder 50 -70cm. Gerade für kleine Fahrzeuge finde ich schmalere Wohnanhänger mit abgesenktem Dach sehr viel sinnvoller und nebenbei leichter zu fahren, leichter zu rangieren und manchmal kommt man damit auch auf die schöneren Plätze.
Gruß, Bernhard
Meine Empfehlung an den TE: Investiere jetzt >1000€ in nen Faltcaravan. Hatten wir letztes Jahr, war n toller Urlaub! Hier mal ne außenansicht. Den hab ich für 350 gekauft und ein Jahr später für 360 verkauft. Evtl. gefällts euch auch und ihr wollt ihn länger. Ansonsten Falti in 2 Jahren mit kaum Wertverlust wieder verkaufen, einen anständigen Zugesel beschaffen und nen Wohnwagen zulegen, der kein Kompromiss ist, sondern euer Traum. Ich würde dringend abraten nen Wowa mit >1000kg an den Skoda zu hängen. Das macht keine Freude! Und ein Wowa <1000kg ist für ne 4-köpfige Familie meiner Meinung nach n Kompromiss, über den ihr euch in 2,5 Jahren mit dem neuen Auto ärgert!
Gruß Chris
So um endlich einen Deckel drauf zu machen, habe ich meinen PC aus den Untiefen des Computerschlafes geholt. Seitdem ich ein iPad besitze habe ich meinen PC total vernachlässigt. Und obwohl ich die Woche drei Mal Kraftsport mache, bekomme ich Abends meinen A.... nicht einmal zum Computer aus meinem Sessel.
Mit dem iPad kann ich keine Bilder in Motor-Talk hoch laden.
Aber jetzt sende ich meinen Schein um vielleicht doch noch zu erfahren was mein Auto nun darf oder auch nicht darf.
Ich danke Euch allen für Eure Mühe und die Tipps und Vorschläge.
Andy
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Hallo,
es sind lt. Zulassungsbescheinigung tatsächlich nur 1000 kg Anhängelast.
Dies bedeutet, dass der Wohnwagen, unter der Achse gewogen, maximal 1000 kg tatsächliche Achslast haben darf. Hinzu kommen noch bis zu 50 kg tatsächlicher Stützlast. Auf das zulässige Gesamtgewicht kommt es hierbei nicht an, das kann z. B. durchaus bei 1200 kg liegen. Solltest Du allerdings nur einen B-Führerschein haben, wärst du auf 1150 kg zulässiges Gesamtgewicht gedeckelt, was man aber auch durch Ablasten des Anhängers erreichen kann.
Ich würde aber als erstes mal bei Skoda nachfragen, ob eine Erhöhung der Anhängelast auf z. B. 1200 kg bei 8 % Steigung möglich ist. Dann hättest Du wesentlich mehr Auswahl bei den Wohnwagen.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von stier1980
Meine Empfehlung an den TE: Investiere jetzt >1000€ in nen Faltcaravan. Hatten wir letztes Jahr, war n toller Urlaub! Hier mal ne außenansicht. Den hab ich für 350 gekauft und ein Jahr später für 360 verkauft. Evtl. gefällts euch auch und ihr wollt ihn länger. Ansonsten Falti in 2 Jahren mit kaum Wertverlust wieder verkaufen, einen anständigen Zugesel beschaffen und nen Wohnwagen zulegen, der kein Kompromiss ist, sondern euer Traum. Ich würde dringend abraten nen Wowa mit >1000kg an den Skoda zu hängen. Das macht keine Freude! Und ein Wowa <1000kg ist für ne 4-köpfige Familie meiner Meinung nach n Kompromiss, über den ihr euch in 2,5 Jahren mit dem neuen Auto ärgert!Gruß Chris
Und ich bleib' dabei- nicht jeder will ein großes Auto fahren 😉 Wenn man nun ein kleines Auto haben will (und das scheint mir beim TE so, sonst hätte er sich wohl kaum den Fabia gekauft mit einer 4-Köpfigen Familie 😉 ) dann passt da eben nur ein kleiner Wohnwagen dran- das ist kein Kompromiss, das ist die einzig sinnvolle Lösung 😉 Und nochmal- mein 1,4er Seat hat den 1000Kg Chateau wunderbar gezogen (LKW überholen auch kein Problem- vielleicht nicht gerade am Berg, aber in der Ebene ohne große Anstrengung!) Wie schon erwähnt- vor 15-20 Jahren ca. haben die Leute reihenweise Ihre 1000-1200 Kg-Wohnwagen mit Opel Ascona, Kadett, VW Passat, Ford Sierra etc. gezogen- von denen hat kein Wagen die 100 PS-marke geknackt- warum soll das also mit einem modernen Turbo-benziner nicht möglich sein?!
Die Idee mit dem faltcaravan ist sicherlich nicht schlecht- langt aber sicher nicht an den Wohnkomfort eines konventionellen Wohnwagens ran!
Mein Tipp an den TE (wie oben bereits geschrieben)- leiht euch 'nen Deseo o.ä. für ein Wochenende aus und probiert es aus, das Caravan- Leben mit eurem Skoda 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Rainer560sk
Hallo,es sind lt. Zulassungsbescheinigung tatsächlich nur 1000 kg Anhängelast.
Dies bedeutet, dass der Wohnwagen, unter der Achse gewogen, maximal 1000 kg tatsächliche Achslast haben darf. Hinzu kommen noch bis zu 50 kg tatsächlicher Stützlast. Auf das zulässige Gesamtgewicht kommt es hierbei nicht an, das kann z. B. durchaus bei 1200 kg liegen. Solltest Du allerdings nur einen B-Führerschein haben, wärst du auf 1150 kg zulässiges Gesamtgewicht gedeckelt, was man aber auch durch Ablasten des Anhängers erreichen kann.
Ich würde aber als erstes mal bei Skoda nachfragen, ob eine Erhöhung der Anhängelast auf z. B. 1200 kg bei 8 % Steigung möglich ist. Dann hättest Du wesentlich mehr Auswahl bei den Wohnwagen.
Gruß Rainer
Es sind 1000Kg Anhängelast- nicht Achslast! Der Wohnwagen darf also komplett 1000Kg wiegen- nicht mehr! Die Stützlast spielt hier bei der Berechnung keine Rolle- diese "zieht" der PKW ja immerhin auch hinter sich her 😉
Nö - Anhängelast ist nur dass, was auf eigener Achse hinterher rollt.
Die StvO sagt: "Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhänger hinter sich her ziehen darf." Darin steht nichts von Stützlast etc.! Wäre mir auch absolut neu...
In den Papieren steht 1000Kg- also darf der Anhänger 1000Kg wiegen 😉 Wenn man diesen also auf eine Waage stellt darf er- 1000Kg wiegen- und nicht 1050Kg! Die Stützlast resultiert ja aus den 1000Kg.
Ich hatte auf einem alten Rechner schon mal Links dazu. Aber rein von der Logik her: Die Stützlast wird dem Zugwagen - primär der Hinterachse - zugeordnet. Angehängt ist dann nur der Rest.
Ich muss mal die Tage danach suchen.
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Die StvO sagt: "Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhänger hinter sich her ziehen darf." Darin steht nichts von Stützlast etc.! Wäre mir auch absolut neu...In den Papieren steht 1000Kg- also darf der Anhänger 1000Kg wiegen 😉 Wenn man diesen also auf eine Waage stellt darf er- 1000Kg wiegen- und nicht 1050Kg! Die Stützlast resultiert ja aus den 1000Kg.
Hallo,
bitte hier nichts falsches posten.
Die Stützlast wird nach Gesetz nicht vom Wagen gezogen, sondern von ihm getragen, ist also dessen Ladung.
Ob die Stützlast Teil des zGG des Anhängers ist, ist strittig. Dass die tatsächliche Stützlast nicht Teil der Anhängelast ist, ist rechtlich unstreitig. Somit haben wir hier tatsächlich max. 1050 kg.
Ich habe dies auch z. B. von BMW schon mehrfach schriftlich bekommen.
Gruß Rainer
Nur mal rein von der Logik: Anhängelast max. 1000kg -> Heißt für mich ich darf 1000kg anhängen.
Die Anhängelast sagt ja schließlich etwas darüber aus wieviel ich anhängen darf. Wenn ich jetzt die Stützlast noch draufrechnen darf, dann dürfte ich im genannten Fall einen Anhänger mit 1050kg an einen Wagen hängen, der 1000kg ziehen darf... Das ist UNLOGISCH!!
Wenn ich die Stützlast auf die Anhängelast aufreche, stehen zwar keine 1050kg auf der Anhängerachse, da ja das Auto 50kg abnimmt, Fakt ist aber das der Skoda die 1050kg beschleunigen und bremsen muß.
Ich bin mir nicht sicher und habe mich auch noch nicht damit beschäftigt, aber logisch ist es meiner Meinung nach nicht. Wenn in den Papieren steht max. Anhängelast 1000kg, dann gehören auch nur 1000kg hin.
@JuSt4fun-lev: Er schreibt doch: Es wäre schade wenn es keinen Wowa in der Gewichtsklasse gäbe, da er seinen neuen Firmenwagen erst in 2,5 Jahren bekommt, sie aber nächstes Jahr schon Campen wollen... Für mich klingt das so als würde er sich dann in 2,5 Jahren nen Wagen beschaffen der besser zum Campen geeignet ist...
Gruß Chris
Zitat:
Original geschrieben von Rainer560sk
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Die StvO sagt: "Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhänger hinter sich her ziehen darf." Darin steht nichts von Stützlast etc.! Wäre mir auch absolut neu...In den Papieren steht 1000Kg- also darf der Anhänger 1000Kg wiegen 😉 Wenn man diesen also auf eine Waage stellt darf er- 1000Kg wiegen- und nicht 1050Kg! Die Stützlast resultiert ja aus den 1000Kg.
bitte hier nichts falsches posten.
Die Stützlast wird nach Gesetz nicht vom Wagen gezogen, sondern von ihm getragen, ist also dessen Ladung.
Ob die Stützlast Teil des zGG des Anhängers ist, ist strittig. Dass die tatsächliche Stützlast nicht Teil der Anhängelast ist, ist rechtlich unstreitig. Somit haben wir hier tatsächlich max. 1050 kg.
Ich habe dies auch z. B. von BMW schon mehrfach schriftlich bekommen.
Gruß Rainer
@ Rainer: Das was du schreibst macht für mich nur dann sinn, wenn das Auto mehr ziehen darf als der Anhänger wiegen darf. Als bsp mal mein Gespann:
max Anhängelast: 1800kg
zul. Gesamtgewicht Wowa: 1500kg
Stützlast PKW: 85kg
Stützlast Wowa:75kg
Das was du sagst, macht für mich nur dann Sinn wenn die Vorgaben so sind wie bei mir. Das Auto darf mehr ziehen als der Anhänger wiegen darf. Der Wohnwagen darf 1500kg wiegen. Also kann ich in diesem Fall das Gewicht der geringeren Stützlast auf das Anhängergewicht aufrechen. Der Anhänger wiegt dann 1575kg, ist aber immernoch geringer als die max. Anhängelast des Zugfahrzeugs und die max. Achslast wird auch nicht überschritten.
VORRAUSSEZUNG: Die maximale Stützlast von 75kg wird auch ausgenutzt.
Aber wie im vorposting schon erwähnt: Ist nur logisch dahergedacht, mit der Gesetzeslage hab ich mich noch nicht befasst. Sollte ich da jetzt was falsch vestehen, korrigiert mich bitte.
Gruß Chris
Laut meinem TÜV Prüfer ist es so, das das Gesamtgewicht des Anhängers inklusive Stützlast nicht überschritten werden darf. Bei der Anhängelast wird die Stützlast abgezogen. Ist ja auch logisch, denn im Fahrbetrieb darf man dadurch ja auch weniger ins Auto laden. Es ist also kein höheres Gewicht was man mitführen kann, sondern nur eine andere last Verteilung.
Eine Erkundigung für eine Anhängelast Erhöhung wäre aber sicherlich sinnvoller...
Ich denke, dass ich den Fehler gefunden habe:
Die Stützlast geht als Ladung auf den Zugwagen. Den darf man bei 50 kg Stützlast halt nur mit 50 kg weniger beladen als bei einer - theoretisch mal gedachten - Stützlast von 0 kg.
Wenn der WoWa ein zGG von 1500 kg hat, darf er - abgekoppelt - nicht mehr wiegen. Wenn der Zugwagen nur 1400 kg ziehen darf, kann der WoWa in Deinem Beispiel bei 1475 kg beladen werden. Da muss halt so geladen werden, dass 1400 kg auf der Achse liegen und 75 kg Stützlast bestehen.