Zulassung Gesamtgewicht

Hallo zusammen.
Ich und meine Familie waren dieses Jahr auf dem Campingplatz und hatten Riesen Spass. Wie haben also beschlossen uns einen WW zu zulegen. Nun haben wir uns noch überhaupt nicht informiert und ich bin gleich mal auf dieses Forum hier gestoßen. Also stelle ich einfach mal die Frage.

Ist es denn überhaupt möglich einen Wohnwagen zu bekommen den man mit unserem Auto ziehen darf? Hätte gerne ein Bild vom Fahrzeugschein hoch geladen. Geht aber mit dem iPad wohl nicht. Hier unsere Fahrzeugdaten. 1000 kg gebremste Zuglast.

Unser Auto: Skoda Fabia Kombi 1,2 Liter 105 PS.

Wir sind zwei Erwachsene und zwei Kinder.
Also brauchen wir vier Schlafplätze.
Gibt es solche WW für unsere Zuglas überhaupt?

Wäre sehr schade wenn nicht, denn ich bekomme erst in 2,5 Jahren einen neuen Geachaftswagen. Wir wollen aber schon im Sommer nächstes Jahr campen.

Wir freuen und über alle Infos und Tipps.
Danke im Voraus.
Denny, Marco, Claudi und Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


...steht unten im text nicht noch eine erweiterung z.b.bis 8% steigung 1200kg?

falls nicht: Frag' mal bei Deinem Freundlichen nach - meist kann man so eine Zuglasterhöhung mit Steigungsbegrenzung auch nachträglich eintragen lassen. Da braucht es einen Schrieb vom Hersteller, einen Gang zur Zulassungstelle und ein paar Euronen für die Eintragung.

Zitat:

Gibt es solche WW für unsere Zuglast überhaupt?

Sind schon rar gesät - auf die Schnelle habe ich z.B. bei

Adria einen

gefunden.

Da müsst Ihr Euch wohl oder übel bei den Herstellern mal durch die Modellpalette fräsen; der Tipp mit der Aufbaulänge (kommt meist so ungefähr in der Typenbezeichnung vor) ist da schon hilfreich. Gebraucht und alt: Vorsicht; die sind meist schwerer als angegeben.

Viel Erfolg bei der Suche!

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Für das zul Gesapnngewicht gibt es in keiner Unterlage Fußpunkte, die eine Ausnahme (z.B. bis 8%-Steigung) ermöglichen.

Das sind die Angaben aus den offiziellen Unterlagen/Papieren und das ist nicht "unsauber", sondern für mein Verständnis ziemlich deutlich.
Wer lesen kann, wird das kaum anders interpretieren können.Mit "unsauber" meinte ich die Verfahrensweise von VW, das Gesamtgewicht des Zuges in den Fahrzeugpapieren teilweise hinter den 8%-Wert zu schreiben.

In genau so einem Fall bei dem Golf eines Kollegen haben wir bei VW in Wolfsburg angefragt und die schriftliche Bestätigung bekommen, dass das Gesamtzuggewicht nicht für den 8%-Wert gilt. Diese hat der Kollege zu seinen Fahrzeugpapieren genommen und kann diese bei einer evtl. Kontrolle vorzeigen.

Im Bedarfsfall empfehle ich genauso zu verfahren.

Gruß Rainer

Kann sein, muss aber nicht.
Ich habe schon schriftliche Auskünfte von VW erhalten, die nicht stimmen.
Laut VW soll es bei meiner serienmässigen Standheizung z.B. unnötig sein, diese im Sommer sporadisch zu betreiben, laut dem Hersteller dieser SH (Webasto), ebenfalls nach schriftlicher Auskunft, ist es aber nötig.
Mir wurde auch mal mit geteilt, dass der Polo 1,2TSI (Sommer 2010), den ich mir erst bestellen wollte, eine Anhängerkupplung bekommen kann...erst, als ich das dann schriftlich im Kaufvertrag fixiert haben wollte, haben intensive Recherchen meines Händlers bei VW dann doch eine gegenteilige Auskunft zu tage gefördert.

Amtlich ist nun mal nur das, was in den amtlichen Papieren steht (darauf wird auch in der Bedienungsanleitung mehrfach hin gewiesen) und wenn dort das zul Gespanngesamtgewicht direkt hinter der Angabe der erhöhten zul Anhängelast steht, kann es definitiv Schwierigkeiten geben, wenn ich diesen Wert um bis zu 10% überschreite.
Hinzu kommt, dass in der Bedienungsanleitung, die ebenfalls zu diesem Auto gehört, alle 3 Gewichtsangaben (für 8%, für 12% und das zulässige Gespanngesamtgewicht) vorhanden sind.
Die Angabe des zul Gespanngewichts bleibt dort aber absolut bestehen. Es gibt keine Ausnahme und es gibt auch bei der 8%-Gewichts-Angabe keinen Hinweis auf irgend eine Ausnahme beim zul. Gespanngewicht.

Außerdem wäre die Angabe des zul Gespanngesamtgewichts im Fz-Schein, dass dann deiner Meinung nach ja nur für 12% gilt, völlig unnötig, da man bei Einhaltung der zulässigen Anhängelast (12%) und Einhaltung des zul. GG des Fahrzeugs absolut nichts falsch machen könnte.
Messen wird man ohnehin i.d.R. nur beides einzeln.
Die Summe beider Gewichtsangaben entspricht nun mal exakt dem zul. GespannGesamtgewicht.

Das wäre daher eine redundante und dadurch auch eine vollkommen überflüssige Information im Fahrzeugschein. Ich gehe davon aus, dass VW bestrebt ist, möglichst keine überflüssigen Angaben unter den Bemerkungen im Fz-Schein erscheinen zu lassen.
In Zulassungbescheinigung eines Polo 1,2TSI aus dem gleichen Baujahr wie mein Golf, erscheint keine Angabe des zul ZugGesamtgewichtes. Es gibt bei dem Polo 1,2TSI aber auch keine 8%-Ausnahmeregelung. Bei 1200kg ist so oder so Schluss. Deshalb hat VW wohl dort auch folgerichtig keine Angabe für das zul Zug-Gesamtgewicht gemacht.

Die Angabe des zul Gespanngesamtgewichts macht nur Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, dass trotz Einhaltung sämtlicher anderer zul. Gewichte, dieses überschritten werden könnte. Und genau so sehe ich das im Fall meines Wagens und etwas anderes kann man aus den Papieren nicht heraus lesen.
Von daher finde ich die Verfahrensweise von VW nicht "unsauber", sondern durchaus logisch.

Bedarf sehe ich auch nicht wirklich, da ich 1500kg an meinen Golf ganz bestimmt nicht bei voll geladenem PKW dranhängen würde.
1500kg sollte bei dem Wagen eine Ausnahme bleiben. Mit 1500kg Anhängelast kann ich sicher mal Kies vom 10km entfernten Kieswerk holen oder mein Boot zum Winterstellplatz ziehen, aber mit 1500kg Anhängelast würde ich nie, dazu noch bei voll geladenem PKW, eine Urlaubsreise machen wollen.

Beim TE würde ich das ähnlich sehen, sofern der eine Ausnahme (1200kg bei 8%) bekommt und auch da gehe ich davon aus, dass der sein zul. Zug-Gesamtgewicht in dem Fall einhalten muss.
Ein WoWa mit einem realen Gewicht von 1050kg (Länge egal), der normale Querschnittsmaße hat und daher einen relativ hohen Windwiderstand verursacht, plus einen vollgeladenen Kleinwagen-Kombi: Das sollte für den Urlaub mit 4 Leuten in jedem Fall die Gewichts-Grenze sein.
Wenn der TE einen WoWa mit einem zul GG von 1,2T findet, der leer max 950 kg wiegt, wäre das vielleicht gerade noch vertretbar. Auf ein Ablasten zugunsten der 100er-Regelung sollte er dann aber lieber verzichten. So einen Wagen kann er dann auch noch später, wenn er einen größeren Zugwagen, hat gebrauchen.

Ich persönlich finde es aber gerade bei solchen eher weniger geeigneten Zugwagen sehr günstig, eine windschnittige Ausführung zu nehmen, auch wenn die weniger Stauraum bietet.
Wenn man den dann später mit einem etwas kräftigeren Diesel zieht, macht das Fahren sogar Spaß und man muss vor steileren Stücken keine große Zurückhaltung üben. Überholvorgänge auf der AB, wo man relativ kurz mal auf 120-130km/h geht, sind dann ohne Probleme drin. Mit meinem 1,7CDTI-Diesel und 125PS ließ sich der Eriba-Troll sehr gut ziehen und für 2 Leute (irgendwann wollen die Kinder nämlich nicht mehr mit) ist diese Größe dann auch sehr gut ausreichend. Die Zuladungsgrenze des Meriva haben wir zu zweit mit Sicherheit auch nie annähernd erreicht.

Zitat:

Original geschrieben von stier1980



Ich zweifel nicht daran das der Seat oder auch der Skoda mit nem 1000kg Wohnwagen klarkommt. Aber da nen 1400kg Wowa ranzuhängen und dann in der Steigung zu begrenzen halte ich für bedenklich! Es mag funktionieren, aber Freude machts nicht. Da bin ich mir sicher! Wenn ich seh wie mein A6 (Diesel, 180PS/knapp 400Nm) mit dem 1500kg schweren Eriba arbeitet, möchte ich das nicht mit nem Skoda 1.2l Benziner mit 105PS und was weiß ich wie wenig Nm nicht machen!

Gruß Chris

1000Kg halte ich auch für genug! Damit kommt man dann auch sicher gut vom Fleck!

Bevor ich die Aktion Seat-Wohnwagen gestartet habe hatte ich ja auch so meine Bedenken (vorher mit dem Gespann meiner Eltern- C200Kompressor und 450er DaVinci unterwegs gewesen)... Die LKW fahren ja auch im Schnitt mit 90- am Berg allerdings oft sehr sehr langsam, da will man schon überholen können... und der Seat konnte es! Zwar nicht konstant mit 100, wie mein jetziges Gespann, aber dennoch zügig und gut!

@navec: Cooles Gespann 😁 Ich kenne kaum ein Fahrzeug, welches schmaler ist als die Touring-Baureihe 😁 Sieht echt klasse aus! Und zeigt dass sogar deutlich unter 100PS reichen, um ein Gespann fortzubewegen!

Wegen der Windschnittigkeit- das Problem hier ist, dass die Windschnittigen Modelle nicht ins Budget oder in die Anforderungen des TE passen- da gibt es die Touring-Reihe die erfahrungsgemäß sehr teuer ist und wo man erstmal einen familientauglichen Grundriss finden muss! Dann gibt es noch die Rapido Club-Reihe, die allerdings selten ist und oft als Päärchen-Grundriss angeboten wird. Sicher ist ein Windschnittiger Wagen immer gut- aber leider auch schwer zu finden... daher empfehle ich die "konventionelle" 400er-Baugröße- die würde mM. nach am besten an den Skoda und ins Profil des TE passen!

Zitat:

Das musst Du mir jetzt mal erklären... in meinem Schein steht nichts von einem Zuggesamtgewicht drin, bei meiner vorherigen Fahrzeugen auch nicht...

Und ein Megane ist kein Skoda- in seinem Schein (siehe vorherige Seite) kann ich auch nirgends ein zuggesamtgewicht ersehen... wenn doch, dann klär' mich bitte auf 🙂

Quelle Skoda Bedienungsanleitung:

Gewicht
Abb. 167 Typenschild
Das angegebene Leergewicht ist nur ein Orientierungswert. Er entspricht der
Grundausstattungsvariante ohne weitere Sonderausstattungen und Zubehör.
Das Leergewicht beinhaltet auch 75 kg als Fahrergewicht und einen zu 90 % gefüllten
Kraftstoffbehälter.
Aus dem Unterschied zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Leergewicht
ist es möglich die ungefähre Nutzlast zu berechnen.
In die Nutzlast ist es notwendig einzubeziehen:
? Mitreisende,
? alle Gepäckstücke und weitere Lasten,
? Lasten auf dem Dach incl. Dachgepäckträger,
? bei der Nutzung der Anhängevorrichtung die entsprechende Stützlast (max. 50
kg).

Die nachfolgenden Angaben sind auf dem Typenschild angeführt ? Abb. 167:
Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes, wenn das Fahrzeug mit einem
Anhänger betrieben wird
Maximal zulässige Vorderachslast
Maximal zulässige Hinterachslast
Das Typenschild ist im unteren Teil der Säule zwischen den vorderen und hinteren
Türen auf der Beifahrerseite angebracht

Und es werden keine 8 oder 12 % auf das ZZGG oben drauf gerechnet.
Die einzigste Möglichkeit wäre ein Gutachten für Euronen erstellen zu lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker



Zitat:

Das musst Du mir jetzt mal erklären... in meinem Schein steht nichts von einem Zuggesamtgewicht drin, bei meiner vorherigen Fahrzeugen auch nicht...

Und ein Megane ist kein Skoda- in seinem Schein (siehe vorherige Seite) kann ich auch nirgends ein zuggesamtgewicht ersehen... wenn doch, dann klär' mich bitte auf 🙂

Quelle Skoda Bedienungsanleitung:

Gewicht
Abb. 167 Typenschild
Das angegebene Leergewicht ist nur ein Orientierungswert. Er entspricht der
Grundausstattungsvariante ohne weitere Sonderausstattungen und Zubehör.
Das Leergewicht beinhaltet auch 75 kg als Fahrergewicht und einen zu 90 % gefüllten
Kraftstoffbehälter.
Aus dem Unterschied zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Leergewicht
ist es möglich die ungefähre Nutzlast zu berechnen.
In die Nutzlast ist es notwendig einzubeziehen:
? Mitreisende,
? alle Gepäckstücke und weitere Lasten,
? Lasten auf dem Dach incl. Dachgepäckträger,
? bei der Nutzung der Anhängevorrichtung die entsprechende Stützlast (max. 50
kg).

Die nachfolgenden Angaben sind auf dem Typenschild angeführt ? Abb. 167:
Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes, wenn das Fahrzeug mit einem
Anhänger betrieben wird
Maximal zulässige Vorderachslast
Maximal zulässige Hinterachslast
Das Typenschild ist im unteren Teil der Säule zwischen den vorderen und hinteren
Türen auf der Beifahrerseite angebracht

Und es werden keine 8 oder 12 % auf das ZZGG oben drauf gerechnet.
Die einzigste Möglichkeit wäre ein Gutachten für Euronen erstellen zu lassen.

Und wieder was gelernt- danke 🙂

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