Zulässige Reifengrößen & Eintragung

Mercedes C-Klasse W202

Hallo.!
Eine Frage.:
Da ich vor dem Thema stehe, neue Reifen zu kaufen, habe ich mich umgesehen.:
Resultat.:
Jede Menge verschiedener Reifengrößen, die angeblich ALLE auf den S 202 zugelassen waren.
Und natürlich entsprechend viele verschiedene Felgen-Größen.
Und.:
Angeblich sollte auch keine Eintragung in den Kfz-Brief ( -schein ) notwendig sein.
Stimmt das überhaupt.?
Meine wesentliche Frage jetzt.:
Wie...unter welcher Quelle erfahre ich, welche Größen von Reifen und Felge auf mein Auto zugelassen sind.:
230 T Kompressor Bj. 6 / 98
Und.:
WAS ist denn eine KBA-Nummer.?

Vilen Dank für eure Antworten

11 Antworten

moin Werner

eine KBA-Nr. ist die ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) vom Kraftfahrbundesamt. Die ABE hat meistens eine fünfstellige Nummer.

Im Anhang die gültigen Felgen/Reifenkombinationen für den S 202

Hallo Werner,

ich kann dir nur sagen welche KBA Nr.mein MB W202,C180 hat,sie lautet, KBA 0708/464

Die brauchts du für die Versicherung und Ersatzteile.

Die steht bei dir in der Zulassung drin.

Gruß

Anette
Aus Hamburg.

Hallo WernerWiebaden.

Erstmal viele Grüße nach Wiesbaden.

Welche Reifen-Größe und Felgen-Größen zulässig sind auf der C-Klasse des Typ W202 siehts du bereits durch den Vorherigen Beitrag vom Peter MH.

Ansonsten steht KBA für Kraftfahrtbundesamt und ABE steht für Allgemeine Betriebs Erlaubnis.

Die ABEs sind in der Regel wie ein kleines Buch oder Heft, was es zur Felgen oder Teilen bei Neukauf immer dabei ist. In diesem Büchlein oder Heft steht dann auch die ABE-Nummer, die zum Teil gehört.

In der ABE steht auch, dass das Teil für das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist.

Diese ABE ist immer im Fahrzeug immer mitzuführen, sofern man keine Eintragung im Fahrzeugschein hat.

Weil, wenn ein Teil im Fahrzeug dran ist und nicht eingetragen ist, und/oder man hat keine ABE, dann erlischt, meines Wissens nach, die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.

Also kurz nochmal: Entweder muss es eingetragen sein oder eine ABE muss mitgeführt werden.

In der Regel findet die Eintragung im Fahrzeugschein statt. Bei den Kfz-Briefen, die bis mitte 2005 ausgestellt wurden, gab es eine Eintragung auch noch im Brief. Ab 2005, bei den Briefen die in DIN-A4 Format sind, also kein Klappbrief, findet keine Eintragung statt. Nur im Kfz-Schein.

Ansonsten bei Original Mercedes-Benz Felgen, sofern die laut Hersteller die zugelassen sind, muss meines Wissens nach, keine Eintragung erfolgen. Nur bei Zubehör-Felgen.

Bei zugelassenen Felgen des Original Fahrzeug Herstellers, also Mercedes-Benz, kann man auch eine ABE holen, sofern es dies gibt.

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Zitat:

Original geschrieben von Anette Halberstunde


Hallo Werner,

ich kann dir nur sagen welche KBA Nr.mein MB W202,C180 hat,sie lautet, KBA 0708/464

Hallo Anette,

erlaube mir eine leichte Korrektur,
das ist nicht die KBA-Nr.
sondern das sind die "Schlüssel-Nr." HSN/ TSN

http://www.finanz-duell.de/.../wo-finde-ich-die-hsn-und-tsn_001148.php

Ähnliche Themen

Falsche Reifen am Auto – Urteil OLG Köln vom 07.02.1997
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile

nur mal so....
natürlich sollte man Felgen mit entsprechender ABE kaufen...
servus

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Hallo Anette,

erlaube mir eine leichte Korrektur,
das ist nicht die KBA-Nr.
sondern das sind die "Schlüssel-Nr." HSN/ TSN

http://www.finanz-duell.de/.../wo-finde-ich-die-hsn-und-tsn_001148.php

Hallo touaresch,

erlaube mir eine leichte Korrektur,
das nennt man auch KBA-Nr.
("Schlüssel-Nr." HSN/ TSN)
(Kraftfahrt-Bundesamt Nummer...)

Nennt man also beides KBA Nummer... denn die haben beide eine...

Nix für ungut 😁😁😁

Einen Link habe ich auch für dich...

http://shop.auto-bendig.de/catalog/eintrag-kba-nummer.php

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967


Falsche Reifen am Auto – Urteil OLG Köln vom 07.02.1997
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile

nur mal so....
natürlich sollte man Felgen mit entsprechender ABE kaufen...
servus

Heißt das etwa, laut Urteil, dass wenn ich eine andere Größe des Reifen oder gar einen anderes Rad am Fahrzeug dran hab und dieser ist nicht eingetragen, oder gar abweichend sind von der Eingetragenen zugelassenen Größe und ich gefärde nicht damit andere Verkehrsteilnehmer, dann ist die Betriebserlaubnis

nicht

erloschen???

Na klasse. Dann kann man ja das drauf machen, was alles geht und was man will. Das Urteil animiert doch dazu, oder sehe ich was verkehrt???

naja - so ähnlich..
aber es gilt ja noch andere Vorschriften einzuhalten - wie Tachoabweichung usw.

- wenn aber Reifen schleift beim einlenken - kann platzen!
- die Bremse nicht richtig gekühlt wird - kann ausfallen

usw. - dann gefährdest du jemanden..

aber ich bin kein Jurist..

und vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand!

Nachtrag:
kommt ja dann auch die Beweispflicht hinzu..

Muss der der Herr Waldmeister mir beweisen, dass ich jemanden gefährde,
oder muss ich beweisen, dass ich niemanden gefährde???

tja..

aber über diese Urteil ist der google zugemüllt.. da kannst lesen bis zum St.Nimmerlein...

Ich denke auch, dass man die Räder drauf machen sollte, die zugelassen und erlaubt sind für das jeweilige Fahrzeug. Weil wenn die Felgen zum Beispiel zu Groß sind und die Freigängigkeit nicht gegeben ist, dann bekommt man auch kein Gutachten vom TÜV.
Ich meine jetzt für die Zubehörfelgen.

Viele Grüße.

Zitat:

Original geschrieben von Steven4880



Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Hallo Anette,

erlaube mir eine leichte Korrektur,
das ist nicht die KBA-Nr.
sondern das sind die "Schlüssel-Nr." HSN/ TSN

http://www.finanz-duell.de/.../wo-finde-ich-die-hsn-und-tsn_001148.php

Hallo touaresch,

erlaube mir eine leichte Korrektur,
das nennt man auch KBA-Nr.
("Schlüssel-Nr." HSN/ TSN)
(Kraftfahrt-Bundesamt Nummer...)

Nennt man also beides KBA Nummer... denn die haben beide eine...

Nix für ungut 😁😁😁

Einen Link habe ich auch für dich...

http://shop.auto-bendig.de/catalog/eintrag-kba-nummer.php

Hallo Steven,

auch wenn der Händler in Deinem Link von KBA-Nr. schreibt,
es sind und bleiben Schlüssel-Nr., die das KBA dem Fahrzeughersteller zuteilt.

Siehe hier im Link vom KBA Seite 17 > Beschreibung
zu Feld (2.1) und zu Feld (2.2)

http://www.kba.de/.../...Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf.pdf

Zur Frage des TE nach KBA-Nr. für Felgen (Räder):
Für Zubehör-(Sonder-)Räder mit Gutachten beantragt der Räderhersteller beim KBA
die Erstellung einer ABE .

Wird das Typgenehmigungsverfahren vom KBA positiv entschieden,
erhalten die Räder Typgenehmigungs-Nr.
Das KBA erstellt eine ABE mit dieser Nr. und verpflichtet den Räderhersteller
die entsprechenden Räder mit der Typgenehmigungs-Nr/ KBA-Nr.:
> KBA 4xxxx (fünfstellig) zu kennzeichen.

( Die Fahrzeug- ABE-Nr.> EG-Typgenehmigungs-Nr. = e*...........
steht im Feld K der Zulassung)

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


auch wenn der Händler in Deinem Link von KBA-Nr. schreibt,
es sind und bleiben Schlüssel-Nr., die das KBA dem Fahrzeughersteller zuteilt.

Siehe hier im Link vom KBA Seite 17 > Beschreibung
zu Feld (2.1) und zu Feld (2.2)

Habe nie behauptet dass diese Nummern nicht die Schlüsselnummern sind. Diese sind ebenso genannt die KBA Nummer des Fahrzeugs. Das ist so...

Ja... auch ein Auto hat eine KBA Nummer, sonst dürfte es nich fahren...

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