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Zugunglück Braunschweig - LKW-Fahrer wollte Zeit sparen
Zugunglück bei Braunschweig weil ein LKW-Fahrer eine "Abkürzung" über die Bahnschienen nehmen um auf ein Firmengelände zu kommen nachdem das Haupttor einer Mühle noch geschlossen war.
Er Umfuhr das Gelände und führ den Bahnschienen nach bis er nach ca. 50 Metern im Kiesbett stecken blieb.
Er ging dann wohl nach Hilfe suchen, in der Zeit fuhr der Zug in den nicht abgesicherten LKW.
Der Fahrer blieb unverletzt dagegen wurden 16 Passagiere des Zuges verletzt
Klasse so was blödes, nunja teuer dürfte es für Ihn werden, so als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr mit mehreren Verletzten Personen.
Da dürfte die Haftpflicht schon versuchen Geld wieder zu bekommen. Das ist ja nicht mal mehr als Grob-Fahrlässig einzustufen.
Neben den Zivilklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Beste Antwort im Thema
Guckst du www.nonstopnews.de
Da steht das der Fahrer ein verschlossenes Tor "umfahren" wollte...
Also bei aller Liebe, wegen Tor zu so´n Sch**ß machen,will mir nicht in Kopf,dem sollte sofort der Lappen auf Lebenszeit entzogen werden,und nicht nur Kl II,sondern sogar Radfahren verbieten.
Was ist nur mit den Kraftfahrern los,der eine spielt Eisenbahn,der nächste brückt nachts auf der Bundesstraße ab...
Was kommt als nächstes,Trucker wendet auf Rollbahn und wird von A 380 erfasst...
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33 Antworten
nur dass man es auf der Autobahn eben nicht darf :rolleyes: ist doch garnicht so schwer
immer diese Vergleiche zwischen erlaubten und absolut verbotenen handeln
Vielleicht war der Typ früher mal Lokführer, kann mir nicht vorstellen das einer mit 20 oder mehr Jahren Berufserfahrung so dämlich ist und sonst die Abkürzung durch das Gleisbett nimmt:confused:
Oder Er wollte einfach nur seinen alten MAN loswerden!!
Solche Typen gehören echt nicht auf die Strasse(ABER AUCH NICHT AUF DIE SCHIENEN!!!)
Gruß
Eric
solange es nicht deftige Strafen gibt,werden
wir noch viele verrückte sachen im StVerk. erleben..
Jeder von uns macht hin und wieder leichtsinnige
Fehler,aber sachen wie "fahren auf schienen oder
wenden auf BAB "}}gehören strengstens
VERBOTEN
bin wirklich auf das Gerichtsurteil gespannt..
@Pepperduster
(Noch mehr Schilder?)
nein,natürlich nicht..aber vor allem für Trucker oder
Reisebusse mit mehr als 3,8 ,3.9m Höhe fehlt es an
"genügend " Schilder ,vor der Warnung
einer Brücke...
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nur dass man es auf der Autobahn eben nicht darf :rolleyes: ist doch garnicht so schwer
immer diese Vergleiche zwischen erlaubten und absolut verbotenen handeln
zu satz 1.
was man auf der BAB nicht darf!
man darf auch nicht auf dem standstreifen rechts am stau vorbei eumeln nur weil die ausfahrt in 2km entfernung liegt. wenn dann die kelle kommt kräht arrogantus drivus gleich nach seinem RA. offroader,stern,weiß/blau ö.ä. in der heutigen ICH gesellschaft hat jeder RECHTE aber keine pflichten. einfach nur mal $1 STVO lesen der sagt alles.
zu satz 2.
immer diese vergleiche!
wer egal wo mit seinem 40tonner rückwärts setzen muss, benötigt ja wohl einen einweiser, oder irre ich hier? also unzulässig und auch verboten, selbst auf´n grünen planweg. alles andere ist verkehrsgefährdent
but we are in FRG und jeder darf alles solange er nicht erwischt wird.
fröhliches chewing gum kauen und ham-burger munchen
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