Zufahrt Tiefgarage zugeparkt.....

Folgende Frage:

Die Zufahrt zu unserer Tiefgarage ist zweispurig, also eine Spur für die Ausfahrt, eine für die Einfahrt. Auf der Ausfahrtspur parken öfters schon einmal PKWs. Es steht das obligatorische Schild vor der Tiefgarage "das unberechtigtes Parken zum Abschleppen führt". Soviel zur Theorie.

In der Regel kommt man "irgendwie vorbei" wenn ein Wagen dort an der Ausfahrt steht. Wenn der Wagen nicht zu groß ist, gehts. Da ich aber nicht einsehe, dass man öfters zirkeln muss habe ich mich informationshalber an die Polizei gewandt. Die sagte mir, sie wäre nur für den fließenden Verkehr zuständig, für ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug sei Angelegenheit vom Ordnungsamt.

Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Wenn ich in die Tiefgarage einfahren will, also auf einer öffentlichen Straße bin, und ich nur mit erheblicher Zirkelei an dem widerechtlich parkenden Wagen in die Einfahrt reinkomme (wenn großer Wagen z.b.)...... kann man einfach auf der Straße stehenbleiben, die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen? Klar, das braucht Nerven, aber mir gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Weil dann würde ich ja den fließenden Verkehr behindern und dafür wäre dann die Polizei zuständig.

Oder muss ich den Nachweis erbringen das ich tatsächlich ncht an dem parkenden Wagen vorbei komme........ 😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

korrekt!

Zitat:

die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen?

die werden dir das sagen, was sie dir bereits schonmal gesagt haben!

du musst den abschlepper beauftragen und in vorleistung treten - diese kosten kannst du dann langwierig beim fahrer bzw. halter einklagen...

das du die situation mit fotos dokumentieren solltest, versteht sich von selbst!

Zitat:

Weil dann würde ICH ja den fließenden Verkehr behindern...

merkste was?!

und die polizisten werden dich dann fragen, warum du den fließenden verkehr behinderst - wenn nicht sogar gefährdest - obwohl du siehst, das du in absehbarer zeit nicht ins parkhaus reinkommst...was dann u.u. sogar ein verwarngeld für dich bedeuten kann...

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Hey ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, in dem es um so einen Rentner Gutmenschen ging. Der hatte aus Langeweile jegliche Parkverstösse in der Kleinstadt fein säuberlich in Schrift und Bild dokumentiert und diese dann zur Anzeige gebracht. Aufgrund diesen Mannes hatte die Stadt auch schon über 30.000 Euro Verwarngelder eingenommen. Wenn mich nicht alles täuscht war der Typ damals auch bei Günther Jauch bei Spiegel TV. Die Parksünder haben ihn alle gehasst, weil er auch die dokumentierte, die "nur mal schnell" irgendwo hin wollten und in zweiter Reihe etc. standen. Man muss dafür aber wahrscheinlich einiges an Zeit mitbringen, mit den ganzen Anzeigen. Aber als Rentner hat man ja Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Hey ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, in dem es um so einen Rentner Gutmenschen ging. Der hatte aus Langeweile jegliche Parkverstösse in der Kleinstadt fein säuberlich in Schrift und Bild dokumentiert und diese dann zur Anzeige gebracht. Aufgrund diesen Mannes hatte die Stadt auch schon über 30.000 Euro Verwarngelder eingenommen. Wenn mich nicht alles täuscht war der Typ damals auch bei Günther Jauch bei Spiegel TV. Die Parksünder haben ihn alle gehasst, weil er auch die dokumentierte, die "nur mal schnell" irgendwo hin wollten und in zweiter Reihe etc. standen. Man muss dafür aber wahrscheinlich einiges an Zeit mitbringen, mit den ganzen Anzeigen. Aber als Rentner hat man ja Zeit.

Vor allem hat man als Rentner kein richtiges Leben mehr, in dem man Dinge

erledigen

und

Werte schaffen

muss, so dass man ohne Probleme in das Leben anderer hineinpfuschen kann.

Ich kann mich noch gut an meine Zeit als Zivildienstleistender erinnern, als ich Mittagessen ausfuhr und für alte Leute Besorgungen erledigte. Viele solcher Touren lassen sich nur mit einer gewissen Toleranz gegenüber den Parkregeln im Rahmen der gegebenen Zeit bewerkstelligen. Mal kurz zur Apotheke, Paket abholen, Brief beim Amt einwerfen, Tante Inge den Blumenstrauß bringen, und das alles in unter 1 Stunde, damit es bei der ohnehin schon knappen Rente nicht zu teuer wird.

Wenn ich allerdings diesen Rentner versorgen müsste, würde ich

1. das Essen grundsätzlich kalt anliefern. Begründung: Man kann direkt vor Ihrer Haustür nicht parken. Also wird er erst am Ende der Tour beliefert, damit die anderen Kunden nicht so lange warten müssen.
2. jedes Mal einen Parkschein ziehen und verlangen, dass ich die Parkgebühr von ihm erstattet bekomme. 1 Euro pro Tag = 30 Euro pro Monat.
3. Bei Besorgungen grundsätzlich nicht "mal eben reinspringen und ein Päckchen abholen", sondern immer fein säuberlich einen Parkplatz suchen, einen Parkschein für 1 Stunde ziehen, das Auto absperren, und all das hinterher in Rechnung stellen. Inklusive der Arbeitszeit, die das ganze kostet. Dann dauert's halt drei Stunden statt einer.

Auch Paketdienste sollten sich weigern, solchen Leuten Pakete zuzustellen. Immer schön mit dem Postauto einen Parkplatz suchen (dauert ewig bei den großen Autos), Parkschein ziehen und in Rechnung stellen. Wenn kein Parkplatz in unmittelbarer Nähe frei ist, dann wird das Paket halt nicht ausgeliefert und darf in der Postfiliale abgeholt werden.

Einen anderen Weg sehe ich leider nicht, um solchen Leuten klarzumachen, dass ihre Engstirnigkeit die wenigen noch wirklich Werktätigen in unserem Land schlicht behindert.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


...
3. Bei Besorgungen grundsätzlich nicht "mal eben reinspringen und ein Päckchen abholen", sondern immer fein säuberlich einen Parkplatz suchen, einen Parkschein für 1 Stunde ziehen, das Auto absperren, und all das hinterher in Rechnung stellen. Inklusive der Arbeitszeit, die das ganze kostet. Dann dauert's halt drei Stunden statt einer.

...

Na wie viel Stunden Du in Rechnung stellst ist doch egal: dann gibts bei 3 Stunden Arbeitszeit eben den Stundenlohn/3 😉

Alles eine Frage des Marktes...

Na ja ich wollt den Rentner ja nicht kritisieren. Der hat ja nicht nur Pflegedienste oder Paketboten angezeigt sondern primär alles, was wie Kraut und Rüben geparkt hat und mich würde es auch sehr stören, wenn ständig meine Einfahrt blockiert wäre. Da muss man halt massenhaft Anzeigen schalten, bis man im lokalen Stadtanzeiger steht. Dann parkt da bestimmt keiner mehr die Zufahrt zu 🙂.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Hey ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, in dem es um so einen Rentner Gutmenschen ging.

war das zufällig horst-werner nilges, der einem rettungshubschrauber ein

knöllchen

verpasst hat?

der hat auch "andyrx" hier aus dem forum abgemahnt, weil er die aktion mit dem hubschrauber als blogthema hatte...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Hey ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, in dem es um so einen Rentner Gutmenschen ging.
war das zufällig horst-werner nilges, der einem rettungshubschrauber ein knöllchen verpasst hat?

der hat auch andyrx hier aus dem forum abgemahnt, weil er die aktion mit dem hubschrauber als blogthema hatte...

Wegen irgendeiner kuriosen Sache kam er auf jeden Fall ins Fernsehen. Keine Ahnung ob wegen dem Hubschrauber. Aber kann der gute Mann schon gewesen sein. 🙂

Hierzulande ist es halt leider Usus und "Kultur", dass Frechheit siegt ... sei es einer der einfach bei jemand anderem im privaten Hof oder in der privaten Hofeinfahrt parkt, sei es der abzockende Abschleppdienst, der irgendwo hinter dem Supermarktparkplatz lauert und abschleppt sobald einer mal paar Minuten überzieht, oder sei es auch dieser unsägliche Rentner, der hinterm Fenster hockt und jeden anzeigt, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist .... Problem hierzulande ist, die Gerichtsbarkeit funktioniert schlicht nicht, alles läuft nach dem Prinzip "man kennt sich" und wirft sich dann aber auch noch dreister Weise das Mäntelchen der angeblich unbestechlichen Unfehlbarkeit um - die Italiener und Griechen geben's wenigstens schmunzelnd teilweise zu, dass dort beschissen wird auf Daibel komm' raus ... nicht dass das den Beschiss im jeweiligen Fall lindern würde, aber wenn mal jemand um seine Existenz gegen die Behörden kämpfen muss, hat er zumindest den Hauch einer Chance, dass ihm geglaubt wird ... hier in Deutschland dagegen nicht, obwohl ganz genauso viel beschissen wird ..

Zum Thema: Ich weiß mit Sicherheit, dass man sich (normalerweise) auf den Kopf stellen kann und mit dem Hintern fliegen fangen kann, wenn sich ein Frechling einfach in Deinen privaten Grund/Hof/Tiefgarage reinstellt, weil Du blöderweise mal die Türe nicht zu gesperrt hast oder die Hofeinfahrt nicht verschlossen ist. Die Polente tut normalerweise gar nichts, denn es ist ja Privatgrund. Wennste die Türe am Abend zumachst, ist es Nötigung weil der Besitzer des Autos nicht mehr damit wegfahren kann. Abschleppen kannste die Karre zwar (auf Deine eigenen Kosten) lassen, also ein Abschleppdienst würde kommen und dies gegen Geld machen, aber alles auf Deine Verantwortung und Kosten natürlich (was der Abschlepper sich von Dir unterschreiben läßt) ... könnte also auch Dir gegenüber als Nötigung ausgelegt werden, sowie wenn die Karre beim Abschleppen beschädigt wurde, biste auch der Dumme ... selbst wenn der Eigentümer der Karre dies nur behauptet, beweise erst mal dass die Delle vorher schon drin war ... kannste nicht, eben ...
So hörte ich es aus dem Munde der Polizei (und so ist wohl tatsächlich die Rechtslage), die meine Oma mal in extrem hohen Alter rief, als so ein Unverschämtling mal einfach durch's halb geöffnete Hoftor in ihren Hof reinfuhr und dort nen ganze Tag lang parkte und alles versperrte. Kannste im Prinzip nur vor Gericht ziehen (alles sehr teuer natürlich und von Dir vorzustrecken ..), währenddessen so ein Frechling sein Wohnmobil evtl. Monatelang in Deinem Hof parkt, bis irgendein Richter mal entschieden haben sollte, dass der wirklich widerrechtlich dort steht ... könnte natürlich andersrum dann auch als Nötigung ausgelegt werden, wenn Du nicht mehr aus Deiner Garage raus- oder reinkommst.

Andererseits hatte ich mal versehentlich vor dem Schaufenster (nicht vor der Eingangstüre) eines Ladengeschäfts geparkt, wo klar ausgewiesene Parkplätze auf dem Asphalt eingezeichnet waren und in keinster Weise kenntlich gemacht war, dass dies Privatparkplätze waren ... Absperrung mit ner Kette o.ä. sowieso nicht. Diese 3 Parkbuchten waren ganz klar eine "Falle", denn sie grenzten unmittelbar an öffentliche Parkplatzreihen an. Ich parkte dort gerademal ca 15 Minuten und als ich zurückkam war die Karre schon abgeschleppt (der muss den Abschleppdienst schon gerufen haben, als ich drauffuhr) für 100erte von Euros plus ich hatte ein Knöllchen von 30 Euro (von der Polente, die auf Privatgrund ja gemäß ihrer eigenen Aussagen gar nicht zuständig ist !!) für falsch parken ... alles völlig illegal, ja sogar kriminell, aber der Ladenbesitzer hatte halt sicher einen korrupten Deal sowohl mit der Polente/Ordnungsamt als auch mit dem Abschleppdienst .... alles nach dem Prinzip "man kennt sich". Und mein Auto kriegte ich beim Abschleppdienst nicht vom Hof ohne die 250 Euro (für lächerliche ca 500m weit Abschleppen ...) zu bezahlen. Als ich was von "Nötigung" faselte, lachte der nur dreckig ... denn er kannte den Knöllchenschreiber sicher auch und war sicher "Mitglied" im munteren Kassiererringelreigen...
Und genauso hat ein etwaiger Abzocker-Abschleppdienst am Supermarktparkplatz sicher auch einen "Deal" mit irgendwelchen Behörden, sonst wäre er 1000 mal wegen Nötigung dran ....

Aber einen Richter sieht man ja hierzulande nie ... und selbst wenn ... forget it ... ganz wenige leuchtende Ausnahmen bestätigen vielleicht die Regel ... ansonsten wie heißt es so schön und wahr: "Vor einem deutschen Gericht und auf hoher See ...."

Gruß

PS: Schön dass Du auch mal wieder auftauchst, fruchtzwergerl ...

Laut Gerichtsentscheid ist es so, dies gilt in dem speziellen Fall für Großstädte, dass es demjenigen, der die Ein-/ Ausfahrt nutzen will, zumutbar ist ein bis zwei Züge zu rangieren.
AZ habe ich grade nicht zur Hand, ist aber bestimmt zu googlen.

LG

Alex

Habe heute mit der Hausverwaltung gesprochen:

Dort sagte man mir, gängige Praxis sei, dass wenn ein Wagen vor der Zufahrt steht, kann jeder Mieter der Tiefgarage einen Abschleppdienst rufen und den widerrechtlich parkenden abschleppen lassen, wenn das Fahrzeug - auch nur teilweise - auf dem Bürgersteig steht. Dies wäre mit dem Ordnungsamt abgestimmt und die Abschleppdienste (Mauritius und Colonia) würden keine Vorkasse erheben, sondern sich im Rahmen einer Abtretung die Kosten vom Falschparker erheben. Die Abschleppunternehmen machen Fotos auf dem das öffentliche Interesse (Zustellen des Bürgersteiges) dokumentiert wird.

(Wahnsinn: Sollte jemand so dreist sein, sich unmittelbar vor das Tiefgaragenrolltor stellen und somit auf reinem Privatbesitz stehen und nicht auf dem Bürgersteig, dann gilt die Regelung nicht)

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Die Hausverwaltung hat Parkverbotsschilder angebracht bzw. die Einfahrt wird auch Videoüberwacht.

Sind das selbst gebastelte der Hausverwaltung oder sind das Schilder, die bei der Gemeinde beantragt und von denen auch dort aufgestellt worden sind?

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder



Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Die Hausverwaltung hat Parkverbotsschilder angebracht bzw. die Einfahrt wird auch Videoüberwacht.
Sind das selbst gebastelte der Hausverwaltung oder sind das Schilder, die bei der Gemeinde beantragt und von denen auch dort aufgestellt worden sind?

Selbstgebastelt....... konkret: Videokamera (könnte eine Attrappe sein), daneben ein Schild "Zufahrt ist Videoüberwacht" sowie dieses Schild

http://www.blech-schilder.de/as591_51.jpg,

oder so ähnlich. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Hierzulande ist es halt leider Usus und "Kultur", dass Frechheit siegt ... sei es einer der einfach bei jemand anderem im privaten Hof oder in der privaten Hofeinfahrt parkt, sei es der abzockende Abschleppdienst, der irgendwo hinter dem Supermarktparkplatz lauert und abschleppt sobald einer mal paar Minuten überzieht, oder sei es auch dieser unsägliche Rentner, der hinterm Fenster hockt und jeden anzeigt, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist ....

Verstehe ich nicht - was ist nun die Frechheit, das parken auf einem fremden Hof oder ein Anruf beim Abschleppdienst als Reaktion darauf?

Zitat:

Problem hierzulande ist, die Gerichtsbarkeit funktioniert schlicht nicht, alles läuft nach dem Prinzip "man kennt sich" und wirft sich dann aber auch noch dreister Weise das Mäntelchen der angeblich unbestechlichen Unfehlbarkeit um - die Italiener und Griechen geben's wenigstens schmunzelnd teilweise zu, dass dort beschissen wird auf Daibel komm' raus ...

Ich glaube schon, dass die Gerichtsbarkeit hier recht gut funktioniert. Es ist allerdings nicht so, dass man einem Mitbürger wegen einer Kleinigkeit gleich Tausende Euros aufwälzen kann - und das ist auch gut so. Wenn jemand die Tiefgarageneinfahrt (frecherweise) so zuparkt, dass man nur mit ein wenig Rangierarbeit daran vorbei kommt, so muss die Reaktion darauf

der Sache angemessen

sein. Komische Racheakte wie Radkralle etc. sind keine angemessene Reaktion.

Zitat:

Die Polente tut normalerweise gar nichts, denn es ist ja Privatgrund.

Und das ist gut so. Weil auf Privatgrund nicht die Straßenverkehrsordnung gilt. Und weil die Polizei nicht dafür zuständig ist, auf Privatgrund die Verkehrsverhältnisse zu überwachen und Streitigkeiten zu schlichten. Die Polizei kann doch gar nicht feststellen, wem die Zufahrt gehört und wer wie parken darf. Vielleicht gehört das unbekannte Auto ja dem Hausbesitzer, ohne dass die Mieter etwas davon wissen?

Zitat:

Wennste die Türe am Abend zumachst, ist es Nötigung weil der Besitzer des Autos nicht mehr damit wegfahren kann. Abschleppen kannste die Karre zwar (auf Deine eigenen Kosten) lassen, also ein Abschleppdienst würde kommen und dies gegen Geld machen, aber alles auf Deine Verantwortung und Kosten natürlich (was der Abschlepper sich von Dir unterschreiben läßt) ...

Logisch und auch gut so.

Zitat:

...könnte also auch Dir gegenüber als Nötigung ausgelegt werden, sowie wenn die Karre beim Abschleppen beschädigt wurde, biste auch der Dumme ...

Nicht "Nötigung", sondern "Sachbeschädigung". Und ebenfalls richtig so. Wenn irgend jemand mein Auto beschädigt, weil er meint, es sollte nicht dort stehen, wo es steht, dann bezahlt er den Schaden. Punkt.

Zitat:

So hörte ich es aus dem Munde der Polizei (und so ist wohl tatsächlich die Rechtslage), die meine Oma mal in extrem hohen Alter rief, als so ein Unverschämtling mal einfach durch's halb geöffnete Hoftor in ihren Hof reinfuhr und dort nen ganze Tag lang parkte und alles versperrte. Kannste im Prinzip nur vor Gericht ziehen (alles sehr teuer natürlich und von Dir vorzustrecken ..), währenddessen so ein Frechling sein Wohnmobil evtl. Monatelang in Deinem Hof parkt, bis irgendein Richter mal entschieden haben sollte, dass der wirklich widerrechtlich dort steht ...

Die Aktion ist nicht gut, aber so ist die Rechtslage. Da muss man halt eine Standgebühr einklagen oder das Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen lassen.

Zitat:

könnte natürlich andersrum dann auch als Nötigung ausgelegt werden, wenn Du nicht mehr aus Deiner Garage raus- oder reinkommst.

Du immer mit Deiner Nötigung...

Zitat:

Andererseits hatte ich mal versehentlich vor dem Schaufenster (nicht vor der Eingangstüre) eines Ladengeschäfts geparkt, wo klar ausgewiesene Parkplätze auf dem Asphalt eingezeichnet waren und in keinster Weise kenntlich gemacht war, dass dies Privatparkplätze waren ... Absperrung mit ner Kette o.ä. sowieso nicht. Diese 3 Parkbuchten waren ganz klar eine "Falle", denn sie grenzten unmittelbar an öffentliche Parkplatzreihen an. Ich parkte dort gerademal ca 15 Minuten und als ich zurückkam war die Karre schon abgeschleppt (der muss den Abschleppdienst schon gerufen haben, als ich drauffuhr) für 100erte von Euros plus ich hatte ein Knöllchen von 30 Euro (von der Polente, die auf Privatgrund ja gemäß ihrer eigenen Aussagen gar nicht zuständig ist !!) für falsch parken ... alles völlig illegal, ja sogar kriminell, aber der Ladenbesitzer hatte halt sicher einen korrupten Deal sowohl mit der Polente/Ordnungsamt als auch mit dem Abschleppdienst .... alles nach dem Prinzip "man kennt sich". Und mein Auto kriegte ich beim Abschleppdienst nicht vom Hof ohne die 250 Euro (für lächerliche ca 500m weit Abschleppen ...) zu bezahlen.

So. Und jetzt? Gerade eben hast Du dich noch aufgeregt, dass man Falschparker nicht abschleppen lassen kann. Geht aber scheinbar doch. Ist das nun schlecht?

Zitat:

Als ich was von "Nötigung" faselte, lachte der nur dreckig ...

Warum sollte das "Nötigung" sein?

Na, wir sind uns doch dann fast (*) völlig einig, Beethoven, oder mißverstehe ich Dich ?
Die "Extremisten", die alles ins Extreme überziehen, sind "frech" in diesem Sinne, nur ganz unten hatte ich mich vielleicht tatsächlich vertan: Wenn der Abschleppdienst mein Auto nicht rausrückt, ohne dass ich die völlig überzogene Wucher-Abschleppgebühr bezahle (also letztlich etwa 300 Euro für defakto ca. 5 Minuten auf einem öffentlich zugänglichen, unabgesperrten, nicht als privat gekennzeichneten Privatparkplatz zugegeben unkorrekterweise parken, 5 Minuten, denn der Abschleppwagen muss ja bereits hinter der Hecke gelauert haben, 15 Minuten brauchte der sicher zum Aufladen und nach 20 Minuten war ich damals wieder dort, soweit ich mich erinnere), denn das ist dann eigentlich Erpressung, keine Nötigung mehr.
Es ist doch wohl ein Unterschied ob ich versehentlich auf einem solchen "fast" öffentlichen Parkplatz vor einem Ladengeschäft mal kurz für paar Minuten parke, oder ob jemand durch verschlungene Privatwege durch ein halboffenes Gartentor in anderer Leute Hof reinfährt und dort nen ganzen Tag lang alles blockiert ... da wird dann imho die Gleichmacherei zum Extremismus ..

Gruß

PS: Leute, ich habe keine Zeit mehr mich "foppen" zu lassen ... was sich jetzt eher auf einen ganz anderen Thread bezieht, nicht auf diesen ...
(*) "fast", denn imho funktioniert die Gerichtsbarkeit hierzulande wirklich in keinster Weise, denn der Spruch "Recht bekommen und Recht haben sind nicht das gleiche" ist imho völlig korrekt ... was wir beide beschrieben haben bzw. Du von mir bestätigend zitiert hattest, war die (vermutlich so in etwa) Rechtslage ... ob die gut oder schlecht ist, sei erstmal völlig dahingestellt ... aber was die Behörden aus dieser Rechtslage machen, wenn sie ihre Exekutivgewalt ausüben, ist nochmal ganz was anderes ... denn man kennt sich eben auch dort ...

Hallo,

Ordnungsamt und Polizei zeigen kein Interesse da die Sache Privat ist.
Privatrechtliches, dass weiß jeder, geht ins Geld, Zeit und Nerven.
Daher würde ich mir die Frage stellen lohnt sich ein vorgehen, wenn es immer wieder die Gleichen sind die parken oder nicht?
Den wenn jedes mal ein Anderer parkt, dann ist es ein Kampf mit dem Windmühlen. Einzig Abhilfe könnte die Verwaltung des Parkhauses schaffen in dem man Versucht baulich Hindernisse zu stellen, in Form einer Schranke etc. Wenn diese sich auch nicht in die Pflicht nimmt dann muß man, obwohl im Recht, dass Nachsehen haben und eine Bogen fahren.
Ist leider so, habe Privatrechtlich auch meine Erfahrungen machen müssen!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©



Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder


Sind das selbst gebastelte der Hausverwaltung oder sind das Schilder, die bei der Gemeinde beantragt und von denen auch dort aufgestellt worden sind?

Selbstgebastelt....... konkret: Videokamera (könnte eine Attrappe sein), daneben ein Schild "Zufahrt ist Videoüberwacht" sowie dieses Schild http://www.blech-schilder.de/as591_51.jpg, oder so ähnlich. 🙂

Ok. In dem Fall läuft dann wirklich alles über die private Schiene.

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