Zufahrt Tiefgarage zugeparkt.....

Folgende Frage:

Die Zufahrt zu unserer Tiefgarage ist zweispurig, also eine Spur für die Ausfahrt, eine für die Einfahrt. Auf der Ausfahrtspur parken öfters schon einmal PKWs. Es steht das obligatorische Schild vor der Tiefgarage "das unberechtigtes Parken zum Abschleppen führt". Soviel zur Theorie.

In der Regel kommt man "irgendwie vorbei" wenn ein Wagen dort an der Ausfahrt steht. Wenn der Wagen nicht zu groß ist, gehts. Da ich aber nicht einsehe, dass man öfters zirkeln muss habe ich mich informationshalber an die Polizei gewandt. Die sagte mir, sie wäre nur für den fließenden Verkehr zuständig, für ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug sei Angelegenheit vom Ordnungsamt.

Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Wenn ich in die Tiefgarage einfahren will, also auf einer öffentlichen Straße bin, und ich nur mit erheblicher Zirkelei an dem widerechtlich parkenden Wagen in die Einfahrt reinkomme (wenn großer Wagen z.b.)...... kann man einfach auf der Straße stehenbleiben, die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen? Klar, das braucht Nerven, aber mir gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Weil dann würde ich ja den fließenden Verkehr behindern und dafür wäre dann die Polizei zuständig.

Oder muss ich den Nachweis erbringen das ich tatsächlich ncht an dem parkenden Wagen vorbei komme........ 😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

korrekt!

Zitat:

die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen?

die werden dir das sagen, was sie dir bereits schonmal gesagt haben!

du musst den abschlepper beauftragen und in vorleistung treten - diese kosten kannst du dann langwierig beim fahrer bzw. halter einklagen...

das du die situation mit fotos dokumentieren solltest, versteht sich von selbst!

Zitat:

Weil dann würde ICH ja den fließenden Verkehr behindern...

merkste was?!

und die polizisten werden dich dann fragen, warum du den fließenden verkehr behinderst - wenn nicht sogar gefährdest - obwohl du siehst, das du in absehbarer zeit nicht ins parkhaus reinkommst...was dann u.u. sogar ein verwarngeld für dich bedeuten kann...

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich glaube, ich habe bei WiSo o. ä. gesehen, dass Du abschleppen lassen kannst und den Ort des Verwahrens erst nennst, wenn die Kohle für den Schlepper auf Deinem Tisch oder auf dem Konto des Unternehmens liegt.

Ob das nicht an Erpressung mit fremden Eigentum grenzt? 😉

Tja, manchmal wünscht man sich einen Panzer, dann wären es keine Hindernisse mehr, sondern nur noch Flundern... 😁😉

Oder eben die Kosten abtreten.

Wenn das so eine gängige Praxis ist, wäre das durchaus eine Lösung.
Aber was macht man mit Fahrzeugen die noch besetzt sind? 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner



Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich glaube, ich habe bei WiSo o. ä. gesehen, dass Du abschleppen lassen kannst und den Ort des Verwahrens erst nennst, wenn die Kohle für den Schlepper auf Deinem Tisch oder auf dem Konto des Unternehmens liegt.
Ob das nicht an Erpressung mit fremden Eigentum grenzt? 😉
Nein

Sehr gut

Zitat:

Nein

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner


Ob das nicht an Erpressung mit fremden Eigentum grenzt? 😉

Nein

Das ist doch mal ein gutes Urteil.

Das heisst ich lasse das Fahrzeug einfach von München nach Nürnberg schleppen und den Fahrer danach suchen, bis er die Kosten übernimmt.

Genial! 😁

Hallo in die Runde 😉

Wenn es sich tatsächlich um PRIVATeigentum handelt kommt man auf der zivilrechtlichen Schiene weiter.
Dort hilft der § 858 BGB verbotene Eigenmacht. Dies ist auch die Rechtsgrundlage für die "Abzocker", die auf den Parkplätzen von Einkaufsmärkten die Fahrzeuge abschleppen. Da gab es bereits diverse Reportagen im Fernsehen.
Wir hatten selbst jemanden, der bei uns den Privatparkplatz blockiert hat. Trotz perönlichem Hinweis hat er sein Fahrzeug weiterhin dort geparkt.
Über einen Rechtsanwalt haben wir eine Unterlassungsverfügung gegen den Halter der in diesem Fall gleichzeitg Fahrzeugführer war, erwirkt.
Die Kosten wollte er nicht zahlen und vor Gericht hat er dann verloren und mußte zusätzlich auch noch die Gerichtskosten tragen.

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

Stimmt auch wieder. Ein Fahrzeug, das VOR der Einfahrt steht und mich einfach nur behindert ist nicht mit dem Abstellen AUF meinem privaten Parkplatz zu vergleichen.
Also doch nicht nach Nürnberg schleppen.. 🙁

Wie ist die Gesetzeslage bei dieser Art von Behinderung?
Was steht mir zu, wenn mich jemand einparkt, dass ich nicht mehr aus der Lücke komme?
Wäre wohl vergleichbar.

Luft aus den Reifen lassen. 😁 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Luft aus den Reifen lassen. 😁 

Also bei unserem Parkhaus passiert das auch öfter. Die Leute kleben dann Sachen die Scheiben, stellen Müllcontainer davor und dahinter, verteilen den Müll auf dem Autodach + Motorhaube.

Zettel am Scheibenwischer und Spiegel einklappen ist da noch das normalste.

Zitat:

Ob das nicht an Erpressung mit fremden Eigentum grenzt? 😉

Nein

Danke für den Link, bei uns in Köln werden alle abgeschleppten Pkw's zu zwei bestimmten Garagenplätzen gebracht, ich denke von daher würde es schwer werden den Standort des abgeschleppten Wagens zu verschweigen.

Nochmals Danke für die teilweise wirklich guten Statements. 🙂

Hm, scheint wohl von Region zu Region verschieden...
Ich habe in München mal so geparkt, ich war in Eile und hatte das Tor nicht als Tiefgaragenzufahrt erkannt, sondern nur als großes Tor zu einer Einfahrt und gehofft: Wird schon keiner rausfahren.

Ich wurde abgeschleppt, bei der Polizei angerufen, von der Polizei kam die Aussage, ich könne das Auto an Verwahrplatz xxx abholen. Ich hab's getan und gezahlt, Lektion gelernt.

Die Tiefgaragenzufahrt war eine Zufahrt zu einem normalen Wohnhaus mit Tiefgarage. Also, wenn die Polizei will, dann mag sie auch.

Hab mal die Polizei gerufen, weil jemand auf dem Gehweg parkte und mich an meiner Arbeit hinderte.
Sie hatten mir dann die Wahl gelassen, ob ich abschleppen lassen will (auf Staatskosten) oder ob es bei nem Bußgeld bleiben soll. Da ich mit Müh und Not doch noch vor Ort erfolgreich arbeiten konnte, hab ich ihm den Abschlepper erspart.

= im öffentlichen Verkehrsraum ist die Polizei zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner


...
Die könnten zB die Millionen von Zigarettenstummel auf dem Gehsteig wegräumen die ihre meist minderjährigen Kinder vor der Schule wegpaffen. 😉

... oder zur Pause jemand vom Ordnungsamt hinstellen, der pro weggeworfener Kippe 15 € kassiert. Entlastet die Stadtkasse ungemein - vorübergehend.

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