zu schnell mit Mietwagen - Verjährung?

N'abend zusammen,

mal eine Frage, die mich aus aktuellem Anlaß seit einigen Tagen beschäftigt:

Folgendes passiert:
Ich gehe mit einem Kollegen auf Dienstreise und zu diesem Zweck leiht mein Arbeitgeber bei einem der großen Verleiher einen Mietwagen. Im Vertrag, der mit meinem Arbeitgeber geschlossen wird, werde ich mit Namen angegeben. Abends auf dem Heimweg fährt mein Kollege. (Fahrerwechsel ist sowohl miet- wie auch versicherungstechnisch kein Problem.) Es kommt, was kommen muß, wenn man heim will: plötzlich wird es kurz hell und man wurde auf der Landstrasse geblitzt. Erlaubt waren 70, auf dem Tacho standen 85 km/h. Also alles im Bereich des Ärgerlichen, weil man nicht aufgepaßt hat, aber nichts Weltbewegendes.

Jetzt die Frage:
Der Bescheid geht an die Mietwagenfirma. Die muß erst ermitteln, wer den Wagen denn zu dem Zeitpunkt gemietet hat und schickt den Bescheid dann an die Firma, wahrscheinlich zu meinen Händen, da ich gemeldeter Fahrer war. Der geht aber trotzdem natürlich erst in die Poststelle und wird nach dem üblichen Trara verteilt. Ich gebe den Bescheid an meinen Kollegen, der ohne Murren bezahlt.
Man munkelt, daß so ein Bescheid nach drei Monaten verfällt. Aber wo fangen denn hier in dem Konstrukt die drei Monate an? Ab Ankunft beim Vermieter? Beim Mieter? Oder ab Ankunft bei dem tatsächlichen Fahrer? Dazwischen können gut mal einige Wochen liegen. (Urlaub, Geschäftsreisen,...)
Was zählt?

Gruß

17 Antworten

So, jetzt is'er da, der Bescheid. Und zwar direkt zu mir nach Hause, ohne Umweg über den Arbeitgeber. Naja, über die Führerscheinnummer des gemeldeten Fahrers die Adresse herauszubekommen ist für das Amt halt nicht schwierig. Hat insgesamt keine 6 Wochen gedauert. Letztendlich geht es um 12 km/h, das macht 20 Euro Lehrgeld.

Auf dem Bogen wird noch nach einer Stellungnahme gefragt, ob ich das zugebe oder vielleicht gar nicht der Fahrer war. Jetzt kann ich mir überlegen, ob ich meinem Kollegen bescheid sage, die Sache richtigstelle, den Bogen mit seinen Kontaktdaten ausfülle und abschicke und die Sache damit für mich erledigt ist. Er bekommt dann in einigen Tagen Post und zahlt die 20 Euro. Oder ich mache das ganze kurz und überweise die 20 Euro kurzerhand selber und mein Kollege gibt sie mir irgendwie zurück.

Ich tendiere ja zur zweiten Methode, da schneller und unkomplizierter. Was ich mich dann allerdings frage ist, ob das irgendwann für mich doch Nachteile haben kann. Schließlich gebe ich damit einen Geschwindigkeitsverstoß zu, den ich nicht begangen habe. Wird sowas gespeichert und wieder rausgekramt, wenn ich irgendwann aus Versehen doch mal selber deutlich zu schnell war? Könnte ich dann als notorischer Raser hingestellt werden? Ich weiß, das ist konstruiert, aber nehmen wir mal an...

Übrigens: Kinkerlitzchen von wegen zurückschreiben, melden und herauszögern bis man nicht mehr zahlen muß, sind, wenn überhaupt machbar, indiskutabel. Zahlen steht ausser Frage.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von guckindieluft


Wird sowas gespeichert und wieder rausgekramt, wenn ich irgendwann aus Versehen doch mal selber deutlich zu schnell war?

nö...bei 12kmh brauchst du dir da keine gedanken zu machen..

Zitat:

Original geschrieben von guckindieluft


Ich tendiere ja zur zweiten Methode, ...

endlich mal einer mit eiern in der hose (sry an die feminine mitleserschaft)

bei einem erstmaligen 12kmh verstoss... -> wurscht

Harry

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